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BUNDESTAG/7992: Heute im Bundestag Nr. 126 - 01.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 126
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 1. Februar 2019, Redaktionsschluss: 10.07 Uhr

1. Zeugin nennt Amri eher unauffällig
2. Fingerabdruckdaten in Datenbanken
3. Systema-Kampfsportszene thematisiert
4. Tötung eines Rentners in Wittenburg
5. Stellenwert öffentlicher Güter im Haushalt


1. Zeugin nennt Amri eher unauffällig

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Eine ehemalige Mitarbeiterin der Ausländerbehörde in Oberhausen hat dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") detailliert von ihren Begegnungen mit dem späteren Attentäter Anis Amri im Herbst 2015 und Frühjahr 2016 berichtet. "Ich kann mir Gesichter ganz gut merken", sagte die Zeugin Sabrina Bové in ihrer Vernehmung am Donnerstag. Amri sei aber wohl "eher unauffällig" gewesen, "sonst hätte ich präzisere Erinnerungen an ihn". Die heute 34-jährige Verwaltungsfachangestellte war von 2010 bis April 2018 im Oberhausener Ausländeramt beschäftigt, wo sie ausschließlich Asylfälle bearbeitete. Sie ist derzeit in der Personalabrechnung der Stadtverwaltung tätig.

Nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz, bei dem Amri im Dezember 2016 mit einem gekaperten Schwerlaster in eine Budengasse des Weihnachtsmarkts gerast war, sei ihr das Fahndungsfoto des Attentäters im Fernsehen bekannt vorgekommen, sagte die Zeugin. Zudem habe ein Kollege sie angesprochen, nachdem Medien berichtet hatten, dass im verlassenen Führerhaus des Tatfahrzeugs eine Bescheinigung der Ausländerbehörde in Kleve aufgefunden worden war: "Du hattest da doch mal jemanden, den hast du zum Kreis Kleve geschickt?" Sie habe sich dann die Akte erneut vorgenommen und anhand des beigehefteten Fotos festgestellt: "Das ist er."

Eingeprägt habe sich Amri ihrem Gedächtnis aber auch dadurch, dass sich die Sicherheitskonferenz im nordrhein-westfälischen Innenministerium im Frühjahr 2016 in mehreren Mails bei ihr nach dem Mann erkundigt habe: "Da wird man als Sachbearbeiter schon stutzig, wenn in diesem Fall nachgefragt wird." Darüber hinaus sei Amri einer jener Asylbewerber gewesen, denen sie habe nachweisen können, sich unter falschem Namen bei ihrer Behörde registriert zu haben.

Im November 2015 hatte Amri erstmals bei Sabrina Bové vorgesprochen und eine auf den Namen "Ahmed al Masri" ausgestellte, bis zum Ende des Monats befristete "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (BüMA) vorgelegt. Am 5. Januar 2016 sei er wieder aufgetaucht, um das mittlerweile abgelaufene Papier verlängern zu lassen. Ein weiteres Mal wurde Amri am 29. März 2016 bei der Zeugin vorstellig, behauptete, seine BüMA verloren zu haben und ließ sich eine Ersatzbescheinigung ausstellen.

Am 18. Mai 2016 schließlich landete eine Strafanzeige der Berliner Polizei auf Bovés Schreibtisch, die den Anhaltspunkt für die Enttarnung des angeblichen "Ahmed al Masri" lieferte. Das Dokument enthielt eine Liste von Alias-Namen. Davon ausgehend, berichtete die Zeugin, habe sie im Ausländerzentralregister recherchiert und festgestellt, dass ihr Klient, bevor er in Oberhausen auftauchte, unter dem Namen "Mohammed Hassan" bereits dem Kreis Kleve zugewiesen worden war. Sie lud Amri vor und teilte ihm knapp mit, dass er sich in Kleve zu melden habe: "Darauf war er nicht begeistert, das hat sich in der Mimik geäußert, und dann ist er halt raus."

Die Ausländerbehörde habe damals an der Grenze der Belastbarkeit gearbeitet, erinnerte sich die Zeugin: "Die Flure waren voll. Wenn man zur Toilette wollte, musste man sich da richtig durchquetschen." Als verhängnisvoll hätten ihre Kollegen und sie die Entscheidung empfunden, Asylbewerber unregistriert und ohne Asylantrag auf die Kommunen zu verteilen, "damit die Erstaufnahmen leer werden". Die dunkle Ahnung sei damals gewesen: "Irgendwann knallt's."

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2. Fingerabdruckdaten in Datenbanken

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Fingerabdruckdaten im Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem (Afis) des SIS II und des Eurodac berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7365) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7365). Danach waren Ende vergangenen Jahres "235.821 Fingerabdruckdaten im SIS II Afis (Schengener Informationssystem - Deutsche Fingerabdruck-Datenbank) und 5.356.102 Fingerabdruckdaten in Eurodac gespeichert".

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3. Systema-Kampfsportszene thematisiert

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Die ,Systema'-Kampfsportszene in Deutschland und Verbindungen in die extrem rechte Szene und zu russischen Behörden" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7369). Darin schreiben die Abgeordneten, in der Schweiz, Österreich, Deutschland und anderen europäischen Ländern würden laut verschiedenen Medienberichten seit mehreren Jahren zahlreiche Kampfsportschulen eröffnet, in denen der russische Kampfsport "Systema" angeboten wird. Mehreren Betreibern würden Verbindungen zur Regierung in Moskau nachgesagt.

Wissen will die Fraktion, ob der Bundesregierung Verbindungen zwischen der "Systema"-Kampfsportszene und der rechtsextremen Szene in der Bundesrepublik bekannt sind. Auch fragt sie unter anderem, ob der Bundesregierung Verbindungen zwischen der "Systema"-Kampfsportszene in Deutschland und russischen Behörden bekannt sind.

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4. Tötung eines Rentners in Wittenburg

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Tötung eines Rentners in Mecklenburg-Vorpommern ist Hintergrund der Antwort der Bundesregierung (19/7362) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6661). Darin schrieb die Fraktion, einer Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Schwerin und des Polizeipräsidiums Rostock vom 18. November 2018 sei zu entnehmen, dass in der Nacht vom 16. auf den 17. November 2018 in Wittenburg ein Rentner von einem 20-jährigen afghanischen Staatsangehörigen getötet wurde. Der Tatverdächtige gelte als abgelehnter Asylbewerber, der bis Ende Januar 2019 über einen Duldungsstatus verfüge.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, wurde der Asylantrag mit Bescheid vom 29. April 2016, zugestellt am 4. Juni 2016, vollständig abgelehnt. Die Voraussetzungen für eine positive Bescheidung seien nicht gegeben gewesen. Im Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vom 29. April 2016 sei der Antragsteller zur Ausreise aufgefordert worden, "das heißt, ihm wird mitgeteilt, dass er innerhalb einer Frist von 30 Tagen die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen hat". Gleichzeitig werde ihm für den Fall, dass er innerhalb der festgesetzten Frist nicht freiwillig ausreist, die Abschiebung angedroht. Die Durchführung der Abschiebung obliege der Zuständigkeit der Länder.

Laut Ausländerzentralregister (AZR) wurde dem Tatverdächtigen am 11. Oktober 2017 zum ersten Mal eine Duldung erteilt, wie es in der Antwort weiter heißt. Die Duldung sei viermal verlängert worden.

Die Erteilung einer Duldung liege im Ermessen der Ausländerbehörde (ABH), schreibt die Bundesregierung ferner. Die Gründe, die zur Erteilung führten, seien ihr nicht bekannt. Laut AZR sei die Duldung auf Grundlage des Paragrafen 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes erfolgt. Danach ist die Abschiebung eines Ausländers "auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird".

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5. Stellenwert öffentlicher Güter im Haushalt

Haushalt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Der "Stellenwert öffentlicher Güter im Bundeshaushalt" ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion. (19/7348). Die Liberalen erkundigen sich bei der Bundesregierung unter anderem nach Statistiken zum Anteil öffentlicher Güter im Bundeshaushalt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 126 - 1. Februar 2019 - 10.07 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2019

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