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BUNDESTAG/6222: Heute im Bundestag Nr. 736 - 14.12.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 736
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. Dezember 2016, Redaktionsschluss: 15.36 Uhr

1. Schutz von Kassen vor Manipulationen
2. Rentenversicherungsbericht 2016
3. Vorsorgelücken bei Geringverdienern
4. Entwicklung ländlicher Räume
5. Gespräche mit muslimischen Verbänden
6. Asylstatistik für das dritte Quartal


1. Schutz von Kassen vor Manipulationen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung sollen unterbunden werden. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535, 18/9957) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor hatte die Koalitionsmehrheit zu den Gesetzentwurf noch sieben Änderungsanträge beschlossen. Von Union und SPD abgelehnt wurden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879, 18/1968) gegen Manipulationsmöglichkeiten an Registrierkassen und gegen Umsatzsteuerbetrug.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als Baustein zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit sowie zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Zugleich wies ein Sprecher der Fraktion darauf hin, dass es weiterhin keine Pflicht zur Führung dieser Kassen gebe, so dass bei Vereinsfesten oder auf Wochenmärkten wie bisher offene Kassen verwendet werden könnten. Geschäfte mit digitaler Kassenführung wie etwa Bäckereien mit einer Vielzahl von Kunden könnten sich von der Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen befreien lassen.

Ein Sprecher der SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, verwies jedoch auf den Nachteil, dass viele Bestimmungen noch nicht so schnell in Kraft treten würden. Dass es keine Pflicht zur Führung von elektronischen Kassen gebe, sei ein "kleiner Wermutstropfen". Diese Pflicht vermisste auch die Fraktion Die Linke. Von ihr wurde die neu geschaffene Möglichkeit zur Kassennachschau durch die Finanzbehörden begrüßt. Insgesamt lasse der Entwurf aber zu viele Schlupflöcher, wurde kritisiert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich erfreut über den Entwurf. Es gebe durch nicht gebuchte Einnahmen Steuerverluste in Milliardenhöhe. Eine Pflicht zur Führung elektronischer Kassen sei vor dem Hintergrund der vielen Bargeldkassen eine "schwierige Sache". Man könne sich des Themas jedoch wieder annehmen, wenn die Digitalisierung weiter vorangeschritten sei und der Zahlungsverkehr stärker über unbare Methoden erfolgen werde.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Der Ausschuss fügte in diesen Passus eine Änderung ein, nach der die Regierung verpflichtet ist, für den Erlass der die Details regelnden Rechtsverordnung die Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Außerdem wird eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen an die Kunden eingeführt. Aus Gründen der "Praktikabilität und Zumutbarkeit" können sich Unternehmen, die Waren an "eine Vielzahl von nicht bekannten Personen" verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreien lassen, heißt es in einem der Änderungsanträge

Die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der "Kassen-Nachschau" durch die Finanzbehörden eingeführt. Es handelt sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.

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2. Rentenversicherungsbericht 2016

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sind erneut gestiegen, bis zum Oktober 2016 um rund 3,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht 2016 hervor, der nun als Unterrichtung (18/10570) durch die Bundesregierung vorliegt. Darin heißt es weiter, dass für das Jahresende eine Nachhaltigkeitsrücklage von 32,2 Milliarden Euro erwartet werde. Das entspricht 1,6 Monatsausgaben.

Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch im Jahr 2017 bei 18,7 Prozent liegen und bis 2021 auf diesem Niveau stagnieren wird. Anschließend steigt er schrittweise wieder an, über 20,2 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,8 Prozent im Jahr 2030.

Nach den dem Bericht zugrunde liegenden Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2030 um insgesamt rund 35 Prozent an. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,1 Prozent pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern, also das Verhältnis von Renten zu Löhnen, beträgt derzeit 48 Prozent und sinkt bis 2030 auf 44,5 Prozent. Dieser Rückgang mache deutlich, dass die gesetzliche Rente künftig alleine nicht ausreichen werde, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen, schreibt die Regierung.

Im Juli 2015 betrug die durchschnittliche Höhe der gesetzlichen Rente für Männer 1025 Euro und für Frauen 640 Euro. Getrennt nach Ost und West haben die Rentnerinnen im Osten Deutschlands aufgrund ihrer längeren Erwerbstätigkeit eine deutlich höhere Rente (838 Euro) als jene ist Westdeutschland (586 Euro). Aus dem Bericht geht auch hervor, dass rund vier Millionen und damit knapp 20 Prozent der Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr als eine Rente bezogen haben. Rund 87 Prozent der Mehrfachrentner waren demnach Frauen.

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3. Vorsorgelücken bei Geringverdienern

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Knapp die Hälfte der Geringverdiener in Deutschland hat weder eine betriebliche Altersversorgung (BAV) noch einen Riester-Vertrag. Das geht aus dem Alterssicherungsbericht 2016 hervor, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (18/10571) und ergänzenden Bericht zum Rentenversicherungsbericht 2016 vorgelegt hat. Demnach sorgen knapp 47 Prozent und damit 1,9 Millionen der 4,2 Millionen erfassten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat privat nicht für die Rente vor.

Dennoch spricht die Bundesregierung insgesamt von Fortschritten bei der BAV und der Riester-Rente. Nach 14 Jahren staatlicher Förderung gebe es 20,4 Millionen BAV-Anwartschaften und rund 16,5 Millionen Riester-Verträge, womit mehr als 70 Prozent der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Zusatzrente hätten. Allerdings sei in den letzten Jahren sowohl bei Riester als auch bei der BAV eine Stagnation zu beobachten, heißt es in dem Bericht.

Aus diesem geht auch hervor, dass ehemals Selbstständige zwar im Durchschnitt über ein relativ hohes Alterseinkommen verfügen. Jedoch hat andererseits fast die Hälfte der ehemals Selbstständigen nur ein Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro, während es bei Arbeitern und Angestellten rund ein Drittel ist. Der Anteil der Grundsicherungsempfänger ist unter ehemals Selbstständigen deutlich höher als unter ehemals abhängig Beschäftigten (3,7 Prozent gegenüber 2,1 Prozent).

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4. Entwicklung ländlicher Räume

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Viele ländliche Regionen in Deutschland werden mithilfe der Digitalisierung an die Entwicklung der Ballungsräume aufschließen können. Darüber hinaus werde die digitale Transformation auf dem Land eine Reihe von Erleichterungen im Hinblick auf die Überwindung von Distanzen, Verwaltung und medizinischer Versorgung mit sich bringen. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume (18/10400) hervor. Allerdings werden große Unterschiede hinsichtlich der Wirtschaftskraft, Demographie und Grundversorgung zwischen den ländlichen Regionen erwartet. Schrumpfende Kommunen werden sich besonderen Herausforderungen einhergehend mit dem Leerstand von Fabriken, Kasernen, Ställen, Ladenlokalen, Wohngebäuden und dem Abbau von Infrastrukturen stellen müssen. Deshalb soll sich das System der Regionalförderung ab dem Jahr 2020 auf die strukturschwachen Regionen konzentrieren und die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigt werden, heißt es in dem Bericht. Die entsprechende Grundlage für ein solches Fördersystem soll noch in dieser Legislaturperiode erarbeitet werden, um Planungssicherheit für die Zeit nach dem Jahr 2019 für die Bundesländer und ländlichen Räume herzustellen.

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5. Gespräche mit muslimischen Verbänden

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ein Treffen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit muslimischen Verbänden ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/10574) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10368). Wie die Regierung darin ausführt, fand am 17. Oktober dieses Jahres im Bundesinnenministerium "ein Ministergespräch mit den in der Deutschen Islam Konferenz (DIK) vertretenen Verbänden im Rahmen eines eigenständigen Gesprächsformats unter dem Arbeitstitel ,Gemeinsam sicher leben'" statt.

Zu dem Gesprächsformat "Gemeinsam sicher leben" werden die in der DIK vertretenen Verbände eingeladen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Im Verlauf der Gespräche mit den Verbänden seien unter Beteiligung von Wissenschaftlern und Medienvertretern Begriffe und Deutungsmuster kritisch reflektiert und diskutiert worden, die den öffentlichen Diskurs über muslimisches Leben in Deutschland mitbestimmen. Ein gemeinsames Anliegen der Teilnehmer sei es gewesen, "eine stärker differenzierende Wahrnehmung muslimischer Mitbürger sowohl im Gesprächsformat selbst als auch in der Öffentlichkeit zu befördern". Mit dieser Intention würden die Gespräche fortgeführt.

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6. Asylstatistik für das dritte Quartal

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im dritten Quartal dieses Jahres sind in Deutschland 441 Menschen als asylberechtigt anerkannt worden, während 47.634 Flüchtlingsschutz und 65.982 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 5.015 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/10575) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10005) weiter hervorgeht.

Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 66,2 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 82.377 Fällen vor dem Irak mit 13.797 und Afghanistan mit 8.640.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 736 - 14. Dezember 2016 - 15.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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