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BUNDESTAG/6458: Heute im Bundestag Nr. 210 - 29.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 210
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. März 2017, Redaktionsschluss: 13.29 Uhr

1. Bessere Versorgung todkranker Patienten
2. Mehrwegquote im Verpackungsgesetz


1. Bessere Versorgung todkranker Patienten

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Die Versorgung sterbenskranker Patienten hat sich nach Angaben von Gesundheitsexperten in den vergangenen Jahren in Deutschland deutlich verbessert. Wie aus Berichten des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hervorgeht, konnten bis Ende 2015 insgesamt 280 Verträge zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zwischen den Leistungsanbietern abgeschlossen werden. 2010 waren es noch 136 Verträge.

Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) sagte am Mittwoch im Gesundheitsausschuss, wo über die Fachberichte zur Umsetzung der SAPV-Richtlinie für 2015 beraten wurde, zwar seien weitere Verbesserungen in der Versorgung erforderlich, es gebe aber "keine Anhaltspunkte für flächenmäßige Problemfälle".

An der Palliativversorgung beteiligt sind Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser und Hospize. Im November 2015 hatte der Bundestag das Gesetz zur Reform der Hospiz- und Palliativversorgung (18/5170; 18/6585) verabschiedet, um sterbenskranke Menschen besser und individueller betreuen zu können.

Den Berichten für 2015 zufolge ist eine vollständige vertragliche Abdeckung der SAPV noch nicht in allen Bundesländern erreicht worden. Als Grund wird der Mangel an qualifizierten Fachkräften angegeben. Zugleich vergrößerte sich jedoch die Zahl der Ärzte mit einer Weiterbildung in Palliativmedizin.

Als Sonderfall gilt die Palliativversorgung schwer kranker Kinder und Jugendlicher. Junge Leute müssten im Vergleich zu Erwachsenen "sehr individuell und spezialisiert" versorgt werden, heißt es im Bericht des GKV-Spitzenverbandes. Daher sei die vertragliche Ausgestaltung grundsätzlich schwierig. In ländlichen Regionen mangele es an Fachkräften mit spezialisiertem Wissen und Erfahrung bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit seltenen Erkrankungen und Krankheitsverläufen.

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2. Mehrwegquote im Verpackungsgesetz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Im geplanten Verpackungsgesetz soll eine Mehrwegquote verankert werden. Ziel ist es, dass der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen an abgefüllten Getränken mindestens 70 Prozent erreicht. Eine entsprechende Änderung an einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11274) setzten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am Mittwoch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durch.

Im Regierungsentwurf war keine Mehrwegquote vorgesehen. Die Verpackungsverordnung, die durch das Verpackungsgesetz ersetzt werden soll, enthält eine Zielquote von 80 Prozent für Mehrweggetränkeverpackungen und "ökologisch vorteilhafte" Einwegverpackungen. Laut Begründung des Änderungsantrags wurde 2014 eine Mehrwegquote von 45,1 Prozent erreicht. Dem Änderungsantrag stimmten neben der Koalition auch Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Den eigentlichen Gesetzentwurf in geänderter Fassung lehnten Linke und Grüne ab.

Der Antrag sieht zudem weitere Änderungen im Regierungsentwurf vor. Unter anderem sollen sich Kommunen bei Rahmenvorgaben nicht auf einen "Erforderlichkeitsvorbehalt", sondern auf einen "Geeignetheitsvorbehalt" beziehen können. Damit soll "der Erlass von Rahmenvorgaben in der Praxis besser handhabbar werden", schreiben die Koalitionsfraktionen zur Begründung.

Mit einem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) will die Bundesregierung die haushaltsnahe Getrennterfassung wertstoffhaltiger Abfälle fortentwickeln. Ziel des Gesetzentwurfes ist es laut Begründung der Bundesregierung unter anderem, Anreize zum einen für "Investitionen in technische Innovationen und neue Anlagen zu fördern". Dazu ist geplant, die "bestehenden Verwertungsanforderungen für Verpackungsabfälle spürbar" anzuheben. Zum anderen will die Bundesregierung auch Anreize in der Verpackungsproduktion setzen. Künftig sollen sich die Beteiligungsentgelte an den jeweiligen Systemen nicht mehr überwiegend an der Masse orientieren, sondern an der späteren Verwertbarkeit. Weitere Kriterien, um die Entgelte zu bemessen, sollen sich auf die Nutzung von Recyclaten und nachwachsenden Rohstoffen beziehen.

Festgehalten wird weiterhin an der grundsätzlich getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen durch die jeweiligen Systeme und stoffgleichen Nichtverpackungen, die in kommunaler Verantwortung liegen. Nach Darstellung in der Begründung ist es nicht gelungen, diese Erfassung durch ein Wertstoffgesetz zusammenzuführen. Mit dem Gesetzentwurf soll den Kommunen aber die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit den dualen Systemen entscheiden zu können, eine einheitliche Wertstoffsammlung "von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen aus Metall und Kunststoff" durchzuführen. Bestehende Kooperationen sollen damit laut Bundesregierung fortgeführt und neue ermöglicht werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen zudem gegenüber den dualen Systemen bei Abstimmungen untereinander gestärkt werden.

Der Entwurf sieht zudem Änderungen bei der Marktüberwachung und im Vollzug vor. Dazu soll eine "Zentrale Stelle", die als eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ausgestaltet werden soll, mit entsprechenden hoheitlichen Befugnissen beliehen werden. Zu diesen Aufgaben gehören demnach "die Registrierung der Hersteller und Sachverständigen, die Überwachung der Branchenlösungen, die Entgegennahme und Prüfung der Mengenmeldungen der Hersteller ... und der Systeme, die Entgegennahme und Prüfung der Mengenstromnachweise der Systeme, die Berechnung der Marktanteile der Systeme sowie Einzelfallentscheidungen zu bestimmten Verpackungsarten". Die Zentrale Stelle soll vor allem für die Marktüberwachung zuständig sein und damit die Landesvollzugsbehörden überwachen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 210 - 29. März 2017 - 13.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2017

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