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BUNDESTAG/6050: Heute im Bundestag Nr. 564 - 30.09.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 564
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 30. September 2016, Redaktionsschluss: 09.31 Uhr

1. Debatte um Selektoren erschwert BND die Arbeit
2. Gutachten für Cum/Ex-Drahtzieher
3. Biohacking und Synthetische Biologie


1. Debatte um Selektoren erschwert BND die Arbeit

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Im Bundesnachrichtendienst (BND) ist die politische Diskussion um die Grenzen des Zulässigen in der Fernmeldeüberwachung als schmerzliche Einschränkung der eigenen Tätigkeit empfunden worden. Dies machte am Donnerstag ein Sachgebietsleiter der Abteilung Technische Aufklärung (TA) vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) deutlich. "Im Moment ist es schwieriger, Selektoren einzustellen, weil sie mehrere Prüfschritte durchlaufen", sagte der Zeuge B.R. Der heute 55-jährige Oberstleutnant war nach 18 Jahren bei der Bundeswehr 1998 zum BND gewechselt, wo er seit 2008 in seiner derzeitigen Funktion tätig ist. In den vergangenen Jahren zählte der Schutz deutscher Soldaten in Afghanistan vor Terroranschlägen zu seinen Hauptaufgaben.

Als im Herbst 2013 beim BND die Entscheidung fiel, alle Suchmerkmale zu deaktivieren, die zur Ausspähung von EU- und Nato-Partnern geeignet waren, habe er die Auswirkungen in seinem Zuständigkeitsbereich unmittelbar gespürt, berichtete der Zeuge. Etliche Selektoren, mit denen er bislang gearbeitet habe, seien plötzlich nicht mehr verfügbar gewesen. Er habe negative Folgen für die Informationsgewinnung befürchtet: "Mal schauen, was jetzt weniger kommt", sei sein erster Gedanke gewesen. Er habe sich dann mit seinen Mitarbeitern zusammengesetzt, um zu überlegen: "Wie kann man das auffangen?" Allerdings sei er bald zu dem Schluss gekommen, dass das "im Grunde nicht" möglich sei.

Überraschend habe ihn die Entscheidung dennoch nicht getroffen, betonte der Zeuge, denn er sei damals bereits seit einem halben Jahr an Überlegungen beteiligt gewesen, die bisherige Praxis der Fernmeldeaufklärung und des Einsatzes von Selektoren auf eine neue, rechtlich sichere Grundlage zu stellen: "Ich wusste, wo die Fahrt hinging." Der Anstoß dazu war "im zweiten Quartal 2013" von seinem damaligen Unterabteilungsleiter D.B. ausgegangen, der ihn und drei weitere Mitarbeiter beauftragt habe, Ideen für einen entsprechenden Weisungsentwurf zu entwickeln. Das Ziel sei gewesen, dem einzelnen Sachbearbeiter, der jeweils vor der Entscheidung stand, ob ein bestimmtes Suchmerkmal aus rechtlichen oder politischen Gründen womöglich fragwürdig war, "in einfacher Form" eine Anleitung an die Hand zu geben, aus der hervorgehen sollte, "was er darf und was nicht".

Der Zeuge machte deutlich, dass die bis dahin geübte Praxis aus seiner Sicht keineswegs rechtlich unzulässig gewesen sei. Der Kurswechsel beim BND im Herbst 2013 sei auf eine "politische Änderung" zurückzuführen gewesen. Diese habe sich aus den damaligen Äußerungen der Kanzlerin zum vertrauensvollen Umgang unter Partnerstaaten ergeben. Bei ihrer Sommerpressekonferenz am 19. Juli 2013 hatte Angela Merkel zum Thema Fernmeldeüberwachung erklärt, "dass man das unter Freunden nicht macht. Das geht nicht." Am 23. Oktober 2013 sprach sie die seither geflügelten Worte: "Abhören unter Freunden, das geht gar nicht."

Er habe diese Äußerungen als Bestätigung der in seiner Abteilung bereits seit dem Frühjahr 2013 angestellten Überlegungen empfunden, sagte der Zeuge. "Wir haben geguckt, ob unsere Fahrt in die richtige Richtung geht. Sie ging in die richtige Richtung." Bereits im August 2013 habe er deswegen etwa 700 fragwürdige BND-Selektoren abgeschaltet. Der gesamte übrige als politisch unerwünscht identifizierte Bestand, insgesamt 15.000 BND-eigene Selektoren zu 3.300 Zielen, sei Anfang November automatisch deaktiviert und in einer gegen fremde Zugriffe abgeschirmten "Gruppenliste" untergebracht worden.

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2. Gutachten für Cum/Ex-Drahtzieher

4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Zwei renommierte Steuerrechtler haben sich am Donnerstag im 4. Untersuchungsausschuss dazu bekannt, für eine Schlüsselfigur der Cum/Ex-Geschäfte tätig gewesen zu sein. Sie betonten gleichzeitig, dies aus rein wissenschaftlichem Interesse getan zu haben. Vorhalte von Ausschussmitgliedern, dass sie mit ihren Arbeiten die umstrittenen steuerlichen Gestaltungsmodelle legitimiert, Gefälligkeitsgutachten geschrieben oder versucht hätten, die Meinungsbildung zu Cum/Ex zu beeinflussen, wiesen beide Wissenschaftler zurück.

Der Cum/Ex-Ausschuss hatte es sich nach den Worten seines Vorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD) auf seiner 22. Sitzung zum Ziel gesetzt, zu klären, welche Rolle die Steuerrechts-Literatur bei der Entwicklung der Cum/Ex-Aktiengeschäfte spielte. Neben den Professoren Marc Desens von der Universität Leipzig und Joachim Englisch von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster hörte der Ausschuss in öffentlicher Sitzung die Referatsleiterin bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ilka Dumont sowie den Präsidenten des brandenburgischen Landesrechnungshofes, Christoph Weiser, der von 2007 bis 2013 im Bundesfinanzministerium (BMF) arbeitete.

Desens sagte auf eine Frage von Krüger, er habe ab 2012 mehrere Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen für den Steueranwalt Hanno Berger geschrieben, der dem Ausschussvorsitzenden zufolge einer der führenden Berater bei den Cum/Ex-Steuersparmodellen war. Diese seien auch von Berger beziehungsweise dessen Kanzlei honoriert worden. Wie Desens erläuterte, habe es sich bei den Gutachten um rechtliche Bewertungen gehandelt, die stets seine eigene Meinung wiedergegeben hätten. Die Ergebnisse habe er später auch veröffentlicht. Ihm sei es dabei um die Aufarbeitung der Gesetzeslage gegangen, die die Cum/Ex-Geschäfte erst ermöglicht habe. Es habe keine gezielte Veröffentlichung gegeben, und er habe keine Gutachten oder Aufsätze auf Wunsch verfasst.

Auf eine Frage des Grünen-Obmanns Gerhard Schick, ob wissenschaftliche Lehrmeinungen käuflich seien, sagte Desens, er fühle sich nicht von Berger gekauft. Er habe die Gutachten aus eigenem Interesse verfasst und stets auf den "Skandal" der mehrfachen unberechtigten Steuererstattung hingewiesen. Dabei habe es sich seiner Meinung nach um einen "Gesetzgebungsskandal" gehandelt, den er in jedem Aufsatz thematisiert habe. Es sei in seinem eigenen Forschungsinteresse gewesen, dass dieser Punkt aufgedeckt werde.

Von SPD-Obmann Andreas Schwarz nach Berger befragt, sagte Desens, er halte diesen "nicht für den großen Verschleierer". Er sei allerdings "eine gute Quelle" für interne Dokumente gewesen, die er genutzt habe. In seinen Gutachten habe er Rechtsfragen offen gelegt, seine Position dazu dargelegt und Gegenauffassungen bewertet. Entscheiden darüber müssten letztlich die Gerichte. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass es möglich sei, in dieser Frage eine, wie Schwarz formulierte, "Literaturmeinung zu organisieren".

Professor Englisch, der anschließend in den Zeugenstand gerufen wurde, erklärte, dass er zwischen 2009 und 2011 zwei Gutachten für Berger zum Thema Cum/Ex geschrieben habe. Dabei sei es um die Frage des wirtschaftlichen Eigentums des Erwerbers bei außerbörslichen Geschäften und Leerverkäufen gegangen. Er habe diese Frage bejaht, unter der Voraussetzung, dass es bei diesen Geschäften keinerlei Absprachen gebe. Diese Position sei vom Gesetzgeber und der Finanzverwaltung 2007 und 2009 sowie vom Bundesfinanzhof 2014 bestätigt beziehungsweise toleriert worden, sagte Englisch. Seine diesbezügliche Rechtsauffassung habe er aus eigener Überzeugung gebildet und nicht auf Wunsch des Auftraggebers.

Er habe dann noch einen längeren Aufsatz über die Erkenntnisse aus dem Gutachten von 2009 geschrieben, der 2010 erschienen sei. In diesem Aufsatz habe er auch einen Vorschlag unterbreitet, wie die mehrfache Erstattung zu vermeiden wäre - nämlich durch die Verlagerung des Steuerabzugs auf die inländische Wertpapiersammelbank. Dieser sei 2011 vom Gesetzgeber aufgegriffen und umgesetzt worden. Als weitere Veröffentlichungen nannte Englisch Anmerkungen zu einem Urteil des Finanzgerichts Kassel von 2012, bei denen er aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers gefolgt sei. Die Vergütung der Gutachten sei analog zu den Honorarsätzen von Großkanzleien erfolgt. Auf Nachfrage des Linken-Obmanns Richard Pitterle sagte Englisch, diese lägen zwischen 500 und 600 Euro pro Stunde.

Zum Thema "Beeinflussung der Rechtsmeinung" erklärte er auf eine Frage von CDU-Obmann Christian Hirte, er sei nicht käuflich und würde niemals Gefälligkeitsgutachten schreiben. Zum Vorwurf Schicks, er habe bei der Plünderung der Staatskasse durch die Cum/Ex-Geschäfte mitgewirkt, sagte Englisch, er sei von einer rechtmäßigen Gestaltung ausgegangen. Letztlich sei dabei eine Gesetzeslücke ausgenutzt worden, die absehbar gerichtlich geprüft werden würde. Wie die Cum/Ex-Modelle funktionierten, habe er erst später gelesen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Gutachten sei ihm das nicht bewusst gewesen. Dass sie nur über Absprachen funktionierten, habe sich ihm damals nicht so dargestellt, sagte Englisch auf eine Frage von Schwarz. Er sehe sich auch nicht als Teil eines Netzwerks, dass ihn als Wissenschaftler benutzt habe.

BaFin-Referatsleiterin Ilka Dumont erläuterte dem Ausschuss die Arbeitsweise der Wertpapieraufsicht und die Kontrolle der Investmentfonds. Wie andere BaFin-Mitarbeiter vor ihr verwies sie darauf, dass die Behörde keinen steuerrechtlichen Prüfungsauftrag habe, die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden und den Staatsanwaltschaften aber seit einer Gesetzesänderung im November 2015 immer besser werde. Sie berichtete von Abfragen in 2010 und 2013 bei Fonds im Zusammenhang mit Leerverkäufen, kurzen Laufzeiten und Dividendenstripping, bei denen es aber keine Auffälligkeiten gegeben habe.

Christoph Weiser, von 2007 bis 2009 Unterabteilungsleiter in der Steuerabteilung des BMF, konnte sich in seiner Befragung an die meisten Sachverhalte aus dieser Zeit nicht mehr erinnern und begründete dies mit der hohen Belastung durch andere wichtige Arbeitsgebiete. Er habe keine konkrete Erinnerung, damals mit dem Thema Cum/Ex in Kontakt gekommen zu sein. Auch zu einem BMF-Schreiben vom Mai 2009, mit dem man diese Geschäfte in den Griff bekommen wollte und das er unterzeichnet hatte, fiel ihm nichts ein. Grünen-Obmann Schick zeigte sich angesichts der unergiebigen Befragung Weisers "massiv irritiert". Wie er, Weiser, es denn erklären könne, angesichts von Steuerausfällen in Milliardenhöhe nichts unternommen zu haben, wollte er wissen. Natürlich hätte man reagieren müssen, antwortete Weiser. Aber er könne sich nicht erinnern, so etwas auf den Tisch bekommen zu haben.

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3. Biohacking und Synthetische Biologie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) Die synthetische Biologie ist die nächste Stufe der Gentechnik und eine Schlüsseltechnologie für die Bioökonomie. Das machte Patricia Lips (CDU), Vorsitzende des Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Donnerstag in ihrem Eingangsstatement zum Öffentlichen Fachgespräch "Synthetische Biologie, Genome Editing, Biohacking - Herausforderungen der neuen Gentechnologie" deutlich. Im Auftrag des Ausschusses hatte das Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) im Jahr 2016 bereits einen Bericht zur Synthetischen Biologie vorgelegt. In der Synthetischen Biologie werden künstliche, biochemische Systeme in Lebewesen integriert, die dadurch neue Eigenschaften erhalten. Das Fachgespräch baute auf diesem Bericht auf.

Arnold Sauter, stellvertretender Leiter des TAB, unterstrich, dass Gentechnik zweifelsohne eines der zentralen und auch kontroversen Themen in der Gesellschaft sei. Sauter machte deutlich, dass Neutralität in der Gentechnikdebatte eine echte Herausforderung sei, denn viele Akteure in Politik und Gesellschaft spitzten die Diskussion auf eine Art Bekenntnisfrage zu, die da laute: Sei man für oder gegen die Gentechnik? Wolle man zur weiteren Gefährdung von Umwelt und Gesundheit beitragen oder aber die Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschland schwächen? Zwischentöne würden oft nicht durchdringen oder sofort Opfer dieses Lagerdenkens werden.

Die Gentechnik habe in den vergangenen Jahren einen beispiellosen methodischen Schub durch sogenannte Genome-Editing-Verfahren erfahren. Das bekannteste zugehörige molekularbiologische Werkzeug heiße "CRISPR-Cas". Dabei gehe es darum, DNA-Bausteine im Erbgut zu verändern, und zwar so einfach und präzise, wie es bis vor kurzem unvorstellbar gewesen sei. Obwohl es aus Bakterien stamme, funktioniere CRISPR in nahezu allen lebenden Zellen und Organismen: Die Forscher hoffen auf neue Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Aids, Krebs und einer Reihe von Erbkrankheiten.

Weil die neuen Verfahren technisch besonders unaufwendig und preisgünstig seien, sollen sie auch in technologisch und sozioökonomisch weniger entwickelten Ländern für lokal angepasste Lösungen und Produkte genutzt werden können. Auch für kleine und mittlere Unternehmen - zum Beispiel in der Pflanzen- und Tierzucht - scheinen sie leichter zugänglich und nutzbar zu sein. Doch nicht nur in Universitäten, Forschungeinrichtungen und Industrielaboren, sondern auch von ambitionierten Do-it-yourself-Biologen könnten Genome-Editing-Verfahren für vielfältige und möglicherweise auch weitreichende Versuche genutzt werden.

Im Fachgespräch ging es vor allem um die Aktivitäten der sogenannten Do-it-yourself-Biologen (DIY), auch Biohacker genannt. Rüdiger Trojok, vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Karlsruher Instituts für Technologie, ein wichtiger Vertreter dieser Szene, stellte in seinem Vortrag die Motive und Aktivitäten der DIY-Biologen dar, die international vernetzt und aktiv seien. Zentral sei der globale und freie Austausch von Wissen, Methoden und Material. Dieses machte Trojok am Beispiel der Antibiotikaforschung deutlich. Die Einordnung aus der Perspektive der etablierten Forschung nahm Ursula Theuretzbacher vom Centre für Anti-Infective Agents (Cefaia) vor. Das Besondere an der DIY-Biologie und ihrer Akteure sei, dass die ganze Bewegung als aktive Bürgerwissenschaft oder Citizen Science quer zu den üblichen Gräben in der Bio- und Gentechnologiedebatte stehe, weil sie sich am molekularbiologischen Wissen und Können in einer Art und Weise beteiligen möchte, die in der bisherigen Auseinandersetzung über die Perspektiven der Gentechnik keine Rolle gespielt habe. Die Biohacker wollen eine Alternative zur etablierten "big science" bieten und sich vom "Korsett" und den Monopolen der universitären und industriellen Labore frei machen.

Bei der anschließenden Diskussion unter der Moderation von Harald König, Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) in Karlsruhe und Co-Autor der TAB-Studie, stellte sich vor allem die Frage nach der gesellschaftlichen Beteiligung an Wissenschaft und Forschung im Bereich der Gentechnologie insgesamt.

Ferner beschäftigten sich die Wissenschaftler und Bundestagsabgeordneten mit dem Thema Biosafety und Biosecurity in Zeiten von "CRISPR-CAS&DIY-Bio", also dem Schutz vor unerwünschten ökologischen und gesundheitlichen Folgen des legalen Umgangs mit gentechnisch veränderten Organismen, als auch um Fragen der Biosecurity, dem Schutz vor illegalem, irrtümlichem oder auch böswilligem Umgang. Die Angst vor Bioterrorgefahren durch Biohacker ist regelmäßig Thema der Debatte und wurde auch im Fachgespräch diskutiert und unterschiedlich bewertet. Doch konkrete Anhaltspunkte für gravierende Sicherheitsmängel aus der DIY-Biologie konnte niemand benennen, wenngleich Detlef Bartsch, Leiter der Abteilung Gentechnik im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die vorhandene Risikobewertung zwar als ausreichend aber auch als sehr wichtig einstufte. Anders als in den USA sei in Europa selbst die Eröffnung eines Labors an strenge Bedingungen geknüpft. Die Vertreter der DIY kritisieren diese Auflagen als zu streng, da dadurch Forschung nicht demokratisch generiert und das Wissen frei zugänglich sei. Dennoch trat auch Trojok für ein Reglement, eine Art "Führerschein" ein, damit eine Befähigung im Umgang mit Materialen und Technik gewährleistet sei.

Über ihre Arbeit in der Gensyntheseindustrie informierten anschließend Michael Liss von Thermo Fisher Scientific und für die Zivilgesellschaft Christof Potthof vom Gen-ethischen Netzwerk.

Im dritten Teil sprach Alfred Nordmann von der Technischen Universität Darmstadt unter dem Titel "Erfahrungen aus dem EU-Projekt Synenergene" über die gesellschaftliche Verankerung der Synbio-Forschung. Er machte deutlich, dass sich ganz grundsätzlich die Fragestellung in der synthetischen Biologie umkehren würde. Zukünftig werde nicht mehr gefragt, was könne der Ingenieur von der Natur lernen, sondern was könne die Natur vom Ingenieur lernen. Das bringe neue Forschung und neuer Forschertypen hervor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 564 - 30. September 2016 - 09.31 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2016

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