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BUNDESTAG/5864: Heute im Bundestag Nr. 378 - 21.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 378
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 21. Juni 2016, Redaktionsschluss: 13.26 Uhr

1. Endlager: Fortschritte bei Geo-Kriterien
2. Änderungswünsche bei Anti-Terror-Paket
3. Unternehmensdaten werden ausgetauscht
4. Zwischenbilanz zum Anerkennungsgesetz


1. Endlager: Fortschritte bei Geo-Kriterien

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) hat bei ihrer Sitzung am Montagabend Fortschritte bei der Diskussion zu den geowissenschaftlichen Kriterien erzielt. Der Großteil des entsprechenden Kapitels (K.-Drs- 209d) wurde nach "dritter Lesung" einvernehmlich beschlossen. Noch in der Diskussion und nicht abschließend beraten sind die Kriterien zur Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG), der Temperaturverträglichkeit und der Rolle des Deckgebirges.

In Hinblick auf das Deckgebirge verständigte sich das Gremium allerdings als Grundlage auf einen von Steffen Kanitz (CDU) und Detlef Appel ausgearbeiteten neuen Vorschlag (K.-Drs. 209i) zu dem Kriterium. Demnach soll der "Schutz des ewG durch günstigen Aufbau des Deckgebirges" als ein Abwägungskriterium aufgenommen werden. Die Kommission entschied sich mehrheitlich dafür, dass Kriterium in die Gewichtungsgruppe 2 ("Absicherung des Isolationsvermögens") einzuordnen.

Konkret wird bei dem Abwägungskriterium auf den strukturellen Aufbau und die Zusammensetzung des Deckgebirges abgestellt. Das ewG-Deckgebirge soll demnach vor "exogenen Prozessen" (mechanische Erosion und Dekompaktion, bei Steinsalz auch Subrosion) schützen, "die direkt oder indirekt zur Beeinträchtigung der Integrität des ewG führen können". Als Indikatoren beziehungsweise Kriterien werden unter anderem die möglichst vollständige Überdeckung des ewG mit grundwasser- beziehungsweise erosionshemmenden Gesteinen im Deckgebirge angeführt. Zudem sollen möglichst "keine strukturellen Komplikationen im Deckgebirge" vorhanden seien,"die als Indikatoren für bestehende oder für bei entsprechender künftiger Entwicklung möglicherweise wirksam werdende subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den ewG anzusehen sind".

Hervorgehoben wird indes, dass die derzeit zu den für "den Schutz des ewG durch das Deckgebirge relevanten Eigenschaften verfügbaren Informationen" noch nicht für alle zu betrachtenden Endlagersystemtypen die für die "Kriterienentwicklung und -anwendung benötigte Aussagekraft" aufwiesen. Nur für den Endlagersystemtyp "Steinsalz in steiler Lagerung (Salzstöcke)" seien bereits "systemtypspezifische Abwägungskriterien" abgeleitet worden, an denen sich die in dem Papier dargelegten Kriterien anlehnten. "Sie sollen die Richtung für die auf Abwägungskriterien gestützte vergleichende Beurteilung von Endlagersystemen in Hinblick auf den Schutz des ewG durch das Deckgebirge vorgeben, solange differenzierte Kriterien noch nicht abgeleitet und zuverlässig angewendet werden können", heißt es in dem Papier. Die Ausformulierung differenzierter Kriterien müsse dem Vorhabenträger übertragen werden. In diesem Zusammenhang wird in dem Papier die Auswertung abgeschlossener und laufender Forschungsvorhaben sowie die Durchführung gezielter Studien und Untersuchungen angeraten.

Keine Einigung konnte während der Sitzung zu dem Abwägungskriterium Temperaturverträglichkeit erzielt werden. In Meinungsbildern teilte sich die Kommission knapp hälftig zwischen Vorschlägen von Wolfram Kudla (K.-Drs. 209f) sowie von Detlef Appel und Stefan Wenzel (K-Drs. 209j) auf. Ebenfalls noch offen ist die genaue Formulierung des Mindestkriteriums zur Mächtigkeit des ewG. Hier ist ein Formulierungsvorschlag von Stefan Wenzel (K-Drs. 209h) Grundlage der weiteren Diskussionen.

Die nächste Sitzung der Endlager-Kommission ist für Montag, 27. Juni 2016, terminiert. Drucksachen der Kommission können auf www.bundestag.de/endlager abgerufen werden.

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2. Änderungswünsche bei Anti-Terror-Paket

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat dringt auf eine Reihe von Änderungen am neuen Anti-Terror-Paket der schwarz-roten Regierungskoalition. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" (18/8824) hervor, der am Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er ist gleichlautend mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (18/8702). Die Vorlagen sollen am Donnerstag vom Bundestag abschließend beraten werden.

Sie sehen vor, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) spezielle Befugnisse einzuräumen zur Einrichtung gemeinsamer Dateien "mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedsstaaten". Ferner soll die Bundespolizei wie bereits "nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt" die Befugnis erhalten, sogenannte Verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen. Zudem ist unter anderem geplant, Erbringer von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, die Identität von Prepaid-Kunden - zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind - anhand geeigneter Identitätsdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe zu überprüfen.

Nach dem Willen des Bundesrates soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, nicht nur bei im Voraus bezahlten, sondern bei allen Mobilfunkdiensten eine Pflicht zur Prüfung der Richtigkeit der Daten vor der Freischaltung vorzusehen. Ferner will der Bundesrat unter anderem durch das BfV sichergestellt haben, dass die Landesbehörden für Verfassungsschutz "vollen lesenden Zugriff" auf die in den geplanten gemeinsamen Dateien enthaltenen Daten erhalten. Die beteiligten ausländischen Nachrichtendienste sollen hierauf bei Errichtung der gemeinsamen Datei hinzuweisen sein.

Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten in gemeinsamen Dateien "als Kernstück des Gesetzentwurfs" keine Partizipation der Landesbehörden für Verfassungsschutz vorsehe. Auch in der Gesetzesbegründung werde hierauf nicht eingegangen. Damit sei der im Grundgesetz verankerte Verbundgedanke im Bereich des Verfassungsschutzes "nicht einmal ansatzweise erkennbar".

Weiter argumentiert der Bundesrat, dass das BfV "wegen der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung des Verfassungsschutzverbundes als Mischverwaltung von Bund und Ländern nicht alleiniger Kommunikationspartner ausländischer Nachrichtendienste" sein könne. Empfänger in Deutschland sei ",der deutsche Inlandsnachrichtendienst', das heißt der Verfassungsschutzverbund insgesamt, nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz isoliert", heißt es in der Vorlage. Im Übrigen müsse sichergestellt sein, dass erforderliche Daten aus der Datei vom BfV "nicht mit Weitergabesperren versehen werden dürfen, sondern zur Sicherung der Weitergabefähigkeit die Partner in einem Staatsvertrag aktiv auf das Verbundsystem in Deutschland hingewiesen werden müssen".

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3. Unternehmensdaten werden ausgetauscht

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will Daten von multinational tätigen Unternehmen mit anderen Staaten austauschen, um der Ausnutzung unterschiedlicher Steuersätze entgegenzuwirken. Diesem Ziel dient der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (18/8841).

Die Bundesregierung erläutert, multinational tätige Unternehmen würden im Vergleich zu national tätigen Unternehmen die unterschiedlichen Steuersysteme der Staaten ausnutzen, um Einkünfte in den Staaten nachzuweisen, die besonders günstige Besteuerungskonditionen bieten würden. "Das schafft die Möglichkeit für multinationale Unternehmen, ihre Steuerlast durch günstige Steuergestaltungen erheblich zu reduzieren", stellt die Bundesregierung fest. Außerdem werde die Wettbewerbsfähigkeit von nur lokal agierenden Unternehmen beeinträchtigt.

"Auf der Grundlage dieser Vereinbarung sollen zukünftig länderbezogene Berichte ('Country-by-Country Reports') zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten ausgetauscht werden", heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Ein solcher Austausch zwischen zwei Vertragsstaaten beginne aber erst dann, wenn beide Vertragsstaaten alle Voraussetzungen erfüllt und zugesichert hätten, die jeweiligen Anforderungen an den Datenschutz zu beachten. Durch die Abgabe der länderbezogenen Berichte und durch den Austausch zwischen den Staaten würden die betroffenen Steuerverwaltungen Informationen über die globale Aufteilung der Erträge und die entrichteten Steuern sowie über weitere Indikatoren der Wirtschaftstätigkeiten der größten international tätigen Unternehmen erhalten. "Dadurch können steuerrelevante Risiken, insbesondere im Bereich der Verrechnungspreise, besser abgeschätzt werden", heißt es im Entwurf. Die Bundesrepublik Deutschland werde zukünftig nicht nur die länderbezogenen Berichte deutscher Konzerne erhalten und auch ins Ausland weitergeben, sondern Deutschland werde auch die länderbezogenen Berichte von großen ausländischen Konzernen erhalten, die im Inland durch Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten tätig seien. Der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden solle unter voller Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben automatisch erfolgen. Die Daten würden nur den Steuerbehörden des jeweiligen Landes übermittelt und nicht veröffentlicht, wird versichert.

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4. Zwischenbilanz zum Anerkennungsgesetz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Mit den Vereinfachungen im Anerkennungsgesetz können Zuwanderer ihre Berufsqualifikationen in Deutschland oder einem anderen EU-Land noch leichter anerkennen lassen und so schneller und problemloser einen Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Wie die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/8825) vorliegendem Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 schreibt, zielten die aktuellen Neuerungen vor allem auf Verbesserungen für Personen ab, die in der EU qualifiziert oder bereits anerkannt sind und in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchten. Dadurch solle die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erhöht werden. Darüber hinaus seien Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht in Kraft getreten, die unter anderem eine engere Verzahnung zwischen Anerkennungs- und Zuwanderungsrecht beinhalten. Sie ermöglichten die Zuwanderung für Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext eines Anerkennungsverfahrens. Zudem seien - bedingt durch die Flüchtlingszuwanderung - eine Reihe von Änderungen vorgenommen worden, die auch Auswirkungen auf die Berufsanerkennung haben, heißt es in dem Bericht weiter.

Entsprechend dem Anwendungsbereich der EU-Richtlinie betreffen demnach die Änderungen primär reglementierte Berufe. Reglementierte Berufe sind Berufe, für deren Aufnahme und Ausübung der Besitz einer Berufsqualifikation durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist. In Deutschland sind das zum Beispiel Berufe im medizinischen Bereich, Rechtsberufe sowie zahlreiche Meisterabschlüsse.

Zwischen 2012 und 2014 seien mehr als 44.000 Anträge auf Berufsanerkennung eines nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes geregelten Berufs gestellt worden, davon gut 17.600 Anträge im Jahr 2014. Die Ablehnungsquote sei mit 3,6 Prozent erneut äußerst niedrig. Der Anteil der Anträge auf Anerkennung eines nicht reglementierten Referenzberufs sei auf gut 23 Prozent angestiegen. Mehr als 60 Prozent der Anträge 2014 hätten sich auf die Anerkennung als Ärztin beziehungsweise Arzt oder Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise -pfleger, also auf Berufe mit hohem Fachkräftemangel bezogen.

Von der im internationalen Vergleich weitreichenden Regelung der sogenannten Qualifikationsanalyse könnten auch Flüchtlinge und Asylsuchende mit formalen Abschluss profitieren, wenn keine oder nicht ausreichend Unterlagen vorliegen. Syrerinnen und Syrer stellten mit gut 60 Prozent den mit Abstand größten Anteil an Flüchtlingen dar, die sich beraten ließen. An zweiter und dritter Stelle folgten iranische und afghanische Staatsangehörige. Von 2012 bis 2014 stellten Staatsangehörige der Hauptherkunftsstaaten von Flüchtlingen in Deutschland insgesamt über 2.800 Anträge nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes. Viele der Verfahren würden positiv beschieden, bei den Verfahren von Syrerinnen und Syrern würde bei mehr als drei Viertel die volle Gleichwertigkeit festgestellt.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Änderungen der Anerkennungsreglungen und die eingeleiteten Maßnahmen zur notwendigen Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis die Wirkung des Anerkennungsgesetzes weiter verstärken. Das Anerkennungsgesetz sei schon jetzt ein wichtiger Baustein im Instrumentenkasten zur Fachkräftesicherung in Deutschland, es trage zur Entfaltung neuer Beschäftigungsperspektiven und gesellschaftlicher Teilhabechancen bei. Zudem erweitere es die Möglichkeiten zur legalen Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland. Seit der Einführung des Anerkennungsgesetzes sei das Interesse an der Berufsanerkennung stetig gewachsen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 378 - 21. Juni 2016 - 13.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2016

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