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BUNDESTAG/5711: Heute im Bundestag Nr. 225 - 21.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 225
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. April 2016, Redaktionsschluss: 10.37 Uhr

1. Anhörung zum Mietwohnungsbau
2. Briefkastenfirmen sollen verboten werden
3. Regierung soll Kohleausstieg einleiten
4. Schwerpunktthemen des Europarats
5. Bilanz zur Arbeit des Europarates 2015


1. Anhörung zum Mietwohnungsbau

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Um den Mietwohnungsbau geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 25. April. 16 Sachverständige sollen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (18/7736, 18/8044) Stellung nehmen. Die Anhörung beginnt um 13.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses und soll zwei Stunden dauern.

Zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Gebieten mit angespannter Wohnungslage will die Regierung eine zeitlich begrenzte Sonderabschreibungsmöglichkeit einführen. Die Sonderabschreibung soll nur möglich sein, wenn für das Gebäude bereits eine Abschreibung nach Paragraf sieben Absatz vier des Einkommensteuergesetzes zulässig ist. Auch bei den Baukosten gibt es eine Grenze. Für die Inanspruchnahme der Abschreibung dürfen die abschreibungsfähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Damit soll die Förderung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden.

Als Sachverständige sind geladen: Thomas Bestgen (UTB Projektmanagement und Verwaltungsgesellschaft), Bundesarchitektenkammer, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter, Deutscher Mieterbund, Deutscher Städtetag, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin), Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Jan Kuhnert (KUB Kommunal und Unternehmensberatung), Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, Verband der Privaten Bausparkassen, Zentraler Immobilienausschuss und Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Briefkastenfirmen sollen verboten werden

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke will anonyme Briefkastenfirmen verbieten lassen. Die Bundesregierung solle die Initiative ergreifen, um Briefkastenfirmen sowie andere Unternehmen und Stiftungen, deren wirtschaftliche Berechtigte anonym bleiben, weltweit zu verbieten, heißt es in einem Antrag der Linksfraktion (18/8133). Außerdem soll das Geldwäschegesetz geändert werden, um ein nationales Transparenzregister einzurichten. Das Register müsse der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sein. Die Linksfraktion verweist auf Äußerungen von Regierungsmitgliedern, die sich ebenfalls für ein Verbot von Briefkastenfirmen, deren wirtschaftliche Berechtigte anonym bleiben, ausgesprochen hätten. Die organisierte Finanzkriminalität müsse mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden, fordert die Fraktion.

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3. Regierung soll Kohleausstieg einleiten

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll noch im ersten Halbjahr 2016 einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem der Rahmen für einen planmäßigen Ausstieg aus der Kohleverstromung eingeleitet werden soll. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/8131). Danach soll der Ausstieg im zweiten Halbjahr 2017 mit der planmäßigen Stilllegung von Kraftwerksblöcken beginnen. 2035 soll das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland abgeschaltet werden. Der schrittweise Ausstieg soll sozial begleitet werden, indem ein "Strukturwandelfonds Kohleausstieg" geschaffen werden soll. "Nach dem vielfach als historisch bezeichneten Pariser Klimagipfel müssen auch in Deutschland die Weichen für mehr Klimaschutz gestellt werden", fordert die Linksfraktion.

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4. Schwerpunktthemen des Europarats

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Nach den Terroranschlägen von Paris im Januar 2015 hat sich das Komitee der Ministerbeauftragten (KMB) des Europarates insbesondere mit der Rolle des Staatenbundes auf dem Gebiet der Terrorismusprävention befasst. "Es gelang, in wenigen Wochen ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (ETS-Nr. 196) zu erarbeiten, das vom Ministerkomitee des Europarats am 19. Mai 2015 in Brüssel verabschiedet wurde", schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Bericht (18/7983) über die Tätigkeit des Europarates im ersten Halbjahr 2015. Ein Zusatzprotokoll sehe insbesondere vor, Auslandsreisen zu terroristischen Zwecken unter Strafe zu stellen. Parallel hierzu sei ein Aktionsplan für die präventive Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und von Radikalisierung, die zu Terrorismus führen können, verabschiedet worden.

"Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des KMB blieb, wie im Vorjahr, die Befassung mit dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie der Situation in der Ukraine selbst", heißt es in dem Bericht weiter. Bereits im Januar sei ein umfangreicher Aktionsplan des Europarats zur Unterstützung der Reformbemühungen in der Ukraine verabschiedet worden. Deutschland habe sich mit einem freiwilligen Beitrag an der Finanzierung von Maßnahmen des Aktionsplans beteiligt, unter anderem im Bereich Verfassungsreformen. Ende März habe zudem die vom Europarat eingesetzte internationale Untersuchungskommission ("International Advisory Panel") ihren kritischen Bericht zur Aufklärung und Aufarbeitung der Gewaltvorfälle um den Maidan in Kiew zwischen Dezember 2013 und März 2014 vorgelegt und ein entschlosseneres rechtsstaatliches Vorgehen der ukrainischen Behörden bei der weiteren Aufarbeitung der Vorfälle gefordert.

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5. Bilanz zur Arbeit des Europarates 2015

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Der Umgang mit der Flüchtlingskrise in Europa sowie weiterhin die Terrorismusbekämpfung standen im zweiten Halbjahr 2015 im Mittelpunkt der Arbeit des Komitees der Ministerbeauftragten (KMB) des Europarats. Auf deutsche Initiative habe das KMB im September 2015 eine Entscheidung verabschiedet, in der sich alle Mitgliedstaaten bei der Aufnahme und Behandlung von Flüchtlingen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention und anderer Übereinkommen bekannten, schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegendem Bericht über die Tätigkeit des Europarates im zweiten Halbjahr 2015. Zudem sei die Einrichtung eines temporären Geberfonds in Höhe von zunächst 25 Millionen Euro durch die Entwicklungsbank des Europarats begrüßt worden, aus dem Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur humanitären Soforthilfe für Flüchtlinge unterstützt werden sollen.

Im Bereich der Terrorismusprävention und -bekämpfung sei das bereits zuvor vom Ministerkomitee verabschiedete Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus zur Unterzeichnung aufgelegt und von Deutschland sowie 16 weiteren Mitgliedstaaten und der EU unterzeichnet worden.

Schwerpunktthema im Europarat war den Angaben zufolge weiterhin der Konflikt in der Ukraine. Dabei sei die Beratungsarbeit durch die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) bei geplanten Verfassungs- und Gesetzesreformen in der Ukraine sowie die Umsetzung des mit der Ukraine im Frühjahr 2015 vereinbarten Aktionsplans zur Unterstützung der dortigen weiteren demokratischen Transformation fortgeführt worden. Zudem habe die vom Europarat eingesetzte internationale Untersuchungskommission ("International Advisory Panel") ihren Bericht zur Aufarbeitung der Gewaltvorfälle vom 2. Mai 2014 in Odessa vorgelegt, in deren Ergebnis beim Brand des Gewerkschaftshauses von Odessa 48 Menschen starben. "Der Bericht stellte zum Teil gravierende Versäumnisse bei der bisherigen Aufklärung und Aufarbeitung durch die ukrainischen Behörden fest und forderte entsprechende Abhilfe", schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 225 - 21. April 2016 - 10.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2016

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