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BUNDESTAG/7527: Heute im Bundestag Nr. 679 - 20.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 679
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 20. September 2018, Redaktionsschluss: 09.08 Uhr

1. Neue Leitlinien für die Geburtshilfe
2. Korruptionvorsorge im Gesundheitswesen
3. Sondervereinbarungen kritisch gesehen
4. Zukunft des Hochschulpakts 2020


1. Neue Leitlinien für die Geburtshilfe

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Abrechnungssystem in der Geburtshilfe über Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus ist nach Ansicht der Bundesregierung zweckmäßig und bietet keine materiellen Fehlanreize. In der Antwort (19/4283) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3974) der Fraktion Die Linke heißt es, die in der Anfrage zum Ausdruck gebrachte Kritik an der Versorgungslage und die Identifizierung des Vergütungssystems als alleinigem Verursacher von Mängeln und Problemen werde nicht geteilt.

Die Bewertungsrelationen des Fallpauschalenkatalogs basierten auf empirisch ermittelten, durchschnittlichen Kosten. Höhere Bewertungsrelationen spiegelten höhere Kosten wieder und bedeuteten nicht, dass ein höherer Gewinn erzielt werde. Das gelte auch bei der Versorgung von Frühgeborenen mit erheblichem personellen und technischen Aufwand sowie häufig längeren Verweildauern.

Eine höhere Vergütung erzeuge damit nicht automatisch einen Anreiz zur Erbringung einer Leistung. Letztlich seien auch die Ärzte für alle Therapieentscheidungen verantwortlich und dabei nur den Patientenwohl verpflichtet. Zusätzliche individuelle Behandlungen als additiv abrechenbare Leistungen gebe es im DRG-System in der Geburtshilfe nicht.

Zur besseren Versorgung in der Geburtshilfe seien zwei neue Leitlinien geplant. Damit würden Interventionen unter der Geburt auf ein medizinisch erforderliches Maß reduziert. Die Fachgesellschaften arbeiteten derzeit an Leitlinien zur natürlichen Geburt und zu Kaiserschnitten.

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2. Korruptionvorsorge im Gesundheitswesen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Aufschluss über die Wirksamkeit des Anfang Juni 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage (19/4315) erhalten. Die Abgeordneten fragen unter anderem, wie viele Ermittlungsverfahren und Strafverfahren gegen Angehörige eines Heilberufes wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet worden sind und wie diese ausgingen. Weiter wollen die Fragesteller wissen, wie die Bundesregierung die bisherige Wirksamkeit der Änderungen im Strafgesetzbuch in Bezug auf Bestechlichkeit im Gesundheitswesen bewertet und ob sie diese für ausreichend hält, um Korruption im Gesundheitswesen erfolgreich zu bekämpfen.

Weitere Fragen betreffen das Sponsoring der Fortbildung von Ärzten durch Pharmaunternehmen. Nach Auffassung der Fraktion hat es die Bundesregierung zudem versäumt, außerhalb des Strafrechts durch mehr Transparenz von wirtschaftlichen Verflechtungen wirksame Instrumente zu schaffen, um Korruption zu verhindern. Es sei unverzichtbar, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten frei von äußeren, ökonomischen Einflüssen bleibt.

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3. Sondervereinbarungen kritisch gesehen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Sondervereinbarungen zur Abrechnung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern werden von der Bundesregierung kritisch gesehen. Das Bundesgesundheitsministerium sei 2016 vom Bundesversicherungsamt (BVA) darüber informiert worden, dass eine Krankenkasse Vereinbarungen mit Kliniken über pauschale Abschläge abgeschlossen habe, heißt es in der Antwort (19/4250) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3983) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Vereinbarungen sehen vor, dass Krankenkassen auf die detaillierte Prüfung von Klinikabrechnungen verzichten, wenn die Krankenhäuser Abschläge bei ihren Rechnungen gewähren. Das Ministerium prüfe derzeit, welche Initiativen erforderlich seien, um das Verfahren zur Überprüfung von Krankenhausabrechnungen einheitlicher und effektiver zu gestalten.

Nach Angaben des BVA hätten bundesunmittelbare Krankenkassen insgesamt 562 Vereinbarungen mit Kliniken geschlossen, wobei 47 bereits beendet worden seien. Die Rechnungskürzungen hätten im Zeitraum 2013 bis 2016 ein Volumen von rund 62,3 Millionen Euro erreicht.

Bislang seien bei sechs Krankenkassen solche Vereinbarungen mit Kliniken ermittelt worden. Hiervon hätten zwei Kassen ihre Vereinbarungen zwischenzeitlich gekündigt. Bei den anderen vier Kassen wurden den Angaben zufolge aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet.

Nach Informationen des BVA sähen die Vereinbarungen pauschale Rechnungskürzungen zwischen einem und 50 Prozent vor. Es gebe Beispiele für gestaffelte Kürzungen.

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4. Zukunft des Hochschulpakts 2020

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Bundesregierung und Bund und Länder befinden sich derzeit in Verhandlungen zu einer Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4206) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3950). Da zum Ende des Jahres 2020 der Hochschulpakt 2020, das umfassendste gemeinsame Förderprogramm von Bund und Ländern für den Hochschulsektor, ausläuft, hatte n die Liberalen nach dessen Zukunft gefragt. Die Abgeordneten hatten angeführt, dass nach den drei Programmphasen seit 2007 Bund und Länder bis zum Ende der Auslauffinanzierung im Jahr 2023 zusammen voraussichtlich 38,8 Milliarden Euro bereitgestellt werden haben und der Bund daran mit voraussichtlich 20,2 Milliarden Euro den größten Teil der Finanzierung trage.

Die Bundesregierung betont, dass im Studienjahr 2017/2018 im Vergleich zu 2005/2006 jeweils rund 157.000 Studenten mehr angefangen hätten zu studieren. Gleichwohl gäbe es bezüglich der Hochschularten, der einzelnen Studienjahre wie auch bezüglich der Länder sehr große Unterschiede. Der Aufwuchs bei den Universitäten habe im Studienjahr 2017/2018 im Vergleich zu 2005/2006 insgesamt rund 55.300 betragen. Am stärksten sei die Entwicklung bei den Fachhochschulen. Hier sei es zu einem Aufwuchs von rund 93.200 Personen gekommen. Den Hochschultyp "Duale Hochschule" gebe es in der amtlichen Studierendenstatistik nicht.

Die Zahl der für den Hochschulpakt 2020 relevanten, im Vergleich zum Ausgangsjahr 2005 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger habe in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 369.580 betragen. Die Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) 2014 sei für den gleichen Zeitraum von 343.114 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger ausgegangen. Die Abweichung betrage 26.466 zusätzliche Studienanfänger. Die Bundesregierung teile die Einschätzungen des Wissenschaftsrats aus dessen Positionspapier "Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020" und setze sich in den Bund-Länder-Verhandlungen für die Verwendung einer Kombination aus kapazitäts- und qualitätsbezogenen Parametern mit einem direkten Bezug zu Studium und Lehre ein. Eine Verstetigung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt im Rahmen einer Nachfolgevereinbarung werde den Hochschulen die Einrichtung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse erleichtern, um dadurch mehr Kontinuität und mehr Qualität in der Lehre zu erreichen.

Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass Bund und Länder mit dem Hochschulpakt 2020 Impulse für die Zukunftsfähigkeit des Landes setzen wollen und einer angesichts der steigenden Bildungsbeteiligung und der doppelten Abiturjahrgänge zunehmenden Zahl von Studienanfängern ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium gewährleisten wollen.

Die Bundesregierung strebe an, die Bereitstellung von Bundesmitteln an die Länder im Kontext der Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 an nachvollziehbare Selbstverpflichtungen der Länder zu knüpfen. Darin sollen an Kennzahlen geknüpfte Ziele, Schwerpunkte, Maßnahmen und Instrumente festgelegt werden. Zudem soll die Verbesserung der Qualität der Lehre gemeinsam mit den Ländern auch in der Nachfolge des Qualitätspakts Lehre adressiert werden. Damit sollen Lehrmethoden und die Lehrkultur verbessert und regelmäßig modernisiert werden. In diesem Kontext sollen der Diskurs zwischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern für den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen sowie innovative Projekte gefördert werden. Dadurch soll der Stellenwert guter Lehre hervorgehoben werden. Auch dazu befänden sich Bund und Länder derzeit in Verhandlungen.

Mit Hilfe der von Bund und Ländern bereitgestellten Hochschulpaktmittel in Milliardenhöhe würde es den Ländern die notwendigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen ermöglichen, eine gegenüber dem Bezugsjahr 2005 weitaus höhere Zahl an Studienanfängerinnen und -anfängern aufzunehmen. Der Parameter zusätzlicher Studienanfänger im Vergleich zum Ausgangsjahr 2005 sei dafür ein sehr gut geeigneter Indikator. Der besonderen Ausgangslage der Stadtstaaten, des Saarlandes und der ostdeutschen Flächenländer werde durch einen Solidarmechanismus Rechnung getragen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 679 - 20. September 2018 - 09.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2018

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