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BUNDESTAG/6082: Heute im Bundestag Nr. 596 - 18.10.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 596
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 18. Oktober 2016, Redaktionsschluss: 09.58 Uhr

1. Weitere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit
2. Änderung der Insolvenzordnung
3. Nichtfinanzielle Firmen-Berichtspflichten
4. Brexit gefährdet europäisches Patentgericht
5. Seltene Krankheiten genetischen Ursprungs
6. Bundesrat kritisiert Plan zum Kassenschutz


1. Weitere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf den Weg bringen. Der von ihr eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958) sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit besonders im Taxigewerbe. Die Bundesregierung stimmt den Vorschlägen der Länder zu.

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2. Änderung der Insolvenzordnung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/9983) zur Änderung der Insolvenzordnung eingebracht, mit dem "die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert" werden sollen. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist der Gesetzentwurf durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 2016 (IX ZR 314/14) veranlasst, "nach dem Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten unwirksam sind, soweit sie für den Fall der Insolvenz einer Vertragspartei Rechtsfolgen vorsehen, die von § 104 der Insolvenzordnung (InsO) abweichen". Von diesem Urteil seien "die im Finanzmarkt üblichen Rahmenvertragsmuster für die Zusammenfassung und Abwicklung von Finanzmarktkontrakten und damit nahezu alle derzeit bestehenden Finanzmarktkontrakte betroffen, auf die im Insolvenzfall deutsches Insolvenzrecht anwendbar wäre", heißt es in der Einleitung des Gesetzentwurfs. Um aus diesem Urteil sich ergebende "Gefahren für die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Institute und Marktteilnehmer und für die Stabilität des deutschen Finanzsystems" abzuwehren, bedürfe es "gesetzlicher Regelungen zur Klarstellung der Insolvenzfestigkeit von Liquidationsnettingklauseln". Im Kern wird mit dem Gesetzentwurf der fragliche Paragraf 104 der Insolvenzordnung um einige klarstellende Sätze ergänzt, mit denen eine Auslegung wie in erwähntem Urteil künftig nicht mehr möglich sein soll.

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3. Nichtfinanzielle Firmen-Berichtspflichten

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Großunternehmen sollen nicht nur regelmäßig über ihre Finanzdaten Auskunft geben, sondern auch über ihren Umgang mit der Umwelt, mit Arbeitnehmern, mit Menschenrechten und manchem mehr berichten. Das sieht eine EU-Richtlinie (2014/95/EU) vor, die mit einem jetzt von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (18/9982) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Die Angaben sollen interessierten Bürgern bei der Entscheidung helfen, ob sie in dieses Unternehmen investieren, mit ihm Geschäfte machen oder seine Produkte kaufen oder nutzen wollen. Das Gesetz "zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" soll am Donnerstag, 20. Oktober, in erster Lesung beraten werden. Die EU verlangt die Umsetzung der Richtlinie bis zum 6. Dezember.

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4. Brexit gefährdet europäisches Patentgericht

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die beschlossene Gründung eines europäischen Einheitlichen Patentgerichts könnte am Brexit scheitern. Das geht aus der Antwort (18/9966) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9774) der Grünen hervor. Die Regierung schreibt darin, die Auswirkung des britischen EU-Referendums auf den Prozess der Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht sei "zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret absehbar". Zum Inkrafttreten sei die Ratifizierung durch dreizehn Mitgliedsstaaten erforderlich, "darunter zwingend durch Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich". Elf Staaten hätten bereits ratifiziert. Solange ein EU-Austritt nicht wirksam sei, könne auch Großbritannien weiterhin ratifizieren. Inwieweit sie Kenntnisse darüber hat, ob eine solche Ratifizierung noch erfolgen könnte, schreibt die Bundesregierung nicht. Die Grünen-Fraktion hatte sie allerdings danach auch nicht gefragt.

In der Beantwortung weiterer Fragen über mögliche negative Auswirkungen des neuen Europäischen Einheitspatents hält sich die Bundesregierung mit Prognosen zurück. Die Grünen hatten insbesondere vor ungerechtfertigten Patenten im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung gewarnt, gegen die vor allem kleine und mittlere Agrarbetriebe schwerer als bisher vorgehen könnten. Die Sorge vor einer "Überpatentierung" in diesem Bereich nannte die Bundesregierung allerdings "nicht begründet". Politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung jedoch aufgrund einer Grundsatzentscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zur Patentierung von Pflanzen und Tieren, die der deutschen Gesetzgebung widerspreche. Die Bundesregierung schreibt, sie unterstütze die Absicht der zuständigen EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska, "baldmöglichst eine klarstellende Erklärung zu veröffentlichen". In dieser solle "die Intention des europäischen Gesetzgebers im Hinblick auf die Patentierbarkeit von Produkten im Wesentlichen biologischer Züchtungsverfahren erläutert werden".

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5. Seltene Krankheiten genetischen Ursprungs

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Viele seltene Erkrankungen sind nach Angaben der Bundesregierung genetischen Ursprungs und nur mit Hilfe gentherapeutischer Verfahren zu behandeln. Von rund 3.500 der bekannten seltenen Krankheiten seien die beteiligten Gene bereits identifiziert worden, heißt es in der Antwort (18/9941) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9686) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Für eine Reihe dieser seltenen Erkrankungen, darunter das Wiskott-Aldrich-Syndrom (WAS), sei eine Mutation in nur einem spezifischen Gen verantwortlich. Daraus ergebe sich dann der Ansatzpunkt für die gentherapeutische Behandlung.

Inzwischen habe sich das Verständnis für die biologischen und technischen Grundlagen gentherapeutischer Verfahren weiterentwickelt. Neue Formen der Gentherapie befänden sich auf dem Weg in den klinischen Routineeinsatz, schreibt die Bundesregierung weiter.

In Europa sei 2012 die erste Gentherapie von den Behörden zugelassen worden. Ein mit der WAS-Therapie vergleichbarer Therapieansatz sei 2016 von der EU-Kommission für die Behandlung einer anderen genetisch bedingten seltenen Erkrankung zugelassen worden.

Was die WAS-Gentherapiestudie (2006-2009) angeht, waren daran den Angaben zufolge seinerzeit zehn erkrankte Kinder beteiligt. Bei neun Kindern habe die Therapie angeschlagen, acht Kinder hätten eine Leukämie oder ein myelodysplastisches Syndrom entwickelt. Ein Kind sei gesund.

In zwei Fällen kam es zu einer zweiten Leukämie, und zwei Patienten erlitten einen Leukämie-Rückfall. Nach den weiteren Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sind drei Kinder an der Leukämie oder an Komplikationen der Leukämie-Behandlung gestorben. Sechs der nachfolgend mit Stammzellen behandelten Kinder seien gesund.

Keines der an der Studie teilnehmenden Kinder habe eine prophylaktische Stammzelltransplantation erhalten. Laut PEI konnten weder 2006 noch 2008 eindeutige Aussagen zum Risiko auftretender Leukämien bei einer solchen Therapie getroffen werden. Nach Auskunft des PEI seien im Januar 2008 eine Neubewertung von Nutzen und Risiken der Studie angeregt und engmaschigere Knochenmarksuntersuchungen vorgeschlagen und in das Studienprotokoll aufgenommen worden.

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6. Bundesrat kritisiert Plan zum Kassenschutz

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hält die von der Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) geplanten Maßnahmen für unzureichend. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/9957) vorgelegten Stellungnahme der Länder begrüßen diese zwar die Absicht, Manipulationen an Registrierkassen zum Zwecke der Steuerhinterziehung zu verhindern. Ein wirksamer Schutz könne damit aber nicht erreicht werden. So verlangen die Länder eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen, da nur so nachgeprüft werden könne, "ob das Sicherheitssystem benutzt wird und nach Maßgabe der Zertifizierungsvorgaben funktioniert". Außerdem müsse die Sicherheitslösung aus einem Bündel mehrerer aufeinander abgestimmter Maßnahmen bestehen und nicht nur aus einer technischen Komponente, fordern die Länder.

Die Bundesregierung lehnt die Forderung nach einer Belegausgabepflicht in ihrer Gegenäußerung ab. Sie gehe davon aus, dass durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bereits die erste Erfassung manipulationssicher geschützt werde, erklärt die Regierung. "Sofern Unternehmer und Kunde im Vorfeld vereinbaren, dass kein Beleg ausgestellt werden soll und der Umsatz überhaupt nicht erfasst wird, kann dieser Umstand auch durch eine Belegausgabepflicht nicht verhindert werden", heißt es.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 596 - 18. Oktober 2016 - 09.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2016

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