Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6465: Heute im Bundestag Nr. 217 - 30.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 217
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 30. März 2017, Redaktionsschluss: 10.11 Uhr

1. Lockerung des Medienverbots im Disput
2. Breites Ja zu Video-Vernehmungen
3. Lob und Kritik für Steuer-Vorhaben
4. Seeschifffahrt soll digitaler werden
5. Koalition setzt sich für Schifffahrt ein


1. Lockerung des Medienverbots im Disput

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Der Entwurf eines Gesetzes über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (BT-Drucksache 18/10144) war am Mittwochabend Thema einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages. Die Mitglieder des Gremiums wollten von sieben Sachverständigen aus Theorie und Praxis wissen, wie diese den Entwurf einschätzen. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz eine "moderate Lockerung" des bisherigen Verbots der Medienübertragung aus der Gerichtsverhandlung erreichen. Außerdem werden Verbesserungen für Personen mit Sprach- und Hörbehinderungen in gerichtlichen Verfahren angestrebt.

In ihren Stellungnahmen äußerten die Experten überwiegend Zustimmung zu dem Entwurf, der im Dezember vergangenen Jahres in erster Lesung vom Bundestag beraten und an den Ausschuss verwiesen wurde. Vorgesehen ist unter anderem eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz, mit der Tonübertragungen in einen Medienarbeitsraum ermöglicht werden sollen. Außerdem soll die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden können. Bei Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung soll eine audio-visuelle Aufzeichnung der Gerichtsverhandlung ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Hendrik Hoppenstedt (CDU, der die Sitzung leitete, sagte zu Beginn, mit der Anhörung wolle das Gremium dazu beitragen, "einen ordentlichen Gesetzentwurf zu einem guten Ende zu bringen". Dabei gelte es, die Interessen einer sich verändernden Medienlandschaft und das Informationsbedürfnis der Bürger mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und dem Schutz von Opfern und Zeugen zu vereinbaren.

Für die Berufsgruppen der Richter und Verteidiger sprachen Ali B. Norouzi vom Deutschen Anwaltverein (DAV) und Jens Gnisa vom Deutschen Richterbund (DRB) und äußerten ihr grundlegendes Einverständnis mit dem Entwurf. Eine anfängliche Skepsis sei der Überzeugung gewichen, dass eine moderate Öffnung zugelassen werden könne, sagte Norouzi. Gnisa sagte, dass von einigen vorgebrachte "Dammbruchargument" könne er nicht nachvollziehen. Bedenken hatte Gnisa allerdings bezüglich der Erlaubnis von Bild- und Tonaufnahmen zu zeithistorischen und wissenschaftlichen Zwecken. Diese würden die Prozessführung erschweren und die Wahrheitsfindung einschränken.

Aus Sicht des Richters am Bundesgerichtshof, Andreas Mosbacher, sind zeitgeschichtliche Aufnahmen sehr wichtig. Es müsse nur sichergestellt sein, dass jede rechtliche Nutzung der Filmaufnahmen ausgeschlossen ist. Für Übertragungen von Gerichtsentscheidungen fand Mosbacher klare Worte: "Eine selbstbewusste Justiz muss sich nicht verstecken." Viele Kollegen seien allerdings skeptischer als er, fügte er hinzu. Er, Mosbacher, glaube jedoch nicht, dass sich die Verfahren durch eine Öffnung ändern würden.

Heiner Alwart von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena lehnte den Entwurf kategorisch ab. Medienübertragungen aus dem Gerichtssaal dienten allein der Unterhaltung und dem Zeitvertreib und nutzten niemandem. In seiner Stellungnahme kommt der Professor zu dem Ergebnis, dass "die geplanten Änderungen allesamt von Grund auf verfehlt sind". Der Entwurf sei unausgereift und gebe die Sache der Justiz banalen Bedürfnissen preis.

Dem widersprach Frank Bräutigam, Leiter der ARD-Rechtsredaktion des SWR. Er verwies auf das große Interesse der Öffentlichkeit an den Entscheidungen der obersten Bundesgerichte. Die Themen spielten mitten im Leben von hunderttausenden Menschen und seien gesellschaftlich hoch relevant. Mit der seit 1998 erlaubten Übertragung von Urteilen am Bundesverfassungsgericht habe die ARD sehr gute Erfahrungen gemacht. Mit "Zirkus" oder "Gerichtsshows" habe das nichts zu tun. Wahrheitsfindung und Persönlichkeitsrechte würden nicht beeinträchtigt.

Dagegen hielt Reinhard Müller, verantwortlicher Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, eine Öffnung rechtlich nicht für geboten. Der Gesetzentwurf sei dem Zeitgeist geschuldet und referiere "völlig unkritisch" den Medienwandel. Wichtiger als die schnelle Berichterstattung sei die Auslegung und Einordnung von Urteilen. Zudem bestehe die Gefahr, dass volksnäher geredet und populärer geurteilt werde.

*

2. Breites Ja zu Video-Vernehmungen

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Eine vermehrte Videoaufzeichnung polizeilicher Vernehmungen ist in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses ganz überwiegend auf Zustimmung bei den Sachverständigen gestoßen. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" (18/11277). Dessen Ziel ist laut Begründung die Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei Wahrung und teilweise Stärkung der Rechte von Beschuldigten. Der Gesetzentwurf schlägt dazu eine Vielzahl von Regelungen vor, darunter auch zu Videoaufzeichnungen in Ermittlungsverfahren. Grundlage waren Empfehlungen einer vom Bundesjustizministerium 2014 eingesetzten Expertenkommission. Mehrere Sachverständige monierten, dass diese nur in geringem Umfang umgesetzt worden seien, und äußerten den Wunsch nach einer umfassenden Reform sowohl des Strafprozessrechts als auch des Ermittlungsrechts in den nächsten Legislaturperiode.

Im Mittelpunkt der Anhörung stand aber die Videoaufzeichnung. Sie ist bisher nur bei der Vernehmungen von Zeugen in Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs zulässig, um ihnen den belastenden Auftritt vor Gericht zu ersparen. Der Gesetzentwurf sieht nun die verpflichtende audiovisuelle Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen im Ermittlungsverfahren vor, beschränkt allerdings auf Tötungsdelikte und auf Fälle besonderer Schutzbedürftigkeit der Beschuldigten. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, Videos von Vernehmungen könnten nicht nur die Wahrheitsfindung optimieren, sondern öfter auch die persönliche Ladung von bereits Vernommenen vor Gericht verzichtbar machen.

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof,Axel Boetticher, bemängelte an dieser Regelung lediglich, dass sie enger gefasst sei als im Referentenentwurf. In Sexualstrafverfahren hätten Video-Vernehmungen erheblich zur Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Vereinfachung der Verfahren beigetragen, sagte Boetticher unter Verweis auf Berichte von Richter-Kollegen. Eine Erfahrung mit dem seit 1998 zugelassenen Video-Aufzeichnungen bei sexuellem Missbrauch sei auch, dass es seltener zu Revisionsverfahren kommt.

Obwohl Richter und Verteidiger gewöhnlich von unterschiedlichen Interessen geleitet sind, schloss sich der Berliner Rechtsanwalt Stefan Conen den Ausführungen Boettichers voll an. Für die bisher gebräuchlichen Vernehmungsprotokolle gebe es "keinerlei Qualitätsmaßstab". Wenn ein Protokoll nicht mit dem übereinstimme, was der Beschuldigte tatsächlich gesagt hat, könne dieser das später vor Gericht nicht beweisen. Auch lasse sich nicht rekonstruieren, ob und wie der Beschuldigte vor der Vernehmung belehrt worden ist und ob er in einem vernehmungsfähigen Zustand war. Eine Video-Vernehmung sei also auch im Interesse der Beschuldigten.

Conen plädierte daher dafür, die Beschränkung auf Tötungsdelikte zu streichen und alle Vernehmungen aufzuzeichnen. Auch der Berliner Rechtsanwalt Ali B. Norouzi als Vertreter des Deutschen Anwaltsvereins plädierte dafür, die audiovisuelle Aufzeichnung bei allen Vernehmungen vorzuschreiben.

Größere Vorbehalte äußerte einzig der Richter am Landgericht München Markus Löffelmann. Insbesondere sprach er sich dagegen aus, die Videoaufzeichnung in bestimmten Fällen vorzuschreiben. Sie könne "im Einzelfall sinnvoll sein", sagte er, aber man solle es ins Ermessen der Vernehmungspersonen stellen, ob und wann sie eingesetzt wird. Bei der Vernehmungen von Beschuldigten könne eine Videoaufzeichnung deren Recht, sich nicht selbst zu belasten, einschränken, gab Löffelmann zu bedenken. Das unterscheide sie von Zeugenvernehmungen. Mit der Videoaufzeichnung produziere der Beschuldigte ein zusätzliches Beweismittel und schränke damit seine Verteidigungsmöglichkeiten ein.

Auch dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung sei nicht gedient, sagte Löffelmann, da das Sichten von Videos sehr viel mehr Zeit beanspruche als das Lesen eines Vernehmungsprotokolls, in dem "zum Teil stundenlange Vernehmungen auf die wesentlichen Aussagen kondensiert" würden. Dem hielt der Richter am Bundesgerichtshof Andreas Mosbacher entgegen, er habe "Tage und Wochen damit verbracht, Polizeibeamte anzuhören", um herauszufinden, was in einer Vernehmung tatsächlich gesagt worden sei. Mit einer Videoaufzeichnung falle "der ganze Streit weg, was in einer Vernehmung gesagt wurde".

Mosbachers Kollege am Bundesgerichtshof, Henning Radtke, äußerte allerdings die Sorge über "schleichende Veränderungen" der Strafverfahren, denen "kein Gesamtkonzept" zugrunde liege. Er rate als ersten Schritt zu einer großen Strafprozessreform in der nächsten Legislaturperiode. Bei einer ganz anderen Struktur der Verfahren sei dann auch eine Ausweitung der audio-visuellen Vernehmung sinnvoll. Alternativ schlug Radtke vor, sich zunächst auf eine Soll-Vorschrift zu beschränken.

Die unterschiedlichen Rollen von Richtern und Anwälten verdeutlichten sich wieder an anderen Punkten des Gesetzentwurfs. Dieser enthält mehrere Änderungen, die helfen sollen, Verzögerungen im Hauptverfahren durch Befangenheitsanträge zu vermeiden. So kann zunächst mit der Hauptverhandlung begonnen werden, wenn ein Richter erst kurz vor ihrem Beginn abgelehnt wird. Auch sollen die Möglichkeiten beschränkt werden, Verfahren durch neue Beweisanträge zu verzögern. Das Beweisantragsrecht an sich soll aber nicht eingeschränkt werden.

Der Hamburger Richter Marc Wenske als Vertreter des Deutschen Richterbundes bescheinigte dem Gesetzentwurf, es gelinge ihm "weitgehend, den widerstrebenden Interessen der Verfahrensbeteiligten gerecht zu werden". Er verhindere eine bewusste Verzögerung von Verfahren durch schubweise eingebrachte Beweisanträge - Wenske sprach von "Geysiranträgen". Dagegen beklagte Ali B. Norouzi die Beschneidung eines "für die Verteidigung ganz wesentlichen Instruments". Er sprach vom "schwerwiegendsten Eingriff in das Beweisantragsrecht seit seiner Abschaffung 1939". Norouzis Kollege Stefan Conen sagte, aus dem Gesetzentwurf spreche "ein generelles Misstrauen gegen Verteidiger".

*

3. Lob und Kritik für Steuer-Vorhaben

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531) ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Ingrid Arndt-Brauer (SPD) auf ein durchwachsenes Echo gestoßen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Gewinnverlagerungen unterbinden und die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen einschränken. Dies soll auch für andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, gelten, sieht der Entwurf vor. Dazu heißt es, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit "Lizenzboxen") geführt. "Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen", heißt es in dem Entwurf. "Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet", begründet die Bundesregierung die Maßnahme.

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) warnte in der Anhörung vor negativen Wirkungen für den Forschungsstandort Deutschland. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, darunter auch der BDI, zeigten in einer gemeinsamen Erklärung zwar Verständnis für die Absicht, schädliche Steuerpraktiken zu unterbinden. Ungeachtet dessen "verursacht der Gesetzentwurf systematische Verwerfungen, den er lässt sich nur schwer in bestehendes nationales und internationales Recht integrieren". Darüber hinaus könne der Entwurf zu übermäßigen Belastungen führen, warnte die Wirtschaft. Auch Werner Thumbs (Boehringer Ingelheim) sagte, Unternehmen, die Forschung zum Beispiel in internationalen Kooperationen erbringen würden, und Unternehmen, die sehr viel mehr Lizenzentgelte aus dem Ausland erhalten als sie dorthin bezahlen würden, dürften nicht belastet werden: "Das stellt die vorgeschlagene Regelung jedoch nicht sicher." Außerdem stelle sich die Frage, ob die Regelung nicht zu einer Doppelbesteuerung führe.

Die geplante Betriebsausgabenabzugsbeschränkung hielt Reimar Pinkernell (Kanzlei Flick Gocke Schaumburg) für vermutlich verfassungswidrig. Er schrieb in seiner Stellungnahme von einer Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips, für die keine ausreichende sachliche Rechtfertigung erkennbar sei. Selbst wenn der Gesetzgeber dieses Risiko wie bereits bei der "Zinsschranke" sehenden Auges in Kauf nehmen sollte, "besteht im Unterschied zur Zinsschranke der zusätzliche Einwand, dass die Abzugsbeschränkung mit einer faktischen Ausländerdiskriminierung verbunden ist, die gegen die Dienstleistungs- beziehungsweise Niederlassungsfreiheit verstößt" erklärte Pinkernell.

Dagegen erklärte Professor Ekkehart Reimer (Universität Heidelberg): "Ich habe insgesamt den Eindruck, dass der Entwurf ausgewogen ist." Ihm sei es nicht gelungen, einen harten Verstoß gegen Verfassungsrecht oder Unionsrecht zu entdecken. Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin) bezeichnete den Gesetzentwurf als "schlüssig im Sinne der Gesamtstrategie der Bundesregierung". Mit dem Entwurf könne es gelingen, schädliche Steuerpraktiken zu verhindern. Auch Achim Pross (OECD) sagte "Ja zur Stoßrichtung dieses Gesetzentwurfs". Professor Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof, meinte, dem Gesetzgeber sei ein "guter Entwurf gelungen". Verfassungsrechtliche Bedenken hatte er nicht.

Peter Korn (Bundesrechnungshof) warnte vor einigen Bestimmungen, die seiner Ansicht nach nicht praktikabel sind. Den Steuerpflichten sollte jedoch keine unnötig schwer zu erfüllende Beweislast treffen: "Der Gesetzgeber sollte deshalb ein Verfahren schaffen, das klare Regeln und Vertrauensschutz beinhaltet", empfahl Korn. Kritisch äußerte sich auch das Institut der Wirtschaftsprüfer.

Zustimmung kam vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Solange noch keine umfassenden internationalen Lösungen einschließlich Mindeststeuern gefunden worden seien, hätten Nationalstaaten das Recht und die Pflicht, mit nationalen Regeln die Probleme anzugehen. Die Bundesregierung habe eine sinnvolle, wenn auch unzureichende nationale Abwehrregel konstituiert. Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft) äußerte sich positiv. Unfairer Steuerwettbewerb unter Staaten und damit verbundene schädliche Steuerpraktiken müssten bekämpft werden, sagte Eigenthaler, der aber auch darauf hinwies, dass eine zentrale Norm des Entwurfs "sehr schwierig komponiert" sei.

Mehrere Sachverständige befassten sich auch mit der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung der Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne, mit der ein aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs weggefallener Erlass ersetzt werden soll. Das Institut der Wirtschaftsprüfer unterstützte den Vorschlag der Länder. Gebe es keine Regelung dieser Art mehr, könnte manches Unternehmen nicht mehr gerettet werden, stellte auch der Verband der Insolvenzverwalter fest.

*

4. Seeschifffahrt soll digitaler werden

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) In der Seeschifffahrt sollen Forschung und Digitalisierung vorangetrieben werden. Die maritime Ausbildung müsse zukunftsfähig gemacht und die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsplätze müssten untersucht werden. Die Digitalisierung könne eine Chance sein, die Schifffahrt effizienter zu gestalten, dadurch Ressourcen zu schonen und einen Betrag zum Klimaschutz zu leisten. Darüber hinaus fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/11742) die Bundesregierung auf, Schlüsse aus der steigenden Datenverfügbarkeit zu ziehen und den Breitband- und Mobilfunkausbau zu intensivieren, um die Vernetzung zwischen den Verkehrsträgern an der Schnittstelle von Land- und Schiffsverkehr zu ermöglichen. Viele Seehäfen würden sich bezüglich der digitalen Infrastruktur in unterversorgten Gebieten befinden.

Insgesamt stellt die Fraktion Bündnis 90/die Grünen in ihrem Antrag fest, dass sich die deutsche Seeschifffahrt "seit einem Jahrzehnt in einer in diesem Ausmaß nicht existenten Krise" befinde. Die Krise sei auch in vielen anderen von der Seeverkehrswirtschaft abhängigen Bereichen zu spüren. Maßnahmen der Bundesregierung hätten keine Wirkung gezeigt. "Der Schifffahrt geht es schlechter als zuvor und ein Ende der schwierigen Phase ist nicht absehbar. Auch der Maritime Koordinator der Bundesregierung hat weder Lösungsansätze zum Abklingen der Krise erarbeitet, noch hat er sich aktiv in eine dringend nötige Veränderung des politischen Rahmens eingebracht", wird kritisiert.

*

5. Koalition setzt sich für Schifffahrt ein

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Rahmenbedingungen für die deutsche Schifffahrt sollen verbessert werden. Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag (18/11725). Die maritime Wirtschaft habe eine große gesamtgesellschaftliche Bedeutung, denn jeder zweite Arbeitsplatz hänge von Exporten ab. Der überwiegende Teil des interkontinentalen Warenaustauschs werde über den Seeweg abgewickelt, begründen die Fraktionen ihren Antrag. Daher fordern sie die Regierung unter anderem auf, zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft die Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts für die See- und Binnenhäfen weiter voranzutreiben. Seewärtige Zufahrten müssten ausgebaut und Engpässe bei den Hinterlandanbindungen beseitigt werden. Die Förderung der Elektromobilität im Hafenumschlag und im Hafentransport soll ausgebaut und die Entwicklung von klimaneutralen Schiffsantrieben vorangetrieben werden.

Zum Schiffbau heißt es in dem Antrag, der Bau von Überwasserschiffen solle als Schlüsseltechnologie eingestuft werden. Dabei soll ein umfassender Ansatz für die Förderung und Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien und Antrieben in der Schifffahrt entwickelt werden. Angebotsvielfalt und nationale Versorgungssicherheit in der Werftindustrie sollen durch gezielte Gestaltung von öffentlichen Aufträgen gesichert werden.

Emissionen und Schadstoffeinträge der Seeschifffahrt sollen reduziert, Tiefseebergbau soll umweltverträglich, nachhaltig und entwicklungspolitisch gerecht durchgeführt werden. Außerdem soll "ein klares Signal gegen Menschenrechtsausbeutung in der Fischereiindustrie" gesetzt werden. Zur militärischen Seefahrt schreiben die Fraktionen, die deutsche Marine müsse "vor dem Hintergrund ihrer stetig wachsenden Aufgaben" zügig und kontinuierlich mit dem dafür nötigen Material ausgestattet werden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 217 - 30. März 2017 - 10.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang