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BUNDESTAG/7815: Heute im Bundestag Nr. 967 - 10.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 967
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 10. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 13.47 Uhr

1. Gesichtsverhüllung vor Gericht
2. Insolvenzsicherung für Flugreisende
3. Änderung des Umwandlungsgesetzes


1. Gesichtsverhüllung vor Gericht

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/mwo) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (19/6287) vorgelegt, nach dem die Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung verboten ist. In dem Entwurf heißt es, in Bezug auf Gesichtsverhüllung in der Rechtsprechung habe sich eine einheitliche und verlässliche Handhabung der einschlägigen Norm des Gerichtsverfasssungsgesetzes (Paragraf 176) bislang nicht herausbilden können. Die Schaffung einer rechtssicheren Regelung sei vor diesem Hintergrund geboten. Deshalb solle das Gerichtsverfassungsgesetz um eine Regelung ergänzt werden, wonach bei der Verhandlung beteiligte Personen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen. Der Vorsitzende dürfe Ausnahmen gestatten, wenn der Schutzzweck des Verhüllungsverbotes nicht berührt wird. In der Strafprozessordnung und in dem Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz sollen Ausnahmen von der Verbotsregelung für besonders gefährdete Personen geschaffen werden.

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2. Insolvenzsicherung für Flugreisende

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Eine Insolvenzsicherung für Flugreisende auf nationaler Ebene will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erreichen. In einem Antrag der Fraktion (19/6277) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Insolvenzsicherungspflicht für Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen erweitert, die in Deutschland einen Flug antreten oder beenden. Die Insolvenzabsicherung müsse auch die Begleichung von Entschädigungsansprüchen, die sich aus der europäischen Fluggastrechteverordnung ergeben, absichern, heißt es weiter in dem Antrag. Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung im Rahmen der Evaluation der europäischen Pauschalreiserichtlinie auf EU-Ebene für eine europäische Regelung der Insolvenzsicherung für Flugreisende einsetzen, nach der die Insolvenzversicherungspflicht für Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen ausgedehnt wird.

Wie die Abgeordneten in dem Antrag schreiben, sind Kunden einer Pauschalreise im Falle der Insolvenz einer Fluggesellschaft abgesichert, während ein vergleichbarer Schutz für Individualreisen fehlt. Verbraucher, die ihre Tickets direkt bei einer Airline erworben haben, blieben bei einer Insolvenz nicht nur auf den Kosten der Tickets, sondern häufig auch auf Folgekosten, zum Beispiel für nicht genutzte Hotels und Rückflügen sitzen. Diese Ungleichbehandlung gelte es abzustellen.

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3. Änderung des Umwandlungsgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat Änderungswünsche des Bundesrats am Entwurf eines Brexit-bedingten Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (19/5463) abgelehnt. Wie aus einer Unterrichtung (19/6288) über die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetz und die Gegenäußerung der Bundesregierung hervorgeht, sieht die Bundesregierung nach der vom Bundesrat erbetenen Prüfung keine weitergehenden Möglichkeiten zur Vermeidung einer zeitlich unmittelbar mit dem Brexit verbundenen Haftung von Gesellschaftern einer Limited mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Gesetzgeber könne die in der Begründung zu der Prüfbitte genannten "hohen Kosten in Großbritannien" ebenso wenig beeinflussen, wie die Entscheidungen der dortigen registerführenden Stellen. Zur zweiten Bitte, zu prüfen, ob statt auf die Beurkundung eines Verschmelzungsplanes nicht auf andere, weniger aufwendige Maßnahmen abgestellt werden kann, heißt es, die Bundesregierung sehe keine Notwendigkeit, das Verfahren der grenzüberschreitenden Verschmelzung um zusätzliche Verfahrensschritte zu ergänzen.

Laut Entwurf soll das Gesetz unter anderem um Vorschriften über die Hineinverschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften ergänzt werden. Wie es in dem Entwurf heißt, kann sich der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union negativ auf Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 967 - 10. Dezember 2018 - 13.47 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2018

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