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BUNDESTAG/5717: Heute im Bundestag Nr. 231 - 25.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 231
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. April 2016, Redaktionsschluss: 10.13 Uhr

1. Mehr Rechtssicherheit im Konzessionsrecht
2. Reform des Wohnungseigentumsrechts
3. Linken-Vorstoß für kulturelle Bildung
4. Höhe Entschädigung für Abgeordnete
5. Im SIS II gespeicherte Fingerabdrücke
6. Daten über ausländische Kämpfer


1. Mehr Rechtssicherheit im Konzessionsrecht

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Das Verfahren zur Vergabe sogenannter Wegenutzungsrechte für Verteilnetze (Gas, Strom) in den Kommunen soll verbessert werden. Die Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung (auch "Konzessionen" genannt) müssen in vergabeähnlichen Verfahren alle 20 Jahre neu vergeben werden. Nach Angaben der Bundesregierung ist es beim Wechsel der Inhaber dieser Wegenutzungsrechte vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen. Die damit verbundenen Verfahrensverzögerungen würden der Allgemeinheit schaden, da wichtige Netzausbau- und Verstärkungsmaßnahmen zum Erliegen kommen könnten. Die Regierung hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung (18/8184) eingebracht. Zum Ziel des Gesetzes zitiert die Regierung aus dem Koalitionsvertrag, in dem es heißt, Absicht sei, "das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (zum Beispiel bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher zu regeln sowie Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern".

Mit dem Gesetzentwurf werden mehrere Instrumente eingeführt beziehungsweise erweitert. So wird der Auskunftsanspruchs der Gemeinde gegenüber dem Inhaber des Wegenutzungsrechts im Hinblick auf relevante Netzdaten konkretisiert. Um das Ausschreibungsverfahren transparent und diskriminierungsfrei durchführen zu können, müssen der Gemeinde möglichst ausführliche und belastbare Informationen zur wirtschaftlichen und technischen Situation des Netzes zur Verfügung gestellt werden. Denn der Wettbewerb um das Netz bedürfe klarer Regeln: "Er muss diskriminierungsfrei ausgestaltet werden und sicherstellen, dass dasjenige Unternehmen zum Zuge kommt, welches die Aufgabe des Netzbetriebs zum Wohle der Allgemeinheit am besten wahrnehmen kann", schreibt die Regierung. Der Wettbewerb um das Netz erfordere einerseits Vorgaben an die Gemeinden, die das Verfahren durchführen. Andererseits müsse es strenge Regeln gegenüber den aktuellen Inhabern des Wegenutzungsrechts geben, "denen trotz eines drohenden Netzgebietsverlustes aufgegeben werden muss, an einem fairen Verfahren mitzuwirken".

Als weitere Maßnahme soll allen Unternehmen eine "Rügeobliegenheit" auferlegt werden. Der Gesetzesentwurf sieht abhängig von der Art der Rechtsverletzung gestaffelte Rügefristen vor, innerhalb derer ein beteiligtes Unternehmen etwaige Mängel im Verfahren zwingend geltend machen muss. "So wird vermieden, dass Verfahrensfehler noch Jahre nach der Entscheidung erstmals geltend gemacht werden und sich der neue Wegenutzungsinhaber sowie die Gemeinde in einem fortdauernden Schwebezustand der Rechtsunsicherheit befinden", argumentiert die Regierung. Im Fall streitiger Netzübernahmeverhandlungen muss die Konzessionsabgabe weiter gezahlt werden. So sollen Einnahmeverluste der Gemeinde vermieden werden.

Auch die bestehende Verpflichtung zur Übereignung der Netze "gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung" soll konkretisiert werden. Der Wechsel des Wegenutzungsrechtsinhabers dürfe nicht an einem "prohibitiv hohen Kaufpreis" scheitern. Die Regierung übernimmt hier den in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz des objektivierten Ertragswertes als Regelfall.

In der Begründung des Entwurfs stellt die Regierung fest: "Die Zielvorgabe der vorliegenden Novelle lautet: Jedem (kommunalen Bewerber) ist eine rechtssichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann."

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die Bundesregierung in dem Entwurf insbesondere bei der Ermittlung des Netzkaufpreises und durch die Regelung von Rügeobliegenheiten Verbesserungen vorsieht. Es werden zahlreiche Änderungen von den Ländern vorgeschlagen, zu denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung Stellung nimmt.

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2. Reform des Wohnungseigentumsrechts

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/EB) Das Wohnungseigentumsrecht soll reformiert und vereinfacht werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/8084). Danach soll die Bundesregierung ein Wohnungseigentumsgesetz vorlegen, das die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften festschreibt. Neuregelungen wollen die Grünen auch für die Verwaltung der Finanzen von Wohnungseigentümergemeinschaften. Weitere Forderungen beziehen sich darauf, Umbaumaßnahmen und Sanierungen zu fördern, die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung zu stärken und Qualifizierungsnachweise für Immobilienmakler und Verwalter festzuschreiben.

Bei der Verwaltung der Finanzen soll ein neues Gesetz Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften vor Missbrauch schützen und Transparenz bei der Abrechnungen herstellen. Die meisten Defizite der geltenden Rechtslage gebe es hinsichtlich der Transparenz, der Konteneinsicht und der Kontrollmöglichkeiten der Wohnungseigentümer(-gemeinschaften) gegenüber den Verwaltern. Deswegen sei die Stärkung der Rechte von Wohnungseigentümern sowie Wohnungseigentümerbeiräten gegenüber Verwaltern erforderlich, führen die Grünen an.

Umbaumaßnahmen und Sanierungen sollen unter anderem dadurch ermöglicht werden, dass das Quorum für energetische Sanierungen der Fassade abgesenkt wird. So soll laut Grünen in Wohnungseigentümergemeinschaften eine doppelt qualifizierte Mehrheit als Quorum gelten. Bislang ist Einstimmigkeit erforderlich. In der Begründung führen die Abgeordneten an, dass die Sanierungsrate im Bestand von Wohnungseigentümergemeinschaften mit 0,6 Prozent niedriger als im übrigen Gebäudebestand sei.

Um die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung bei Rechtsstreitigkeiten zu stärken, soll unter anderem eine Schlichtungsstelle geschaffen und die Streitoberwertgrenze von derzeit 5.000 Euro geprüft werden. Die Grünen begründen dies damit, dass es innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften überproportional zu Streitigkeiten vor Gericht komme. Die Wohnungseigentumsgerichte würden mit der Bearbeitung kaum hinterher kommen.

Ihre Forderung, Verbraucherrechte in der Wohnungseigentumsgesetzgebung zu verankern, begründen die Abgeordneten mit Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser habe 2015 in seiner Rechtsprechung Wohnungseigentümer(-gemeinschaften) als Verbraucher anerkannt. Die geltende Rechtslage sei seit Inkrafttreten 1951 kaum überarbeitet worden und daher den gegeben Herausforderungen und Bedürfnissen nicht gewachsen.

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3. Linken-Vorstoß für kulturelle Bildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Kulturelle Bildung fördert die Persönlichkeitsentwicklung jedes Einzelnen, seine Kreativität, schafft Erfolgserlebnisse und belebt die Auseinandersetzung mit kultureller Vielfalt und dem eigenen kulturellen Hintergrund. Kulturelle Bildung kann Bildungsbenachteiligung entgegenwirken und Teilhabechancen erhöhen. Das schreibt die Linke in ihrem Antrag (18/8181) unter anderem als Begründung zur Fortführung des Bundesprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung". Nach Auffassung der Fraktion soll das Programm weiterentwickelt werden.

Der Nationale Bildungsbericht 2010 hatte den Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die in sogenannten Risikolagen - bedingt durch Erwerbslosigkeit, schlechte finanzielle Lage oder niedrigen Bildungsabschluss der Eltern - aufwachsen, mit 29 Prozent angegeben. Und auch der Nationale Bildungsbericht 2012, der sich schwerpunktmäßig der kulturellen Bildung widmete, konnte keine Verbesserung dieses Anteils feststellen. Vor diesem Hintergrund schrieb das Bundesministerium für Bildung und Forschung 2012 das bisher größte Förderprogramm des Bundes zur Kulturellen Bildung aus. "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" aus und rückte bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren in den Fokus. Das Ministerium stellte über den Projektträger, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt, für die Jahre 2013 bis 2017 die Summe von 230 Millionen Euro für "außerschulische Bildungsmaßnahmen" insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung zur Verfügung, die der konkreten Unterstützung der Kinder und Jugendlichen dienen.

Auch wenn es nach Ansicht der Linken nach wie vor einige Kritikpunkte gibt, streicht die Fraktion doch den Erfolg des Programms heraus und schreibt, dass die Programmpartner dazu beigetragen hätten, dass die Zielgruppe der bildungsbenachteiligten Kinder- und Jugendlichen durch den sozialräumlichen Bezug der Bündnisvorhaben im gesamten Bundesgebiet erreicht werden konnten, ohne sie zu stigmatisieren. Die Programmpartner hätten vornehmlich niedrigschwellige integrative Angebote in heterogenen Gruppen gefördert, die auch nachweislich deutlich bessere Bildungseffekte brächten. Die von der Prognos AG durchgeführte Zwischenevaluation habe ergeben, dass 43 Prozent der Befragten auch Kinder und Jugendliche aus Familien ohne Risikolagen erreichen wollen, um nicht ausgrenzend, sondern inklusiv zu wirken.

Gleichzeit bemängelt die Linke, dass das Programm nur dort wirke, wo es kulturelle Einrichtungen und Vereine gebe - und in vielen ländlich geprägten Regionen sei gerade dies häufig nicht mehr der Fall oder die vorhandenen Kultureinrichtungen stünden aufgrund prekärer Finanz- und Personalsituation bereits unter einem großen Belastungsdruck, der einer Beteiligung am verwaltungstechnisch sehr aufwändigen Bundesprogramm entgegenstünden, so dass sie sich nicht als Andockstelle für lokale Bündnisse und als Unterstützung ehrenamtlich Aktiver erweisen könnten.

Grundsätzlich streicht die Linke heraus, dass eine kontinuierliche Arbeitsmöglichkeit nötig sei, um überhaupt eine pädagogische Wirkung entfalten und Vertrauen zwischen allen Beteiligten schaffen zu können. Dazu brauche man Verlässlichkeit durch langfristige Planungsmöglichkeiten, finanziell gesicherte Strukturen, auf die eine Projektförderung aufsetzen könne, und eine Wertschätzung, die sich auch in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen widerspiegle.

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4. Höhe Entschädigung für Abgeordnete

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die monatliche Entschädigung der Bundestagsabgeordneten steigt mit Wirkung vom 1. Juli dieses Jahres von derzeit 9.082 Euro um 2,7 Prozent oder 245,21 Euro auf dann 9.327,21 Euro. Dies geht aus einer Unterrichtung (18/8110) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Danach erhöhen sich zur Jahresmitte zudem die fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a beziehungsweise 35b des Abgeordnetengesetzes um ebenfalls 2,7 Prozent auf dann 7.974,66 Euro beziehungsweise 8.923,60 Euro.

Grundlage der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ist laut Abgeordnetengesetz die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindexes. In einem Schreiben des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes an den Bundestagspräsidenten vom 23. März dieses Jahres wird die Erhöhung des Nominallohnindexes der Unterrichtung zufolge mit 2,7 Prozent beziffert, woraus sich die genannten Veränderungen ergeben.

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5. Im SIS II gespeicherte Fingerabdrücke

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Schengener Informationssystem II (SIS II) haben die Mitgliedstaaten mit Stand vom 4. April dieses Jahres insgesamt 88.888 Fingerabdrücke gespeichert. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8016) hervor. Wie die Regierung darin weiter ausführt, arbeitet Deutschland derzeit noch an der technischen Umsetzung, Fingerabdrücke in das SIS II einzustellen.

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6. Daten über ausländische Kämpfer

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Unterschiedliche EU-Datensammlungen über sogenannte ausländische Kämpfer" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8137). Darin erkundigt sich die Fraktion bei der Bundesregierung unter anderem danach, wie sich der Umfang der an die Europol-Dateien "Hydra", "Travellers", "Check the Web" sowie das Europol-Informationssystem gelieferten Informationen zu "ausländischen Kämpfern" beziehungsweise "islamistischem Extremismus/Terrorismus" in den zurückliegenden drei Jahren entwickelt hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 231 - 25. April 2016 - 10.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2016

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