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BUNDESTAG/5599: Heute im Bundestag Nr. 113 - 24.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 113
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 24. Februar 2016, Redaktionsschluss: 13.33 Uhr

1. EIB schiebt Liquidität in die Wirtschaft
2. Die Zukunft der Arbeit
3. Luftverkehrsgesetz umstritten
4. Koalition gegen EU-Einlagensicherung
5. Exporterklärungen ohne Befristung
6. Keine Spenden aus Wehretat an Kitas


1. EIB schiebt Liquidität in die Wirtschaft

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Die Europäische Investitionsbank (EIB) sieht sich ausdrücklich nicht als Teil der europäischen Geldpolitik. Sie verfüge zwar über eine Linie zur Europäischen Zentralbank(EZB), habe diese aber bisher noch nie genutzt. Dies stellte der EIB-Präsident, der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Werner Hoyer, am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie klar. Allerdings trage seine Bank dazu bei, dass die reichlich vorhandene Liquidität ihren Weg in die Realwirtschaft finde, wodurch neue Arbeitsplätze geschaffen würden.

Hoyer erkannte Fortschritte beim EU-weiten Aufräumen im Bankenbereich nach der Finanzkrise an. Schattenseite sei aber die nun große Bürokratie bei der Vergabe von Darlehen, die es Firmen bisweilen schwer mache, an Kleinkredite zu kommen.

Die EIB fördere ausschließlich Projekte, sagte Hoyer. Schwerpunkte seien dabei Energie und Klimaschutz (zu 25 Prozent), dazu der Ausbau der Infrastruktur sowie Forschung und Entwicklung. Besonderes Augenmerk liege auch bei der Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Bereich Digitalisierung, verwies Hoyer auf die vierte industrielle Revolution. Für Großunternehmen sei es jetzt schon kein Problem, per Mausklick aus Hamburg eine Maschine in Singapur zu steuern.

85 Milliarden Euro vergab die EIB im vergangenen Jahr an Krediten, davon 7,8 Milliarden nach Deutschland. Es geht dabei nicht um Steuergelder. Alles Geld, das sie verleiht, muss sie sich vorher selber leihen. Deshalb sei sie zugleich der größte multilaterale Kreditgeber und Gläubiger, wie Hoyer es darstellte. Knapp die Hälfte ihres Finanzbedarfs beschaffe sich die EIB außerhalb von Europa, dabei in erster Linie in Japan.

Die Projekte werden stets mit anderen - gerne auch privaten - Partnern kofinanziert, wobei diese sich laut Hoyer oft auf die große Expertise der EIB mit ihrer Vielzahl an Ingenieuren verließen. Die Projekte müssten sich für die Gesellschaft rechnen und ökologischen und sozialen Standards genügen. Gefördert würden nur Vorhaben, die sonst gar nicht oder nur in geringerer Dimension verwirklicht würden. Wobei sich die Bank auch auf Risiken etwa im Bereich Forderung und Entwicklung einlasse.

Die EIB begleite die Projekte, bis sie abwickelt sind. Das komme der Qualität zugute. Und nur über die Qualität sei zu erreichen, dass sich das Institut günstig refinanzieren könne. Feste Quoten für einzelne Länder gebe es nicht. Es sei ja gerade der Sinn einer Förderbank, mit unterschiedlichen Gewichten zu arbeiten. Es gelte indes, Wettbewerbsungleichheiten in der EU zu verhindern und für gleiche Rahmenbedingungen zu sorgen.

Hoyer wies auf gute Erfahrungen in Deutschland beim Autobahnbau mit der öffentlich-privaten Mischfinanzierung (PPP) hin. Er gestand zu, dass es Bedenken wegen einer Erhöhung der Staatsverschuldung durch dieses Model gebe. Bei der Betrachtung des Zeitbedarfs und auch der aufwändigen Unterhaltung komme er aber zu einer positiven Bewertung.

Deutschland ist an der EIB mit 17 Prozent beteiligt. Ursprüngliche Aufgabe des Instituts war einst der Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Infrastruktur. Jetzt leiste sie mit ihren 3.000 Beschäftigten, wie Hoyer es ausdrückte, einen Beitrag zu Vertiefung des EU-Binnenmarktes.

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2. Die Zukunft der Arbeit

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Die Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel und unterliegt wie kaum ein anderer gesellschaftlicher Bereich den Einflüssen von Megatrends und neuen Herausforderungen. Die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsprozessen steht dabei ebenso im Mittelpunkt wie die Auswirkungen des demografischen Wandels. Jedoch ist dies ein gestaltbarer Prozess, denn die Digitalisierung eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten der Wertschöpfung, sondern auch Möglichkeiten für die Humanisierung der Arbeitswelt sowie für soziale und gesellschaftliche Innovationen, heißt es in dem Antrag (18/7363) der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD, der in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Abstimmung stand. Die Fraktionen aus CDU/CSU und SPD stimmten dem Antrag zu, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Koalitionsfraktionen wollen zusammen mit den Sozialpartnern Antworten auf Fragen hinsichtlich der Arbeitsgestaltung, der zielgerichteten und besseren Qualifizierung, der Gestaltung von Übergängen und neuen Formen von Arbeitsmodellen im Sinne der Beschäftigten in einer zukünftigen Arbeitswelt finden.

Der Vertreter der CDU/CSU verdeutlichte, wie wichtig Arbeitsforschung sei, da auch der Gesetzgeber auf die Veränderung in der Arbeitswelt reagieren müsste. Die Arbeitswelt würde sich durch die Digitalisierung, Flexibilisierung und zunehmende Entgrenzung stark verändern. Es sei wichtig, eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme vorzunehmen und die Arbeitsforschung auch auf die europäische Ebene auszuweiten.

Die Linke sieht in dem Antrag zwar viele gute Ansätze und unterstützt den Grundgedanken Arbeitsforschung zu betreiben, kritisierte jedoch, dass der Antrag sich nicht auch auf die öffentliche Verwaltung beziehe.

Der Vertreter der SPD bekräftigt ebenfalls wie wichtig die Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktionsforschung sei. Die SPD interessiert auch, wie künftig Mitbestimmung in Betrieben aussehen soll.

Der Vertreter der Grünen sagte, es sei unstrittig, dass Arbeitsforschung einen wichtigen Beitrag zur digitalen Wandel, nachhaltigem Wachstum, guter Arbeit und sozialer und technischer Innovation leisten könnte. Der Bundestagsabgeordnete kritisierte jedoch, dass in dem Antrag marginalisierte Arbeitnehmer nicht berücksichtigt würden.

Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Müller (CSU) bedankte sich für den Arbeitsauftrag durch die Koalitionsfraktionen und stellte in Aussicht, dass noch in diesem Jahr von der Bundesregierung zwei Förderprogramme zur Gesundheit im Arbeitsverlauf und zur Arbeit im Wertschöpfungssystem veröffentlicht werden.

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3. Luftverkehrsgesetz umstritten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/MIK) Unterschiedlich bewerteten Experten den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988). Dies wurde am Mittwoch bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich.

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem abwechslungserhebliche Beeinträchtigungen durch Flugverfahren auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden müssen. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die bestehende Systematik des Nationalen Luftverkehrsrechts im erforderlichen Umfang angepasst werden.

Zudem soll sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel Krankenhäuser) fortbestehen können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des § 30 Luftverkehrsgesetzes neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht.

Professor Nikolaus Herrmann vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wies darauf hin, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das bisherige Luftverkehrsgesetz angestrengt hat, da das deutsche Verfahren zur Festlegung der Flugrouten unter anderem nicht mit der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung vereinbar sei. Der Gesetzentwurf verfolge nun das Ziel, die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu kodifizieren. Er zeichne die Rechtsprechung nicht in allen Einzelheiten nach, sondern beschränke sich auf die Regelung wesentlicher Kernelemente innerhalb des Planfeststellungsrechts, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.

Für Jörg Mendel vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verfügt Deutschland über ein bewährtes und leistungsfähiges Luftrettungssystem eingebunden in die Rettungsdienste der Länder. Beginnend in den 70er Jahren erfolgte in der Bundesrepublik der Aufbau des Luftrettungsdienstes bis zu seiner jetzigen Form und Struktur mit 80 Luftrettungsstationen. Die Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern bildeten hierbei einen elementaren Bestandteil Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Veränderungen werde sichergestellt, dass der Großteil dieser Landesstellen weiter fortbestehen und genutzt werden könne.

Für Thomas Jühe, Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen, ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Fortschritt, da die Handlungsmöglichkeiten der Luftfahrtbehörden im Planfeststellungsverfahren "grundsätzlich" klagestellt würden.

Ulrike Funk von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen hält dagegen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht für zielführend. Er verwässere die Rechtsprechung und beinhalte "schwammige" Formulierungen. Damit würde ein funktionierendes Rechtssystem konterkariert, mit dem bereits heute alle Forderungen nach einem besseren Lärmschutz sowie einer transparenteren Flugverfahrensplanung erfüllt würden. Sie appellierte deshalb dafür, keine Änderungen am Luftverkehrsgesetz vorzunehmen.

Auch Walter Schoefer, Flughafen Stuttgart, kritisierte den Entwurf, da er weit über das Bundesverwaltungsgericht hinausginge. Es seien gravierend Änderungen geplant, die nicht nötig seien.

Franziska Heß, Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, hielt es insgesamt für erforderlich, nicht selektiv zur Beseitigung eines Vertragsverletzungsverfahrens einzelne Bestimmungen des Luftverkehrsrechts anzupassen, sondern eine ganzheitliche Überarbeitung des für den Luftverkehr vorhandenen lärmschutzrechtlichen Instrumentariums vorzunehmen.

Für Matthias von Randow, Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), geht der Gesetzentwurf weit über die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinaus und birgt "erhebliche Risiken". Hier bestehe notwendiger Änderungsbedarf, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Der BDL forderte deshalb den Bundestag auf, den Gesetzentwurf auf das eigentliche Anliegen - die Eins-zu-eins-Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - zurückzuführen und genau darauf im Interesse von Rechtsklarheit und -sicherheit zu begrenzen.

Positiv bewerten BDL und LBA den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, in dem die Fraktionen als Konsequenz aus dem Flugzeugabsturz der Germanwings Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen die Sicherheit im Luftverkehr erhöhen wollen. So sollen die Luftfahrtunternehmen unter anderem verpflichtet werden, vor Dienstbeginn Kontrollen beim Luftfahrtpersonal durchzuführen, indem geprüft wird, ob die kontrollierte Person unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Weiter soll das Luftfahrt-Bundesamt eine elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen führen.

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4. Koalition gegen EU-Einlagensicherung

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Bundestag soll einen gemeinsame europäische Einlagensicherung oder Einlagenrückversicherung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen. Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (18/7644), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die vereinbarten Regelungen zur Bankenunion müssten zunächst in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden. Dazu gehöre, dass bedeutende Banken ausreichend Puffer haben müssten, um Verluste im Abwicklungsfall aufzufangen. Außerdem verlangen die Koalitionsfraktionen, dass die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken durch weitere Maßnahmen wirksam reduziert werden müssten.

Hintergrund des Antrages ist ein Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 24. November 2015 zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung ("EDIS European Deposits Insurance Scheme"). Vorgesehen sind nach Angaben der Koalitionsfraktionen drei Stufen. In der ersten Stufe von 2017 bis 2020 sei eine Rückversicherung vorgesehen. In der zweiten Stufe von 2020 bis 2023 sei eine zunehmende Vergemeinschaftung durch Mitversicherung geplant, und in der dritten Stufe ab 2024 solle die vollständige Vergemeinschaftung der Einlagensicherung greifen. Die Fraktionen erinnern an eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages vom 4. November 2015, wonach die Vorschläge der fünf Präsidenten zur Einlagensicherung nicht akzeptabel seien. "Die Vergemeinschaftung von Bankrisiken durch eine gemeinsame europäische Einlagensicherung schafft kein Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen in Europa und trägt nicht zur Stabilität der Banken bei. Und sie setzt zudem die falschen Anreize: Für nationale politische Maßnahmen zulasten von Banken und gegen eine nachhaltige Wirtschaftspolitik", schreiben die Fraktionen.

Die Koalitionsfraktionen bezeichnen es als "sehr fraglich, ob der vorliegende Verordnungsvorschlag der Kommission mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist. Es fehlt bereits die nach Artikel zwei und Artikel fünf des Subsidiaritätsprotokolls (Protokoll Nr. zwei zum Vertrag der Europäischen Union) erforderliche Begründung und Konsultation." Außerdem würden erhebliche Bedenken bestehen, ob der Kommissionsvorschlag dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. So fehle die notwendige Folgenabschätzung der Kommission. Weiter heißt es: Der Vorschlag der Kommission "ist ausschließlich darauf gerichtet, für die Banken in den an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten (derzeit nur Eurozone) durch die vollständige Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungen ein neues Finanzierungsinstrument für die Einlagensicherung zu schaffen. Damit würden zum einen ungleiche Bedingungen für nationale Einlagensicherungssysteme, Banken und Einleger innerhalb und außerhalb der Bankenunion geschaffen." Außerdem würde es Mitgliedstaaten ermöglicht, Risiken aus dem nationalen Bankensektor auf die europäische Ebene zu verlagern. Dies sei ein falscher Ansatz. Vielmehr müsse jetzt sichergestellt werden, "dass die von Banken für Staaten und ebenso die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken weiter nachhaltig verringert werden", wird gefordert. Außerdem wird erklärt: "Der Deutsche Bundestag behält sich die Erhebung einer Subsidiaritätsklage vor."

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5. Exporterklärungen ohne Befristung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Endverbleibserklärungen von Empfängern deutscher Rüstungsexporte nach Indien in den Jahren 2004 bis 2015 waren nicht zeitlich befristet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7529) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (8/6463) mit. Dabei handelt es sich um eine ergänzende Antwort zu Drucksache 18/6778. Ohne Befristung waren nach Angaben der Bundesregierung auch Endverbleibserklärungen von Kriegswaffen-Empfängern in Indonesien sowie der Empfänger von Kleinwaffen in Brasilien, Chile, Indonesien, Jordanien, Montenegro, Oman, Uruguay und in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

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6. Keine Spenden aus Wehretat an Kitas

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Aus dem Verteidigungshaushalt sind keine Spenden an Kindertageseinrichtungen geflossen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7494) auf eine Kleine Antwort der Fraktion Die Linke (18/7022) mit. Die Bundeswehr sei aber an vielen Standorten fest in der Gemeinde verwurzelt und Teil des öffentlichen Lebens. An Standorten bestünden vereinzelt Initiativen und Patenschaften, bei denen für wohltätige Zwecke, mitunter auch für die örtliche Kita gesammelt werde. Solche Veranstaltungen seien jedoch nicht durch das Verteidigungsministerium initiiert. Die Standorte seien in solchen Fragen "autonom".

Nach Angaben der Regierung muss der Träger einer Kindertageseinrichtung für den Besuch von Soldaten vorher das Einverständnis der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter einholen. Dies gelte auch für Besuche von Kitas in Bundeswehreinrichtungen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 113 - 24. Februar 2016 - 13.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2016

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