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BUNDESTAG/7908: Heute im Bundestag Nr. 042 - 15.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 42
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 15. Januar 2019, Redaktionsschluss: 10.56 Uhr

1. Keine Angaben zu 24-Stunden-Pflegekräften
2. Keine Auswirkungen auf Sozialgesetze
3. Zertifizierung von Berufsschulen
4. Bericht zu Maßnahmen des BTHG
5. Fachkräftestrategie der Bundesregierung
6. Stellungnahme des Ethikrates
7. Arbeitsschutz in Betrieben


1. Keine Angaben zu 24-Stunden-Pflegekräften

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Agenturen, die sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte vermitteln, werden von der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nicht gesondert erfasst. Deshalb können dazu auch keine statistischen Angaben gemacht werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6792) auf eine Kleine Anfrage (19/6392) der Fraktion Die Linke.

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2. Keine Auswirkungen auf Sozialgesetze

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Der globale Pakt für Migration ändert nicht das Sozialgesetzbuch oder das Asylbewerberleistungsgesetz und kann nicht als Grundlage für Ansprüche aus diesen oder anderen Gesetzen herangezogen werden. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6788) auf eine Kleine Anfrage (19/6364) der AfD-Fraktion.

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3. Zertifizierung von Berufsschulen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesregierung liegen keine Daten über derzeit nicht zertifizierte staatliche Berufsschulen vor. Auch über Daten, wie viele Berufsschulen eine Zertifizierung durchlaufen haben und wie viele mit Erfolg, verfüge die Regierung nicht. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/6795) auf eine Kleine Anfrage (19/6432) der FDP-Fraktion.

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4. Bericht zu Maßnahmen des BTHG

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) als Unterrichtung (19/6929) vorgelegt. Laut Bundesteilhabegesetz muss das Bundesarbeitsministerium dem Bundestag und dem Bundesrat in den Jahren 2018, 2019 und 2022 über Maßnahmen nach den Vorgaben des BTHG berichten. In der Unterrichtung werden dementsprechend unter anderem eine verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung, die Einführung eines Budgets für Arbeit und die Trennung von Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt thematisiert.

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5. Fachkräftestrategie der Bundesregierung

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Die Bemühungen um inländische und europäische Fachkräftepotenziale ist für uns prioritär. Das betont die Bundesregierung in ihrer Fachkräftestrategie, die nun als Unterrichtung (19/6889) vorliegt. Gleichwohl sei die Bundesrepublik auf gut ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen und müsse im Wettbewerb um die besten Köpfe noch besser werden. Fachkräfte sollten dabei möglichst gezielt für jene Berufe gewonnen werden, deren Arbeitskräftebedarf nicht hinreichend durch inländische Fachkräfte gedeckt werden könne, heißt es in der Unterrichtung.

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6. Stellungnahme des Ethikrates

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Der Umzug von pflegebedürftigen oder behinderten Menschen in eine Einrichtung soll ohne Zwang und selbstbestimmt erfolgen. Das betont der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme "Hilfe durch Zwang? - Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung". Diese Stellungnahme liegt nun als Unterrichtung (19/6887) durch die Bundesregierung vor. Darin heißt es für den Bereich der Altenpflege und Behindertenhilfe weiter, dass die Mitarbeiter die Symptome und den Verlauf von gerontopsychiatrischen Erkrankungen, insbesondere Demenz, kennen müssten, um den Einsatz von Zwang in der Altenpflege zu minimieren. Entsprechende Fort- und Weiterbildungen sollten verbindlich sein.

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7. Arbeitsschutz in Betrieben

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Knapp 70 Prozent der 2015 befragten betrieblichen Akteure schätzen ihren Kenntnisstand zu den gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen insgesamt als eher hoch beziehungsweise hoch ein. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen im Jahr 2017 hervor, der nun als Unterrichtung (19/6500) vorliegt.

Daraus geht weiter hervor, dass der Anteil der Betriebe, die denken, dass in ihrem Vorschriften- und Regelwerk die Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz klar geregelt sind, bei rund 82 Prozent liegt. Rund 70 Prozent der Betriebe gaben demnach an, dass sie das Regelwerk für verständlich halten. In 80 Prozent der Betriebe werden demnach Unterweisungen durchgeführt, in kleinen Betrieben etwas seltener als in großen Betrieben. Insgesamt arbeiten rund 93 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, die Unterweisungen zum Arbeitsschutz durchführen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 42 - 15. Januar 2019 - 10.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2019

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