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BUNDESTAG/7825: Heute im Bundestag Nr. 977 - 12.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 977
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 10.06 Uhr

1. Fehlanreize beim Glasfaserausbau
2. Kryptowährung bleibt erlaubnispflichtig
3. Keine Transferzahlungen vorgesehen
4. EU will Handelsstörung vermeiden
5. Weiterentwicklung von Waffenrichtlinie
6. Zusammenarbeit mit der SCL Group


1. Fehlanreize beim Glasfaserausbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will Fehlanreize beim öffentlich geförderten Glasfaserausbau beseitigen und einen Überbau verhindern. Der dazu vorgelegte "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" (19/6336) wird am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.

Die Bundesregierung verweist in der Begründung zu dem Entwurf auf den im Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführten Paragrafen 77i. Danach bestehe unter anderem im Rahmen von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen. Ziel sei es, insbesondere sektorübergreifende Synergien zu nutzen, wenn etwa bei der Verlegung von Abwasserkanälen ohnehin Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen.

Inzwischen, so heißt es in der Vorlage weiter, werde aber vielfach ein Anspruch auf Mitverlegung geltend gemacht, "wenn die Ausgangs-Tiefbauarbeiten ihrerseits dazu dienen, Breitbandinfrastrukturen auszurollen". Im Falle einer öffentliche (Teil-)Finanzierung entstehe dann für den Erstausbauenden die Pflicht, im Rahmen seiner Bauarbeiten zur Verlegung des Netzes anderen Telekommunikationsnetzbetreibern - und damit Wettbewerbern - zu gestatten, ihr Netz parallel im gleichen Graben zu verlegen.

Ziel der öffentlichen Förderung sei aber die Errichtung eines ersten Hochgeschwindigkeitsnetzes in nachweislich unterversorgten Gebieten. Werde in diesen Projekten ein Anspruch auf die Koordinierung von Bauarbeiten geltend gemacht, so könne dies dazu führen, dass das Geschäftsmodell des ausbauenden Eigentümers oder Betreibers des Telekommunikationsnetzes trotz öffentlicher Förderung langfristig nicht mehr tragfähig ist, schreibt die Regierung. "So entsteht Unsicherheit für potenzielle Nachfrager von öffentlicher Breitbandförderung, die zu einem Investitionsattentismus in Gigabitnetze gerade in ländlichen Räumen führen kann", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Im Rahmen des Rechts auf Koordinierung von Bauarbeiten gemäß Paragraf 77i Absatz 3 TKG will die Bundesregierung daher eine Unzumutbarkeitsprüfung einführen. Demnach können Anträge auf Koordinierung von Bauarbeiten dann unzumutbar sein, "wenn die Koordinierung der Bauarbeiten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes und öffentlich gefördertes Glasfasernetz mit weiteren Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen". Gleichzeitig werde der Überbauschutz nur bei Vorliegen eines offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs gewährt und somit der Infrastrukturwettbewerb effizient ausgestaltet und Fehlanreize beseitigt, heißt es in der Vorlage.

Darin findet sich auch die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Regierungsentwurf. Die Länderkammer stört sich an der Einschränkung des Überbauschutzes auf öffentlich geförderte Glasfasernetze. Dies sei "nicht sachgerecht", da Investitionen in Glasfasernetze generell sehr risikobehaftet seien, schreibt der Bundesrat. Daher sollte der Überbauschutz aus seiner Sicht auf alle Erstinvestitionen in solche Netze erstreckt werden. Dem Wettbewerbsaspekt, so heißt es in der Stellungnahme, werde dadurch Rechnung getragen, "dass in jedem Fall ein diskriminierungsfreier, offener Netzzugang zur Verfügung gestellt werden muss".

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2. Kryptowährung bleibt erlaubnispflichtig

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Ein Urteil des Kammergerichts Berlin betrifft nicht die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wonach Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erlaubnispflichtig sind. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6034) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5689) fest. Geprüft werde derzeit, ob die Fortführung der Verwaltungspraxis der BaFin zur Erlaubnispflicht von Geschäften mit Kryptowährungen und Token durch gesetzgeberische Maßnahmen flankiert werden solle. Das Gericht hatte nach Angaben der FDP-Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage die Erlaubnispflicht verneint, da der Handel mit Bitcoin kein Bankgeschäft beziehungsweise keine Straftat darstelle und der BaFin vorgeworfen, ihren Aufgabenbereich "überspannt" zu haben.

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3. Keine Transferzahlungen vorgesehen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen soll es nicht zu Transferzahlungen kommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5926) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5468) mit. Deutschland und Frankreich hätten vereinbart, das Thema eines Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen für den Fall schwerer Krisen zu prüfen. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen.

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4. EU will Handelsstörung vermeiden

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Sollte Großbritannien ohne eine Austrittsvereinbarung aus der Europäischen Union ausscheiden, könnten Risiken für den Handel mit Derivaten entstehen, der auch über den Finanzplatz London abgewickelt wird. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/5953) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5561) mitteilt, will die EU dann bestimmte Entscheidungen treffen, um Störungen zu vermeiden.

Nach Angaben der Bundesregierung ist derzeit eine Verlagerung von Teilen des Clearings von Euroderivaten auf das Clearinghaus der Deutsche Börse AG zu beobachten. Dies wird von der Regierung begrüßt: "Der Finanzplatz Frankfurt am Main verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur mit zentraler Bedeutung in Kontinentaleuropa und ist deshalb hervorragend positioniert, um Clearingdienstleistungen zu übernehmen." Das Geschäftsvolumen deutscher Clearingmitglieder mit Sitz in Großbritannien habe Anfang November 2018 einen Marktwert von 294 Milliarden Euro gehabt.

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5. Weiterentwicklung von Waffenrichtlinie

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Weiterentwicklung der EU-Feuerwaffenrichtlinie von 1991 durch eine Richtlinie vom 17. Mai vergangenen Jahres geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6312) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5959). Darin begrüßt die Bundesregierung die damit verbundene weitere Harmonisierung des Feuerwaffenrechts in der Europäischen Union. Die "Schließung von Schutzlücken, die aus uneinheitlichen Standards zum Beispiel beim Umbau von scharfen Schusswaffen zu Salutwaffen, bei der Deaktivierung von Schusswaffen sowie bei der Kennzeichnung und damit der Nachverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen resultierten", habe einen positiven Effekt für die Innere Sicherheit.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, bereitet sie derzeit einen Gesetzentwurf zur innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie vom vergangenen Jahr vor. In diesem Zusammenhang werde geprüft, "inwieweit durch die Neuregelungen der Richtlinie Änderungen des Waffengesetzes und gegebenenfalls weiterer Gesetze erforderlich werden". Diese Prüfung dauere noch an.

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6. Zusammenarbeit mit der SCL Group

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Zusammenarbeit deutscher Behörden mit internationalen Partnern zur Datenauswertung" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6278). Darin schreibt die Fraktion, dass im Frühjahr 2018 "die Weitergabe von Nutzerdaten auf der Plattform Facebook an die britische Analysefirma Cambridge Analytica für weltweite Empörung" gesorgt habe. Hintergrund seien dabei nicht nur Verstöße gegen die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes gewesen, "sondern auch die Einbindung von Cambridge Analytica in Wahlkampagnen und die mutmaßliche Beeinflussung von Abstimmungen".

Weniger bekannt seien die Aktivitäten der Inhabergesellschaft von Cambridge Analytica, der amerikanisch-britischen SCL Group, heißt es in der Vorlage weiter. Die SCL Group arbeite mit einer Vielzahl von Regierungen auf dem Gebiet der "strategischen Kommunikation" zusammen. In der "strategischen Kommunikation" gehe es darum, "auch mit Mitteln gezielter Falschinformation, Einflussnahme auf Journalisten und Medienunternehmen, Inszenierung von Stimmungen in sozialen Netzwerken und vielen anderen Methoden gezielt gesellschaftliche Stimmungen zur Absicherung eigener Interessen zu beeinflussen".

Wissen wollen die Abgeordneten, welche Bundesministerien oder -behörden seit 2014 mit der SCL Group "zusammengearbeitet beziehungsweise diese oder ihre Tochtergesellschaften beauftragt oder anderweitig deren Dienstleistungen in Anspruch genommen" haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 977 - 12. Dezember 2018 - 10.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2018

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