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BUNDESTAG/5683: Heute im Bundestag Nr. 197 - 08.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 197
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 08. April 2016, Redaktionsschluss: 11.53 Uhr

1. Anhörung zur Fernstraßengesellschaft
2. Finanzielle Hilfen für DDR-Dopingopfer
3. Tiergerechte Haltung von Kaninchen
4. Besondere Ausgleichsregelung
5. Bundesrat will Investitionszulage


1. Anhörung zur Fernstraßengesellschaft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, dem 13. April 2016. Dabei geht es um ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/6547), in dem die Fraktion fordert, entsprechende Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft "sofort" einzustellen.

Die Bundesregierung beabsichtigt, der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) weitere Aufgaben und Zuständigkeiten zu übertragen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Im Zentrum stehe dabei, dass die VIFG neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut zukünftig auch die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen verwalten und verteilen solle.

Damit habe sich der Bund auf die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft zur Bewirtschaftung des Bundesfernstraßennetzes beziehungsweise der Bundesautobahn festgelegt. Die ressortübergreifenden Planungen hätten das Ziel, privates Kapital für den Straßenbau zu mobilisieren und institutionellen Kapitalanlegern sichere Anlagemöglichkeit mit höheren Renditen zu verschaffen, als sie in der derzeitigen Niedrigzinsphase üblich seien.

Eine Zentralisierung der in Länderzuständigkeit erbrachten Leistungen in einer Bundesfernstraßengesellschaft sei mit erheblichen politischen Widerständen und administrativen Umsetzungsproblemen verbunden, heißt es im Antrag weiter. Dies würde die Leistungsfähigkeit im Bereich Planung und Bau von Bundesfernstraßen über Jahre verringern.

Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: Professor Torsten Böger, Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG), Stefan Gerwens (Pro Mobilität), Thomas Hailer vom Deutschen Verkehrsforum, Klaus Schierhackl, ASFINAG, Heiko Stiepelmann, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Carl Waßmuth, Gemeingut in BürgerInnenhand, und Michael Ziesak vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).

Die Anhörung beginnt um 11.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum E 600, und soll gegen 13.00 Uhr beendet sein.

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2. Finanzielle Hilfen für DDR-Dopingopfer

Sport/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Opfer des Zwangsdopings in der DDR sollen finanzielle Hilfe erhalten. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz (18/8040) vor. Dazu soll ein Fonds im Umfang von 10,5 Millionen Euro eingerichtet werden. Anspruchsberechtigt auf eine Einmalzahlung in Höhe von 10.500 Euro sollen DDR-Dopingopfer sein, die nach dem ersten Dopingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahr 2002 keine finanziellen Hilfen erhalten haben.

Damals sei aus "humanitären und sozialen Gründen" ein Hilfsfonds in Höhe von zwei Millionen Euro eingerichtet worden, welcher zusätzlich durch eine Spende der Schering AG um 25.000 Euro ergänzt wurde, schreibt die Bundesregierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf. Aus diesem vom Bundesverwaltungsamt verwalteten Fonds hätten insgesamt 194 als anspruchsberechtigt anerkannte Personen einen Betrag in Höhe von jeweils rund 10.500 Euro erhalten. Der Fonds sei damit ausgeschöpft gewesen und das Dopingopfer-Hilfegesetz am 31. Dezember 2007 außer Kraft getreten.

Allerdings habe der damalige Fonds nicht alle Opfer erfasst, heißt es weiter. Zwischenzeitlich seien viele Opfer bekannt, die nach damaligen Kriterien einen Anspruch auf eine entsprechende finanzielle Hilfe gehabt hätten. Dies sei darin begründet, dass Spätfolgen erst jetzt zu Tage treten oder erst nach Ablauf der damaligen Frist aufgetreten sind. Diese Opfer sollen nun nach den Vorstellungen der Bundesregierung "nach denselben Kriterien, in gleicher Verfahrensweise und in entsprechender Höhe einmalige Zahlungen erhalten".

Anspruchsberechtigt sind laut dem Entwurf für ein Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz Personen, die "erhebliche Gesundheitsschäden" erlitten haben, "weil ihnen als Hochleistungssportlern oder -nachwuchssportlern der ehemaligen DDR ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind". Weiterhin sind der Vorlage entsprechend auch jene Personen anspruchsberechtigt, deren Mutter während der Schwangerschaft unter gleichlautenden Bedingungen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind. Geltend gemacht werden müssen die Ansprüche bis 30. Juni 2017 beim Bundesverwaltungsamt.

Aus dem Gesetzentwurf geht auch eindeutig hervor, dass Personen, die bereits aus dem Dopingopfer-Hilfegesetz finanzielle Hilfen erhalten haben, nicht anspruchsberechtigt sind. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass sonstige Ansprüche, wie etwa nach dem Opferentschädigungsgesetz, von der Hilfeleistung unberührt bleiben. Außerdem soll keine Anrechnung der Einmalzahlung auf Leistungen der Sozialhilfe erfolgen.

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3. Tiergerechte Haltung von Kaninchen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die tiergerechte Haltung von Kaninchen ist nach Ansicht der Bundesregierung in Deutschland gewährleistet. Die geltenden Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung seien ausreichend, vorausgesetzt die Vorschriften werden eingehalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8029) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7959) hervor, die Missstände bei der Haltung von Masttieren moniert. In der Antwort heißt es weiter, dass kein Änderungsbedarf bezüglich der Vorgaben gesehen werde, weil Haltungseinrichtungen, die der landläufigen Vorstellung eines "Käfigs" entsprechen würden, mit Geltung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nach Ablauf der vorgesehenen Übergangsfristen bezüglich Mindestplatz, Mindesthöhe oder Bodenbeschaffenheit nicht mehr zulässig seien.

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4. Besondere Ausgleichsregelung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Besondere Ausgleichsregelung, die Ausnahmen von der EEG-Umlage für stromintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen regelt, geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7961). Dabei geht es unter anderem um Unternehmen, deren Stromverbrauch sich im Grenzbereich der Ausgleichsregelung befindet und die bei Energieeffizienzmaßnahmen unter die Schwelle fallen und die Vergünstigungen verlieren würden. Die Bundesregierung wird gefragt, wie sie Fehlanreize der Besonderen Ausgleichsregelung beseitigen will.

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5. Bundesrat will Investitionszulage

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat will die steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus durch eine Investitionszulage erreichen und lehnt die von der Bundesregierung geplanten steuerlichen Anreize in Form einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung ab. Wie es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/8044) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus (18/7736) heißt, weise die direkte Förderung in Form einer Investitionszulage den Vorteil auf, dass die Förderung unmittelbar im Jahr der Fertigstellung wirke und dass sich die Inanspruchnahme der Subvention wesentlich besser kontrollieren und steuern lasse. Im Unterschied zur Sonderabschreibung erreiche die Investitionszulage auch solche Haushalte und Unternehmen, die keine Steuern bezahlen würden. In ihrer Gegenäußerung nimmt die Bundesregierung den Vorstoß der Länder zur Kenntnis und stimmt einzelnen Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Gesetzentwurf zu.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 197 - 8. April 2016 - 11.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2016

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