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BUNDESTAG/7404: Heute im Bundestag Nr. 554 - 27.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 554
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 27. Juli 2018, Redaktionsschluss: 10.49 Uhr

1. Sieben Prozent mehr Sozialwohnungen
2. Umgang mit Amazon Flex-Dienst
3. Bedarfsgerechte Psychotherapie angestrebt
4. Bluttransfusionen retten Leben
5. Mehr Ausgaben für Satzungsleistungen
6. Unfallversicherung in der Promotionszeit


1. Sieben Prozent mehr Sozialwohnungen

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) In Deutschland sind im vergangenen Jahr sieben Prozent mehr Sozialwohnungen gebaut worden als im Vorjahr. Damit habe insgesamt durch die gegenüber dem Vorjahr um fast 50 Prozent aufgestockten Kompensationsmittel des Bundes keine entsprechende Steigerung der Förderung des Sozialwohnungsneubaus erzielt werden können, bilanziert die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Bericht über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2017 (19/3500). Der Bund hatte die Mittel, die die Länder für den Wegfall der sozialen Wohnraumförderung erhalten, auf mehr als 1,5 Milliarden Euro erhöht. Pro 100 Millionen Euro Bundesmittel seien 1.728 Sozialmietwohnungen entstanden, im Jahr zuvor seien es 2.411 gewesen, so die Bundesregierung.

Insgesamt wurden 57.550 Wohnungen gefördert, ein Minus von sechs Prozent zum Vorjahr. Die Länder sind nicht verpflichtet, das Geld für den Wohnungsbau zu verwenden. Sie hatten allerdings freiwillig zugesagt, die erhöhten Mittel für den geförderten Wohnungsbau auszugeben. Dem Bericht zufolge wurden 2017 gleichwohl 120,1 Millionen Euro für "investive Zwecke außerhalb der Wohnraumförderung" eingesetzt, was einem Anteil von acht Prozent entspricht und etwa doppelt so viel ist wie im Vorjahr.

In dem Bericht listet die Bundesregierung detailliert Zahlen für die einzelnen Bundesländer auf. Erstmals sind auch die einzelnen Säulen der Förderung aufgelistet, also Darlehensvolumina, darin enthaltene Zinssubventionen und gewährte Zuschüsse.

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2. Umgang mit Amazon Flex-Dienst

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, gegen das "Flex"-Angebot des Internethändlers Amazon vorzugehen. In der Antwort (19/3399) auf eine Kleine Anfrage (19/2810) der Fraktion Die Linke verweist sie in Bezug auf juristische Einschätzung auf die notwendige Prüfung von Einzelfällen. Die Bundesregierung liefert außerdem Informationen zu den Themen Gewerbeanmeldung, -haftpflicht und Anzeigepflichten nach Postgesetz. Die Abgeordneten hatten Parallelen zwischen "Amazon Flex" und dem Taxi-Dienstleister Uber gezogen und die Frage aufgeworfen, ob Amazon mit "Amazon Flex" wettbewerbswidrig handelt.

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3. Bedarfsgerechte Psychotherapie angestrebt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bunderegierung bemüht sich nach eigener Darstellung um die Sicherstellung einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung. Wer psychisch krank sei, solle unabhängig vom Wohnort "zeitgerecht die erforderlichen psychotherapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen können, heißt es in der Antwort (19/3511) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (19/3239) der FDP-Fraktion.

Die Krankenkassen stellen den Angaben zufolge ihren Versicherten im Regelfall die erforderlichen Sach- oder Dienstleistungen zur Verfügung. In besonderen Fällen hätten Versicherte stattdessen einen Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse, wenn etwa eine unaufschiebbare Behandlung nicht rechtzeitig erbracht werden konnte oder zu Unrecht nicht gewährt worden sei.

In der Vergangenheit seien verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht worden, um die psychotherapeutische Versorgung in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum zu verbessern. So werde die Psychotherapierichtlinie überarbeitet und die Bedarfsplanungsrichtlinie angepasst. Hinzu komme die Einrichtung von Terminservicestellen.

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4. Bluttransfusionen retten Leben

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Bluttransfusionen beinhalten nach Angaben der Bundesregierung trotz großer Fortschritte in Wissenschaft und Technik immer ein Restrisiko. Blutprodukte seien jedoch lebensrettende Arzneimittel, mit denen schwere gesundheitliche Schäden und Todesfälle vermieden werden könnten, heißt es in der Antwort (19/3509) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3141) der Fraktion Die Linke.

Ursprünglich bestand den Angaben zufolge das Hauptrisiko in Blutgruppenunverträglichkeiten. Diese Gefahr sei heute auf ein Minimum reduziert. Eine größere Gefahr gehe von Verwechselungen aus. So seien 2015 insgesamt 58 Fehltransfusionen mit drei Todesfällen gemeldet worden, allerdings bei rund fünf Millionen hergestellten Blutprodukten.

Bis Mitte der 1980er Jahre wurden oft Infektionserreger wie HIV oder HCV (Hepatitis) über Blutprodukte übertragen. Durch spezifische Testsysteme und Spenderauswahlkriterien liege das geschätzte Übertragungsrisiko heute bei 1:20 Millionen für HIV und 1:100 Millionen für HCV. In Deutschland habe es zuletzt 2010 eine HIV-Übertragung durch ein Blutprodukt gegeben, bei HCV im Jahr 2004.

Anfang dieses Jahrtausends rückte die Vermeidung von Nebenwirkungen in den Vordergrund. Im Jahr 2000 wurde den Angaben zufolge in Deutschland die Leukozytendepletion bei der Herstellung von Erythrozytenkonzentraten (EK) und Thrombozytenkonzentraten (TK) eingeführt, um nicht-hämolytisch febrile Transfusionsreaktionen (NHFTR) zu verringern. 2015 wurden jeweils pro eine Million Einheiten 63 akute allergische (anaphylaktoide) Reaktionen für TK, 24 für EK und 19 für Plasma gemeldet.

Zu den am schwersten zu beziffernden Risiken gehören die Langzeitfolgen von Bluttransfusionen. Bekannt seien bei untertransfundierten Patienten Wundheilungsstörungen mit erhöhter Infektionsgefahr aufgrund der zu geringen Sauerstoffversorgung des Gewebes. Diskutiert werde zudem bei übertransfundierten Patienten über unerwünschte kardiovaskuläre Ereignisse, unspezifische Infektionen und eine erhöhte Mortalität.

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5. Mehr Ausgaben für Satzungsleistungen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Mit der 2012 eingeführten Option zusätzlicher Satzungsleistungen werden nach Ansicht der Bundesregierung die "wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten" der Krankenkassen gestärkt. Der entsprechende Gestaltungsspielraum der Kassen sei bewusst weit gehalten worden, heißt es in der Antwort (19/3508) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2879) der Fraktion Die Linke.

Die Krankenkassen haben von der Möglichkeit seit 2012 auch Gebrauch gemacht, wie aus den Angaben hervorgeht. So stiegen die Ausgaben für Satzungsleistungen von 2012 auf 2013 um 239 Prozent beziehungsweise von rund 60 Millionen Euro auf rund 203 Millionen Euro. Auch in den Folgejahren stiegen die Ausgaben weiter an, auf rund 341 Millionen Euro 2016.

Die Bundesregierung hat den Angaben zufolge ein Forschungsgutachten zu den Auswirkungen der erweiterten Satzungsleistungen auf den Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse lägen aber noch nicht vor.

Satzungsleistungen werden von Krankenkassen zusätzlich zu dem gesetzlich festgelegten Leistungsspektrum gewährt. Ob und welche Satzungsleistungen angeboten werden, steht im Ermessen der jeweiligen Kasse, allerdings müssen diese Angebote dann allen Versicherten der Kasse zugutekommen.

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6. Unfallversicherung in der Promotionszeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit dem Unfallversicherungsschutz promovierender Wissenschaftler befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3427). Wer an einer Promotion arbeite, sei im Rahmen dieser Tätigkeit sehr unterschiedlich und zum Teil auch gar nicht gegen Unfälle abgesichert. In Einzelfällen müsse immer wieder gerichtlich geklärt werden, ob und welcher Versicherungsschutz bestehe.

Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung erfahren, wie viele potenzielle Betroffene es geben könnte und wie das Problem generell eingeschätzt wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 554 - 27. Juli 2018 - 10.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2018

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