Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6846: Heute im Bundestag Nr. 600 - 21.12.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 600
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. Dezember 2017, Redaktionsschluss: 12.10 Uhr

1. AfD hat Fragen zur Löschpflicht im Netz
2. Entschädigung unschuldig Inhaftierter
3. Rolle von BaFin und Bundesbank
4. Zahl der Breitbandanschlüsse wächst
5. Wachstum auf dem Postmarkt
6. Mehr BAföG-Ausgaben durch den Bund


1. AfD hat Fragen zur Löschpflicht im Netz

Hauptausschuss/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Am 1. Oktober ist das Netzwerkdurchsetzungesgesetz (NetzDG) in Kraft getreten, das große Internetplattformen verpflichtet, vom 1. Januar an strafbare Inhalte zügig zu löschen. Die AfD-Fraktion will nun über eine Kleine Anfrage (19/210) von der Bundesregierung erfahren, wie dieses Gesetz im Einzelnen angewandt werden soll. So fragt sie angesichts der Vorschrift, dass nur sogenannte Soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland das NetzDG anwenden müssen, wer die Überschreitung dieser Grenze feststellt und mit welcher Legitimation. Weiter fragt sie, welche Anbieter derzeit diese Grenze überschreiten. Zu den Fragen gehört weiterhin die nach der Qualifikation von Mitarbeitern, die für die Plattformbetreiber Löschentscheidungen treffen. Außerdem erkundigt sich die AfD-Fraktion, wie es um die Gründung einer "regulierten Selbstregulierung" steht, an die Plattformbetreiber dem Gesetz zufolge strittige Löschentscheidungen delegieren können.

*

2. Entschädigung unschuldig Inhaftierter

Hauptausschuss/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Nach der Gewährung von Haftentschädigung für zu Unrecht Verurteilte erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/287). So will sie von der Bundesregierung wissen, wie viele Wiederaufnahmeverfahren in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils beantragt worden sind und wie diese ausgingen. Weiterhin erkundigt sie sich nach den gewährten Entschädigungen und ihrer Verteilung auf ehemalige Untersuchungshäftlinge, Strafhäftlinge und auf Fälle der einstweiligen Unterbringung. Angesicht der derzeitigen Entschädigung von pauschal 25 Euro pro Hafttag fragt die Fraktion die Bundesregierung, ob sie die Einschätzung teilt, "dass den unschuldig ehemals Inhaftierten nicht die Hilfe entgegengebracht wird, die sie im Sinne der Wiedergutmachung erwarten und verdienen".

*

3. Rolle von BaFin und Bundesbank

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Rolle der Finanzaufsicht BaFin und der Deutschen Bundesbank insbesondere im Vorfeld der Finanzmarktkrise geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/288). Gefragt wird unter anderem danach, an welchen Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratssitzungen bestimmter Banken Vertreter von BaFin und Bundesbank seit 2003 teilgenommen haben. Darüber hinaus wird nach Gehalts- und Bonuszahlungen für Bank-Mitarbeiter gefragt, deren Institute vom Bankenrettungsfonds unterstützt worden seien. Die Abgeordneten wollen auch den erzielten Verkaufspreis für die IKB Deutsche Industriebank erfahren, die zuvor der staatlichen KfW gehörte. Weitere Fragen in der Kleinen Anfrage betreffen Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sowie die Lage der Pensionskassen und Lebensversicherungen. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Lebensversicherungen seit 2007 Leistungen gekürzt haben.

*

4. Zahl der Breitbandanschlüsse wächst

Hauptausschuss/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die Zahl der Breitbandanschlüsse in Deutschland ist deutlich angestiegen. Wie aus dem als Unterrichtung vorgelegten Tätigkeitsbericht 2016/2017 der Bundesnetzagentur - Telekommunikation (19/168) hervorgeht, nahm die Zahl dieser Anschlüsse in Festnetzen um eine halbe Million zu und lag Mitte 2017 bei etwa 32,5 Millionen Anschlüssen. Drei Viertel davon basierten auf unterschiedlichen DSL-Technologien, gefolgt von Hybrid-Fibre-Coax (HFC)-Netzen. Glasfaserleitungen, die bis in die Wohnung oder ins Haus reichen, bleiben den Angaben zufolge bislang ein Nischenprodukt.

Dabei stieg auch die Zahl der DSL-Anschlüsse, wie aus dem Dokument weiter hervorgeht. Die etwa 24,3 Millionen Anschlüsse (Stand Mitte 2017) teilten sich die Deutsche Telekom AG und ihre Wettbewerber fast gleichwertig auf - die Wettbewerber erreichten einen Vermarktungsanteil von etwa 47 Prozent. Das Wachstum im DSL-Bereich sei vor allem auf die Entwicklung der VDSL-Technologie zurückzuführen, die wesentlich höhere Übertragungsraten als herkömmliche Leitungen ermöglicht. Die Nachfrage danach dürfte weiter steigen.

Endverbraucher greifen auch zunehmend auf Bündelprodukte zurück, also Angebote, die einen Breitbandanschluss plus mindestens eine weitere Dienstleistung in einem einzigen Vertrag beinhalten. Bis Ende 2016 hätten die Deutsche Telekom AG und ihre Wettbewerber insgesamt etwa 30,5 Millionen eigenständige Bündeltarife vermarktet, erklärt die Bundesregierung.

Weniger gefragt seien hingegen herkömmliche Telekommunikationsnetze. Sowohl die Umsätze mit diesen Netzen als auch die darüber abgewickelten Gesprächsminuten sanken den Angaben zufolge: Die Menschen in Deutschland telefonieren mittlerweile bevorzugt mobil beziehungsweise kommunizieren über Messaging-Apps und Textnachrichten. Dementsprechend ist die Zahl der Telefonzellen weiter gesunken. Zum Jahresende 2017 dürfte sie der Prognose zufolge bei 23.000 liegen. Zwei Jahre zuvor waren es noch 5.000 mehr.

Die Bundesnetzagentur, die auch als direkte Anlaufstelle für Verbraucher dient, bekommt die Vielfalt an technologischen und tariflichen Möglichkeiten sowie die Anbieterbreite dabei deutlich zu spüren: Knapp 220.000 Anfragen erreichten die Agentur im Jahr 2016, von Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch bis hin zu Anträgen auf Streitbeilegung. Sie habe ihren Auftrag zur Verbraucherinformation im Jahr 2017 mit neuen Angeboten untermauert. Unter anderem könnten Verbraucher nun die Leistungsfähigkeit ihres Breitbandanschlusses messen und sich mit Hilfe von Produktblättern über Details ihres Vertrags informieren.

Der Unterrichtung beigefügt ist ein Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2017 mit dem Titel "Auf Wettbewerb bauen!" Darin plädiert die Kommission für flexiblere Regulierungen, um den Ausbau von Netzen und damit den digitalen Wandel in Deutschland zu beschleunigen.

*

5. Wachstum auf dem Postmarkt

Hauptausschuss/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die deutschen Postmärkten haben im Jahr 2016 vor allem dank der Paketdienste steigende Umsätze verzeichnet. Die Umsätze seien gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent auf 31,1 Milliarden Euro gewachsen, erklärt die Bundesregierung in einem als Unterrichtung (19/169) vorgelegten Tätigkeitsbericht 2016/2017 der Bundesnetzagentur - Post. Mit Blick auf den weiter wachsenden Versandhandel geht die Bundesregierung von einer positiven Entwicklung der Postmärkte auch im Jahr 2017 aus.

Der Umsatz mit Kurier-, Express- und Paketsendungen (KEP) stieg den Angaben zufolge um etwa 4,1 Prozent. Für das Jahr 2017 werden deutliche Mengenzuwächse vorhergesagt - im Tätigkeitsbericht wird auf den genaueren Zuschnitt von Leistungen auf Kundenbedürfnisse verwiesen, individuelle Modelle und kürzere Lieferzeiten.

Im Briefbereich lag das Wachstum bei 4,8 Prozent, wobei hier vor allem die Wettbewerber der Deutschen Post steigende Umsätze gemeldet hätten. Diese rechnen auch für das Jahr 2017 mit höheren Wachstumsraten als die Post selbst: Während die Wettbewerber von einem Umsatzzuwachs von 6,2 Prozent ausgehen, prognostiziert die Deutsche-Post-Gruppe stagnierende Umsätze.

Sorgenkind der Branche bleiben Tages- und Wochenzeitungen: Zwar lägen exakte Zahlen noch nicht vor, heißt es in der Unterrichtung. Seit 2010 seien die Mengen allerdings rückläufig, dieser Trend werde sich wohl fortsetzen. Einzig bei den versendeten Zeitschriften habe es leichte Zuwächse gegeben.

Der Unterrichtung beigefügt ist ein Sondergutachten der Monopolkommission mit dem Titel "Post 2017: Privilegien abbauen, Regulierung effektiv gestalten!". Darin stellt die Kommission fest, dass sich kaum Wettbewerb auf dem Briefmarkt durchgesetzt habe. Die Deutsche-Post-Gruppe dominiere vor allem wegen ihres flächendeckenden Zustellnetzes den Markt. Einzig effizientere rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen mit wirksamen Sanktionsmaßnahmen könnten den Wettbewerb ankurbeln, heißt es weiter. Grundsätzlich rechnet die Kommission damit, dass die Sendungsmengen mittelfristig rückläufig sind - Kommunikation laufe zunehmend digital ab.

*

6. Mehr BAföG-Ausgaben durch den Bund

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Durch die Übernahme des Länderanteils ab dem Jahr 2015 sind die Ausgaben für den Bund bei den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) um fast 32 Prozent auf nunmehr 2,9 Milliarden Euro gestiegen. Das BAföG habe eine zentrale Bedeutung für die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit in der Bildung und damit für eine breite Bildungsbeteiligung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegenden 21. BAföG-Bericht (19/275).

Laut Bundesausbildungsförderungsgesetz sind die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach Paragraph 21 Absatz 2 alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz gegebenenfalls neu festzusetzen. In ihrer Unterrichtung macht die Bundesregierung darauf aufmerksam, dass eine mögliche Neufestlegung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie der Höchstbeträge bei den Sozialpauschalen eine Aufgabe der künftigen Bundesregierung ist.

In den Berichtszeitraum von 2012 bis 2016 falle das 25. BAföG-Änderungsgesetz (25. BAföGÄndG), dessen Verbesserungen für die Förderungsberechtigten nur ansatzweise im Bericht dokumentierbar seien. Dennoch ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Bericht zeigt, dass das BAföG seine Funktion insgesamt erfüllt habe, gerade den Schülern und Studenten, deren Eltern nicht den nötigen Unterhalt zahlen könnten und die auch nicht selbst dazu in der Lage seien, eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie die Bedarfssätze und Freibeträge stärker erhöht habe, als es die jeweils zu berücksichtigende Entwicklung der Lebenshaltungskosten und Einkommen geboten hätte. Dieses habe auch das Ziel, den Kreis der Begünstigten durch einen "Puffer" stabil zu halten.

Dennoch sei im Berichtszeitraum die jahresdurchschnittliche Zahl der BAföG-Geförderten insgesamt um rund 16,7 Prozent gesunken. Dieser Rückgang sei im Zusammenhang mit steigenden Einkommen zu sehen sowie einer höheren Erwerbstätigkeitsquote. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Berichtszeitraum führe beim BAföG ebenso wie in anderen Sozialgesetzen zu geringeren Zahlen von Geförderten. Die Bundesregierung habe allerdings mit dem 25. BAföGÄndG und den dort geregelten Verbesserungen dafür gesorgt, dass zu Schuljahresbeginn beziehungsweise zu Beginn des Wintersemesters 2016/2017 trotz der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Trend sinkender Zahlen von Geförderten erheblich abgeschwächt worden sei. Der rückläufigen Entwicklung von Geförderten stehe ein Zuwachs bei den durchschnittlichen Förderbeträgen gegenüber. Im Schülerbereich seien die Förderbeträge um 8,5 Prozent von 401 Euro im Jahr 2012 auf 435 Euro im Jahr 2016 gestiegen. Bei Studenten habe der durchschnittliche Förderungsbetrag um 3,6 Prozent zugenommen und sei zwischen 2012 und 2016 von 448 Euro auf 464 Euro gestiegen. Ein wichtiges Indiz für ein gutes Funktionieren des BAföG sei auch die im Berichtszeitraum stark angestiegene Bildungsbeteiligung. Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik hätten so viele Menschen studiert wie derzeit. Diese Entwicklung wäre nach Auffassung der Bundesregierung nicht möglich gewesen, wenn es für einen größeren Teil der Bevölkerung schwer überwindbare finanzielle Barrieren gäbe.

Anders als bei den Studenten sei die Zahl der geförderten Schüler auch wegen des demografischen Rückgangs der Schülerzahlen an sich gefallen. Mit der bereits wieder steigenden Schulanfängerzahl sei hier in Zukunft auch erneut mit steigenden Zahlen zu rechnen. Die Bundesregierung erwarte für die nächsten Jahre sowohl im Schulbereich als auch im Hochschulbereich weiterhin hohe oder sogar steigende Bildungsbeteiligung.

Gleichzeitig würden in manchen Hochschulstandorten die Wohnkosten erheblich steigen. Das könnte zur Folge haben, dass für manch potenzielle Studenten finanzielle Barrieren für die Studienentscheidung relevanter werden.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 600 - 21. Dezember 2017 - 12.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang