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BUNDESTAG/7266: Heute im Bundestag Nr. 416 - 14.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 416
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 14. Juni 2018, Redaktionsschluss: 14.00 Uhr

1. Familien-Etat unverändert
2. Schärfere Rüstungskontrolle gefordert
3. FDP: Agentur für Sprunginnovationen
4. Wissenschaftsfreiheit nicht gefährdet
5. Reduzierung von Ammoniak und Nitrat
6. FDP fragt nach Umgang mit Fundtieren


1. Familien-Etat unverändert

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat den Etat-Entwurf 2018 für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorerst ohne Änderungen angenommen. Für den Entwurf der Bundesregierung (19/1700, Einzelplan 17) stimmten die Ausschussmitglieder der Fraktionen CDU/CSU und SPD. Die Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Etat-Ansatz. Kein Änderungsantrag der Opposition fand eine Mehrheit. Damit sollen dem von Bundesministerin Franziska Giffey (SPD) verantworteten Ressort in diesem Jahr Mittel für Ausgaben in Höhe von 10,2 Milliarden Euro bei Einnahmen von 216 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Gegenüber 2017 sollen die Ausgaben um rund 681 Millionen Euro aufwachsen.

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2. Schärfere Rüstungskontrolle gefordert

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen eine Genehmigungspflicht für die technische Unterstützung der Rüstungsproduktion im Ausland einführen. Rüstungskonzerne könnten Experten zur technischen Unterstützung entsenden und bräuchten dafür keine Genehmigung der Bundesregierung, sofern es sich nicht um die Unterstützung im Bereich von chemischen oder biologischen Waffen oder Atomwaffen handle, schreiben die Abgeordneten in einem gemeinsamen Antrag (19/2697). "Hier muss dringend eine Korrektur erfolgen." Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Außenwirtschaftsverordnung dahingehend zu ändern, "einen Genehmigungsvorbehalt für die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung oder der Verbreitung auch von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Drittländern durch deutsche Staatsbürger und Inländer einzuführen".

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3. FDP: Agentur für Sprunginnovationen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die FDP fordert die Bundesregierung auf, in Deutschland eine Agentur für radikale Innovation (Sprunginnovation) zu gründen. Das schreiben die Liberalen in ihrem Antrag (19/2671). Damit soll eine "signifikante Lücke" in der bisherigen Innovationslandschaft geschlossen werden. Die Agentur soll mit ihren Projekten und ihrer Arbeit in deutlich kürzerer Zeit als in bestehenden Einrichtungen entscheidende technische und wissenschaftliche Fortschritte erzielen, die eine unmittelbare Transition in radikale Innovation möglich machen.

Sprunginnovationen bezeichnen eine komplett neue Technologie oder Idee, die vor allem aus dem interdisziplinären Wirken verschiedener Bereiche entstehe und auf eine neue Art Probleme löst oder eine neue, bisher unbekannte Entwicklungsstufe erreiche. Sprunginnovationen entstünden vor allem dann, wenn experimentell agiert werde, neue unerprobte Methoden zur Prototyp-Entwicklung und Problemlösung genutzt werden. Sprunginnovationen seien nicht nur bahnbrechende Innovationen, sie würden auch Deutschlands strategische Autonomie stärken und könnten Deutschland in wichtigen Sektoren eine wirtschaftliche Führungsrolle bescheren oder diese festigen.

Das deutsche Innovationssystem sei besonders gut dazu geeignet, Innovationen hervorzubringen, die evolutionär auf etablierten Technologien, Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen andocken beziehungsweise aufbauen. Dennoch habe sich keine umfassende Kultur des Transfers von Wissen - von der Grundlagenerkenntnis in die Anwendung - in den bestehenden Strukturen herausgebildet. Das liege unter anderem auch daran, dass sich die im Grundsatz leistungsfähigen Forschungsstrukturen Deutschlands nicht auf eine durchgehende "Forschungspipeline" ausrichten würden, sondern sich in der Regel auf ein Teilsegment dieser Forschungspipeline fokussieren (etwa Fraunhofer auf die Anwendungsforschung, Max Planck auf die Grundlagenforschung).

Vor diesem Hintergrund hätten Vertreter der Wissenschaft und Wirtschaft unter Koordination des Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, Professor Martin Stratmann, ab November 2016 das deutsche Fördersystem untersucht und dabei den Mangel an Instrumenten und Mechanismen für Sprunginnovation in Deutschland analysiert. Um im internationalen Innovationswettbewerb wieder Anschluss zu finden, schlagen die Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft die Schaffung einer eigenständigen Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen nach dem Modell der US-amerikanischen "Defense Advanced Research Projects Ageny " (DARPA) vor. Diese soll nicht innerhalb, sondern ergänzend zu den bisherigen Forschungsförderstrukturen Anreize für die Durchführung neuer, richtungsweisender sowie besonders wagemutiger Forschungs- und Entwicklungsprojekte setzen.

Mit der Einrichtung der Agentur soll ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, gerade in Zeiten radikalen Wandels zu festigen und auszubauen. Die FDP favorisiert eine Führungs- und Organisationsstruktur, die mit kleinen und fachlich spezialisierten Einheiten arbeitet und betont, dass die Politik in Bezug auf das operative Geschäft der Agentur absolute Distanz wahren und der Agentur eine flexible Verwendung ihres Budgets überlassen soll. Die zentrale Säule der Struktur seien innovative Wettbewerbe, welche sich schnell, mit geringem organisatorischem Aufwand und hoher Inzentivierung, aber vergleichsweise günstig umsetzen ließen. So könnten durch konkrete, ambitioniert angelegte Wettbewerbe bestehende Pfadabhängigkeiten durchbrochen, neue Akteure an Innovationsprozessen beteiligt, das breite öffentliche Interesse für gesellschaftlich relevante Innovationen geweckt und die Schaffung von Sprunginnovationen gefördert werden.

Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehaltene "Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien" (ADIC), getragen vom Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern, sei ein wichtiger Baustein, werde jedoch nicht genügen, um dem Anspruch der Sicherstellung umfassender technologischer Innovationsführerschaft gerecht zu werden. Sie decke vor allem den sicherheits- bzw. militärtechnologischen Bereich ab. Eine Agentur für radikale Innovation müsse ihren Schwerpunkt auch auf den zivilen Sektor legen.

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4. Wissenschaftsfreiheit nicht gefährdet

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Wissenschaftsfreiheit ist in Deutschland durch Artikel 5 GG geschützt und nicht verhandelbar. Die Bundesregierung sieht keine Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit und setzt sich für eine offene und pluralistische Debatten- und Streitkultur an deutschen Hochschulen ein. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2533) auf die Kleine Anfrage der AfD (19/2216), die die Wissenschaftsfreiheit gefährdet sieht, da an den "Universitäten ein Klima der Repression und Einschüchterung" herrsche, "das selbsternannte Wächter sogenannter politischer Korrektheit schüren, das wissenschaftliche Diskurse erschwert und verhindert".

Die Bundesregierung unterstreicht, dass Wissenschaft nach einer Definition des Bundesverfassungsgerichts "jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch der Wahrheitsermittlung anzusehen ist" (BVerfGE 35, 79). In diesem Kontext seien daher nicht "Meinungen" zu allgemeinen gesellschaftlichen Themen geschützt, sondern wissenschaftliche Ergebnisse, Thesen und Argumente. Geschützt seien Wissenschaftler und ihre Tätigkeiten in Forschung und Lehre, sofern sie der Verknüpfung mit der Forschung des Lehrenden entspringen.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass sie die Ansicht des Deutschen Hochschulverbandes teilt, dass die Universität als Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden ein Ort des freien und offenen Austauschs sein soll. Unkonventionelle Argumente und konkurrierende Hypothesen müssten ihren Platz an Forschungseinrichtungen haben. Differenzen, die zu Andersdenkenden bestünden, seien im argumentativen Diskurs auszutragen, die Antwort auf gegebenenfalls einseitige Rede sei die Gegenrede. Auch dies sei Methode der Wissenschaft. Der Bundesregierung lägen keine Analysen vor, die eine Vermehrung von Angriffen auf die Freiheit der Durchführung von Forschung und Lehre belegen.

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5. Reduzierung von Ammoniak und Nitrat

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Reduzierung von Ammoniak und Nitrat in der Landwirtschaft ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/2415) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen unter anderem von der Bundesregierung wissen, welche Menge Ammoniak in den Jahren 2005 sowie 2010 bis 2017 jährlich emittiert wurde. Weiter soll angegeben werden, in welchen Regionen Deutschlands die Emission von Ammoniak am höchsten ist und welche Maßnahmen zur Reduzierung vorgesehen sind, um die Grenzwerte der europäischen NEC-Richtlinie (2016/2284/EU) einzuhalten.

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6. FDP fragt nach Umgang mit Fundtieren

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die FDP stellt die Regelung zum Umgang mit Fundtieren in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/2615). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie viele Kommunen in Deutschland ein eigenes Tierheim betreiben. Darüber hinaus soll angegeben werden, wie viele kein eigenes Tierheim betreiben und keine Vereinbarung mit einem privaten Tierheim zur Abgabe von Fundtieren geschlossen haben. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2018 (Az. BVerwG 3 C 5.16; 3 C 6.16; 3 C 7.16) dürfen privat organisierte Tierheime nur dann einen Aufwendungsersatzanspruch für die Aufnahme von Fundtieren geltend machen, wenn eine vertragliche Vereinbarung mit der für Fundsachen zuständigen Behörde vorliegt, das Tier vorher bei der zuständigen Behörde abgegeben wurde oder wenn Gründe des Tierschutzes einer Ablieferung des Tieres bei der zuständigen Behörde entgegenstehen

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 416 - 14. Juni 2018 - 14.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2018

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