Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7146: Heute im Bundestag Nr. 295 - 07.05.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 295
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 7. Mai 2018, Redaktionsschluss: 11.15 Uhr

1. FDP verlangt Schutz von Investitionen
2. Bei Straftaten keine Gemeinnützigkeit
3. Staaten gegen Kindergeld-Indexierung
4. Air Berlin: 57,1 Millionen Insolvenzgeld
5. Viel Geld für globale Gesundheitsforschung
6. Rückläufige Angebote für Geburtshilfe


1. FDP verlangt Schutz von Investitionen

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich für die Beibehaltung des durch internationale Verträge gesicherten Schutzes von ausländischen Investitionen einsetzen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/1694). Besonders soll sich die Regierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern "vollumfänglich, also einschließlich der Schiedsgerichtsklauseln, in Kraft bleiben". Die Verhandlungen der EU-Kommission für einen Multilateralen Investitionsgerichtshof sollen unterstützt werden.

Hintergrund des Antrags ist unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2018, in dem eine Schiedsklausel in Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei für unwirksam erklärt wurde. Aus dem Urteil sei der Schluss möglich, dass der EuGH alle Schiedsgerichtsklauseln in bilateralen Investitionsschutzverträgen zwischen EU-Mitgliedern als nicht mit dem EU-Recht vereinbar ansieht. Unklar sei zudem, welche Auswirkungen das Urteil auf Investitionsschutzverträge von EU-Mitgliedern mit Drittstaaten habe sowie auf EU-Verträge, die Investor-Staat-Schiedsgerichte als Streitbeilegungsmechanismen hätten - etwa die Energie-Charta. Die entstandene Rechtsunsicherheit drohe "insgesamt das Investitionsklima in der EU zu verschlechtern". Denn mit diesem Urteil sei ungeklärt, inwiefern europäische Investoren, die in einem anderen europäischen Staat investieren, in Zukunft den völkerrechtlich garantierten Schutz vor staatlichen Willkürmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Es müsse für alle Bürger in Rechtsstaaten klar sein, welche Rechtslage für sie gilt. "Ebenso muss für alle Investoren eindeutig klar sein, ob die Bestimmungen in einem Investitionsschutzvertrag weiterhin angewendet werden können und Schiedsurteile des vereinbarten Streitmechanismus durchsetzbar sind oder nicht", erklären die Abgeordneten, für die das Urteil auch die Dringlichkeit für einen EU-weiten Rechtsrahmen zum Investitionsschutz erhöht.

Die FDP-Fraktion unterstützt in dem Antrag ausdrücklich das System der Investitionsschutzverträge - auch mit Regelungen über Schiedsverfahren. Ziel dieser Verträge sei es, international ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für Investitionen zu erreichen. Auch für deutsche und besonders für mittelständische Unternehmen hätten sich diese Verträge bewährt. Es könne nicht von einem Demokratiedefizit geredet werden, denn jeder dieser Verträge müsse vom Deutschen Bundestag beziehungsweise dem Europäischen Parlament ratifiziert werden.

*

2. Bei Straftaten keine Gemeinnützigkeit

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Vereine, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen, zu Rechtsbrüchen aufrufen oder Rechtsbrüche nachträglich zu rechtfertigen versuchen, sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion "grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen". In einem Antrag (19/1985) fordert die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Vertreter des Bundes in der "Runde Referatsleiter Abgabenordnung" auf eine einheitliche Rechtsauslegung hinarbeiten soll. Denn in der Praxis würden identische Anträge auf Gemeinnützigkeit von den Finanzämtern unterschiedlicher Länder signifikant unterschiedlich beurteilt.

Hintergrund des Antrags ist das Verhalten der sogenannten Tierrechtsorganisation "PETA", deren Kampagne "Holocaust auf Ihrem Teller" nach Ansicht der FDP-Fraktion das Leid von Millionen Opfern des mörderischen nationalsozialistischen Unrechtsregimes und der Shoa relativiert, indem eine Verbindung zwischen dem Schrecken des Nationalsozialismus und dem Verzehr von Fleischprodukten hergestellt werde. Verschiedene Gerichte hätten Teile der PETA-Kampagne verboten. Nach Angaben der FDP legitimieren führende Repräsentanten und Angestellte von PETA Gesetzesbrüche wie Stalleinbrüche.

Grundsätzlich bekennt sich die FDP-Fraktion zum Engagement tausender Verbände und Vereine in allen Bereichen, die unter bestimmten Bedingungen als gemeinnützig anerkannt werden könnten.

*

3. Staaten gegen Kindergeld-Indexierung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Zwölf EU-Staaten haben sich ausdrücklich gegen die von der Bundesregierung angestrebte Indexierung des Kindergeldes bei Zahlungen ins Ausland ausgesprochen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1918) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1614) mitteilt, handelt es sich um Belgien, Estland, Italien, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Gegen die Indexierung, mit der die Kindergeldzahlung für im EU-Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden soll, sei in der Regel vorgebracht worden, dass damit gegen das Prinzip der Gleichbehandlung der EU-Bürgerinnen und Bürger sowie das Prinzip der Steuergerechtigkeit verstoßen würde. Das Prinzip der Steuergerechtigkeit bedeutet, dass gleichen Abgaben gleiche Leistungen gegenüberzustehen haben.

Die Regierung antwortet damit auf eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/754 und verweist auch auf eine andere Antwort (19/1275), aus der hervorgeht, dass sich die Zahlungen von Kindergeld auf ausländische Konten seit 2010 fast verzehnfacht haben. So seien im vergangenen Jahr von der Bundesagentur für Arbeit rund 343 Millionen Euro Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen worden. Im Jahr 2010 waren es rund 35,9 Millionen Euro gewesen. Insgesamt betrugen die Zahlungen von Kindergeld auf ausländische Konten seit 2010 rund 1,48 Milliarden Euro. Die meisten Überweisungen seien für Kinder in Polen, Kroatien, Rumänien und Tschechien erfolgt.

Auch die EU-Kommission lehnt eine Indexierung des Kindergeldes bisher ab. Zur Begründung wird die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit angeführt, die am 26. April 2004 mit deutscher Zustimmung vom Rat beschlossen worden war. Die Frage der Indexierung des Kindergeldes sei aber nicht Gegenstand des damaligen Vorschlags der EU-Kommission gewesen, so die Bundesregierung. Schon nach der Vorgängerverordnung habe ein Arbeitnehmer bereits Anspruch auf Familienleistungen des Beschäftigungsstaats gehabt, auch wenn die Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat gewohnt hätten. Zudem sei eine Vorschrift im Einkommensteuerrecht, wonach kein Kindergeld für Kinder gezahlt wurde, für die ein Anspruch auf ausländische Familienleistungen bestanden habe, 2012 vom Europäischen Gerichtshof für europarechtswidrig erklärt worden.

*

4. Air Berlin: 57,1 Millionen Insolvenzgeld

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesagentur für Arbeit geht nach der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin von Ausgaben in Höhe von 57,1 Millionen Euro für Insolvenzgeld aus. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/1934) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1532) mitteilt, kommen 15,8 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und 5,2 Millionen Euro für Transferkurzarbeitergeld hinzu.

Vor der Insolvenz haben es keine Bürgschaften des Bundes, der KfW oder sonstiger staatlicher Stellen des Bundes für Air Berlin gegeben, erklärt die Bundesregierung. Von dem am 4. September 2017 zugesagten Kredit an Air Berlin über 150 Millionen Euro seien inzwischen 61 Millionen Euro Rückzahlungen bei der KfW eingegangen. Weitere Rückflüsse seien zu erwarten: "Insgesamt geht die Bundesregierung nach derzeitiger Lage der Dinge davon aus, dass auf lange Sicht weitere Rückflüsse im zweistelligen Millionenbereich erzielt werden können."

Die Antwort auf die Frage, welche Unternehmen jetzt die Slots von Air Berlin nutzen, will die Bundesregierung nicht veröffentlichen, weil dadurch verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen privaten Unternehmen berührt seien. Die erbetenen Informationen seien als Verschlusssache "VS - Vertraulich" eingestuft und würden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. Eine Liste, welche Luftfahrtgesellschaften die früher von Air Berlin genutzten Flugzeuge betreiben, ist der Antwort beigefügt.

*

5. Viel Geld für globale Gesundheitsforschung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die globale Gesundheitsforschung ist für die Bundesregierung nach eigenen Angaben "ein Thema von hoher Priorität". Das Bundesgesundheitsministerium habe die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2017 mit freiwilligen Beiträgen in Höhe von 35 Millionen Euro unterstützt, heißt es in der Antwort (19/1871) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1563) der Fraktion Die Linke.

Ferner habe das Auswärtige Amt im Rahmen der humanitären Hilfe 2017 Mittel in Höhe von rund 21 Millionen Euro für Initiativen der WHO bereitgestellt. Das Bundesforschungsministerium wolle in den kommenden zehn Jahren bis zu 500 Millionen Euro bereitstellen, um zu antimikrobiellen Resistenzen (AMR) zu forschen. Das Ziel sei, die Pipeline für Antibiotika zu füllen und so den Resistenzen entgegenzuwirken.

Auch die Bekämpfung vernachlässigter Krankheiten gehört den Angaben zufolge zur globalen Gesundheitsagenda. So unterstütze Deutschland nationale Programme zur Behandlung von Patienten mit Schlangenbissen vor allem in Afrika und Südostasien.

*

6. Rückläufige Angebote für Geburtshilfe

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland mit einer Entbindungsstation ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. 2006 waren es 880 Kliniken, 2016 nur noch 690, wie aus der Antwort (19/1924) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1619) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Auch die Zahl der Geburtshäuser ist tendenziell rückläufig. 2010 waren es den Angaben zufolge 135, 2016 noch 112. Die Anzahl der freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen hat sich den Angaben zufolge hingegen in den vergangenen Jahren erhöht, von 4.516 im Jahr 2009 auf 5.518 im Jahr 2017.

Die Zahlen zu den Hebammen stammten aus der Vertragspartnerliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die für 2017 angegebene Zahl gehe auf Angaben der Hebammen selbst zurück und sei deutlich höher als die Zahl der Hebammen (3.040), die den Sicherstellungszuschlag beantragt hätten.

Der GKV-Spitzenverband gehe daher davon aus, dass die der Vertragspartnerliste entnommene Zahl überhöht sei. Einige der freiberuflich tätigen Hebammen seien zugleich in Kliniken und Geburtshäusern angestellt und tauchten somit auch in der dortigen Statistik auf.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 295 - 7. Mai 2018 - 11.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang