Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7108: Heute im Bundestag Nr. 257 - 24.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 257
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 24. April 2018, Redaktionsschluss: 14.01 Uhr

1. FDP will Erleichterungen für Privatpiloten
2. Keine Infektionsgefahr durch Flüchtlinge
3. Schäden durch das Sturmtief Friederike
4. Regulierung des Milchmarkts
5. Versorgung mit Hilfsmitteln


1. FDP will Erleichterungen für Privatpiloten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, sowohl Bewerber als auch Inhaber von Privatpilotenlizenzen von der im Luftsicherheitsgesetz geregelten Zuverlässigkeitsprüfung auszuschließen. In einem Antrag (19/1702) fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Wie die FDP-Fraktion zur Begründung schreibt, umfasst die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Piloten nach Paragraf 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen. Sie müssten sich sowohl bei der Erteilung ihrer Lizenz sowie alle fünf Jahre auf eigene Kosten einer umfangreichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen.

Die Zuverlässigkeit könne dabei auch aus Gründen abgelehnt werden, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Führen eines Luftfahrzeugs stehen, kritisieren die Abgeordneten. Ausreichend sei in der Regel bereits eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen wegen eines beliebigen Delikts oder eine zweifache Verurteilung zu einer geringeren Geldstrafe. Auch könnten eingestellte Ermittlungsverfahren oder "Sachverhalte, aus denen sich die Erpressbarkeit durch Dritte ergibt", zur Unzuverlässigkeit und damit zur Versagung oder dem Widerruf der Pilotenlizenz eines Privatpiloten führen.

Wie es in dem Antrag heißt, dient die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Piloten der Sicherheit des Luftverkehrs, was vor allem die Abwehr von terroristischen Gefahren aufgrund des zweckentfremdeten Betriebs von Luftfahrzeugen umfasst. Aufgrund der terroristischen Anschläge des 11. Septembers 2001 sei die Notwendigkeit der Sicherung des Luftverkehrs deutlich geworden, um einen Einsatz von Flugzeugen als Waffen durch Terroristen zu verhindern. Dies erscheint aus Sicht der Liberalen gerechtfertigt, "wenn von den Flugzeugen, welche die Piloten führen, eine tatsächliche Gefahr für den Luftverkehr und die Allgemeinheit ausgeht".

Ganz überwiegend würden Privatpilotenlizenzen jedoch zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt. Von derartigen Luftfahrzeugen gehe aber in Anbetracht ihres niedrigen Gewichts und der verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten "weder für allgemein zugängliche Gebäude noch für besonders zu schützende Gebäude, wie beispielsweise Atomkraftwerke, eine Gefahr aus", schreiben die Abgeordneten.

Privatpilotenlizenzen berechtigten auch nicht zum kommerziellen Befördern von Passagieren und stellten damit keine erhöhte Gefahr für den allgemeinen Luftverkehr oder Dritte dar, heißt es in der Vorlage. Im Übrigen habe es bisher keine Versuche von Piloten mit Privatpilotenlizenzen gegeben, ihre Luftfahrzeuge als Waffen für terroristische Zwecke zu missbrauchen.

*

2. Keine Infektionsgefahr durch Flüchtlinge

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Durch den Zuzug von Flüchtlingen geht nach Angaben der Bundesregierung "keine relevant erhöhte Infektionsgefährdung" der Bevölkerung aus. Das ergebe sich aus der Auswertung der Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI), heißt es in der Antwort (19/1640) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1446) der AfD-Fraktion.

Gesundheitsuntersuchungen auf übertragbare Krankheiten bei Asylbewerbern stellten den Schutz der Bevölkerung sicher und vermieden insbesondere eine Weiterverbreitung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen. 2017 wurden den Angaben zufolge unter anderem 78 Fälle von Typhus und 956 Fälle von Malaria registriert.

*

3. Schäden durch das Sturmtief Friederike

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Rund elf Millionen Kubikmeter Holz sind infolge des Sturmtiefs "Friederike" im Januar 2018 in Nordrhein-Westfalen, Nordhessen, Südniedersachsen, Thüringen, im Süden von Sachsen-Anhalt bis Südbrandenburg sowie in Teilen Sachsens durch Windwurf angefallen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/1661) auf Grundlage von Angaben der betroffenen Bundesländer auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1456) hervor. Weiter heißt es, dass im Vergleich zum Sturmtief "Kyrill" ein Jahr zuvor durch "Friederike" weniger großflächige Windwürfe, aber dafür überwiegend einzel- und horstweise Schäden aufgetreten seien. Nach "Kyrill" war eine Sturmholzmenge von rund 37,5 Millionen Kubikmetern angefallen. Die Bundesregierung schätzt, dass das Gros der Aufräumarbeiten bis Mitte des Jahres 2018 abgeschlossen sein wird. Allerdings hänge dies auch von den Holztransportkapazitäten ab, die derzeit einen Engpass darstellen würden. Die Waldwege seien bis auf wenige Ausnahmen mittlerweile geräumt und wiederhergestellt. Lediglich in Thüringen würden nach einem lokalen Wintersturm noch Waldwegesperrungen bestehen. Mithilfe der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) sieht die Bundesregierung gute Möglichkeiten für forstwirtschaftliche Maßnahmen geboten, den vom Sturmtief betroffenen Betrieben zu helfen und geschädigte Bestände wiederaufzubauen. Darüber hinaus hätten die betroffenen Bundesländer Programme zur Unterstützung der privaten und kommunalen Waldeigentümer bei der Bewältigung der Sturmschäden auf den Weg gebracht. Die Notwendigkeit für ein gesonder tes Bundesprogramm bestehe deshalb nicht.

*

4. Regulierung des Milchmarkts

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die derzeit niedrigen Preise für Rohmilch bereiten nach Ansicht der Fraktion Die Linke Anlass zur Sorge. Die Abgeordneten kritisieren in einer Kleinen Anfrage (19/1669), dass weder das über viele Jahre praktizierte Milchquotensystem noch dessen Abschaffung zu einer nachfrageorientierten Mengenregulierung geführt hätten. Weil viele Milchwirte deshalb kaum noch zu kostendeckenden Preisen ihre Ware produzieren können, soll die Bundesregierung unter anderem den Vorschlag eines festzulegenden Mindestpreises für Milch bewerten.

*

5. Versorgung mit Hilfsmitteln

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/1667) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In der Vergangenheit habe es Beschwerden über mangelnde Qualität auf dem Gebiet gegeben. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) habe die Qualität verbessert werden sollen. Offenbar seien mit der Reform aber nicht alle Missstände beseitigt worden. Krankenkassen versuchten, die gesetzlichen Vorgaben mit fragwürdigen Ausschreibungsverfahren zu umgehen.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun mehr wissen über Aufzahlungen, Ausschreibungen und Leistungsbewilligungen.

Auch unterwegs immer aktuell informiert: www.bundestag.de

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 257 - 24. April 2018 - 14.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang