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BUNDESTAG/5951: Heute im Bundestag Nr. 465 - 11.08.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 465
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 11. August 2016, Redaktionsschluss: 14.47 Uhr

1. EU-Gastbeamte in griechischen Hotspots
2. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee
3. Informationstechnik im Sicherheitsbereich
4. Förderung von Behindertensport
5. Alternativen zum illegalen Drogenanbau


1. EU-Gastbeamte in griechischen Hotspots

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Einsatz von Personal der EU-Grenzschutzagentur Frontex und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (Easo) in griechischen Registrierungszentren (Hotspots) für Flüchtlinge ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9283) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9148). Wie die Regierung darin ausführt, werden die Frontex-koordinierten Einsatzkräfte in den Hotspots insbesondere für erkennungsdienstliche Maßnahmen, zur Feststellung der Staatsangehörigkeit, zur Befragung der Migranten sowie zur Prüfung von Urkunden eingesetzt. Darüber hinaus seien Beamte zur Unterstützung der Grenzüberwachung tätig. Für Rückführungsmaßnahmen stelle Frontex ebenfalls Personal zur Verfügung.

Mit Stand vom 17. Juli dieses Jahres waren laut Vorlage 678 EU-Gastbeamte in Griechenland im Einsatz. Für Easo waren der Antwort zufolge mit Stand vom 8. Juli "insgesamt 47 Experten, vier Mitarbeiter von Easo, 51 Dolmetscher sowie 15 befristete Mitarbeiter im Einsatz". Easo sei in beratender und unterstützender Funktion tätig. Die Entscheidung über den einzelnen Asylantrag obliege jedoch ausschließlich griechischen Asylentscheidern.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, waren nach Angaben der Europäischen Kommission mit Stand vom 18. Juli "bei einer Aufnahmekapazität von 7.450 Personen (...) 8.657 Personen auf den griechischen Inseln aufhältig". 9.442 Personen hätten - bezogen auf Griechenland insgesamt - den Wunsch, einen Asylantrag zu stellen, zum Ausdruck gebracht. 1.736 Asylanträge seien registriert worden. Weiter schreibt die Bundesregierung, aus ihrer Sicht "sollte die Durchführung der Asylverfahren beschleunigt werden, um die Überfüllung der Hotspots zu verhindern".

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2. Straftaten mit dem Angriffsziel Moschee

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Für das zweite Quartal dieses Jahres sind insgesamt 14 politisch motivierte Straftaten mit dem Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" erfasst worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/9310) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2016" (18/9185) hervor.

Wie die Regierung darin ausführt, stellen "Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen" ebenso wie die "Schändung von Moscheen" kein eigenständiges Delikt dar. Vielmehr würden durch einen Anschlag beziehungsweise eine Schändung - je nach den Umständen des konkreten Einzelfalles - unterschiedliche Straftatbestände verwirklicht.

"Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist", heißt es in der Vorlage weiter. Demzufolge ließen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht herausfiltern. Hingegen erfolge im Rahmen des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch Motivierte Kriminalität" (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach Themenfeldern. Zudem habe das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Zentraldatei Lapos Angriffsziele katalogisiert. Der BKA-interne Lapos-Begriff für das Angriffsziel "Religionsstätte/Moschee" gelte nur für Moscheen selbst. Sonstige Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder islamische Einrichtungen seien nicht enthalten.

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3. Informationstechnik im Sicherheitsbereich

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Überlegungen zur Einrichtung einer "Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich" (Zitis) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9311) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9186). Darin schrieben die Abgeordneten, dass die Bundesregierung einem Zeitungsbericht zufolge die Einrichtung einer Zentralstelle plane, die "Techniken für die Überwachung des Internets und von Messenger-Diensten entwickeln soll". Dort "sollten bis zu 400 Mitarbeiter Techniken entwickeln, mit denen Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste in die Lage versetzt werden sollen, in der Telekommunikation verwendete Verschlüsselungstechniken zu überwinden", heißt es in der Kleinen Anfrage weiter.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, gibt es im Bundesinnenministerium (BMI) Überlegungen, wie die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden besser als bisher in die Lage versetzt werden können, ihre bestehenden gesetzlichen Befugnisse effektiver nutzen zu können. Hierbei gehe es um eine Anpassung der technischen Fähigkeiten an die aktuellen Herausforderungen der Kommunikationswelt.

Die Überlegungen schließen laut Vorlage "die Möglichkeit einer Zentralisierung dieser Aufgaben ein". Als Schwerpunkte würden Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik gesehen. Bestehende gesetzliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes blieben unberührt, neue Befugnisse würden nicht geschaffen. "Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort weiter.

Zur Frage nach der organisatorischen Einbindung schreibt die Regierung, es gebe Überlegungen, Zitis als unselbständige Stelle im Geschäftsbereich des BMI einzurichten. Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, sehen die Planungen einen sukzessiven Aufbau vor. Insgesamt werde "von einem Personalansatz von 400 Plan-/Stellen ausgegangen". Mit Blick auf die Kosten für die personelle und sachliche Ausstattung verweist die Regierung darauf, dass im Regierungsentwurf zum Haushalt 2017 "60 Plan-/Stellen nebst Personalausgaben sowie Sachmittel in Höhe von zehn Millionen Euro" veranschlagt seien. Die Ausführung stehe "unter dem Vorbehalt der Ermächtigung durch den Haushaltsgesetzgeber".

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4. Förderung von Behindertensport

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Förderung des Spitzensports von Menschen mit Behinderung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/9299). Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die "zunehmende Professionalisierung im Spitzensport für Menschen mit Behinderungen" unterstützt beziehungsweise beabsichtigt zu unterstützen.

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5. Alternativen zum illegalen Drogenanbau

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Projekte der Bundesregierung zur Förderung legaler Alternativen zum illegalen Drogenanbau stehen im Zentrum einer Kleinen Anfrage (18/9333) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten erfahren, auf welche Gesamtsumme sich die Gelder belaufen, die seit 2005 bis einschließlich heute in solche Entwicklungsprojekte investiert wurden, und wie viele Projekte sie wie vielen Ländern sie fördert.

Die Fraktion hatte zu dem Thema bereits zuvor eine Kleine Anfrage (18/5790) gestartet, die nach Ansicht der Grünen von der Bundesregierung aber nur ungenügend beantwortet wurde. Deren Antwort zeige, schreibt die Fraktion, dass die Regierung offensichtlich wenig über die Akzeptanz der Programme in den Entwicklungsländern wisse. Dabei, urteilen sie, wäre eine Analyse von Hindernissen wichtig, um die Programme effektiv zu gestalten und das Geld nicht verpuffen zu lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 465 - 11. August 2016 - 14.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2016

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