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BUNDESTAG/7307: Heute im Bundestag Nr. 457 - 27.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 457
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Juni 2018, Redaktionsschluss: 09.35 Uhr

1. Krankenversicherung bei ALG II-Bezug
2. Pflichten bei Daimler-Aktienkauf verletzt
3. Bund darf Flutopfern nicht helfen
4. Kita-Betreuung ohne negativen Folgen
5. Übungen von Bundeswehr und Polizei
6. Förderung von Öl- und Gasheizungen


1. Krankenversicherung bei ALG II-Bezug

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, dass der Bund kostendeckende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Hartz IV-Empfänger leisten soll. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher übereinstimmend, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen.

In der Begründung zu der Petition wird darauf verwiesen, dass die seitens des Bundes für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) geleisteten Beiträge nicht kostendeckend seien. Die Leistungsausgaben dürften aufgrund des durch die Zuwanderung zu erwartenden Anstiegs dieser Personengruppe "nicht allein von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) finanziert werden" sondern stellten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Ausschuss, Bezieher von ALG II seien grundsätzlich versicherungspflichtige Mitglieder der GKV. Ausgenommen seien jene ALG II-Empfänger, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen seien, was für eine Lastenverteilung zwischen GKV und PKV sorgen solle.

Was die finanzielle Verantwortung für die Versorgung von Flüchtlingen angeht, so würden Gesundheitsleistungen für Asylbewerber bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag durch Bund und Länder über das Asylbewerberleistungsgesetz finanziert. Die GKV sei erst betroffen, wenn den Asylbewerbern der Asylstatus oder ein anderweitiger Schutzstatus zuerkannt werde, heißt es in der Vorlage.

Der Petitionsausschuss verweist in seiner Beschlussempfehlung auf Angaben der Bundesregierung, wonach das BMG entsprechend einer Forderung des Bundesrates ein Gutachten in Auftrag gegeben habe, aus dem die Höhe kostendeckender Beiträge für ALG II-Bezieher "auf Basis valider und repräsentativer Datengrundlagen" hervorgeht. Das im Dezember 2017 veröffentlichte IGES-Gutachten lege offen, dass die Ausgaben der GKV für die Bezieher von ALG II die Beiträge des Bundes für diese Personengruppe "um rund zehn Milliarden Euro übersteigen". Aktuell zahle der Bund zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung eine Monatspauschale von 97 Euro pro Versicherten an die GKV. Der kostendeckende Betrag liege aber bei 280 Euro.

Die Bundesregierung gelangt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die GKV-Beitragszahler "einen erheblichen Teil der finanziellen Lasten für die Sicherung des Existenzminimums tragen, das vom Grundsatz her alle Steuerzahler gemeinsam tragen sollten". Der Koalitionsvertrag nehme sich dieser Problematik an und sehe vor, dass schrittweise kostendeckende Beiträge des Bundes aus Steuermitteln eingeführt werden sollen, heißt es in der Vorlage.

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2. Pflichten bei Daimler-Aktienkauf verletzt

Berlin: (hib/HLE) Die chinesische Firma Li Sufu, die beherrschenden Einfluss auf die Geely Group Co. Ltd. ausübt, hat gegen Meldevorschriften beim Erwerb von Aktienpaketen der Daimler Benz AG verstoßen. Die Geely Group Co. Ltd. hatte 9,69 Prozent der Daimler-Aktien erworben und habe Stimmrechtsmitteilungen verspätet abgegeben, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2771) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2388) mit. Der Sachverhalt werde derzeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bußgeldrechtlich geprüft.

Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden seit dem 1. Januar 2010 insgesamt 687 Bußgelder wegen Verstößen gegen Mitteilungspflichten verhängt. Die höchste Einzelgeldbuße sei im Jahr 2017 mit 375.000 Euro verhängt worden. 2015 sei mit 3,25 Millionen Euro die höchste Gesamtgeldbuße verhängt worden.

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3. Bund darf Flutopfern nicht helfen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bund kann sich an den Kosten für die Beseitigung von Schäden durch ein Hochwasser am 27. Mai 2018 in Teilen von Rheinland Pfalz nicht beteiligen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2801) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2463) mitteilt, besteht für eine Beteiligung des Bundes an einer solchen Maßnahme keine Bundeskompetenz. Das Grundgesetz weise die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Katastrophenschutz und -hilfe grundsätzlich den Ländern zu. Der Bund könne sich nur dann und ausnahmsweise auf der Grundlage der ungeschriebenen - lediglich in engen Grenzen zugelassenen - Finanzierungskompetenz kraft Natur der Sache an Hilfen der Länder beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliege. Außerdem müsse das betroffene Land bei deren Bewältigung überfordert sein. Anders als zum Beispiel bei den Hochwasserereignissen im Einzugsgebiet von Elbe und Donau im Frühsommer 2013 handele es sich bei dem lokalen Unwetter in Rheinland-Pfalz um ein regional begrenztes Ereignis, das die unter anderem auch durch einen außergewöhnlichen Schadensumfang gekennzeichnete Schwelle einer Katastrophe gesamtstaatlichen Ausmaßes nicht erreicht habe. Wie die Regierung weiter mitteilt, habe sie auch in ähnlichen Situationen während der letzten Jahre keine finanziellen Hilfen gewähren können.

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4. Kita-Betreuung ohne negative Folgen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Nach Aussage der Bundesregierung existieren keine empirischen Befunde über negative Folgen der frühkindlichen Betreuung in öffentlich verantworteten und familienunterstützenden Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Dies geht aus der Antwort der Regierung (19/2621) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2239) hervor. Differenzierte Analysen zeigten hingegen positive Effekte bezogen auf soziale, emotionale, kognitive und gesundheitliche Entwicklung von Kindern in solchen Betreuungseinrichtungen. So existierten in Deutschland auch klare Qualitätsvorgaben für die Kindertagesbetreuung. Eltern seien zwar die wichtigsten Bezugspersonen für Kinder, es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass eine frühkindliche, außerfamiliäre Betreuung die Bindungsbeziehung zwischen Kindern und Eltern schädigt.

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5. Übungen von Bundeswehr und Polizei

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr hat 2017 drei gemeinsame Übungen mit den Landespolizeien von Bayern, Baden-Württemberg Bremen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein, sowie Hessen und Sachsen-Anhalt absolviert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2556) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2179) mit. In den drei Fällen seien Szenarien mit einem terroristischen Hintergrund beziehungsweise in Verbindung mit einem Hochwasser und einem andauerndem Stromausfall geübt worden.

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6. Förderung von Öl- und Gasheizungen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um den Einsatz und die Förderung von Öl- und Gasheizungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/2758) auf eine Kleine Anfrage (19/2262) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin schlüsselt die Bundesregierung detailliert die Förderung von Öl- und Gas-Brennwertkesseln auf sowie für Komplettpakete, bei denen neben dem Heizungsaustausch auch das Heizsystem optimiert wurde. Außerdem legt sie den Anteil dar, den dieses Heizungspaket am Gesamtvolumen der geförderten Energieeffizienzmaßnahmen einnimmt.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch ihr Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" von 2013 bis 2016 insgesamt 2,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart worden sind. Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten ihre Anfrage vor allem mit der Kritik an der Förderpolitik begründet: Bis heute würden neue Gas- und Ölheizungen mit Brennwerttechnik unterstützt. Damit würden Steuergelder für den Einsatz von Technik auf Basis fossiler Brennstoffe ausgegeben, die die Abhängigkeit von klimaschädlichen Technologien für weitere Jahrzehnte zementierten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 457 - 27. Juni 2018 - 09.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2018

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