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BUNDESTAG/7793: Heute im Bundestag Nr. 945 - 05.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 945
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 5. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 12.02 Uhr

1. Stand bei LNG-Entwicklung
2. Bilanz von Mittelstandsförderung
3. Energieaußenpolitik der Bundesregierung
4. Drei Milliarden Euro für KI-Entwicklung
5. Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie
6. Arzneimittelüberwachung wird reformiert


1. Stand bei LNG-Entwicklung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um die Nutzung von Flüssiggas (LNG) geht es in der Antwort (19/5770) auf eine Kleine Anfrage (19/5145) der FDP-Fraktion. Hintergrund sind Anmerkungen der Abgeordneten zu den Vorteilen von LNG vor allem bezüglich der Umweltfreundlichkeit und zum bisherigen Fehlen eines LNG-Importterminals in Deutschland. Die Bundesregierung schätzt, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit von LNG gegenüber Pipelinegas mit steigendem Angebot verbessert. Bezüglich einer Strategie zum Ausbau der weiteren Infrastruktur verweist die Bundesregierung auf einen auf europäischer Ebene abgestimmten Leitfaden. Bundesländer würden durch die Förderung von Pilotprojekten unterstützt. Darüber hinaus könnten Baukosten für den Aufbau einer LNG-Hafeninfrastruktur bezuschusst werden.

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2. Bilanz von Mittelstandsförderung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Bilanz und Organisation der Mittelstandsförderung stehen im Mittelpunkt der Antwort (19/5883) auf eine Kleine Anfrage (19/5443) der AfD-Fraktion. Darin erklärt die Bundesregierung die Ablaufschritte beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und berichtet über Zuständigkeiten. Außerdem schlüsselt sie bisherige Vergaben und Förderungen nach Branchen auf.

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3. Energieaußenpolitik der Bundesregierung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung unterstützt die Ziele des Energiegemeinschaftsvertrags und die Energiewende in den Vertragsstaaten im Rahmen ihrer institutionellen Rolle auf EU-Ebene. In der Antwort (19/5772) auf eine Kleine Anfrage (19/5305) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist die Bundesregierung darauf, dass sie in dieser Rolle keine direkten Handlungsmöglichkeiten habe. Das Wirken beschränke sich auf ein Mitwirken an Beschlussfassungen im Rat der EU. Die Abgeordneten der Grünen hatten sich speziell nach der energiepolitischen Strategie in Bezug auf Länder im Osten Europas beziehungsweise im westlichen Balkan erkundigt. Nicht nur mit Blick auf die 2020 bevorstehende EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands trage die Bundesregierung auf diesem Gebiet eine große Verantwortung, erklärten die Abgeordneten zur Begründung.

In der Antwort äußert sich die Bundesregierung weiter zur Rolle Deutschlands in multilateralen Entwicklungsbanken und zu energiepolitischen Beziehungen zur Ukraine.

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4. Drei Milliarden Euro für KI-Entwicklung

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Um Künstliche Intelligenz (KI) in Deutschland zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu sicheren, will die Bundesregierung bis 2025 zirka drei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Mittel eine Hebelwirkung in Wirtschaft, Wissenschaft und Ländern entfalten, die mindestens zu einer Verdoppelung der Mittel führen werde. Dies sieht die jüngst vorgestellte "Strategie Künstliche Intelligenz" der Bundesregierung vor, die als Unterrichtung (19/5880) vorliegt. Darin skizziert die Bundesregierung Ziele und Handlungsfelder der kommenden Jahre. Grundlegend soll nach Willen der Bundesregierung Forschung, Entwicklung und Anwendung der KI in Deutschland und Europa auf ein "weltweit führendes Niveau" gebracht werden. "Artificial Intelligence (AI) made in Germany" solle zu einem weltweit anerkannten Gütesiegel werden, heißt es in der Strategie.

Dazu will die Bundesregierung den Forschungs- und Entwicklungsstandort beispielsweise durch mindestens 100 neue KI-Professuren, ein "nationales Netzwerk von mindestens zwölf Zentren und Anwendungshubs" sowie den Aufbau eines deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes fördern. Weitere Maßnahmen sollen der Strategie zufolge etwa KI-Entwicklung im Mittelstand fördern. Zudem soll die Förderung von Existenzgründungen und die Bereitstellung von Wagniskapital gestärkt werden.

Die Bundesregierung sieht als einen zweiten Zielvektor die "verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI" an. So soll mit einer Weiterbildungsstrategie ein "breitenwirksames Instrumentarium zur Förderung der Kompetenzen von Erwerbstätigen" entwickelt werden. Zudem sollen KI-Anwendungen "zum Nutzen von Umwelt und Klima" gefördert werden. Dazu will die Bundesregierung 50 "Leuchtturmanwendungen" anstoßen.

Als dritte Zielorientierung nimmt sich die Bundesregierung vor, einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu führen und die Entwicklung aktiv zu gestalten, um KI "ethisch, rechtlich, kulturell und institutionell in die Gesellschaft" einzubetten. Dazu soll etwa ein Runder Tisch mit Datenschutzaufsichtsbehörden und Wirtschaftsverbänden zur Entwicklungen gemeinsamer "Leitlinien für eine datenschutzrechtskonforme Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen" einberufen werden. Zudem kündigt die Bundesregierung an, die Empfehlungen der Datenethikkommission in der Umsetzung der Strategie aufzugreifen.

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5. Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung plant die EU-Aktionärsrichtlinie (EU) 2017/828 innerhalb der Umsetzungsfrist bis zum 10. Juni 2019 umzusetzen. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/6043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5441). Die Regierung begrüße das Anliegen der Richtlinie, die langfristige Mitwirkung von Aktionären und die Transparenz zwischen Gesellschaften und Anlegern zu fördern, und strebe an, die Vorgaben der Richtlinie soweit möglich 1:1 umzusetzen. Der vom Ministerium im Oktober veröffentlichte Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie befinde sich in der Ressortabstimmung.

Die Abgeordneten verwiesen in ihrer Anfrage nach dem Stand der Umsetzung der Richtlinie auch auf Kritik am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Verhaltensregeln für deutsche börsennotierte Gesellschaften enthält. Dazu heißt es in der Antwort, dieser sei ein Kernstück der Selbstregulierung der deutschen Wirtschaft. Die Regierungskommission DCGK passe seit ihrer Einsetzung 2001 die von ihr aufgestellten Standards an die Anforderungen der Zukunft an. Die Bundesregierung betrachte die Regierungskommission daher weiterhin als geeignetes Format zur Formulierung und Etablierung von Standards guter Unternehmensführung in Deutschland. Trotz vereinzelt entgegenstehender Berichterstattung in den Medien habe sich der DCGK als erfolgreiches Instrument erwiesen.

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6. Arzneimittelüberwachung wird reformiert

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. In dem vorliegenden Referentenentwurf würden auch Konsequenzen als Reaktion auf jüngst bekannt gewordene Vorkommnisse in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen, heißt es in der Antwort (19/6010) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5633) der FDP-Fraktion.

Dem Brandenburger Unternehmen Lunapharm wird vorgeworfen, in Griechenland gestohlene und womöglich unsachgemäß gelagerte Krebsmedikamente an deutsche Apotheken geliefert zu haben.

Im Juli 2018 wurde ein Apotheker aus dem Ruhrgebiet wegen gepanschter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Der Mann aus Bottrop hatte jahrelang lebenswichtige Medizin seiner Patienten gestreckt, um mehr Profit zu machen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 945 - 5. Dezember 2018 - 12.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2018

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