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BUNDESTAG/6128: Heute im Bundestag Nr. 642 - 03.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 642
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 03. November 2016, Redaktionsschluss: 10.41 Uhr

1. Abbau von Schriftformerfordernissen
2. Mehr Rüstungsexporte genehmigt
3. EU-Vertragsverletzung im Umweltbereich
4. LULUCF-Anrechnung im EU-Klimarahmen


1. Abbau von Schriftformerfordernissen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Im Verwaltungsrecht des Bundes sollen nach dem Willen der Bundesregierung mehr als 450 Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Dies geht aus einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf "zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes" (18/10183) hervor.

Wie die Regierung darin ausführt, weist das Verwaltungsrecht des Bundes gegenwärtig mehr als 3.000 Rechtsvorschriften auf, in denen die Schriftform angeordnet wird. Schriftformerfordernisse erschwerten indes die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und den weiteren Ausbau elektronischer Verwaltungsdienstleistungen. Durch die Neuregelung soll daher die Anordnung der Schriftform in 47 Rechtsvorschriften des Bundes ersatzlos gestrichen werden. Der jeweilige Verfahrensschritt kann dann - abhängig von den jeweiligen technischen Kommunikationsmöglichkeiten - mündlich, fernmündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bei 417 weiteren Rechtsvorschriften soll künftig an Stelle der vormals ausschließlich schriftlichen auch eine elektronische Verfahrensabwicklung möglich sein.

Damit sollen laut Bundesinnenministerium künftig beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt oder Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden können. Für Bürger und Unternehmen werde so die Möglichkeit erweitert, auf elektronischem Weg mit der Verwaltung zu kommunizieren. Auch innerhalb der Verwaltung würden Hindernisse bei der elektronischen Kommunikation abgebaut.

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2. Mehr Rüstungsexporte genehmigt

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat im ersten Halbjahr 2016 mehr Rüstungsexporte genehmigt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Wie die Regierung in ihrem als Unterrichtung (18/10150) vorgelegten Bericht über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2016 mitteilt, wurden Einzelgenehmigungen im Wert von 4,05 Milliarden Euro erteilt. Im ersten Halbjahr 2015 waren es insgesamt 3,5 Milliarden Euro gewesen. Auf EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Länder entfielen Genehmigungen mit einem Wert von 1,72 Milliarden Euro und damit 42,5 Prozent aller Genehmigungen. Exportgenehmigungen an Drittländer wurden mit einem Volumen von 2,82 Milliarden Euro erteilt. Fast die Hälfte des Genehmigungswerts entfalle auf eine Fregatte für Algerien. Ein erheblicher Anteil des Genehmigungswerts entfalle auch auf die Genehmigung für die Lieferung von Mehrzweckhubschraubern an Saudi-Arabien, die von einem europäischen Industriekonsortium gefertigt würden. "Diese beiden Ausfuhrvorhaben führen dazu, dass Algerien und Saudi-Arabien neben den USA zu den drei Empfängerländern mit den höchsten Genehmigungswerten zählen", berichtet die Regierung. Weitere bedeutende Empfängerländer sind Korea, die Schweiz, die Niederlande und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Der Wert der beiden erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen belief sich nach Angaben der Regierung auf 19 Millionen Euro. Abgelehnt worden seien 34 Rüstungsexportanträge mit einem Gesamtwert von 9,5 Millionen Euro.

Der Wert der Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen sank im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 von 12,42 auf 11,64 Millionen Euro. Allerdings stieg der Wert der Genehmigungen für den Export von Munition für Kleinwaffen stark an - von knapp 27 Millionen auf rund 284 Millionen Euro.

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3. EU-Vertragsverletzung im Umweltbereich

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Gegen Deutschland sind im Umwelt- und Naturschutzbereich aktuell zwölf Vertragsverletzungsverfahren (VVV) wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung von Richtlinien anhängig. Weitere vier Verfahren beziehen sich auf nicht fristgerechte Umsetzungen von Richtlinien. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/10151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9884) hervor.

Zehn der VVV aufgrund nicht ordnungsgemäßer Umsetzung befinden sich nach Darstellung noch in der vorprozessualen Verfahrensstufe (Mahnschreiben beziehungsweise Begründete Stellungnahme). Im Fall der wasserrechtlichen Genehmigung für das Kohlekraft Hamburg-Moorburg hat die Kommission am 10. März 2016 Klage erhoben (VVV 2013/4286 Naturschutz/Moorburg).

Bereits ergangen ist laut Antwort ein Urteil zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (VVV 2007/4267 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Der Europäische Gerichtshof habe am 15. Oktober 2015 festgestellt (Rs. C-137/14), dass Teile des Gesetzes gegen die UVP- sowie die Industrieemissions-Richtlinie verstoßen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf ein bereits erlassenes Gesetz ("Altrip-Gesetz") sowie einen sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf (18/9525), um die gerügten Mängel zu beheben.

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4. LULUCF-Anrechnung im EU-Klimarahmen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Nach Ansicht der Bundesregierung sind "robuste Anrechnungsregeln" eine Voraussetzung, um LULUCF in den EU-Klimarahmen 2030 zu integrieren. Mit LULUCF werden die Emissionen und Minderungen aus den Sektoren Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft bezeichnet. In einer Antwort (18/10149) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9861) verweist die Bundesregierung auf die Regularien der Zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls. Sie seien eine "geeignete Grundlage".

Nach Ansicht der Bundesregierung soll die Umsetzung der LULUCF-Entscheidung (Nr. 529/2013/EU) dazu genutzt werden, "um bis zum Jahr 2021 die LULUCF-Inventare und Anrechnungsregeln zu konsolidieren und noch bestehende Unsicherheiten zu adressieren". Grundsätzlich unterstütze sie zudem die in einem Kommissionsentwurf einer LULUCF-Verordnung enthaltene Idee, überschüssige Gutschriften aus den Sektoren an andere Mitgliedstaaten übertragen zu können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 642 - 3. November 2016 - 10.41 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2016

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