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BUNDESTAG/5693: Heute im Bundestag Nr. 207 - 13.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 207
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. April 2016, Redaktionsschluss: 16.31 Uhr

1. Weiterhin keine Neuverschuldung
2. Steuerabkommen mit Panama
3. Arzneimittel im Praxistest
4. Politisch motivierte Straftaten
5. Einschränkung der Glyphosat-Abgabe


1. Weiterhin keine Neuverschuldung

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will in den kommenden Jahren weiterhin keine neuen Schulden machen. Das geht aus den Eckwerten des Bundeshaushalts 2017 und des Finanzplans bis 2020 hervor, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Mittwochnachmittag im Haushaltsausschuss vorstellte. Das Bundeskabinett hatte am 23. März die entsprechende Vorlage verabschiedet.

Danach sollen die Ausgaben des Bundes nach 316,9 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 325,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 ansteigen. Für 2018 sind Ausgaben von 326,3 Milliarden Euro vorgesehen, für 2019 sind insgesamt Ausgaben von 342,1 Milliarden Euro eingeplant und für 2020 von 347,8 Milliarden.

Minister Schäuble wies darauf hin, dass diese Zahlen eine "Fülle von Ungewissheiten" enthielten. Dazu gehörten auch die Anzahl der Flüchtlinge. Grundlage seien allerdings die amtlichen Prognosen. Danach wird nach 800.000 Zuwanderern in diesem Jahr im kommenden Jahr mit 600.000 Flüchtlingen gerechnet. Bei zukünftigen Planungen könne eventuell von weniger Zuwanderern ausgegangen werden. "Es gibt jedoch eine große Ungewissheit, wie die Situation tatsächlich sein wird", sagte Schäuble.

Der Bundesfinanzminister geht davon aus, dass die im vergangenen Jahr erwirtschafteten Rücklagen bis einschließlich 2017 reichen werden. Bei den Eckwerten seien Mehrausgaben unter anderem für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundespolizei und für das Auswärtige Amt vorgesehen.

Die Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lobten den Kabinettsbeschluss. "Keine Schulden machen heißt Generationengerechtigkeit", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Union. Trotz der Mehrkosten gebe es keine Abstriche zum Koalitionsvertrag. Es müsse jedoch dafür gesorgt werden, dass das Geld für die Flüchtlinge tatsächlich dort ankommen würde, wo es gebraucht werde.

Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion kritisierte in den Eckpunkten die "ungerechte Steuerpolitik" bei den Einnahmen. Zudem fehlten konkrete Programme für Integration, Bildung und Infrastruktur. Er kritisierte weiter, dass der Verteidigungsetat stark ansteigen solle.

Auch für Bündnis 90/Die Grünen sind die Haushalte bis 2020 "nicht solide" aufgestellt. So gebe es einen Investitionsstau, gegen den nur wenig unternommen werde. Er sagte voraus, dass die Rentenkassen 2020 leer seien. Diese müssten dann durch Steuergelder aufgefüllt werden.

Die Eckwerte bilden die Grundlage für den Haushaltsentwurf 2017, den das Bundeskabinett am 6. Juli verabschieden will. Der Bundestag wird ab 6. September den Entwurf beraten. Verabschiedet werden soll der Etat 2017 am 25. November.

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2. Steuerabkommen mit Panama

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung verhandelt mit dem mittelamerikanischen Staat Panama über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen sehe auch einen Informationsaustausch über steuerlich relevante Daten vor, sagte ein Vertreter der Bundesregierung in einer Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch. Die seit nunmehr drei Jahren laufenden Verhandlungen mit Panama seien Ende des letzten Jahres in die Endphase getreten, berichtete der Vertreter der Bundesregierung. Ein Verhandlungszeitraum von rund drei Jahren sei für ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht ungewöhnlich.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass Deutschland Panama nicht als Problem an die Europäische Union gemeldet habe. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass es auf den Jungferninseln weit mehr Briefkastenfirmen gebe als in Panama. Die SPD-Fraktion bezeichnete den vorgesehenen Informationsaustausch mit Panama in Steuerangelegenheiten als wichtig und richtig. Allerdings müsse man auch wissen, dass die Regelung im geplanten Doppelbesteuerungsabkommen keinen automatischen Informationsaustausch vorsehe, sondern Daten sollten nur auf Anforderung herausgegeben werden. Die SPD-Fraktion wies auch auf die Rolle der USA und des Bundesstaates Delaware hin. Delaware sei wegen seines Gesellschafts- und Steuerrechts "Liebling der Weltkonzerne".

Der Vertreter der Regierung wies zum Fall des amerikanischen Bundesstaates Delaware darauf hin, dass das Gesellschaftsrecht in den USA Sache der Bundesstaaten sei und nicht der Zentralregierung in Washington. Ein gegenseitiger Informationsaustausch mit den USA werde angestrebt, die Übermittlung von Daten aus den USA sei von der Regierung in Washington mittelfristig zugesagt.

Zuvor war von der Regierung der Zehn-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug, aggressive Steuerplanung und für mehr Transparenz erläutert worden. Kernpunkte sind neben einem internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit möglichst vielen Ländern die Schaffung von Registern über Unternehmen nach den Bestimmungen der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie. Die Register sollten international möglichst breit vernetzt werden. Wichtige seien Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Zu dem unter dem Begriff "Panama Papers" bekannt gewordenen Daten erläuterte die Regierung, es sei nicht bekannt, ob sie strafrechtlich relevante Regelungen enthalten würden. Die Bundesregierung besitze diese Daten nicht und habe sie auch trotz Bitte um Übergabe von dem Recherchenetzwerk nicht erhalten. Die Gründung einer Firma in Panama sei kein Verstoß gegen deutsche Gesetze, wenn alle Verpflichtungen eingehalten würden.

Der Sprecher der Linksfraktion kritisierte, dass Verstöße gegen die Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung nur geringfügige Konsequenzen hätten. Wenn der Transfer eines großen Geldbetrages zum Beispiel nach Panama nicht gemeldet werde, drohe eine Geldbuße von nur 1.000 Euro.

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3. Arzneimittel im Praxistest

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hält sogenannte Anwendungbeobachtungen (AWB) für sinnvoll. Damit könnten Erkenntnisse über zugelassene Arzneimittel in der Praxis gewonnen werden, heißt es in der Antwort (18/8056) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/7976) der Fraktion Die Linke.

Mit dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (18/6446) würden zugleich "Unrechtsvereinbarungen" unter Strafe gestellt, wenn etwa ein teilnehmender Arzt nicht für seinen zusätzlichen Aufwand entschädigt werde, sondern für die bevorzugte Verordnung bestimmter Präparate.

Durch verschiedene gesetzliche Regelungen seien in den zurückliegenden Jahren die Voraussetzungen für eine bessere Qualität der AWB und gegen Missbrauch zu Marketingzwecken geschaffen worden. So fänden sich im Arzneimittelgesetz (AMG) umfassende Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Bundesoberbehörde, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sei geregelt, dass bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen insbesondere verordnete Leistungen von Ärzten geprüft werden sollen, die an einer AWB beteiligt sind. Die KBV habe den Kassenärztlichen Vereinigungen zu dem Zweck die teilnehmenden Ärzte mitzuteilen. Nach Angaben der KBV hätten sich 2014 insgesamt 16.952 Mediziner an einer oder mehreren solchen Anwendungsstudien beteiligt.

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4. Politisch motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Februar dieses Jahres sind in Deutschland 120 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8035) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/7945) hervor.

Bis zum 28. März sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für Februar 2016 insgesamt 2.181 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 180 Gewalttaten und 662 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 872 Tatverdächtige ermittelt werden. 38 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurden neun Haftbefehle erlassen.

Von den 2.181 Straftaten entfielen laut Antwort 1.143 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 74 angegeben und die der Verletzten mit 64.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 491, von denen 73 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 38 Verletzte registriert.

87 Straftaten, darunter 16 Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden acht Verletzte verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 460, von denen 17 Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit zehn angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. März 2016 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

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5. Einschränkung der Glyphosat-Abgabe

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft prüft zurzeit die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat und anderen Herbiziden an nicht-professionelle Anwender einzuschränken oder zu verbieten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8049) auf eine Kleine Anfrage der Faktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7960) hervor. Glyphosat ist nach Darstellung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe im Bereich des Pflanzenschutzes zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau. Weiter geht aus der Antwort hervor, dass die Prüfung anhand fachlicher Notwendigkeiten und rechtlicher Vorgaben erfolge, die sowohl das EU-Recht als auch das deutsche Pflanzenschutzrecht betreffen würden. Zudem gelte es die wissenschaftliche Risikobewertung aller zuständigen deutschen Bewertungsbehörden und die Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu berücksichtigen. Ein Ergebnis der Prüfung sei deshalb noch nicht abzusehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 207 - 13. April 2016 - 16.31 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2016

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