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BUNDESTAG/7973: Heute im Bundestag Nr. 107 - 30.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 107
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. Januar 2019, Redaktionsschluss: 10.28 Uhr

1. Anhörung zur Lebensmittelsicherheit
2. Steuerregelungen zum Brexit
3. Vier Länder wollen Steuerverträge ändern
4. Keine Angaben zu Gestaltungen
5. Informationen zur Asylstatistik erfragt
6. Befristete Beschäftigung thematisiert
7. Fragen nach dem Standort Deutschland


1. Anhörung zur Lebensmittelsicherheit

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat am Mittwochmorgen einstimmig beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu Informationspflichten bei Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit durchzuführen. Die Sitzung findet am Montag, 18. Februar 2019, ab 12.30 Uhr statt und soll zwei Stunden dauern. Insgesamt neun Sachverständige sollen über das Thema Auskunft geben. Grundlage der Anhörung sind ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (19/4726), ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag (19/4830) und ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag zu Transparenz bei Lebensmittelkontrollen.

Die Bundesregierung strebt eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an, damit künftig die Behörden die Verbraucher über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren können. Der Entwurf soll eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit ermöglichen und eine für alle Bundesländer einheitlich anwendbare Regelung festschreiben. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, eine ausreichende Rechtsgrundlage auf Basis des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zur Auskunftspflicht von Behörden über Verstöße von Unternehmen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften zu schaffen. Darüber hinaus soll die bundesweit einheitliche Einführung des "Hygiene-Smileys" oder eines vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung aktueller Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Betrieben ermöglicht werden.

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2. Steuerregelungen zum Brexit

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung bereitet sich mit Änderungsplanungen für den Finanzmarkt auf den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union vor. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) eingebracht. In dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) heißt es, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde auch auf die Unternehmen des Finanzsektors und deren Geschäfte vielfältige Auswirkungen haben. So würde ein ungeregelter Austritt Großbritanniens dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren. Davon könnten zum Beispiel im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen mit sehr großen Geschäftsvolumina betroffen sein. "Wären die betreffenden Finanzunternehmen aus dem Vereinigten Königreich ausnahmslos gezwungen, ihre grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen im Inland nach dem Brexit unverzüglich abzuwickeln, könnte dies absehbar in vielen Fällen nicht nur für diese Unternehmen, sondern auch für deren inländische Geschäftspartner machteilige Auswirkungen haben", heißt es in dem Entwurf. Dadurch könnte die Funktion der Finanzmärkte beeinträchtigt werden. Eine massenweise Beendigung von Finanzmarktkontrakten könnte zu Marktverwerfungen und Risiken für die Finanzmarktstabilität führen.

Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Möglichkeit bekommt, bestimmten Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. "Diese Ermächtigung wird aber flexibel ausgestaltet, um auf Veränderungen etwa des Regulierungsumfeldes im Vereinigten Königreich oder bei den betreffenden Unternehmen adäquat reagieren zu können", schreibt die Regierung in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Zur Wahrung der Interessen von Versicherungsnehmern und der Begünstigten aus den Versicherungsverträgen kann die BaFin den betroffenen Versicherungsunternehmen aus dem Vereinigten Königreich erlauben, ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortzuführen. Dies soll allerdings nur im Hinblick auf die Abwicklung des vor dem Zeitpunkt des Brexits abgeschlossenen Versicherungsgeschäfts möglich sein.

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3. Vier Länder wollen Steuerverträge ändern

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In den vergangenen zehn Jahren sind die Entwicklungsländer Serbien, Kosovo, Kasachstan und Pakistan an die Bundesregierung herangetreten, um eine Änderung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zu erreichen. Dies teilt die Regierung in der Antwort (19/7269) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/6882) mit. Zu Serbien und Kosovo wird erläutert, dass für beide Länder das mit der früheren Sozialistischen Republik Jugoslawien geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen weiter gelte. Beide Staaten strebten aber eine Revision an, um das Abkommen zu aktualisieren. Der Hauptzweck von Doppelbesteuerungsabkommen bestehe darin, bei grenzüberschreitenden Aktivitäten und Sachverhalten die mehrfache Besteuerung derselben Einkünfte durch die Vertragsstaaten zu vermeiden, erläutert die Regierung.

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4. Keine Angaben zu Gestaltungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat in der Antwort (19/6785) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6461) auf die Fragen nach dem Zeitplan für einen Gesetzentwurf zur Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen nicht direkt geantwortet, sondern auf die Antworten auf Bundestagsdrucksache 19/5238 verwiesen. Darin hatte es geheißen, im Bundesministerium der Finanzen werde derzeit geprüft, auf welche Art und Weise die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werde. Bei einem von der FDP-Fraktion als Arbeitsentwurf bezeichneten Dokument handele es sich um erste noch nicht abgeschlossene fachliche Überlegungen auf Arbeitsebene, hatte die Bundesregierung in der Antwort angegeben.

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5. Informationen zur Asylstatistik erfragt

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2018" verlangt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7338). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, wie hoch im vergangenen Jahr die sogenannte Gesamtschutzquote in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) war. Auch möchten sie unter anderem wissen, wie viele Asylsuchende im Jahr 2018 registriert wurden.

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6. Befristete Beschäftigung thematisiert

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) "Befristete Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7337). Darin erkundigt sie sich danach, wie hoch im Zeitraum von 2004 bis 2018 die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern beziehungsweise. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten waren. Auch will sie unter anderem wissen, wie sich jeweils die Anteile im Vergleich zur Gesamtwirtschaft darstellen.

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7. Fragen nach dem Standort Deutschland

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion nimmt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) aus dem vergangenen Jahr zum Anlass für eine Kleine Anfrage (19/7339). In der Untersuchung wird Deutschland eine sinkende Wettbewerbsfähigkeit besonders im Bereich Steuern bescheinigt. Wie die Abgeordneten schreiben, rutscht die Bundesrepublik im Ranking der attraktivsten Standorte für Familienbetriebe im Vergleich zur Untersuchung im Jahre 2016 um vier Plätze ab und kommt noch den vorletzten von 21 Plätzen. "Dies ist damit die schlechteste Position in der zwölfjährigen Geschichte des ZEW-Rankings", schreiben die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage und weisen darauf hin, dass die Schweiz, Großbritannien und die USA die vordersten Plätze einnehmen würden. Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie die Ansicht des ZEW teilt, dass angesichts der gestiegenen Mobilität von Unternehmen die steuerliche Attraktivität Deutschlands zunehmend an Bedeutung gewinne. Außerdem soll die Regierung angeben, welche Schlussfolgerungen sie aus dem Absinken Deutschlands auf den vorletzten Platz in dem Ranking zieht und ob sie einen Bedarf sieht, auf den anziehenden steuerlichen Wettbewerb zu reagieren. Weitere Fragen betreffen die Erbschaftsteuer und die Körperschaftsteuersenkungen in sieben Ländern seit der ZEW-Erhebung aus dem Jahr 2016.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 107 - 30. Januar 2019 - 10.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2019

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