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BUNDESTAG/6591: Heute im Bundestag Nr. 344 - 31.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 344
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Mai 2017, Redaktionsschluss: 13.25 Uhr

1. Zustimmung für Infrastrukturgesellschaft
2. Reform der Betriebsrente und Renteneinheit
3. Linke: Abkommen mit Mexiko aussetzen
4. Linke: Strenge Bodenmarktregulierung


1. Zustimmung für Infrastrukturgesellschaft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat seine Zustimmung zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr erteilt, mit der Verwaltung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen in die Hände des Bundes gehen. Am Mittwoch stimmte der Ausschuss den damit im Zusammenhang stehenden Änderungen des Grundgesetzes (18/11131) und des dazu von der Bundesregierung vorgelegten Begleitgesetzes (18/11135) in der durch mehrere Anträge der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung zu. Unions- und SPD-Fraktion votierten mit Ja. Die Linksfraktion stimmte mit Nein, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt. Anträge der Oppositionsfraktionen erhielten keine Mehrheit.

Folge der von Union und SPD angeregten Änderungen ist unter anderem, dass mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen Dritter an der Infrastrukturgesellschaft ebenso ausgeschlossen sind, wie die Finanzierungsmöglichkeit der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) für das gesamte Netz oder wesentliche Teile davon. Zudem dürfen Schulden nicht auf die Gesellschaft übertragen werden - es also keinen Schattenhaushalt geben. Im Aufsichtsrat der zu gründenden GmbH sollen neben Mitgliedern des Haushaltsausschusses auch Mitglieder des Verkehrsausschusses sitzen.

Weiter ist geregelt, dass ÖPP-Projekte nicht länger als 100 Kilometer lang und nicht miteinander verbunden sein dürfen. Auch soll die Gesellschaft keine Kredite am Markt aufnehmen dürfen. Liquiditätshilfen sollen nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes gewährt werden und der Bundesrechnungshof Prüfrechte für die Gesellschaft erhalten.

Während der Debatte im Ausschuss sagte eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Gesetzentenwürfe seien in vielen wichtigen Punkten durch Union und SPD im Sinne der Änderungsanträge ihrer Fraktion verändert worden. Unbefriedigend bleibe jedoch die Haltung der Koalition zu ÖPP-Projekten, die nicht benötigt würden, zu teuer wären und daher ausgeschlossen werden sollten.

Aus Sicht der Linksfraktion ist viel getan worden, um den Eindruck der Privatisierung der Autobahnen zu vermeiden. Dies sei auch Folge des öffentlichen Drucks gewesen, sagte die Fraktionsvertreterin. Gleichwohl bleibe die Linksfraktion bei ihrer Kritik, wonach die Infrastrukturgesellschaft durch ihre privat-rechtliche Form für eine Entdemokratisierung stehe. Außerdem sei versäumt worden, ÖPP-Projekte grundgesetzlich auszuschließen.

Von einer Entdemokratisierung könne keine Rede sein, sagte die Vertreterin der SPD-Fraktion. Künftig habe das Parlament sogar mehr Einflussmöglichkeiten auf die Verkehrsgestaltung als bislang, befand sie. Auch die Aussage, durch die Neuregelung ginge das Eigentum an den Straßen an die GmbH über, sei falsch. Richtig sei hingegen, dass es nun eine Privatisierungsschranke auf grundgesetzlicher Ebene gebe, die auch von einer Folgeregierung nicht mit einfacher Mehrheit aufgehoben werden könne.

Auch der Vertreter der Unionsfraktion wies die Kritik der Linksfraktion zurück. Die Kontrollrechte des Parlaments würden gestärkt, indem statt der Rechtsform der AG die Rechtsform der GmbH gewählt wurde. Durch den Ausschluss der "Netz-ÖPP" sei auch der Furcht vor einer "Privatisierung durch die Hintertür" entgegengetreten worden.

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2. Reform der Betriebsrente und Renteneinheit

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat der Reform der betrieblichen Altersversorgung zugestimmt. In seiner heutigen Sitzung stimmte er mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem Gesetzentwurf (18/11286) der Bundesregierung in der vom Ausschuss geänderten Fassung zu. Die Linke stimmte dagegen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente in kleineren und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu unterstützen, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden. So ist unter anderem geplant, Betriebs-, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 Euro nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Staat bezuschusst werden. Neu ist auch, dass Arbeitgeber künftig keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge abgeben müssen. Allerdings sollen Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart. Für Neuverträge soll dies ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 gelten.

Die Koalitionsfraktionen lobten die Änderungen als "Paradigmenwechsel" und "Quantensprung" im deutschen Sozialrecht und zeigten sich optimistisch, dass das Ziel, die Betriebsrente in kleineren Unternehmen und bei Geringverdienern zu verbreiten, damit erreicht werde. Die SPD-Fraktion hob hervor, dass der Verzicht auf Garantien keinen Verzicht auf Sicherheit bedeute. Auch die "Zielrente" sei eine kalkulierbare Größe. Die Union betonte, es werde ein Modell eingeführt, mit dem die eingezahlten Beiträge flexibler angelegt werden könnten. Existierende Betriebsrenten-Modelle mit einer Garantie-Rente würden aber mit dem Gesetz keinesfalls abgeschafft, so die Union.

Kritik kam von der Opposition: So kritisierte die Linke, dass die Arbeitgeber bei dem Modell der Entgeltumwandlung 20 Prozent Sozialbeiträge sparen würden. Der verpflichtende Zuschuss von 15 Prozent sei also zu gering. Außerdem sei die reine Beitragszusage ein System, bei dem man nicht wisse, "was hinten rauskommt", so Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Reform als Versuch, das weiter sinkende Rentenniveau in der gesetzlichen Rente abzufedern. Insofern sei die Betriebsrente keineswegs mehr eine Ergänzung, sondern durchaus ein Ersatz der Lücken in der gesetzlichen Rente. Der Verzicht auf eine Garantie-Rente und das Verschieben des Kapitalmarktrisikos auf die Arbeitnehmer könnten bedeuten, dass am Ende weniger rauskommt. Gerade für Geringverdiener sei dies aber nicht akzeptabel, so die Grünen.

Der Ausschuss stimmte außerdem noch einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abschluss der Rentenüberleitung (18/11923) in der vom Ausschuss geänderten Fassung zu sowie einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente (18/11926).

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3. Linke: Abkommen mit Mexiko aussetzen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Die Linke will das Globalabkommen mit Mexiko aussetzen, da dessen Vertiefung nach Ansicht der Abgeordneten die wirtschaftliche und soziale Situation in dem Land weiter zu verschlechtern droht. Das fordert sie in einem Antrag (18/12548), über den der Bundestag am heutigem Mittwoch in erster Lesung beraten will.

Entgegen der Prognosen neoliberaler Ökonomen habe die Liberalisierungspolitik der Regierung für das Land erhebliche negative Auswirkungen sowohl wirtschaftlicher als auch gesellschaftlicher Art gebracht und eine nachhaltige und soziale Entwicklung verhindert, schreiben sie. Die Bundesregierung fordert die Fraktion auf, auf ein Aussetzen der Verhandlungen zwischen der EU und Mexiko über eine Aktualisierung des Globalabkommens zu drängen und insgesamt von einer Vertiefung der Freihandelspolitik zwischen der EU und Mexiko abzusehen. Stattdessen solle sie " ein entwicklungsförderliches Handelsmandat" entwerfen und eine menschenrechtliche Folgenabschätzung des bestehenden und desderzeit neu verhandelten Globalabkommens von einem unabhängigen Institut in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen anfertigen lassen.

Das Globalabkommen der Europäischen Union mit Mexiko ist seit 1997 in Kraft. Seine zentrale Säule ist ein Freihandelsabkommen, über dessen Aktualisierung seit 2015 verhandelt wird.

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4. Linke: Strenge Bodenmarktregulierung

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Die Linke drängt darauf, den Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde Investoren zu stoppen und den Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger zu regulieren. Die Abgeordneten legen einen Antrag (18/12551) vor, der Maßnahmen zur Überwindung der Intransparenz auf dem Bodenmarkt fordert. Die Bundesregierung soll außerdem einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Privatisierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus den Beständen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) stoppt und stattdessen den grundsätzlichen Vorrang der Vergabe langfristiger Nutzungsrechte und der Erbpacht regeln soll.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 344 - 31. Mai 2017 - 13.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2017

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