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BUNDESTAG/6011: Heute im Bundestag Nr. 525 - 19.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 525
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 19. September 2016, Redaktionsschluss: 17.17 Uhr

1. Korrekturen beim Mutterschutz angemahnt
2. Regierung unterstützt Erhalt von Wäldern
3. Giftige Mineralöle in Verpackungen
4. Zukunft des Übungsplatzes Ohrdruf


1. Korrekturen beim Mutterschutz angemahnt

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die geplante Ausweitung des Mutterschutzes stößt bei Arbeitnehmerverbänden trotz Änderungswünschen auf prinzipielle Zustimmung. Den Arbeitgeberverbänden geht der von Bundesfamilienministerin vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes (18/8963) jedoch zu weit. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über die Gesetzesvorlage am Montag deutlich.

Petra Müller-Knöß vom Vorstand der IG Metall und Anja vom Weusthoff vom DGB-Bundesvorstand begrüßten die geplante Gesetzesnovelle ausdrücklich. Die geplante Regelung, dass durch eine freiwillige Einverständniserklärung von schwangeren und stillenden Frauen das geltende Verbot von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit aufgehoben werden kann, lehnten sie entschieden ab. Dies sei eine Absenkung des Schutzes für die Frauen, argumentierten die beiden Gwerkschaftsvertreterinnen. Es müsse befürchtet werden, dass die betroffenen Frauen auf Druck der Arbeitgeber und aus Angst um ihren Arbeitsplatz ihre Einwilligung eben nicht freiwillig erteilen würden.

Kritisch beurteilte Petra Müller-Knöß zudem die Unterteilung in "unverantwortbare" und "verantwortbare Gefährdungen" von Schwangeren und Stillenden am Arbeitsplatz im Gesetzestext. Das Mutterschutzgesetz sei eines der wichtigsten Bestandteile des Arbeitsschutzrechtes. Das Arbeitsschutzgesetz kenne eine solche Differenzierung aber nicht, die Begriffe müssten deshalb gestrichen werden, argumentierte die Vertreterin der IG Metall. Elke Roos, Richterin am Bundessozialgericht mahnte an, dass der Begriff "unverantwortbare Gefährung", um die Grenze für ein Beschäftigungsverbot zu markieren, zu "vage" definiert sei. Nach Ansicht von Isabel Rothe, Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, ist der Begriff "unverantwortbare Gefährdung" zwar prinzipiell geeignet, um dem erhöhten Schutzanliegen im Mutterschutz Rechnung zu tragen, allerdings müsse er zum Beispiel untergesetzlich in einer Verordnung konkretisiert werden.

Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte hingegen, dass der Gesetzentwurf für Betriebe zu zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen führe, Rechtsunsicherheit schaffe und beschäftigungshemmend wirke. Zudem gehe er weit über die europäische Mutterschutzrichtlinie hinaus. Ein wirksamer Mutterschutz sei auch den Unternehmen ein wichtiges Anliegen, sagte Plack. Allerdings müsse Mutterschutz auch für alle Betriebsgrößen verhältnismäßig sein. Deshalb sei die Regelung, nach der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit vornehmen müssen, unabhängig davon, ob diese von einer Frau oder einem Mann, ausgeübt werde, abzulehnen.

Marianne Weg vom Deutschen Juristinnenbund kritisierte, dass der Gesetzentwurf dem Problem von psychischen Belastungen von Schwangeren nicht gerecht werde und weit hinter wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie dem gesellschaftlichen Konsens zurückbleibe. Psychische Belastungen müssten naturwissenschaftlich-technischen Gefährdungen gleichgestellt werden, forderte Weg.

Katrin van Riesen von der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen lobte, dass mit der Gesetzesnovelle zukünftig auch Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen unter den gesetzlichen Mutterschutz fallen sollen. Zugleich monierte sie, dass Studentinnen jedoch auch weiterhin vom Mutterschaftsgeld ausgeschlossen würden. Zudem würden Bafög-Empfängerinnen im Fall einer Schwangerschaft nur für die Dauer von drei Monaten gefördert. Es sei deshalb eine Ausweitung der Bafög-Förderung und eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes für geringfügig Beschäftigte anzustreben.

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2. Regierung unterstützt Erhalt von Wäldern

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt im Rahmen ihrer Zusagen zum internationalen Biodiversitätsschutz den Erhalt von Wäldern und anderen Ökosystemen mit 500 Millionen Euro. Insgesamt würden in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit für Vorhaben zum Schutz der Wälder über 1.5 Milliarden Euro bereitgestellt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9627) auf eine Kleine Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über Maßnahmen gegen die Entwaldung (18/9494) hervor. Dazu heißt es weiter, dass mit internationalen Partnern darauf gesetzt werde, mit wichtigen globalen Akteuren auf der Wirtschaftsseite zusammenzuarbeiten und die Nachfrage nach Agrargütern, die mit Tropenwaldzerstörung einhergehen, auf "Entwaldungsfreiheit" umzustellen. Darüber hinaus werde das Forum Nachhaltiges Palmöl (FONAP) unterstützt. Außerdem soll die Entwicklungszusammenarbeit Produktivitätssteigerungen in der Landwirtschaft fördern sowie die Etablierung entwaldungsfreier Wertschöpfungsketten in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas, um Entwaldung zu reduzieren.

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3. Giftige Mineralöle in Verpackungen

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Belastung von Nahrungsmitteln durch Mineralöle in Lebensmittelverpackungen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9611). Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sei der Übergang von Mineralölbestandteilen aus recycelten Kartons auf Lebensmittel möglich, wenn für die Herstellung Altpapier verwendet wurde, das Mineralöl aus Zeitungsdruckfarben enthält. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Lebensmittel am stärksten durch Mineralölrückstände belastet sind und welche Verbrauchergruppen davon am stärksten betroffen sind.

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4. Zukunft des Übungsplatzes Ohrdruf

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Zukunft des Standortübungsplatzes Ohrdruf bei Gotha in Thüringen. In einer Kleinen Anfrage (18/9489) will sie unter anderem wissen, wie und wann die laut Medienberichten geplanten acht Millionen Euro in den Übungsplatz investiert werden sollen. Zudem will die Fraktion darüber informiert werden, welche Einheiten der Bundeswehr derzeit den Übungsplatz nutzen, ob und welche Munition verschossen wird und ob Übungen mit Drohnen stattfinden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 525 - 19. September 2016 - 17.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2016

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