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BUNDESTAG/6983: Heute im Bundestag Nr. 131 - 07.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 131
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. März 2018, Redaktionsschluss: 11.20 Uhr

1. Zukunft von Bürgerenergie-Projekten
2. Bewertung von Niedrigstenergie-Gebäuden
3. Keine Bewertung der türkischen Offensive
4. Keine Großweiche im Nord-Ostsee-Kanal
5. Elektrifizierung der Illtalbahn
6. Grubenwasseranstieg im Saarrevier


1. Zukunft von Bürgerenergie-Projekten

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Die Linke möchte Bürgerenergieprojekte auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. In einem Antrag (19/1006) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung zu einer Neudefinition des Begriffs Bürgerenergie auf. Bis zu einer Größe von 18 Megawatt sollten solche Projekte von Ausschreibungen befreit werden und stattdessen eine staatlich festgelegte Einspeiseprämie erhalten, erklären die Abgeordneten weiter. Zudem plädieren sie für ein Konzept, das kommunalen und privaten Akteuren die Teilhabe an Erneuerbare-Energie-Projekten in nennenswerter Höhe ermöglicht.

Bislang sei die Regierung damit gescheitert, Bürgern vor Ort realistische Chancen bei Energieprojekten einzuräumen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Vergangene Ausschreibungsrunden hätten die Schwächen des Systems gezeigt und Möglichkeiten des Missbrauchs offengelegt. Die Fraktion belegt dies mit dem Beispiel eines Projektentwicklers, der bis zu 60 so genannter Bürgerenergiegesellschaften gegründet habe, um die vorteilhaften Bedingungen spekulativ auszunutzen.

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2. Bewertung von Niedrigstenergie-Gebäuden

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Gebäude mit Niedrigstenergie-Standard dreht sich eine Antwort der Bundesregierung (19/917) auf eine Kleine Anfrage (19/689) der Fraktion Die Grünen. Letztere hatten konkret nach der Umsetzung von EU-Vorgaben auf Bundesebene gefragt; indes verweist die Bundesregierung darauf, dass Novellen auch das Energieeinsparrecht betreffend nach der Bildung einer neuen Bundesregierung angegangen würden. Dies gelte etwa auch beim Abgleich von Bewertungen zum Energiebedarf von Niedrigstenergie-Gebäudestandards. Weiter reichende Ziele des Klimaschutzplans 2050 und ihr Umsetzungsstand würden im Klimaschutzbericht 2017 thematisiert, erklärt die Bundesregierung weiter.

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3. Keine Bewertung der türkischen Offensive

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung nimmt keine völkerrechtliche Bewertung der türkischen Militäroffensive in der syrischen Region Afrin vor. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/939) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/711) mit. Die Türkei berufe sich gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen auf ihr Selbstverteidigungsrecht gegen terroristische Angriffe aus Syrien. Der Bundesregierung fehle es jedoch "an der vollständigen Kenntnis der Tatsachengrundlage", die eine abschließende völkerrechtliche Bewertung ermöglichen würde.

Nach Angaben der Regierung hat die Türkei als Teilnehmer an der Anti-IS-Operation "Operation Inherent Resolve" prinzipiell Zugriff auf Aufklärungsergebnisse, die durch deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge und durch Awacs-Aufklärungsflugzeuge der Nato im Rahmen der Operation gewonnen werden. Die Freigabe der Aufklärungsergebnisse des Tornado-Einsatzes würde nach der Auswertung und Prüfung auf Mandatskonformität durch einen deutschen Offizier erfolgen. Die Bundesregierung weist zugleich darauf hin, dass die Tornados seit Anfang 2018 keine Aufklärungsflüge über den Gebieten der kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) im Raum Afrin absolviert haben. Die Awacs-Aufklärungsflüge der Nato würden ausschließlich Informationen zum Luftlagebild erheben, das heißt Informationen über die Position, Flughöhe, Geschwindigkeit und Flugrichtung anderer Luftfahrzeuge. Zum Seitenanfang

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4. Keine Großweiche im Nord-Ostsee-Kanal

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Auf der Weststrecke des Nord-Ostsee-Kanals ist keine Großweiche vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/896) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/709).

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5. Elektrifizierung der Illtalbahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Aus welchen Gründen der Bund nicht zur Mitfinanzierung der Elektrifizierung der Illtalbahn zwischen Wemmetsweiler und Lebach im Saarland bereit ist möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/925) verweisen die Abgeordneten darauf, dass die saarländische Landesregierung im Jahr 2011 noch mitgeteilt habe, dass eine Planungsvereinbarung zur Elektrifizierung der Strecke in Vorbereitung sei. Diese solle bis 2015 abgeschlossen sein. Ende 2015 habe das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes in einer Auftragsbekanntmachung mitgeteilt, dass voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 die Elektrifizierung der Illtalbahn kommen werde.

Zu Jahresbeginn 2018 sei nun bekannt geworden, dass die Illtalbahn zwischen Wemmetsweiler und Lebach entgegen ursprünglicher Pläne doch nicht elektrifiziert werde, da weder das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG, die DB Netz AG, noch der Bund zu einer Mitfinanzierung der Elektrifizierung bereit seien. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung daher, wie sie die Absage der Elektrifizierung der Illtalbahn vor dem Hintergrund ihrer Politik bewertet, die zumindest regelmäßig mit mehr Elektromobilität auch bei der Schiene werbe.

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6. Grubenwasseranstieg im Saarrevier

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Den Grubenwasseranstieg im Saarrevier thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/926). Die Abgeordneten verweisen auf die sogenannten Ewigkeitslasten der Steinkohlegewinnung, zu denen die Notwendigkeit eines dauerhaften Abpumpens von in die Grubengebäude eindringendem Wasser gehöre. Im Saarrevier plane das Bergbauunternehmen RAG AG, das Abpumpen des Grubenwassers langfristig einzustellen und den Grubenwasserspiegel in mehreren Phasen ansteigen zu lassen, bis ein druckloser, pumpenfreier Abfluss in die Saar entsteht, schreibt die Fraktion. Im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens hätten vom Grubenwasseranstieg Betroffene bis zum 15. Januar 2018 Einwendung einreichen können. Bis zum Stichtag seien mehr als 4.500 Einwendungen beim Oberbergamt eingegangen. In den Einwendungen würden Befürchtungen hinsichtlich möglicher Erschütterungen, Senkungen und Hebungen des Gebirgskörpers und den daraus folgenden Schäden an Gebäuden, von Vernässungen an der Oberfläche sowie hinsichtlich der Gefahren durch die verstärkte Freisetzung der Gase Methan und Radon und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung im Bereich Saarbrücken, St. Ingbert, Sulzbach, Neunkirchen und Spiesermühltal geltend gemacht.

Nach der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung von Bund und Ländern seien zwar ausschließlich die Länder für die Genehmigung und Aufsicht von Vorhaben zur Gewinnung von Bodenschätzen zuständig, worunter auch der geplante Grubenwasseranstieg falle. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hätten jedoch auch Bundesbehörden und bundeseigene Unternehmen Stellungnahmen einreichen können. Die Grünen möchten daher wissen, welche Einwendungen in den Stellungnahmen der DB Services Immobilien GmbH, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Saarbrücken und des Eisenbahn-Bundesamtes vorgebracht wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 131 - 7. März 2018 - 11.20 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2018

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