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BUNDESTAG/6376: Heute im Bundestag Nr. 128 - 06.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 128
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 06. März 2017, Redaktionsschluss: 10.28 Uhr

1. Bundesrat will Aktienerwerb erleichtern
2. Bundesrat: Nachbesserungen im Baurecht
3. Homosexualität bedarf keiner Behandlung
4. Beihilfe und Krankenversicherung
5. Bericht zu russischen Cyber-Aktivitäten
6. Grünen-Fraktion thematisiert DITIB


1. Bundesrat will Aktienerwerb erleichtern

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, mehr Transparenz auf den Finanzmärkten herzustellen und den Anlegerschutz zu verbessern. Zugleich fordern die Länder Erleichterungen beim Erwerb von Aktien, geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtakte (18/10936) hervor, die von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11290) vorgelegt worden ist.

Zur besseren Kostentransparenz bei Geldanlagen fordern die Länder, dass über sämtliche Kosten und Nebenkosten durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor Vertragsschluss informiert werden muss. Der im Entwurf enthaltene unbestimmte Rechtsbegriff "rechtzeitig" reiche nicht aus. Außerdem wird verlangt, dass für Aktien keine Produktinformationsblätter vorgehalten werden müssen oder diese nur sehr allgemein gehalten werden. Für viele kleine und mittlere Banken sei es kaum leistbar, für die Vielzahl der an den Börsen gehandelten Aktien Produktinformationsblätter vorzuhalten. Es gebe auch keine europäischen Vorgaben, für Aktien Produktinformationsblätter vorzuhalten. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung der Vorschläge zu. Die berechtigten Informationsinteressen der Anleger müssten aber berücksichtigt werden.

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2. Bundesrat: Nachbesserungen im Baurecht

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/EB) Der Bundesrat schlägt zahlreiche Änderungen für den Gesetzentwurf (18/10942) der Bundesregierung zum Städtebaurecht und "zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" vor. Dies geht aus einer Stellungnahme der Länderkammer hervor, welche die Bundesregierung nun in einer Unterrichtung (18/11181) dem Bundestag zugeleitet hat. Der Bundesrat möchte unter anderem "vorhandene Wohnquartiere und deren Bewohnerstruktur insbesondere bei der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum wirksamer zu schützen". Dazu schlägt er vor, die Fristenregelungen im sogenannten Milieuschutz nach § 172 (4) des Baugesetzbuches neu zu fassen und dadurch den Kündigungsschutz von Mietern nach der Umwandlung ihrer Wohnung in Wohneigentum zu verbessern.

Zudem sieht die Länderkammer Verbesserungsbedarf bei den vorgesehenen Sanktionen für die zweckwidrige Nutzung einer Zweitwohnung. Um die erhoffte "abschreckende Wirkung zu entfalten und die unerwünschte Nutzung von Wohnraum als Nebenwohnung zu verhindern", solle die Bußgeldobergrenze von 25.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht werden. Weitere Änderungswünsche des Bundesrats beziehen sich auf das beschleunigte Verfahren für Vorhaben im Außenbereich sowie auf den passiven Schallschutz gegen Gewerbelärm.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die Änderungsvorschläge der Länderkammer mehrheitlich ab. Keinen Handlungsbedarf sieht sie im Hinblick auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen des Kündigungsschutzes der Mieter im Milieuschutz. Einer Erhöhung der Bußgeldobergrenze bei zweckwidriger Verwendung einer Zweitwohnung stimmt sie zu.

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3. Homosexualität bedarf keiner Behandlung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Therapieangebote zur "Heilung" Homosexueller werden von der Bundesregierung abgelehnt. Die Regierung vertrete im Einklang mit dem Weltärztebund und der Bundesärztekammer (BÄK) die Auffassung, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher auch keiner Behandlung bedürfe, heißt es in der Antwort (18/11334) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11109) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ärzte und Psychotherapeuten seien rechtlich dazu verpflichtet, ihren Patienten gegenüber eine den fachlichen Standards entsprechende Behandlung zu erbringen. Würden Therapien angeboten, die geeignet sind, Menschen zu schädigen, seien im Einzelfall Ärztekammern und Approbationsbehörden gefordert, berufsrechtliche Schritte einzuleiten. Gegebenenfalls müssten auch die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden.

Der Bundesregierung sei im Übrigen nicht bekannt, ob Organisationen sogenannte Konversions- und Reparationspseudotherapien anbieten. Es würden alle gesellschaftlichen Bemühungen unterstützt, die Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu fördern.

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4. Beihilfe und Krankenversicherung

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11343). Wie die Fraktion darin ausführt, erhalten Beamte, Richter, (nicht-aktive) Soldaten sowie einige weitere Personengruppen und deren Familienmitglieder im Krankheitsfall einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung, die sogenannte Beihilfe. Gleichzeitig seien sie verpflichtet, zumindest für den Teil der nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Verpflichtung könnten sie über eine private Beihilfeergänzungsversicherung erfüllen oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern.

"Sollten sich Beihilfeberechtigte für eine freiwillige Versicherung in der GKV entscheiden, wird Beihilfe aber nur in den sehr begrenzten Fällen gezahlt, in denen die GKV die Kosten nicht übernimmt", heißt es in der Vorlage weiter. Eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung biete sich für Beihilfeberechtigte an und werde seitens des Gesetzgebers und Dienstherrn unterstützt, eine Mitgliedschaft in der GKV hingegen nicht. In Hessen gebe es eine Sonderregelung, die auch GKV-Versicherten Beihilfe gewährt.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie die Bundesregierung zu Forderungen steht, Beihilfeberechtigten den Arbeitgeberanteil in der GKV zu erstatten. Auch erkundigen sie sich danach, wie die Bundesregierung zu der Möglichkeit in der hessischen Beihilfeverordnung steht, "wonach gesetzlich versicherten Beihilfeberechtigten Zahlungen in Höhe des entsprechenden Prozentsatzes der Behandlungskosten bis maximal zur Höhe des Beitrags zustehen". Ferner fragen sie unter anderem, weshalb es "eine vergleichbare Regelung, die die Entlastung gesetzlich versicherter Beihilfeberechtigter zum Ziel hat", nicht auch in der Bundesbeihilfeverordnung gibt.

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5. Bericht zu russischen Cyber-Aktivitäten

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Geheimdienstbericht zu russischen Aktivitäten im Cyberraum" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11331). Darin schreibt die Fraktion, dass "ein vom deutschen Kanzleramt beauftragter Geheimdienstbericht zu russischen Aktivitäten im Cyberraum" unter Verschluss bleibe und "die Überprüfung dort gesammelter Behauptungen" Abgeordneten unmöglich sei. "Einen Tag, bevor die Abgeordneten von der Geheimhaltung erfahren, wird das Papier einem Journalisten zugespielt", heißt es in der Vorlage weiter. Dessen Bericht zufolge "hätten die Geheimdienste keine Beweise für eine russische Desinformationskampagne gefunden".

Wissen will die Fraktion, aus welchen Gründen die Bundesregierung entschieden habe, "den Geheimdienstbericht zu vermeintlich russischen Aktivitäten im Cyberraum ,nur für den internen Gebrauch' einzustufen und auch Abgeordneten nicht zugänglich zu machen". Ferner erkundigt sie sich unter anderem danach, was der Bundesregierung darüber bekannt ist, "welche Regierungsmitarbeiter den nicht öffentlichen Geheimdienstbericht an einen Journalisten weitergaben".

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6. Grünen-Fraktion thematisiert DITIB

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V." (Diyanet Isleri Türk Islam Birligi DITIB)" ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11356). Wie die Fraktion darin schreibt, handelt es sich dabei um den wichtigsten und größten religiösen Verein von Muslimen in Deutschland. Die DITIB sei dem Präsidium für Religionsangelegenheiten in Ankara nachgeordnet. Wissen wollen die Abgeordneten, "über welche Mechanismen (Vermögen, Finanzen, Satzung, Personal)" die Türkische Republik nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Einfluss auf die Gemeinden und den Verband der DITIB gewährleistet. Auch erkundigen sie sich danach, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, "dass es sich bei der DITIB um einen religiösen Verein mit ausländischer staatlicher und politischer Prägung handelt". Ferner fragen sie unter anderem, wie viele Asylanträge es von Mitarbeitern oder Imamen der DITIB seit Juli 2016 gab.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 128 - 6. März 2017 - 10.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2017

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