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BUNDESTAG/7117: Heute im Bundestag Nr. 266 - 25.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 266
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. April 2018, Redaktionsschluss: 14.45 Uhr

1. Überschneidungen von Sitzungen
2. Linke will Beamte in der GKV versichern
3. FDP fordert Transparenz bei Gutachten


1. Überschneidungen von Sitzungen

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/STO) Plenarsitzungen des Bundestages und Sitzungen seiner Ausschüsse oder anderer Gremien sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig nicht zeitlich überschneidend stattfinden. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments (19/1843) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Ältestenrat des Parlaments im Einzelfall Ausnahmen von der vorgeschlagenen Neuregelung vereinbaren können.

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass 14 der 23 ständigen Ausschüsse derzeit am Mittwoch der Sitzungswochen vor dem Beginn der Plenarsitzung tagten. Andere Ausschüsse seien so terminiert worden, dass sie mit Plenarsitzungen zusammenfallen. Dabei werde den betroffenen Ausschussmitgliedern die Teilnahme entweder an einem Ausschuss oder an der Plenarsitzung verwehrt. Gleiches gelte für die Teilnahme an weiteren Gremien.

Wie die Fraktion weiter schreibt, werden die Termine der Sitzungen des Bundestages in der Regel durch den Ältestenrat vereinbart, der auch "den Rahmen der Tagungsmöglichkeiten der Ausschüsse" erstelle. Somit komme diesem Gremium die Aufgabe zu, "die Pflichtsitzungen des Bundestages derart zu terminieren, dass diese überschneidungsfrei ablaufen können und jedem Abgeordneten ermöglichen, seiner Verpflichtung nachzukommen, an den Arbeiten des Bundestages teilnehmen zu können".

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2. Linke will Beamte in der GKV versichern

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke will Beamten den Weg in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erleichtern. Obgleich Beamte zu Beginn ihrer Laufbahn frei zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Versicherung entscheiden könnten, seien sie "faktisch gezwungen, die PKV zu wählen, da ihnen sonst unverhältnismäßige finanzielle Nachteile" erwüchsen, heißt es in einem Antrag (19/1827) der Abgeordneten.

Beamte hätten Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall. Typischerweise betrügen diese Beihilfezahlungen 50 bis 80 Prozent. Für die darüber hinausgehenden Kosten müssten sie eine Beihilfeergänzungsversicherung für Krankheits- und Pflegekosten abschließen. Dementsprechend reduzierten sich die Kosten für die private Absicherung um den durch die Beihilfe abgesicherten Teil des Krankheits- und Pflegerisikos.

Beihilfeansprüche könnten allerdings nicht für Beiträge an die GKV geltend gemacht werden. Das gelte auch, wenn die Betroffenen die Kostenerstattung gewählt hätten und damit wie Privatversicherte als Selbstzahler aufträten. Eine dem Arbeitgeberbeitrag vergleichbare Beteiligung des Dienstherrn an den Krankenkassenbeiträgen für Beamte in der GKV gebe es also nicht. Vielmehr müssten die Versicherten in dem Fall den vollen Beitragssatz alleine tragen.

Die Abgeordneten wollen nun, dass in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) anstatt eines Beihilfeanspruchs auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse von gesetzlich versicherten Beamten ermöglicht wird. Im Dialog mit den Bundesländern und den übrigen Dienstherrn müsse daraufhin gewirkt werden, dass auch diese eine reale Wahlmöglichkeit für die dortigen Beihilfeberechtigten schüfen.

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3. FDP fordert Transparenz bei Gutachten

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die drei vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen nach Ansicht der FDP-Fraktion umgehend dem Bundestag zugeleitet werden. Die Abgeordneten begründen ihren Antrag (19/1840) mit der nötigen Transparenz.

Die drei Gutachten liegen bereits seit Dezember 2017 vor und werden seither geprüft, wie die Bundesregierung unlängst in ihrer Antwort (19/1607) auf eine Kleine Anfrage (19/1408) der FDP-Fraktion mitteilte.

Anlass für die Fachgutachten war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2015 (Az 1 BvR 2056/12). Der Schwerpunkt der Gutachten habe aufgrund der Anmerkungen des Karlsruher Gerichts auf der verfassungsrechtlichen Prüfung der einzelnen konkreten Rechtsgrundlagen im Sozialgesetzbuch (SGB V) gelegen, auf die der G-BA seine Regelungen oder Richtlinien stütze, heißt es in der Antwort.

Der G-BA ist die höchste Beschlussinstanz innerhalb der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems. Der Bundesausschuss legt unter anderem den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fest, bewertet Arzneimittel, Untersuchungsmethoden und Qualitätsstandards.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 266 - 25. April 2018 - 14.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2018

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