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BUNDESTAG/6407: Heute im Bundestag Nr. 159 - 16.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 159
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 16. März 2017, Redaktionsschluss: 10.55 Uhr

1. Verbesserungen für Senioren
2. Vorschriften für Gewebezubereitungen
3. Erleichterung für Bürgerunternehmen
4. Gas-Steuerbegünstigung wird verlängert


1. Verbesserungen für Senioren

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat erwartet, dass durch die Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Senioren künftig leichter Kredite für Wohnzwecke erhalten können. Dies schreibt der Bundesrat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11420) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935).

Auch für Familien und für Menschen mit schwankendem Einkommen sollten Verbesserungen bei der Kreditvergabe für Wohnzwecke möglich sein, erwartet der Bundesrat, der zudem eine Regelung für die Frage der Anschlussfinanzierungen bereits erfolgter Finanzierungen fordert. Nach der aktuellen Rechtslage sei es möglich, dass Menschen wegen einer zwischenzeitlich durch Gesetz verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung ihre in der Vergangenheit zu anderen gesetzlichen Bedingungen finanzierten Häuser und Wohnungen verlieren würden. "Das ist unzumutbar", stellt der Bundesrat fest und verlangt einen Verzicht auf die Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Anschlussfinanzierungen. Gefordert werden außerdem Maßnahme gegen zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Banken können diese Entschädigungen von Kreditnehmern verlangen, wenn diese ihre Kredite vorzeitig zurückzahlen.

Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung das Anliegen des Bundesrates zu Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Anschlussfinanzierungen grundsätzlich für berechtigt. Sie verweist auf die EU-Kommission, die die Verlängerung eines Kredits rechtlich als neuen Kredit betrachte. Die Bundesregierung sei unter Verweis auf die Beratungen im Bundesrat erneut an die EU-Kommission herangetreten. Die Antwort der Kommission werde im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ausgewertet.

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2. Vorschriften für Gewebezubereitungen

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit einigen gesetzlichen Neuregelungen will die Bundesregierung unter anderem die Versorgung mit Blut- und Gewebezubereitungen sowie Arzneimitteln für neuartige Therapien verbessern. Der Gesetzentwurf (18/11488) zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen liegt nun dem Bundestag zur Beratung vor.

Nach Angaben der Regierung sollen bestimmte Vorschriften an die wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen angepasst werden. Zugleich werden Genehmigungsverfahren vereinfacht, damit spezielle Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products /ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika schneller verfügbar sind.

So soll die Versorgung mit Gewebe- und Stammzellzubereitungen aus dem EU-Ausland bei Versorgungsengpässen erleichtert werden. Geplant sind auch vereinfachte Genehmigungsverfahren, die nicht mehr von mehreren Behörden erteilt werden, sondern allein vom Paul-Ehrlich-Institut. Die Änderungen sollen mehr Transparenz bringen und die Sicherheitsstandards für Blut- und Gewebezubereitungen sowie Arzneimittel für neuartige Therapien weiter verbessern.

Das beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Deutsche Hämophilieregister wird zugleich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eingeführt werden Meldepflichten für die behandelnden Ärzte. Mit Einwilligung der Patienten sollen pseudonymisierte Diagnose- und Behandlungsdaten an das Register übermittelt werden. Die Daten sollen für die Grundlagenforschung genutzt werden.

Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll im August 2017 in Kraft treten.

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3. Erleichterung für Bürgerunternehmen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Bürgerinitiativen sollen leichter Unternehmen wie beispielsweise Dorfläden gründen und führen können. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/11506) "zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften" im Bundestag eingebracht. Kern sind vereinfachte Prüfungsanforderungen für kleine Genossenschaften. Denn die vom geltenden Genossenschaftsrecht verlangten Prüfungen verursachten Kosten, die von kleinen bürgerschaftlichen Unternehmen oft nur schwer aufgebracht werden könnten, wird in dem Gesetzentwurf ausgeführt. Für ganz kleine Initiativen soll zudem der Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins erleichtert werden. Vorgeschlagen werden auch Rechtsänderungen, die allen Genossenschaften zugute kommen, darunter die Möglichkeit, bestimmte Informationen im Internet statt in Schriftform zugänglich zu machen. Als Beispiele für bürgerschaftliche Unternehmen, denen die Neuregelung zugute kommen soll, nennt der Gesetzentwurf neuen Dorfläden Kitas, altersgerechtes Wohnen und Energievorhaben.

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4. Gas-Steuerbegünstigung wird verlängert

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Energiesteuerermäßigung von Erdgaskraftstoff soll beibehalten werden. Eigentlich wäre die Steuerbegünstigungen für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas Ende des Jahres 2018 ausgelaufen. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493) will die Bundesregierung einem Gesetzgebungsauftrag des Deutschen Bundestages nachkommen und die Energiesteuerermäßigung grundsätzlich fortführen. Die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) wird bis Ende 2026 verlängert, soll aber bereits ab 2024 sukzessive sinken.

Außerdem gibt es Neuregelungen im Bereich der Elektromobilität. Zum Beispiel sollen im Öffentlichen Personennahverkehr eingesetzte Elektro- und Plug-in-Hybridbusse steuerlich mit dem bereits geförderten Schienenbahn- und Oberleitungsomnibusverkehr gleichgesetzt werden. Damit werde der technologischen Entwicklung im Verkehrssektor Rechnung getragen, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Entlastung soll 9,08 Euro pro Megawattstunde betragen. Da es sich um eine Beihilfe handelt, ist eine Freistellungsanzeige bei der Europäischen Kommission erforderlich.

Schiffe, die in Werften liegen, sollen keine Vergünstigung bei der Stromsteuer erhalten. Die Vergünstigung wird auf Schiffe beschränkt, die einen Liegeplatz im Hafen nutzen und von der Landseite Strom beziehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 159 - 16. März 2017 - 10.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2017

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