Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/5661: Heute im Bundestag Nr. 175 - 21.03.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 175
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 21. März 2016, Redaktionsschluss: 11.28 Uhr

1. Waffeneinsatz durch Neonazis
2. Regierung folgt dem Rat der Kommission
3. Verfahren zu organisiertem Terrorismus
4. Erfassung politisch motivierter Straftaten
5. Überwachung des Umfelds des NSU
6. Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt
7. Rüstungsexporte in die Golfregion
8. Schadensbilanz von Tschernobyl


1. Waffeneinsatz durch Neonazis

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2014 ist es bei 536 Delikten der politisch rechts motivierten Kriminalität zum Einsatz von Waffen beziehungsweise zu einer Bedrohung mit Waffen gekommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7846) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu "Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis" (18/7670) hervor. Danach war dies im Jahr 2013 bei 265 politisch rechts motivierten Delikten der Fall.

*

2. Regierung folgt dem Rat der Kommission

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die von der Expertenkommission "Stärkung von Investitionen in Deutschland" vorgelegten Vorschläge sind in vielen Teilen bereits aufgegriffen worden. Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort (18/7853) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7614) unter anderem die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Fernstraßen. Erste Eckpunkte zur Gründung der Gesellschaft seien abgestimmt. Zur vorgeschlagenen Schaffung einer kommunalen Beratungsgesellschaft für Infrastrukturprojekte heißt es, die bestehende "ÖPP Deutschland AG" solle umstrukturiert und neu ausgerichtet werden. Die neue Gesellschaft solle der öffentlichen Hand - vor allem auch den Kommunen - ein flächendeckendes Beratungsangebot anbieten. Dies solle unabhängig von der gewählten Beschaffungsvariante geschehen.

*

3. Verfahren zu organisiertem Terrorismus

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Im Jahr 2015 hat der Generalbundesanwalt 143 Ermittlungsverfahren gegen 239 Beschuldigte gemäß Paragraf 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland) neu eingeleitet und 54 Verfahren an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7857) auf eine Kleine Anfrage (18/7716) der Fraktion Die Linke. Im Rahmen dieses Verfahens seien 404 Telekommunikationsanschlüsse mit 139 Betroffenen und 84 elektronische Postadressen mit 40 Betroffenen überwacht worden sowie 62 Hausdurchsuchungen erfolgt. Gegen 26 Beschuldigte sei Untersuchungshaft angeordnet worden, 24 Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang seien 2015 eingestellt worden. In 14 Fällen wurden 2015 öffentliche Klagen erhoben, die 31 Angeschuldigte betrafen. Anklagen hatten in zwölf Fällen eine mitgliedschaftliche Betätigung, in zwölf Fällen eine Unterstützung und in einem Fall ein Werben zum Gegenstand. 13 der im Jahre 2015 erhobenen öffentlichen Klagen wurden zur Hauptverhandlung zugelassen. 18 Angeklagte wurden 2015 nach Paragraf 129b verurteilt, ein er freigesprochen.

Nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2015 ein Ermittlungsverfahren gegen zehn Beschuldigte wegen "rechtsterroristischer" oder hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten eingeleitet oder von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen, geht aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervor. Im Rahmen dieses Verfahens seien 42 Telekommunikationsanschlüsse von sieben Beschuldigten und 49 elektronische Postadressen von sieben Beschuldigten überwacht worden sowie 15 Hausdurchsuchungen erfolgt. Gegen vier Beschuldigte sei Untersuchungshaft angeordnet worden, ebenfalls gegen vier Beschuldigte sei eine öffentliche Klage erhoben worden. Urteile in diesem Zusammenhang seien 2015 keine ergangen. Im Zusammenhang mit "linksterroristischen" Straftaten gab es 2015 kein Ermittlungsverfahren.

*

4. Erfassung politisch motivierter Straftaten

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung sieht keine grundlegenden Probleme bei der statistischen Erfassung politisch motivierter Kriminalität durch die deutsche Justiz. Dies geht aus ihrer Antwort (18/7830) auf eine Kleine Anfrage (18/7630) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Im Zusammenwirken mit den Ländern sei die Verpflichtung der Justizbehörden nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV), Akten an das Bundeskriminalamt zu übersenden, im Sommer auf politisch motivierte Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit und gemeingefährlicher Straftaten augeweitet worden. Dadurch sei die Basis für Verlaufsstatistiken zur Entwicklung politisch motivierter Kriminalität gelegt worden, wie sie der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages in seinem Bericht angeregt habe. Die Bundesregierung schreibt weiter, sie werde sich gegenüber den Ländern dafür einsetzen, dass die Übersendungsverpflichtung auf alle Fälle politisch motivierter Gewaltdelikte ausgeweitet wird. Die Grünen hatten in der Vorbemerkung ihrer Kleinen Anfrage von "offenkundig scheinenden Defiziten der Justiz" geschrieben, Delikte der politisch motivierten Kriminalität "sachgerecht zu erkennen, einzuordnen und zu erfassen".

*

5. Überwachung des Umfelds des NSU

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat in der Antwort (18/7859) auf eine Kleine Anfrage (18/7712) der Fraktion Die Linke nach der "Kommunikationsüberwachung bei Kontaktpersonen des NSU nach dem Untertauchen im Januar 1998" erklärt, dass sie diese "Kleine Anfrage insgesamt nicht beantworten" könne. Allein der gerichtliche Aktenbestand des Strafverfahrens gegen Beate Zschäpe und andere umfasse derzeit mehr als 1 000 Sachaktenordner. Dazu käme eine nicht quantifizierbare Menge weiterer Unterlagen, die zur Ermittlung der Antworten händisch ausgewertet werden müssten. Eine Beantwortung sei daher "mit zumutbarem Aufwand nicht möglich", schreibt die Bundesregierung und beruft sich dabei auf die "einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts".

*

6. Gewässerqualität in Sachsen-Anhalt

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/ABR) 30 der 52 Grundwasserkörper in Sachsen-Anhalt befinden sich in einem schlechten chemischen Zustand. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7804) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7627) hervor. Für 22 Grundwasserkörper wurde demnach eine Ausnahme von der Erreichung der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie beantragt. Ziel der Richtlinie ist eigentlich, bereits im ersten Zyklus (bis 2015) einen "guten Gewässerzustand" zu erreichen. Zwölf der beantragten Ausnahmen sind laut Antwort mit Nitratbelastung begründet worden, zehn wegen anderer Schadstoffe. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Belastung der Grundwasserkörper in den nächsten Jahren verringern werde. "Wegen der langen Fließzeiten wird es aber vermutlich nur in wenigen Grundwasserkörpern zur Verbesserung des Grundwasserzustands in den guten schon während des zweiten Bewirtschaftungszyklus kommen", heißt es in der Antwort.

Bei den Oberflächenwasserkörpern in Sachsen-Anhalt sind laut Bundesregierung für 320 von 350 Gewässer Ausnahmen beantragt worden, in allen Fällen aufgrund des ökologischen Zustands, bei 50 Wasserkörpern zudem aufgrund des chemischen Zustandes. Die am meisten belasteten Fließgewässermessstellen sind laut Antwort die Messstelle Freyburg (Unstrut) mit 4,6 mg/l Nitrat- und Sulfatbelastung, Neugattersleben (Bode) mit 0,72 mg/l Ammoniumnitrat- und 1718 mg/l Chloridbelastung sowie Wanzer (Aland) mit 0,19 mg/l Gesamt-Phosphorbelastung.

*

7. Rüstungsexporte in die Golfregion

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Rüstungsexporte in die Golfregion, nach Ägypten und nach Marokko geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7828). Es werden detaillierte Angaben zu Lieferungen von Kleinwaffen, Munition für Kleinwaffen, leichten Waffen, Bomben, Luftbodenraketen, Minen und weiteren Rüstungsgütern erwartet. Außerdem wird nach Sammelausfuhrgenehmigungen gefragt.

*

8. Schadensbilanz von Tschernobyl

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ABR) 30 Jahre nach der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/7790) die Schadensbilanz für Deutschland. Gegenstand sind dabei die zurückliegenden und zukünftigen Kosten in Verbindung mit der Reaktorkatastrophe. Zudem wollen die Grünen unter anderem wissen, wie hoch die Gesamtausgaben für Maßnahmen zur Sanierung des sogenannten Sarkophags, die Errichtung eines neuen Einschlusses und Sicherungsmaßnahmen an der Anlage selbst ausfallen. Sie fragen darüber hinaus nach Kosten für den Bau eines Langzeitzwischenlagers, Dekontaminierungsarbeiten und Ausgaben für den Gesundheitssektor.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 175 - 21. März 2016 - 11.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang