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BUNDESTAG/5926: Heute im Bundestag Nr. 440 - 20.07.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 440
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Juli 2016, Redaktionsschluss: 10.37 Uhr

1. Mehr Rüstungsexporte genehmigt
2. Abtrünnige IS-Anhänger
3. Visa-Vereinbarungen der EU
4. Sondergerichtsstand in Kempten
5. Führungsnation einer EU-Battlegroup
6. Ausbau elektronischer Verwaltung


1. Mehr Rüstungsexporte genehmigt

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Im vergangenen Jahr sind Rüstungsexporte in Höhe von 7,86 Milliarden Euro genehmigt worden. Damit ist der Wert der Genehmigungen im Verhältnis zum Jahr 2014 drastisch gestiegen. 2014 waren Ausfuhrgenehmigungen mit einem Volumen von 3,961 Milliarden Euro erteilt worden. 41 Prozent der Genehmigungen im Jahr 2015 betrafen EU-/Nato- und Nato-gleichgestellte Länder, geht aus dem als Unterrichtung (18/9160) vorgelegten Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2015 hervor. Außerdem wurden 119 Sammelausfuhrgenehmigungen in einem Gesamtwert von 4,96 Milliarden Euro erteilt (2014: 2,545 Milliarden). Die Sammelausfuhrgenehmigungen werden ausschließlich im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und Nato-Partnern erteilt.

Erheblich weniger Genehmigungen wurden für die Ausfuhr von Kleinwaffen erteilt. Der Gesamtwert der Genehmigungen sank nach Angaben der Regierung von 47,4 Millionen Euro (2014) auf 32,4 Millionen Euro im letzten Jahr.

Die tatsächlichen Ausfuhren waren erheblich niedriger als der Wert der Genehmigungen. Im Jahr 2015 seien Kriegswaffen im Wert von 1,555 Milliarden Euro exportiert worden, heißt es in der Unterrichtung. Das seien etwas weniger als 2014 (1,826 Milliarden Euro) gewesen.

Zum internationalen Vergleich heißt es unter Berufung auf Berechnungen des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI, die Rüstungsexporte Deutschlands seien von 2011 bis 2015 um mehr als die Hälfte gegenüber dem Zeitraum von 2006 bis 2010 zurückgegangen. Damit sei der Anteil Deutschlands an den globalen Rüstungsexporten von elf auf 4,7 Prozent gefallen.

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2. Abtrünnige IS-Anhänger

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Der Umgang mit Abtrünnigen des sogenannten Islamischen Staates (IS) ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/9175) der Fraktion Die Linke. Laut "Wall Street Journal" wollten immer mehr aus Westeuropa stammende IS-Kämpfer und andere IS-Anhänger wieder aus Syrien ausreisen. Die Abgeordneten wollen nun wissen, welchen Kenntnisstand die Bundesregierung dazu hat und wie in solchen Fällen die Sicherheitsbehörden verfahren.

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3. Visa-Vereinbarungen der EU

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die geplanten Visa-Vereinbarungen mit der Türkei, der Ukraine, Georgien und dem Kosovo sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/9172) der Fraktion Die Linke. Mit mehr als 50 Ländern habe die EU schon Visa-Freiheit vereinbart. Der Visa-Dialog werde von der EU als wichtiges Instrument zur Förderung schwieriger Reformen in den jeweiligen Ländern angesehen. Die geplante Visa-Liberalisierung für die Türkei stehe im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsabkommen. Die Abgeordneten erkundigen sich nun unter anderem nach der Zahl der Visa-Anträge aus den genannten vier Staaten.

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4. Sondergerichtsstand in Kempten

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9176). Danach musste vor dem 1. April 2013 bei Straftaten, die Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen begingen, die Staatsanwaltschaft am Standort oder am Wohnsitz des Soldaten ermitteln. Seit drei Jahren erführen Soldaten jedoch eine "Sonderbehandlung", schreibt die Fraktion. Paragraf 11 a der Strafprozessordnung sehe nun einen besonderen Gerichtsstand beim Amtsgericht Kempten im Allgäu für Straftaten vor, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs der Strafprozessordnung begangen wurden. Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung, wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Bundeswehrangehörige es von 1990 bis zur Einrichtung des "Gerichtsstands für besondere Auslandsverwendung der Bundeswehr" gegeben hat und wie viele seit dem 1. April 2013 bei diesem Gerichtsstand. Auch fragen sie unter anderem danach, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der bisherigen Arbeit des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz zieht.

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5. Führungsnation einer EU-Battlegroup

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "Deutschland als Führungsnation einer EU-Battlegroup" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9150). Wie die Abgeordneten darin ausführen, hat Deutschland am 1. Juli dieses Jahres als "lead nation" die Führung einer EU-Battlegroup übernommen, der neben Einheiten der Bundeswehr auch Soldaten aus Österreich, Tschechien, den Niederlanden, Irland, Luxemburg und Kroatien angehören. Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung, welche Kosten Deutschland durch das Engagement als "lead nation" einer Battlegroup entstehen. Auch erkundigt sie sich danach, für wie realistisch es die Bundesregierung hält, "dass die von Deutschland als ,lead nation' geführte Battlegroup tatsächlich eingesetzt wird". Zudem fragt sie unter anderem, welche Funktion und Bedeutung die Battlegroups nach Ansicht der Bundesregierung "jenseits eines konkreten Einsatzes" haben.

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6. Ausbau elektronischer Verwaltung

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat ihren Bericht "zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes" als Unterrichtung (18/9177) vorgelegt. Danach ist sie nach dem "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 25. Juli 2013 verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach dessen Inkrafttreten dem Bundestag zu berichten, in welchen verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und in welchen auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.

Der Bericht fasse die Ergebnisse einer ersten Überprüfung dieser Vorschriften zusammen und enthalte Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ergebnisse, heißt es in der Vorlage. Ziel des Berichts sei es, verzichtbare Schriftformerfordernisse aufzuzeigen, damit diese im Idealfall ersatzlos gestrichen oder an ihrer Stelle möglichst einfache elektronische Verfahren zugelassen werden können. Neben der bereits bestehenden Möglichkeit, die Schriftform elektronisch zu ersetzen, sollten hierdurch der Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste und eine durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung gefördert werden. Durch die Einführung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bestehe zudem eine sichere elektronische Identifikationsmöglichkeit auch in Fällen, in denen bisher noch zur sicheren Identifikation ein persönliches Erscheinen bei einer Behörde erforderlich ist.

Die erste Überprüfung von 2.872 verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes hat den Angaben zufolge ergeben, dass die Anordnung der Schriftform nach Ansicht der Bundesressorts in drei Prozent der überprüften Vorschriften ersatzlos entfallen kann, "in 17 Prozent der überprüften Vorschriften zugunsten einer elektronischen Verfahrensabwicklung verzichtbar ist, ohne dass ein bestimmtes elektronisches Verfahren gesetzlich vorgeschrieben wird", und in 80 Prozent der überprüften Vorschriften nicht sofort verzichtbar ist. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens sei nach Ansicht der Bundesressorts in zwei der 112 überprüften verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtbar.

Die betroffenen Rechtsvorschriften sollen laut Bericht zeitnah geändert werden. Um hierbei gebündelt vorzugehen, werde die Bundesregierung ein entsprechendes Artikelgesetz vorbereiten.

Über diese erste Überprüfung hinaus wird die Reduzierung verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im bestehenden Recht "als fortgängiger Prozess begriffen", wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Durch die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung und dadurch ermöglichter Prozessoptimierungen ließen sich Schriftformerfordernisse nach und nach abbauen. Hinsichtlich der Rechtsvorschriften, in denen sich die Anordnung der Schriftform als nicht verzichtbar erweist, gelte es "die Verwendung und Verbreitung der bereits vorhandenen elektronischen Varianten der Schriftformersetzung zu fördern".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 440 - 20. Juli 2016 - 10.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2016

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