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BUNDESTAG/7695: Heute im Bundestag Nr. 847 - 07.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 847
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. November 2018, Redaktionsschluss: 12.50 Uhr

1. Ausschuss billigt Pflegepersonalgesetz
2. Fraktionen loben vernetzten Ansatz
3. Fortentwicklung des Emissionshandels
4. Betäubungslose Ferkelkastration
5. Details zur Deutschen Akkreditierungsstelle
6. Maßnahmen zur Baubeschleunigung


1. Ausschuss billigt Pflegepersonalgesetz

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat nach einer mehrstündigen Abschlussberatung grünes Licht gegeben für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453) der Bundesregierung. Für den in den Beratungen noch an einigen Stellen veränderten Entwurf stimmten am Mittwoch die Fraktionen von Union und SPD. AfD, Grüne und Linke enthielten sich der Stimme, die FDP-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab.

Weitergehende Anträge der Fraktionen von AfD (19/4537) und Linken (19/4523; 19/4524) zum Thema fanden im Ausschuss keine Mehrheit.

Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Initiativen vor, um den Personalengpass in der Pflege zu verringern und die Versorgung in der Alten- und Krankenpflege nachhaltig zu verbessern. So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden.

Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden.

Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, ab 2019 die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch einige Regelungen, um die Attraktivität des Pflegeberufes unmittelbar zu verbessern. So sollen die Krankenkassen jährlich zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen investieren. Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll ausgebaut werden. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten.

Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

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2. Fraktionen loben vernetzten Ansatz

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Das Konzept der Bundesregierung für vernetzte Sicherheit ist aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) auf einem guten Weg. "Gerade in Afghanistan und Mali hat dieser Ansatz viel geleistet", urteilte der stellvertretende GIZ-Vorstandssprecher Christoph Baier am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Bei Maßnahmen im Ausland würden die verschiedenen Ressorts sich heute enger abstimmen und häufiger auf Erfahrungen der anderen zurückgreifen.

Der vernetzte Ansatz wurde erstmals 2006 im Weißbuch des Bundesministeriums der Verteidigung eingeführt und sieht vor, dass bei der Krisenbewältigung gleichermaßen politische, diplomatische, wirtschaftliche, entwicklungspolitische und militärische Maßnahmen ergriffen werden. Im neuen Weißbuch von 2016 wurde das Konzept weiterentwickelt, was von den meisten Fraktionen begrüßt wird. So betonte ein Vertreter der Union, es gebe inzwischen einducksvolle Beispiele für Vernetzung. Rund zwei Milliarden Menschen lebten in einem fragilen Umfeld, Entwicklung sei dort nicht möglich ohne Sicherheit und umgekehrt.

Ähnlich argumentierten die Grünen. Ein Vertreter der Fraktion wies aber auch darauf hin, dass es nicht nur um militärische Sicherheit gehen könne, sondern in Krisenregionen nachhaltig Stabilität geschaffen werden müsse. Dazu müssten auch Bereiche wie Handelspolitik und Waffenexporte stärker in den Blick genommen werden. Grundsätzlich stehe das Konzept der vernetzten Sicherheit noch ganz am Anfang.

Die SPD erinnerte an die Sorgen vieler Nichtregierungsorganisationen bei der Erarbeitung des neuen Weißbuches. Deren Befürchtungen, der Ansatz würde zu einer Militarisierung der Entwicklungspolitik führen, hätten sich nicht bewahrheitet. Künftig müsse es aber mehr Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Polizei geben.

Die FDP erkundigte sich nach der Koordination mit anderen europäischen Staaten und einer Evaluierung des Ansatzes. Die AfD forderte mehr Informationen über konkrete Projekte und deren Erfolgsbilanz. Ablehnend äußerte sich die Linksfraktion. In vielen Länder beklagten Nichtregierungsorganisationen, dass der vernetzte Ansatz ihre Arbeit erschwere oder nahezu unmöglich mache.

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3. Fortentwicklung des Emissionshandels

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Umweltausschuss hat am Mittwochmorgen den Weg für die Fortentwicklung des europäischen Emissionshandels bereitet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4727) in geänderter Fassung an. Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sollen laut Bundesregierung die "nationalen Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung dieses Emissionshandelssystem für die Handelsperiode 2021 bis 2030 geschaffen" werden. Neben der Umsetzung der neuen Vorgaben im TEHG basieren weitere Änderungen demnach auf "Vollzugserfahrungen aus der laufenden Handelsperiode" sowie auf deutscher und europäischer Rechtssprechung. Die Oppositionsfraktionen AfD und Die Linke stimmten gegen den Entwurf. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP enthielten sich. Die abschließende Abstimmung im Bundestag ist für Donnerstagabend geplant.

Im Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen unter anderem Anregungen des Bundesrates aufgenommen. So soll das Umweltbundesamt künftig einzelfallbezogen Emissionsdaten von Anlagen an die jeweiligen Landesbehörden weitergeben dürfen. "Im Einzelfall können die dem Umweltbundesamt zugeleiteten Daten für die Erfüllung der Aufgaben der zuständigen Landesbehörden erheblich sein", begründen die Koalitionsfraktionen im Änderungsantrag.

Zudem haben die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf hinsichtlich der Opt-out-Möglichkeit aus dem Emissionshandelssystem für Kleinemittenten ergänzt. So wird laut Koalition nun gesetzlich klargestellt, dass das in der noch laufenden Handelsperiode genutzte Modell des Ausgleichsbetrages "als eine der Möglichkeiten für gleichwertige Maßnahmen auch im Falle der Anwendung des Artikel 27 der Richtlinie 2003/87/EG in der Handelsperiode 2021 - 2030 fortgeführt werden kann".

Zudem wird laut Änderungsantrag im TEHG künftig geregelt, dass sich der Ausschluss von Kleinanlagen auf Antrag des Betreibers nicht auf die ganze Dauer der Handelsperiode beziehen muss, sondern auch auf "eine Zuteilungsperiode innerhalb einer Handelsperiode begrenzt werden kann".

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4. Betäubungslose Ferkelkastration

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS)) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Übergangsfrist für das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel im Alter von unter acht Tagen verlängern. Dazu legen beide Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes (19/5522) vor. Danach soll die Übergangsregelung in Paragraph 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die die Kastration von Ferkeln noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung erlaubt, um zwei Jahre verlängert werden. Eine Verschiebung der Frist sei zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden würden. Dieser Schritt sei notwendig, um aus der betäubungslosen Ferkelkastration so schnell wie möglich aussteigen zu können, argumentieren die Fraktionen. Spätestens jedoch zum 31. Dezember 2020 soll damit Schluss sein und die Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen. Darüber hinaus sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Ferkelerzeuger in dem verlängerten Übergangszeitraum bei der Umstellung zu unterstützen. Beispielsweise sei es unerlässlich, dass das Tierarzneimittel Isofluran unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes eine tierarzneimittelrechtliche Zulassung erhält. Zudem müsse spätestens bis zum 31. Mai 2019 dem Bundestag eine Verordnung zugeleitet werden, die die Durchführung der Isoflurannarkose dem geschulten Landwirt ermöglicht. Die Betriebe sollen bei der Umstellung auf alternative Verfahren sowie bei der Anschaffung der dafür notwendigen Geräte finanziell unterstützt werden.

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5. Details zur Deutschen Akkreditierungsstelle

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erzielte im Geschäftsjahr 2017 Einnahmen in Höhe von etwa 31 Millionen Euro. Dazu kommen etwa 3,1 Millionen Euro aus Akkreditierungstätigkeiten in Drittländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und 2,5 Millionen Euro aus sonstigen Tätigkeiten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/5141) auf eine Kleine Anfrage (19/4732) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese hatte sich unter anderem nach der Struktur, der Akkreditierungsverfahren und der Mitarbeiteranzahl in der DAkkS erkundigt. Zum Stichtag am 31. Dezember 2017 seien 180 Bedienstete in der DAkkS beschäftigt gewesen, heißt es in der Antwort weiter. Pro Jahr fallen dafür laut Prognosen 13,9 Millionen Euro durchschnittliche Personalkosten an.

Ein Vergleich der Kosten des heutigen Akkreditierungssystems mit dem vor 2010 sei nicht ohne weiteres möglich. Der Bundesregierung lägen keine Erkenntnisse über "erhebliche Mehrkosten bei vergleichbaren Leistungen vor", heißt es weiter.

Bezüglich der Struktur eines Akkreditierungsverfahrens schreibt die Bundesregierung, dass es "keinen idealtypischen Prozess" gibt, da sich die Spezifika der Produktzulassung und Konformitätsbewertung stark unterscheiden. Bezüglich möglicher Kostenvoranschläge schreibt die Bundesregierung, dass "keine Behörde in Deutschland, die hoheitlich handelt" Kostenvoranschläge erstelle. Es sei jedoch etablierte Verwaltungspraxis, dass die DAkkS auf Antrag eine unverbindliche Gebührenschätzung übermittele. Akkreditierungen in Drittstaaten würden zudem tendenziell ausgebaut, da sie dem Abbau von Handelshemmnissen oder der Erhöhung der Produktsicherheit dienen, heißt es in der Antwort weiter.

Die Bundesregierung führt weiter aus, dass alle Akkreditierungsstellen gemäß ISO/IEC Norm 17011 vollständig harmonisierte Arbeitsweisen aufweisen. Die Gebührenstrukturen der europäischen Akkreditierungsstellen seien allerdings nicht harmonisiert. Dies betrachte die Bundesregierung "weder als wünschenswert noch umsetzbar". Grund dafür sei, dass die Gebührenstrukturen nationalen Rahmenbedingungen, beispielswese höheren Lohnkosten für Akkreditierungsexperten im Fall Deutschlands, Rechnung tragen.

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6. Maßnahmen zur Baubeschleunigung

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat angekündigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf möglichst einheitliche Bauordnungen zu dringen. Eine weitgehende Harmonisierung der Landesbauordnungen sei eine sinnvolle Maßnahme, vor allem im Hinblick auf das bezahlbare Bauen und Wohnen sowie die Planungs- und Baupraxis, schreibt sie in der Antwort (19/5289) auf eine Kleine Anfrage (19/4922) der FDP-Fraktion. Dabei verweist die Bundesregierung auf eine Ankündigung der Länder, für ein einfaches, handhabbares und verständliches Bauordnungsrecht zu sorgen und bekräftigt, die Länder bei dieser Aufgabe unterstützend zu begleiten.

Auf Basis der Ergebnisse der Kommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" soll zudem ein Gesetzentwurf für eine Novellierung des Bauplanungsrechts vorgelegt werden - auf diesem Weg will die Bundesregierung Bauprozesse zusätzlich beschleunigen. Die Ergebnisse würden vor der Sommerpause 2019 erwartet, heißt es in der Antwort. Außerdem äußert sich die Bundesregierung darin zu weiteren Aspekten rund um das Thema Baubeschleunigung wie etwa seriellem Bauen, digitalen Prozessen in Genehmigungsverfahren sowie Standards und Normen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 847 - 7. November 2018 - 12.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2018

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