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BUNDESTAG/8180: Heute im Bundestag Nr. 315 - 22.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 315
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 22. März 2019, Redaktionsschluss: 10.53 Uhr

1. Bamf-Hinweise zu Verfahrensablauf
2. Aufnahme von Bootsflüchtlingen
3. Brexit-Auswirkungen auf innere Sicherheit
4. Sammelabschiebungen im Jahr 2018
5. Abschiebungen nach Bulgarien
6. Abschaffung der Grundsteuer
7. Besteuerung des Kunsthandels


1. Bamf-Hinweise zu Verfahrensablauf

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Erläuterungen zum Internetauftritt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8487) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8027). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, warum das Bamf auf seiner Internetseite im Rahmen der Hinweise zum Ablauf des Asylverfahrens nicht darüber informiert, "dass nach Ablehnung des Asylantrages (Paragraf 66 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) der Ausländer, durch den die Kosten der Abschiebung entstehen, diese Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat".

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat das Bamf die Pflicht, Asylantragstellende über den Ablauf des Verfahrens und über ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu informieren. In diesem Zusammenhang würden auf der Internetseite des Bundesamtes die einzelnen Schritte des Verfahrens von der Antragstellung bis zum Ausgang, einschließlich der Aufenthaltsbeendigung nach Ablehnung eines Asylantrags, dargestellt. Der Fokus der Darstellung liege dabei auf den Aufgaben, für die das Bamf zuständig ist. Abschiebungen fielen nicht in dessen Zuständigkeit, sondern in die der Ausländerbehörden. Darauf werde auf der Internetseite ausdrücklich hingewiesen. Daher falle auch eine Veröffentlichung von Informationen zu den Kosten der Abschiebung, die der Ausländer selbst zu tragen habe, nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes.

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2. Aufnahme von Bootsflüchtlingen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Aufnahme von Bootsflüchtlingen in Deutschland ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (19/8447) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8061). Darin schrieb die Fraktion, die Bundesregierung habe auf eine schriftliche Frage vom 16. Januar 2019 geantwortet, dass "Deutschland auf Ersuchen Maltas die Aufnahme von 60 sogenannten Bootsflüchtlingen nach Maßgabe des Artikels 17 Absatz 2 der EU-Verordnung Nr. 604/2013 (Dublin-III-Verordnung) erklärt habe".

In ihrer Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die genannte Verordnungspassage "die Ersuchen um Aufnahme eines Antragstellers aus humanitären Gründen vorsieht". Seit Juli 2018 habe Deutschland die Bereitschaft erklärt, für bis zu 185 aus Seenot gerettete und auf Malta beziehungsweise in Italien ausgeschiffte Personen gemäß dieser Verordnungspassage die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren zu übernehmen. "Gemäß Artikel 17 Absatz 2 Verordnung (EU) 604/2013 wird geprüft, ob die angeführten humanitären Gründe vorliegen", heißt es in der Vorlage weiter.

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3. Brexit-Auswirkungen auf innere Sicherheit

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Auswirkungen eines "harten" Brexits ohne Übergangsregelungen auf die innere Sicherheit und die Zusammenarbeit der deutschen und der britischen Sicherheitsbehörden geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/8446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8017). Wie die Bundesregierung darin darlegt, unterhalten Deutschland und Großbritannien "eine sehr enge und vertrauensvolle Partnerschaft in Sicherheitsthemen, die von dem Brexit unberührt bleiben und, sofern angezeigt, noch weiter ausgebaut und intensiviert werden soll".

Die bilaterale Zusammenarbeit könne jedoch nicht die Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf EU-Ebene auffangen, die mit dem britischen Austritt wegfallen, "wodurch das Vereinigte Königreich zu einem nicht-schengenassoziierten Drittstaat wird", heißt es in der Antwort weiter. Insbesondere das durch den britischen EU-Austritt bedingte Ausscheiden aus dem Schengener Informationssystem werde zu einer Einschränkung der Möglichkeiten bei der Personen- und Sachfahndung und damit zu potentiellen Sicherheitslücken führen.

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4. Sammelabschiebungen im Jahr 2018

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Sammelabschiebungen im vergangenen Jahr in welche Länder stattgefunden haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/8473) danach, welche Kosten nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt für Sammelabschiebungen im Jahr 2018 entstanden sind. Ferner fragt sie unter anderem, welche weiteren Sammelabschiebungen in welche Länder für das Jahr 2019 geplant sind.

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5. Abschiebungen nach Bulgarien

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "Problematik möglicher Abschiebungshindernisse bei Abschiebungen von in Bulgarien anerkannten Flüchtlingen nach Bulgarien" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/8445) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7624). Wie die Bundesregierung darin ausführt, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in jedem Fall einer bereits in einem anderen EU-Staat zuerkannten internationalen Schutzberechtigung und damit auch in Bezug auf Bulgarien, ob Abschiebungsverbote vorliegen.

"Mit der Sicht des Gerichtshofs der Europäischen Union" gehe das Bamf davon aus, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem das gegenseitige Vertrauen darauf rechtfertigt, dass alle beteiligten Staaten die Grundrechte beachten, einschließlich der Rechte, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) finden, schreibt die Bundesregierung weiter. Aufgrund der in den EU-Staaten "grundsätzlich hohen Standards der persönlichen und sozialen Sicherheit einerseits und andererseits auch der medizinischen Versorgung" sei ein Abschiebungsverbot hinsichtlich einer der Mitgliedstaaten der EU allein in sehr außergewöhnlichen Einzelfällen festzustellen. Ergeben die "besonderen Umstände des Einzelfalles bei vulnerablen Personen, dass bei den zu erwartenden Lebensumständen in Bulgarien der Zugang zu den Grundbedürfnissen des Lebens fehlen würde und dieser Mangel zu einer sofortigen Lebensbedrohung führte oder zur Unmöglichkeit der Wahrung der Menschenwürde", werde ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

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6. Abschaffung der Grundsteuer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um eine Abschaffung der Grundsteuer geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/8436). Die Bundesregierung soll darlegen, wie sie sich die für eine Neuregelung der Grundsteuer erforderliche umfangreiche Bewertung von rund 35 Millionen Grundstücken, Häusern und Wohnungen vorstellt. Außerdem wird gefragt ob es notwendig ist, zusätzliche Stellen für die Bewertungen schaffen zu müssen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es unter Berufung auf eine Umfrage, eine Mehrheit der Bundesbürger sei für eine Abschaffung der Grundsteuer.

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7. Besteuerung des Kunsthandels

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Besteuerungsregeln im Kunsthandel macht die FDP-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/8452). Die Bundesregierung soll erläutern, wann verschiedene Besteuerungsmethoden wie die Differenzbesteuerung, die Gesamtdifferenzbesteuerung oder die Pauschalmargenbesteuerung angewandt werden. Thematisiert wird auch die angeblich massiver Ungleichheit der Umsatzbesteuerung von Kunstverkäufen durch Urheber einerseits (sieben Prozent) und Galerien andererseits (19 Prozent), die zu schweren Verwerfungen und Verunsicherungen zwischen Künstlern, Galerien und Kunstkäufern geführt habe. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird der Umsatz des Kunstmarktes in Deutschland im Jahr 2017 auf 1,5 Milliarden Euro beziffert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 315 - 22. März 2019 - 10.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2019

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