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BUNDESTAG/6471: Heute im Bundestag Nr. 223 - 03.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 223
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 03. April 2017, Redaktionsschluss: 11.40 Uhr

1. Neuordnung beim Versicherungsvertrieb
2. Linke will mehr Pflegekräfte in Kliniken
3. Störungen durch Öldämpfe im Cockpit
4. Transparenz bei Typengenehmigungen
5. Unzulässige Abschalteinrichtung
6. Linke fragt nach Infrastrukturgesellschaft
7. Hygienepersonal in Krankenhäusern


1. Neuordnung beim Versicherungsvertrieb

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die gesetzlichen Regelungen zum Versicherungsvertrieb sollen erneuert werden und zugleich soll europäisches Recht umgesetzt werden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (18/11627) sieht vor, dass Versicherungsvermittler ausschließlich von dem Versicherungsunternehmen, mit dem sie direkt oder indirekt zusammenarbeiten, bezahlt werden dürfen. Honorare anzunehmen wird Versicherungsvermittlern verboten. "Damit soll eine klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern gewährleistet werden", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern wird außerdem eine regelmäßige jährliche Weiterbildung in einem Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr vorgeschrieben.

Durch die strikte Trennung soll der Beruf des Honorarberaters gestärkt werden: "Der Versicherungsberater ... ist dadurch gekennzeichnet, dass er ausschließlich vom Kunden vergütet wird und in keiner Weise von einem Versicherungsunternehmen abhängig ist", heißt es dazu in der Begründung.

Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Betreiber von Internetseiten, über die Versicherungsprodukte vertrieben werden, mit Versicherungsvermittlern gleichgestellt werden.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme unter anderem vor, die Bezeichnung Versicherungsberater in "Unabhängiger Versicherungsberater" zu ändern. Dadurch würde es für die Verbraucher einfacher, den Unterschied zwischen dem abhängigen provisionsbasierten Versicherungsvertrieb und einer von Provisionsinteressen unabhängigen Beratung auf Honorarbasis und deren möglichen Mehrwert zu erkennen. In diesem Zusammenhang schlagen die Länder vor, die Bezeichnung Honorar-Finanzanlagenberater in "Unabhängiger Finanzberater" zu ändern. Außerdem bittet der Bundesrat, die Aufhebung des Provisionsabgabeverbots für Versicherungsvermittler zu prüfen: "So hemmt das Provisionsabgabeverbot zunächst die Weitergabe von Provisionen an Verbraucherinnen und Verbraucher; ein verbraucherschützender Effekt ist auf den ersten Blick nicht erkennbar."

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung zu der gewünschten neuen Bezeichnung "Unabhängiger Versicherungsberater, eine Erörterung mit den betroffenen Verbänden habe ein "uneinheitliches Meinungsbild" ergeben. Die Bundesregierung will das Thema weiter verfolgen.

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2. Linke will mehr Pflegekräfte in Kliniken

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) In den Krankenhäusern muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke eine bundesweit einheitliche und verbindliche Personalbemessung für die Pflege eingeführt werden. Der Pflegenotstand in den Krankenhäusern werde öffentlich immer mehr problematisiert. Davon zeugten auch Arbeitskämpfe in Berlin und im Saarland, heißt es in einem Antrag (18/11749) der Abgeordneten.

Das Saarland habe die Bundesregierung in einer Bundesratsinitiative dazu aufgefordert, die Krankenhauspflege zu verbessern. Die jüngsten Vorschläge, Personaluntergrenzen für die pflegesensitiven Bereiche festzulegen, würden als nicht ausreichend angesehen. Nötig seien Untergrenzen in allen pflegerischen Bereichen.

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, sofort für mehr Pflegekräfte in den Krankenhäusern zu sorgen und deren Finanzierung durch die Kostenträger zu sichern. Personalbemessungszahlen müssten für alle Bereiche in den Kliniken von Experten festgelegt werden. Ferner müssten die Fallpauschalen bezüglich der Personalkosten außer Kraft gesetzt werden.

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3. Störungen durch Öldämpfe im Cockpit

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2016 sind der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) 61 Ereignisse gemeldet worden, bei denen von in der Kabine oder dem Cockpit vorkommenden Öldämpfen, Ölgeruch, Enteisungs- oder Hydraulikflüssigkeit oder Ähnlichem berichtet wurde. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11686) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11385). Zwei dieser Fälle, so heißt es in der Vorlage, seien durch die BFU als Störung, kein Fall als schwere Störung klassifiziert worden. Dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) wurden der Antwort zufolge im Jahr 2016 33 Ereignisse gemeldet, wovon 32 als Störung bewertet worden seien.

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4. Transparenz bei Typengenehmigungen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der Diskussionen zu einer EU-Verordnung über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen unterstützt die Bundesregierung die Einführung einer verpflichtenden unabhängigen behördlichen Marktüberwachung. Das geht aus der Antwort (18/11587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11066) hervor. Die Bundesregierung spricht sich laut der Vorlage auch für eine Qualitätsüberprüfung von Typgenehmigungen aus, um durch diese Prüfungen schon im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein möglichst hohes Qualitätsniveau sicher zu stellen. Außerdem plädiert die Regierung für einen verbesserten Informationsaustausch und eine erhöhte Transparenz im Prozess der Typgenehmigung und Marktüberwachung. "Unter anderem sollen hierzu die Ergebnisse der Marktüberwachung veröffentlicht werden", heißt es in der Antwort.

Der Vorschlag, Typgenehmigungen für Fahrzeuge nur für eine bestimmte Dauer zu erteilen, wird hingegen von der Regierung abgelehnt. Sie spricht sich stattdessen für ein Verfahren zur objektiven und klaren Abgrenzung neuer Fahrzeugtypen aus. Ebenfalls ablehnend steht die Regierung dem Vorschlag gegenüber, dass eine nationale Typgenehmigungsbehörde alle zwei Jahre einer Überprüfung durch zwei Typgenehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten unterzogen werden soll. Stattdessen sollte es eine unabhängige Qualitätsüberprüfung von Typgenehmigungen geben, schreibt die Bundesregierung.

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5. Unzulässige Abschalteinrichtung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung wurde das Unternehmen Volkswagen mit Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 14. Oktober 2015 veranlasst, die Vorschriftsmäßigkeit der betreffenden Fahrzeuge herzustellen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11605) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11116). Bei den Freigaben für die erforderlichen Umrüstungen sei auch die Einhaltung der ursprünglichen CO2-Werte überprüft worden, heißt es in der Vorlage.

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6. Linke fragt nach Infrastrukturgesellschaft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Zur geplanten Infrastrukturgesellschaft des Bundes hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (18/11689) gestellt. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Studien und Gutachten zu dem Thema erstellt wurden. Konkret wird gefragt, welche Gutachten bei der Kanzlei Graf von Westphalen in Auftrag gegeben wurden. In der Vorlage thematisiert die Linksfraktion zudem Möglichkeiten der Kreditaufnahme der geplanten Gesellschaft sowie die in den gesetzlichen Regelungen geplanten Privatisierungsschranken.

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7. Hygienepersonal in Krankenhäusern

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Das Hygienepersonal in Krankenhäusern ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/11704) der Fraktion Die Linke. Medienberichten zufolge arbeiteten in etwa einem Viertel der Kliniken zu wenig Hygienemitarbeiter. Somit würden die einschlägigen Richtlinien nicht eingehalten.

Die Abgeordneten wollen nun wissen, über welche Erkenntnisse diesbezüglich die Bundesregierung verfügt und welche Sanktionen die Kliniken zu erwarten haben, wenn sie die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Personalmindeststandards in der Hygiene nicht einhalten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 223 - 3. April 2017 - 11.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2017

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