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BUNDESTAG/7616: Heute im Bundestag Nr. 768 - 16.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 768
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 11.30 Uhr

1. Bedarf für schnellere Planungsverfahren
2. Regierung unterstützt Direktinvestitionen
3. Regierung legt ESUG-Bericht vor
4. Erarbeitung einer KI-Strategie
5. Förderung von Sprunginnovationen


1. Bedarf für schnellere Planungsverfahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/SUK) Die von der Bundesregierung geplante "Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" könnte bei großen Neu- und Ausbauvorhaben auf der Schiene eine Zeitersparnis von etwa fünf Jahren bringen. Das sagte Dirk Rompf von der DB Netz Ag bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montagnachmittag.

Durchschnittlich würden diese Vorhaben aktuell rund 20 Jahre dauern, sagte Rompf, die Neuregelung, zu der die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/4459) vorgelegt hat, könne das Planfeststellungsverfahren um etwa 3,5 Jahre verkürzen. Man begrüße den Vorschlag daher ausdrücklich.

Lob gab es auch von Heike van Hoorn vom Deutschen Verkehrsforum: Man sei sehr zufrieden damit, dass die Regierung mit dem Entwurf einen "sehr schnellen Vorstoß" mache und Änderungen anstoße, die sehr zügig umsetzbar seien. Die geplante Einführung eines Projektmanagers etwa könne zu einer "Straffung der Verfahren" führen und zusätzlich "externe Kompetenz" generieren. Van Hoorn stellte zudem fest, es könne sinnvoller sein, zentrale Elemente im Verwaltungsverfahrensgesetz einzuführen anstatt nur einzelne Fachgesetze zu ändern.

Rechtsanwalt Dieter Posch warb dafür, parlamentarische Entscheidungen im Verwaltungsverfahren bei besonders großen und wichtigen Infrastrukturprojekten einzuführen. Das Planfeststellungsrecht sei dafür nicht das geeignete Instrument, da es bei solchen Vorhaben auch immer eine gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen um gewünschte Lösungen gebe. Häufig müsse dafür über den Vorrang verschiedener Rechtsgüter entschieden werden. Dies sei mehr als eine "Abwägungsentscheidung im klassischen verfahrensrechtlichen Sinne".

Der Jurist Holger Weiß betonte, es gehe bei dem Gesetzentwurf auch um das wichtige Anliegen, für mehr Akzeptanz der Bürger bei großen Vorhaben zu sorgen. Daher sehe er die angesprochene Verzahnung von Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren kritisch: Das Raumordnungsverfahren garantiere in seinem zeitlichen Vorlauf, dass man sich noch nicht auf eine Variante festlege, daher würden seine Ergebnisse auch nur als eine "Art Gutachten" in das Planfeststellungsverfahren einfließen. Hier sei denkbar, über eine größere Verbindlichkeit des Raumordnungsverfahrens nachzudenken.

Nils Klammradt von der Dienstleistungsgewerkschaft verdi zeigte sich sehr skeptisch angesichts des angesprochenen Projektmanagers: Installiere man einen solchen, verlagere man wesentliche Aufgaben der Behörden an private Dritte und verstärke den "schleichenden Trend zur Privatisierung". Sinnvoller seien mehr Personal und mehr Kompetenzen in den Behörden; letztere müsse allerdings nach dem Personalabbau der 1990er-Jahre erst wieder aufgebaut werden. Doch nur so seien die Behörden in der Lage, Entscheidungen nachvollziehen und kontrollieren zu können.

Rechtsanwalt Armin Frühauf warnte davor, Verfahren durch Veränderungen des materiellen Rechts und damit einhergehend durch eine Verminderung von Standards verkürzen zu wollen. Dies bedeute "massive Eingriffe" für die Betroffenen. Zudem sei die lange Dauer der Projekte wesentlich durch eine lange Vorbereitungs- und Planungsphase begründet - hier müsse man ansetzen.

Werner Reh vom BUND mahnte an, es müsse eine klare Priorisierung von Projekten im Bereich Straßenbau geben. Verzettele man sich dort bei der Planung, führe das zu "dramatischen Verzögerungen. Derzeit gebe es vor allem in der Verwaltung und an den Gerichten mangelnde personelle Kapazitäten. Seine Organisation vermisse zudem Maßnahmen zur Beschleunigung der schienengebundenen Verkehre.

Dirk Brandenburger von der DEGES Deutsch Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH sagte, die Möglichkeit zur Anordnung vorläufiger Maßnahmen sei "essentiell". Er denke dabei vor allem an Dinge wie archäologische Grabungen oder Kampfmittelbeseitigung. Hier müssten Aufgaben in einem teils erheblichen zeitlichen Vorlauf erledigt werden.

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2. Regierung unterstützt Direktinvestitionen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sichert auf Antrag Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Afrika mit Investitionsgarantien gegen politische Risiken ab. Damit sei jedoch keine Finanzierung dieser Projekte verbunden, schreibt sie in einer Antwort (19/4795) auf eine Kleine Anfrage (19/3953) der FDP-Fraktion.

Unter anderem unterstütze sie ein Projekt zur Energieerzeugung und -versorgung in Kenia mit einer Kapitaldeckung in Höhe von 19,2 Millionen Euro, in Algerien ein Projekt für Telekommunikationsinfrastruktur sowie drahtloses Internet mit einer Deckungssumme von 12,4 Millionen Euro.

Angaben zu einzelnen Projekten und Unternehmensnamen, wie von der FDP gefordert, macht die Bundesregierung jedoch nicht. Diese unterlägen den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Antragsteller, betont sie. "Eine Offenlegung würde Rückschlüsse auf die Markterschließungs- sowie die Risikoabsicherungsstrategie des Unternehmens ermöglichen. Beide sind für in- und ausländische Konkurrenten der betroffenen Unternehmen von Interesse und damit wettbewerbsrelevant."

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3. Regierung legt ESUG-Bericht vor

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den vom Bundestag angeforderten Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vorgelegt. In der Unterrichtung (19/4880) heißt es, die durch das Gesetz eingeführten Änderungen seien in den vergangenen fünf Jahren in der Praxis weitgehend positiv angenommen worden. Auch die Befragung der Experten weise überwiegend positive Erfahrungen aus. Bei den im Evaluierungsbericht vorgeschlagenen Korrekturen gehe es um Einzelfragen, die grundsätzliche Ausrichtung des ESUG werde dadurch nicht in Frage gestellt.

Mit dem Gesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Insolvenzverfahren stärker als bisher auch als Chance zur Sanierung genutzt werden. Wesentliche Bestandteile des ESUG sind unter anderem die Stärkung der Gläubigerrechte bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern und die Stärkung der Eigenverwaltung. Der Bundestag beauftragte die Bundesregierung mit Beschluss vom 27. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7511, S. 5), die Erfahrungen mit der Anwendung des ESUG fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren und dem Bundestag unverzüglich Bericht zu erstatten.

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4. Erarbeitung einer KI-Strategie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung hat die Erarbeitung einer KI-Strategie, wie sie in verschiedenen anderen Ländern und auf Ebene der Europäischen Union bereits existiert, angekündigt und im Juli 2018 Eckpunkte dafür veröffentlicht. Sie sollen im Dezember 2018 vorgestellt werden, schreibt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/4785). Die Fraktion möchte gerne wissen, welche Definition(en) des Begriffs "Künstliche Intelligenz" den Plänen der Bundesregierung für eine KI-Strategie zugrunde liegen und zwar auch in Hinblick auf die Eingrenzung von Förderinstrumenten. Außerdem interessiert die Fraktion, welche der in den Eckpunkten für eine KI-Strategie aufgeführten Maßnahmen bereits eingeleitet worden sind und mit welchen Fragestellungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz sich die Datenethikkommission befasst. Zudem fragt die Fraktion, welche Rolle der neu eingerichtete Digitalrat bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung der KI-Strategie spielen soll.

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5. Förderung von Sprunginnovationen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Am 29. August 2018 hat das Bundeskabinett die Gründung einer "Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen" beschlossen und ein entsprechendes Eckpunktepapier verabschiedet. Dabei sollten bei der Entwicklung einer zukunftsweisenden Innovationsmarke aber nicht nur die im Eckpunktepapier genannten Aspekte Wirtschaftswachstum, Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und Verbesserung der Lebensqualität im Fokus stehen, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4824). Ebenso wichtig seien etwa die Eindämmung der Klimakrise und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.

Darum sei es entscheidend, wie und von wem die großen Herausforderungen definiert werden, die in den Eckpunkten angekündigt worden seien und wie dabei die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in den Blick genommen werden. Die Grünen wollen von der Bundesregierung wissen, ob sie vor Entwicklung des Konzepts für die vorgeschlagene Agentur für Sprunginnovationen internationale Vorbilder analysiert hat und zu welchen Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung der deutschen Agentur sie dabei gekommen sei. Zudem fragt die Fraktion detailliert nach der Bewertung von den Modellen der DARPA, ARPA-E (beide USA), nesta (Großbritannien), Innosuisse (Schweiz), Vinnova (Schweden) und ImPACT (Japan).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 768 - 16. Oktober 2018 - 11.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2018

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