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BUNDESTAG/8112: Heute im Bundestag Nr. 246 - 07.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 246
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 7. März 2019, Redaktionsschluss: 13.56 Uhr

1. Regierung zufrieden mit GIZ-Reform
2. Hilfen für den Libanon
3. Milliarden für den Walderhalt
4. Daten insolventer Clouddienst-Anbieter


1. Regierung zufrieden mit GIZ-Reform

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Aus Sicht der Bundesregierung wurden die Ziele der Strukturreform, welche im Januar 2011 zur Gründung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) führten, in vollem Umfang erreicht. Den Partnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stehe seither die Vielfalt der Instrumente der Technischen Zusammenarbeit aus einer Hand zur Verfügung, schreibt sie in einer Antwort (19/8074) auf eine Kleine Anfrage (19/7185) der AfD-Fraktion. Die Wirtschaftlichkeit der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sei durch klarere Strukturen mit effizienterer Arbeitsteilung, vereinheitlichten Verfahren, den Abbau von Doppelstrukturen und reduzierten Abstimmungsbedarf deutlich erhöht worden.

Die vor der Strukturreform bestehende Institutionenvielfalt habe laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) "erhebliche Koordinierungs- und Effizienzverluste" erzeugt und Ressourcen gebunden. Zielsetzung sei es daher gewesen, unter Beibehaltung der anerkannten Vielfalt der Instrumente die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit durch Straffung der organisatorischen Strukturen und Bündelung der Instrumente der Technischen Zusammenarbeit zu erhöhen und die politische Gestaltungsfähigkeit der Bundesregierung zu stärken.

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2. Hilfen für den Libanon

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Im Rahmen der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung den Libanon derzeit bei der Bewältigung der extremen Belastungen durch die Syrien- und Flüchtlingskrise. Gemeinsam mit der libanesischen Regierung sei vereinbart worden, dass die Schwerpunkte dabei auf Bildung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Wasser/Abwasser liegen sollen, schreibt sie in einer Antwort (19/8075) auf eine Kleine Anfrage (19/7416) der AfD-Fraktion.

Die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bewertet die Bundesregierung positiv. Für 2019 seien daher Neuzusagen für die bilaterale technische und finanzielle Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von 63,8 Millionen Euro geplant. Die konkreten Neuzusagen und deren Aufteilung auf Projekte würden im weiteren Verlauf weiter präzisiert und mit der libanesischen Regierung bei den nächsten Regierungsgesprächen besprochen. Diese dienten auch dazu, weitergehende Kooperationsbedarfe mit der libanesischen Regierung für die Jahre 2020 und 2021 zu besprechen.

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3. Milliarden für den Walderhalt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung fließen 3,01 Milliarden Euro an staatlichen Entwicklungsleistungen in die weltweite Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder beziehungsweise in deren Wiederaufbau. Insgesamt 374 Mitarbeiter arbeiteten zudem direkt oder indirekt im Rahmen der deutschen, staatlichen Entwicklungszusammenarbeit im Waldsektor, berichtet sie in einer Antwort (19/8080) auf eine Kleine Anfrage (19/7675) der AfD-Fraktion.

Nach Ansicht der Bundesregierung habe die Holzimportpolitik der EU seit der Entwicklung und Verabschiedung des FLEGT-Aktionsplans 2003 und insbesondere der FLEGT-Verordnung 2005 einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlages geleistet. Die Maßnahmen seien über die Jahre weiterentwickelt und durch die Holzhandelsverordnung von 2010 verschärft worden und heute beispielgebend für andere Rohstoffbereiche.

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4. Daten insolventer Clouddienst-Anbieter

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Frage, was nach einer Insolvenz eines Clouddienst-Anbieters mit den dort gespeicherten Daten geschieht, ist noch nicht eindeutig geklärt. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/8108) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7808) schreibt, hat der Bundesgerichtshof zwar in einem schadensrechtlichen Zusammenhang von Daten als einem "selbständigen vermögenswerten Gut" gesprochen (BGHZ 133, 155), und es gebe auch ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 27. September 2012, Az. 6 U 241/11), die vertragliche, technische und organisatorische Ausgestaltung von Cloud- und anderen Datendiensten könne aber im Einzelnen sehr unterschiedlich ausfallen.

Vor diesem Hintergrund, schreibt die Regierung, ließen sich die Fragen der Massezugehörigkeit und der Aussonderungsfähigkeit von Daten sowie die weiteren, sich daraus ergebenden Folgefragen bislang nicht abschließend und allgemein beantworten. Die genannten Entscheidungen und die hieran anknüpfende rechtswissenschaftliche Diskussion gäben aber auch keinen Anlass zu der Befürchtung, dass die sich stellenden Fragen auf der Grundlage des geltenden Rechts von der Rechtsprechung nicht in angemessener Weise bewältigt werden könnten. In der Anfrage, in der auf vertragliche Dateneigentumsklauseln, die sich in den USA etabliert hätten, verwiesen wird, heißt es, die Lage sei unklar und der Verlust der Daten von Privatpersonen und Unternehmen nicht auszuschließen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 246 - 7. März 2019 - 13.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2019

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