Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8053: Heute im Bundestag Nr. 187 - 20.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 187
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Februar 2019, Redaktionsschluss: 11.13 Uhr

1. Immissionsschutz-Novelle abgesetzt
2. Kritik an Doppelbesteuerungsabkommen
3. Ländlicher Raum soll gestärkt werden
4. Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel
5. Begleitgremium für Reduktionsstrategie
6. Akademische Hebammenausbildung


1. Immissionsschutz-Novelle abgesetzt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt. Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochmorgen die geplante Beratung der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Mit dem Gesetzentwurf (19/6335, 19/6927) will die Bundesregierung mögliche Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken. Sie sollen künftig in der Regel nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Zudem sollen Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verkehrsverboten ausgenommen werden.

*

2. Kritik an Doppelbesteuerungsabkommen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die von Deutschland mit Entwicklungs- und Schwellenländern geschlossenen 53 Doppelbesteuerungsabkommen sollten nach Ansicht zahlreicher Abgeordneter auf den Prüfstand gestellt und eventuell neu verhandelt werden. Ziel müsse es sein, die Steuerbasis in Entwicklungsländern zu steigern, betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ein FDP-Vertreter sagte, Deutschland sollte ein Interesse daran haben, die Besteuerung von Unternehmen in Entwicklungsländern fair zu gestalten, weil es entstandene Schäden andererseits wieder durch mehr Entwicklungsgelder ausgleichen müsse. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, es blieben zu wenig Steuern in den Vertragsstaaten. Ehrlicher und fairer wäre die Einführung einer Quellensteuer, um Gewinne dort versteuern zu können, wo der Mehrwert entstehe.

Die AfD-Fraktion fragte, inwiefern die Aussicht bestehe, die Abkommen in Zukunft multilateral zu regeln. Ein Vertreter der Unionsfraktion betonte, Ziel der Doppelbesteuerungsabkommen sei es, ausländische Investitionen in Entwicklungsländern zu fördern und Steuervermeidung zu verhindern.

Die Abkommen verhindern, dass Unternehmen und Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend aktiv sind, in mehreren Ländern Steuern entrichten müssen. Wie Martin Hearson von der London School of Economics and Political Science dem Ausschuss unter Berufung auf eine von ihm im vergangenen Jahr veröffentlichten Studie berichtete, hätten insbesondere die von Deutschland oft schon vor Jahrzehnten abgeschlossenen Abkommen in vielen Fällen jedoch nachteilige Folgen für Entwicklungsländer. So würden sie deren Besteuerungsrechte bei Unternehmenssteuern stark limitieren und einen größeren Teil der Steuerbasis an sich ziehen. Hearson sprach sich daher für eine Evaluierung der Abkommen und gegebenfalls für Neuverhandlungen aus.

Maria Flachsbarth (CSU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, stellte demgegenüber klar, die Abkommen würden Rechtssicherheit schaffen und so zu mehr ausländischen Direktinvestitionen beitragen. Der negative Befund der Hearson-Studie sei nicht ausreichend belegt. "Doppelbesteuerung ist eines der größten Investitionshemmnisse im Steuerbereich", betonte sie. Allerdings räumte Flachsbarth ein, dass eine umfassende Analyse der Abkommen aufgrund der hohen Komplexität und der Vielfalt der Variablen nur schwer möglich sei.

*

3. Ländlicher Raum soll gestärkt werden

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich am Mittwochvormittag für die Annahme eines Antrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Stärkung des ländlichen Raumes (19/7028) im Plenum ausgesprochen. Die Abgeordneten stimmen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der AfD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP für die Vorlage. Darin fordern Union und Sozialdemokraten die Bundesregierung zu einem Maßnahmenbündel auf, das die Europäische Union, die Digitalisierung, den Bund und die Länder einbezieht. Unter anderem solle sich die Regierung in der EU für eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik einsetzen und bei der Digitalisierung darauf hinwirken, dass der Breitbandausbau auf Basis von Glasfaser in ländlichen Kommunen zügig vorangeht. Zudem sollen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass das ehrenamtliche Engagement, das zur Attraktivität des Lebens auf dem Land beiträgt, nachhaltig gestärkt und von Bürokratie entlastet wird. Auch soll die öffentliche Nahverkehrsanbindung im ländlichen Raum ausgebaut werden, wobei kreative Mobilitätskonzepte zu fördern seien, schreiben Union und SPD.

CDU/CSU begründeten die Initiative damit, dass es in den vergangenen Jahren starke Transformationsprozesse im ländlichen Raum gegeben habe. Immer weniger Betriebe würden immer größere Flächen bewirtschaften und immer mehr Menschen würden Äcker und Wälder erben, allerdings immer weniger von Forts- und Landwirtschaft verstehen. Darauf müsse reagiert werden. Die Linke kritisierte den Antrag als unsortiert, der zwar gut, aber nicht umfassend genug sei. Die Fraktion teilte die Einschätzung, dass sich die Eigentümerstruktur auf dem Bodenmarkt sehr verändere, deshalb müsse dieser Bereich in Zukunft stärker reguliert werden. Auch die Grünen sahen die Probleme im Antrag richtig beschrieben. Doch nach Ansicht der Fraktion gebe es kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsdefizit. Die Lösungsvorschläge der Koalition würden nicht weit genug gehen, die Probleme beim Fördermittelabfluss nicht lösen und keine Antworten auf die noch offenen Fragen zur Mobilität im ländlichen Raum geben. Die SPD hielt dagegen, denn es könne nicht eine Antwort auf die vielfältigen Probleme gegeben werden, weil es nicht den einen ländlichen Raum gebe. In Zukunft müsse erreicht werden, dass alle Bundesländer die vom Bund angebotenen Fördermittel auch abrufen und investieren können. Antragsverfahren sollen einfacher werden und angebotene Förderprogramme wie das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung sollten für eine bessere Nahversorgung in den Blick genommen werden.

Die AfD befürwortete das Ziel, den ländlichen Raum stärken zu wollen, um der Landflucht etwas entgegenzusetzen. Würden weniger Menschen in die Städte ziehen wollen, weil die Infrastruktur und die Versorgung auf dem Land immer schlechter werden, könnte der enorme Zuzug in die Städte mit allen damit verbundenen Problemen abgebremst werden. Dass allerdings einem Investitionsstau von über 100 Milliarden Euro nur wenige hundert Millionen Euro Fördermittel gegenübergestellt würden, monierte die Fraktion. Die FDP kritisierte unter den Oppositionsfraktionen die Vorlage am schärfsten. Die Liberalen sahen keine konkreten Lösungsansätze und warfen der Koalition vor, dass die Breitband- und die Mobilfunkversorgung auf dem Land schlecht bleiben werde. Dieses Versäumnis sei zum Schaden der mittelständischen Unternehmen und werde das mobile Arbeiten für die Bevölkerung in ländlichen Regionen unmöglich machen.

*

4. Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Datenbank zu Pflanzenschutzmittelwirkstoffen der EU-Kommission weist aktuell 483 genehmigte Wirkstoffe aus. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/7739) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6849) hervor, die Reformbedarf beim Zulassungsverfahren von Pestiziden im Zusammenspiel zwischen der EU-Ebene und den EU-Mitgliedländern sehen. Weiter heißt es, dass nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Stand vom 23. Dezember 2018 insgesamt 880 Pflanzenschutzmittel in Deutschland zugelassen sein. Die Zulassung von 100 dieser Pflanzenschutzmittel sei mindestens einmal gemäß Artikel 43 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 verlängert worden, weil die Bearbeitung des nach Artikel 43 Absätze 1 und 2 gestellten Antrages auf Erneuerung der Zulassung nicht abgeschlossen worden sei. Das BVL habe zudem die Zulassungen von 25 glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, für die Anträge auf eine Erneuerung der Zulassungen vorliegen wür den, auf Basis von Artikel 43 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bis zum 15. Dezember 2019 verlängert.

*

5. Begleitgremium für Reduktionsstrategie

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Einrichtung eines Begleitgremiums. Die Aufgabe des Gremiums soll darin bestehen, die Reduktionsmaßnahmen zu erörtern und Empfehlungen abzugeben, wie die Strategie in Zukunft erfolgreich implementiert werden kann. Dass teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/7740) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6949) mit, die mehr Transparenz beim Einsatz externer Sachverständiger bei der Beratung des BMEL im Hinblick auf Kosten und Ergebnisse gefordert hat. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass in dem Begleitgremium Mitglieder der Bundesregierung, der Bundesländer sowie der Verbände aus den Bereichen Ernährung, Gesundheit, Lebensmittelwirtschaft, Verbraucherschutz und Wissenschaft vertreten sein sollen. Darüber hinaus wolle das BMEL ein Kompetenznetzwerk für die Digitalisierung der Landwirtschaft im Laufe des Jahres 2019 einrichten, um aktuelle Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung der Landwirtschaft analysieren und Lösungsvorschläge erarbeiten zu können.

*

6. Akademische Hebammenausbildung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die akademische Hebammenausbildung ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/7594) der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung habe in einem Eckpunktepapier dargelegt, dass sie die Ausbildung vollständig akademisieren wolle, um den gestiegenen Anforderungen an den Beruf gerecht zu werden und EU-Vorgaben umzusetzen.

Das künftige Hebammenstudium solle sich an der dualen Studienform orientieren und dabei einen hohen Praxisanteil aufweisen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, was genau geplant ist.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 187 - 20. Februar 2019 - 11.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang