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BUNDESTAG/8071: Heute im Bundestag Nr. 205 - 21.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 205
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. Februar 2019, Redaktionsschluss: 15.56 Uhr

1. Zeuge schildert Amris Extremismus
2. AfD will Fragestunde abschaffen
3. Fast eine halbe Million Basiskonten
4. Bedeutung von Restschuldversicherungen
5. Kontrollen wegen des Mindestlohns
6. Abgabe von Steuererklärungen
7. Gesundheitsdaten im Versandhandel


1. Zeuge schildert Amris Extremismus

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") hat ein weiterer Asylberechtigter aus Syrien über seine Begegnung mit dem späteren Attentäter Anis Amri berichtet. Er habe den Mann auf Anhieb "gar nicht gemocht", sagte der Zeuge Lokman D. am Donnerstag. Der heute 48-jährige ausgebildete Apotheker lebt seit Oktober 2014 in Deutschland, wo er im Januar 2015 aus Bitburg in das Asylbewerberheim an der Tackenweide im nordrhein-westfälischen Emmerich verlegt wurde. Dort traf im August desselben Jahres auch Amri ein. Einen anderen damaligen Mitbewohner des späteren Attentäters hatte der Ausschuss bereits in einer vorherigen Sitzung gehört.

Der gebürtige Tunesier Amri habe sich als Ägypter unter den Namen Mohammed vorgestellt, berichtete der Zeuge. Es sei ihm aber anzuhören gewesen, dass er nicht aus Ägypten stammen konnte: "Die Tunesier sagen, dass sie Arabisch reden, aber das ist ein gebrochenes Arabisch." Mit seinen syrischen Mitbewohnern habe sich Amri in klassischem Arabisch zu verständigen versucht, "aber das ist nicht gut gelungen". Er, der Zeuge, verstehe ohne weiteres ägyptisches Arabisch, aber von 20 tunesischen Wörtern höchstens eines. Ihm sei damals auch aufgefallen, dass viele Flüchtlinge nach Deutschland gekommen seien, die sich zu Unrecht als Syrer ausgegeben hätten.

In der Unterkunft habe Amri von vornherein mit seinem autoritären Auftreten Anstoß erregt, indem er die Bewohner mit religiösen Anweisungen zu maßregeln versucht habe. Drei oder vier Tage nach ihrer ersten Begegnung habe er dem Zeugen auf seinem Mobiltelefon Videos gezeigt, auf denen bärtige und langhaarige Männer mit Waffen zu sehen gewesen seien. Das seien Verwandte und Freunde, die in Syrien für den sogenannten Islamischen Staat (IS) kämpften, habe er dazu erklärt.

Als syrischer Kurde sei er dadurch aufs höchste alarmiert gewesen, sagte der Zeuge: "Ich hasse den extremistischen Islam", sagte der Zeuge. Er habe auch das Gefühl gehabt, die Behörden warnen zu müssen, denn dieser Amri "war eine extremistische Person und nicht gekommen, um Blumen an die Deutschen zu verteilen". In Syrien betrachte der IS die Kurden nicht anders als alle Europäer als "Ungläubige" und "Schweine", die getötet werden müssten: "Es ist meine Pflicht, diese extremistische Gruppe zu bekämpfen, egal, wo ich bin. Deutschland ist mein Land, und ich muss dieses Land verteidigen."

Zusammen mit drei Mitbewohnern habe er das Sozialamt in Emmerich aufgesucht, um über Amri Meldung zu machen. Drei Tage später seien ihm dort Fotos vorgelegt worden, unter denen er ein Porträt des angeblichen "Mohammed" identifiziert habe. Weil er den Eindruck hatte, dass das Sozialamt der Sache nicht mit der gebotenen Energie nachging, habe er beschlossen, sich auch an die Ausländerbehörde und die Polizei in Kleve zu wenden. Die Mitbewohner, die ihn noch zum Sozialamt begleitet hatten, hätten diesmal nicht mitkommen wollen, weil sie sich gefürchtet hätten. Die Polizei habe seine Anzeige aufgenommen und sich bedankt, doch habe bis zu dem von Amri verübten Attentat in Berlin im Dezember 2016 keine deutsche Behörde den Kontakt zu ihm gesucht, sagte der Zeuge.

Amri habe höchstens drei Wochen ständig in der Unterkunft gelebt und sei dann verschwunden. Er sei in Emmerich nur noch aufgetaucht, um einmal im Monat beim Sozialamt sein Geld abzuholen. Er, der Zeuge, habe sich nach der ersten Woche mit Amri indes persönlich von dem Mann ferngehalten, weil ihm klar gewesen sei, dass dieser "nichts Gutes im Sinn hatte".

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2. AfD will Fragestunde abschaffen

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/7939) die Stärkung des schriftlichen parlamentarischen Fragerechts. So soll die Zahl der schriftlichen Fragen, die jedes Mitglied des Bundestages pro Monat an die Bundesregierung stellen kann, auf acht erhöht werden. Beantwortet werden sollen die Fragen auch schriftlich.

Die bisherige Fragestunde solle dafür entfallen. Die derzeitige Regelung des mündlichen parlamentarischen Fragerechts sei nicht geeignet, die politische Debatte zu fördern, heißt es. Die mündliche Fragestunde habe sich nicht bewährt.

Auch die Regierungsbefragung soll dem Antrag zufolge verändert werden. So solle der Ältestenrat unter Berücksichtigung der Wünsche aller Fraktionen beschließen, welche Mitglieder der Bundesregierung zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert werden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sei der Gegenstand der Befragung nicht mehr beschränkt durch Aktualität oder Bezug auf die Kabinettssitzung.

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3. Fast eine halbe Million Basiskonten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In Deutschland gibt es knapp 497.000 Basiskonten, deren Eröffnung die Banken unabhängig von der Bonität niemandem verwehren können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7612) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7328) mit. Auf Fragen nach der Feststellung der Identität von Antragstellern heißt es, Banken müssten im Rahmen ihrer geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten die Identität anhand rechtlich anerkannter Identitätspapiere der potenziellen Kunden überprüfen. Wenn die Bank dieser Sorgfaltspflicht nicht nachkommen könne, könne sie die Eröffnung eines Basiskontos ablehnen. Bestehe der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, erfolge die Abgabe einer Verdachtsmeldung. Dabei sei es egal, ob es sich um ein Basiskonto oder ein sonstiges Konto handele. Ein Basiskonto könne von der Bank gekündigt werden, wenn der Kontoinhaber das Zahlungskonto vorsätzlich für Zwecke nutzt, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Über die Zahl der Kündigungen von Basiskonten hat die Bundesregierung keine umfassenden Informationen,

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4. Bedeutung von Restschuldversicherungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/7601) zum Thema Restschuldversicherungen gestellt. Wie die Fraktion erläutert, dient eine Restschuldversicherung dazu, Kreditnehmer gegen Zahlungsausfälle zu schützen, falls diese im Falle von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Kreditraten nicht mehr bedienen können. Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Anbieter von Restschuldversicherungen in Deutschland tätig sind und wie viele Verträge von ihnen geführt werden. Außerdem interessieren sich die Abgeordneten für die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge und die Höhe der Stornoquote. Die Bundesregierung soll zu der Frage Stellung nehmen, ob die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie zu einem verbesserten Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen geführt hat und ob die Regierung weiterhin an einem Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen festhält.

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5. Kontrollen wegen des Mindestlohns

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) In wie vielen Fällen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im vergangenen Jahr die Einhaltung von Mindestlöhnen kontrolliert hat, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (19/7744) erfahren. Gefragt wird auch, wie viele Verstöße die Finanzkontrolle Schwarzarbeit insgesamt aufgedeckt hat. Die Bundesregierung soll zudem die Höhe der verhängten Bußgelder beziffern.

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6. Abgabe von Steuererklärungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Abgabe von Steuererklärungen ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/7798). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob sie ob sie einen Medienbericht bestätigen kann, wonach von den 36 Millionen steuerpflichtig Beschäftigten ein Drittel keine Steuererklärung abgegeben haben soll. Außerdem wird nach der Höhe der durchschnittlichen Steuererstattung gefragt und danach, wie hoch die Steuererstattung ausgefallen wäre, wenn sämtliche steuerpflichtig Beschäftigten eine Steuererklärung abgegeben hätten. Die Abgeordneten wollen ebenfalls wissen, ob die Bundesregierung die Ansicht teilt, viele Bürger würden auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichten, weil sie den Aufwand auch einer elektronischen oder vereinfachten Steuererklärung scheuen würden.

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7. Gesundheitsdaten im Versandhandel

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Personenbezogene Gesundheitsdaten können nur dann von Versandapotheken an Dritte übermittelt werden, wenn die betroffenen Personen ausdrücklich eingewilligt haben oder eine gesetzliche Grundlage für die Übermittlung besteht. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7831) auf eine Kleine Anfrage (19/7367) der Fraktion Die Linke mit.

Weiter heißt es, zum Zweck der Abrechnung der abgegebenen Arzneimittel mit den gesetzlichen Krankenkassen seien Versandapotheken dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben gegebenenfalls unter Einschaltung von Rechenzentren zu übermitteln.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden von Versandapotheken richte sich nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 205 - 21. Februar 2019 - 15.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2019

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