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BUNDESTAG/8142: Heute im Bundestag Nr. 277 - 14.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 277
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 14. März 2019, Redaktionsschluss: 14.31 Uhr

1. FDP will Aktionärsrechte stärken
2. Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren


1. FDP will Aktionärsrechte stärken

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Vor dem Hintergrund der Debatte über die Höhe von Managerbezügen spricht sich die FDP gegen gesetzliche Eingriffe aus. Der Bundestag solle beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, auf eine gesetzliche Begrenzung der Gesamtbezüge und Abfindungen von Vorstandsmitgliedern zu verzichten, heißt es in einem Antrag (19/8269) der FDP-Fraktion. Die Rechte der Anteilseigner gegenüber den Vorständen sollten unter anderem dadurch gestärkt werden, dass das Votum der Hauptversammlung über die vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungspolitik für die Vorstandsmitglieder verbindlich ist.

Mit dem Antrag reagiert die Fraktion auf die zunehmende - ihrer Meinung nach populistische - Unterstützung der Forderung, gesetzlich in die Höhe der Bezüge einzugreifen. Vertragsfreiheit sei jedoch ein hohes Gut und dürfe durch Neiddebatten nicht gefährdet werden, schreiben die Antragsteller. Es obliege dem Unternehmen, die Führungskräfte entsprechend ihrer Leistung zu entlohnen. Um den Wohlstand in Deutschland für alle zu mehren, sei es der falsche Weg, Spitzengehälter zu begrenzen.

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2. Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die FDP-Fraktion setzt sich für eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren ein. In einem Antrag (19/8266) wird die Bundesregierung aufgefordert, noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein konkretes Konzept zur Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vorzulegen, das sowohl die Forderung nach einer strukturellen als auch einer linearen, die Tariflohnentwicklung berücksichtigenden, Anpassung der Gebühren beinhaltet. Zur Begründung heißt es, das RVG habe sich seit der Einführung 2004 als sinnvolles und ausgewogenes Regelungswerk der Gebühren und Auslagen für Rechtsanwälte erwiesen und genieße eine hohe Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Das Gesetz gehe jedoch von festen Gebühren aus, die keiner indexierten Anpassung unterlägen. Vor dem Hintergrund steigender Lohnkosten für Mitarbeiter, erhöhter Mietaufwendungen und der Kosten für die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Büro-Infrastruktur seien die Forderungen der Anwaltschaft nach einer Anpassung der Gebühren an die aktuelle Lohnentwicklung gerechtfertigt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 277 - 14. März 2019 - 14.31 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2019

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