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BUNDESTAG/5723: Heute im Bundestag Nr. 237 - 26.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 237
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. April 2016, Redaktionsschluss: 15.32 Uhr

1. Regierungsentwurf zum Sexualstrafrecht
2. Justizkooperation mit dem Kosovo
3. Langzeitarbeitslose im Blick
4. Widersprüche gegen Sanktionen


1. Regierungsentwurf zum Sexualstrafrecht

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts mit dem Titel "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" (18/8210) dem Bundestag überstellt. Er soll am Donnerstag im Plenum zusammen mit einem Gesetzentwurf der Linken beraten werden. Ein Gesetzentwurf der Grünen zur gleichen Thematik wurde bereits in erster Lesung beraten.

Der Regierungsentwurf hat wie die Gesetzentwürfe der beiden Oppositionsfraktionen das Ziel, bestehende Schutzlücken zu schließen. Die geltende Strafvorschrift setzt voraus, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen nötigt. Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf schreibt, gebe es Situationen, in denen diese Voraussetzungen nicht zutreffen, "die aber dennoch in strafwürdiger Weise für sexuelle Handlungen ausgenutzt werden, etwa wenn das Opfer aufgrund der überraschenden Handlungen des Täters keinen Widerstand leisten kann oder wenn das Opfer nur aus Furcht von Widerstand absieht".

Die Bundesregierung will mit ihrer Novelle diese als "unzureichend" charakterisierte Rechtslage ändern. Zudem will sie damit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 gerecht werden. Diese sogenannte Istanbul-Konvention verlangt, jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Im Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen. dass die Bundesrepublik Deutschland die Istanbul-Konvention gezeichnet habe und beabsichtige, diese zu ratifizieren.

Nach dem Vorschlag der Bundesregierung soll ein neugefasster Paragraf 179 des Strafgesetzbuches mit "Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände" überschrieben werden. Strafbar soll sich danach machen, wer eine "Lage, in der eine andere Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig ist, aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist oder im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet", dazu ausnutzt, sexuelle Handlungen an dieser Person vorzunehmen oder an sich von dieser Person vornehmen zu lassen.

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2. Justizkooperation mit dem Kosovo

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8211) soll die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des bereits am 29. Juni 2015 unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung des Kosovo über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen schaffen. Das Abkommen orientiert sich nach Angaben der Bundesregierung an den bestehenden Regelungen des Europarats zur Justizkooperation. Da "ein Beitritt der Republik Kosovo zu den einzelnen Übereinkommen des Europarats jedoch bisher am Widerstand anderer Mitgliedstaaten des Europarats scheiterte", wie die Bundesregierung schreibt, sei ein bilaterales Abkommen nötig. Die Zustimmung des Bundestages ist Voraussetzung für die innerstaatliche Anwendbarkeit des Abkommens.

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3. Langzeitarbeitslose im Blick

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Der Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit bleibt ein Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik. Das betont die Bundesregierung in dem strategischen Sozialbericht 2016, der nun als Unterrichtung (18/8117) vorliegt. Obwohl Langzeitarbeitslosigkeit in den vergangenen Jahren tendenziell gesunken sei, würden Langzeitarbeitslose weniger von den positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Oft sei eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit aufgrund komplexer individueller Problemlagen nur mit viel Einsatz aller Beteiligten über einen längeren Zeitraum zu erreichen, schreibt die Regierung. Mit ihrem Konzept "Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern" leiste die Regierung einen umfassenden Beitrag zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erschöpfe sich jedoch nicht in diesen Bemühungen. Auch Gesundheitsfragen, Zugang zu bezahlbarem Wohnraum, gute Kinderbetreuung wie überhaupt Bildungsangebote müssten dabei in den Blick genommen werden, heißt es in dem Bericht.

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4. Widersprüche gegen Sanktionen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2015 gab es im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) insgesamt 51.100 erledigte Widersprüche gegen Sanktionen, davon wurden 18.600 ganz oder teilweise stattgegeben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8048) auf eine Kleine Anfrage (18/7971) der Fraktion Die Linke. Erledigte Klagen gegen Sanktionen gab es demnach insgesamt 5.900, davon wurden 570 mit einem Urteil oder Beschluss ganz oder teilweise stattgegeben und weitere 1.800 unter ganz oder teilweisem Nachgeben seitens der Jobcenter erledigt, heißt es in der Antwort.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 237 - 26. April 2016 - 15.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2016

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