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BUNDESTAG/8215: Heute im Bundestag Nr. 351 - 02.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 351
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 2. April 2019, Redaktionsschluss: 09.55 Uhr

1. Qualitätsoffensive Lehrerbildung
2. Qualitätspakt Lehre für Hochschulen
3. Kontrolle des Bunds beim Hochschulpakt
4. Digitalpakt noch nicht unterzeichnet
5. Entwicklung der Hightech-Strategie 2025
6. Linke thematisiert Vertrag von Prüm
7. Reiseroutenbefragung von Asylsuchenden
8. Definition deutscher Volkszugehörigkeit


1. Qualitätsoffensive Lehrerbildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Mit der Qualitätsoffensive Lehrerbildung unterstützen Bund und Länder gemeinsam die Ausbildung von Lehrkräften. Dafür stellt der Bund bis 2023 bis zu 500 Millionen Euro bereit. Rechtliche Grundlage für die "Qualitätsoffensive Lehrerbildung" ist eine 2013 beschlossene Bund-Länder-Vereinbarung über ein gemeinsames Programm gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8713) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/8188) aus. Das Programm wurde in zwei Förderphasen konzipiert (2015 bis 2018/19 und 2019 bis 2023). Das Programm endet am 31. Dezember 2023. Zuwendungsempfänger sind die Hochschulen.

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2. Qualitätspakt Lehre für Hochschulen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Rechtliche Grundlage für den Qualitätspakt Lehre ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes. Das Bund-Länder-Programm soll bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre schaffen. Das Programm wurde in zwei Förderphasen konzipiert (2011 bis 2015 und 2016 bis 2020). Es läuft 2020 aus. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8712) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/8187). Insgesamt werden dafür zwei Milliarden Euro bereitgestellt. Zuwendungsempfänger sind die Hochschulen.

Die Förderung im Rahmen des Qualitätspakts Lehre erfolge als Projektförderung des Bundes auf Ausgabenbasis nach Paragraphen 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und Ausführungs- beziehungsweise Verwaltungsvorschriften in Verbindung mit den Nebenbestimmungen für Zuwendungen. Die Prüfung erfolge durch einen beliehenen Projektträger. Im Zuge der Rechts- und Fachaufsicht prüfe das Bundesministerium für Bildung und Forschung stichprobenartig und auf Plausibilität.

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3. Kontrolle des Bunds beim Hochschulpakt

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Der Bund stellt für den Hochschulpakt insgesamt 20,2 Milliarden Euro zur Verfügung, die Länder 18,3 Milliarden Euro. Der Bund weist seine Mittel den Ländern zweckgebunden zur eigenen Bewirtschaftung zu, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8711) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/8186) aus. Mit dem neuen Hochschulpakt 2020 reagieren Bund und Länder auf die anhaltend hohe Zahl von Studienanfängern. Eingeführt wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, um aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge das prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigen. Rechtsgrundlage der Förderung ist laut Bundesregierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarte Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten. Die Länder berichten jeweils zum 31. Oktober eines Jahres im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) über die Durchführung des Programms. Das Büro der GWK fasst die Berichte jährlich zu einem Gesamtbericht zusammen.

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4. Digitalpakt noch nicht unterzeichnet

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Bund und Länder haben einen Digitalpakt Schule ausgehandelt, um die Schulenbesser mit digitaler Technik auszustatten. Das Volumen soll 5 Milliarden Euro überfünf Jahre betragen. Der Pakt ist seit 2016 angekündigt, aber noch nicht unterzeichnet. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8714) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/8189) aus.

Bund und Länder hätten in der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule detaillierte Verfahrensschritte zur Berichterstattung und dem Nachweis der Mittelverwendungvereinbart, die nach dem Vorbild des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzesgestaltet sind. Die Verwaltungsvereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung durch alle Länder und den Bund. Diese könne erst nach Inkrafttreten der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes erfolgen.

Die in der Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt vorgesehene Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung der Bundesmittel folge den Vorgaben von Artikel 104c Grundgesetz in der Fassung, der der Bundesrat am 15. März 2019 zugestimmt hat. Vorgesehen sei, dass sich der Bund regelmäßig von den mit der Bewirtschaftung der Bundesmittel befassten Stellen über die zweckentsprechende Mittelverwendung berichten lasse. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine nicht zweckentsprechende Mittelverwendung kann sich der Bund Akten vorlegenlassen. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs bleibt unberührt.

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5. Entwicklung der Hightech-Strategie 2025

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen weist die Hightech-Strategie 2025 zahlreiche Schwächen auf. Das schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/8762). Die aktuelle Strategie wurde am 5. September 2018 von der Bundesregierung als Neuauflage ihrer Hightech-Strategie 2025 (HTS 2025) beschlossen. Damit sollen nach Ansicht der Regierung Deutschlands Zukunftskompetenzen gestärkt werden, um das Land "an die Spitze technologischer Entwicklungen zu stellen" [1].

Zu den größten Versäumnissen dieser Bundesregierung zählen nach Ansicht der Grünen dabei die fehlende strategische Ausrichtung, das Vermeiden klarer Zielsetzungen, Defizite bei der Partizipation der Zivilgesellschaft und zu wenige Impulse für Forschung und Entwicklung insgesamt. Die Grünen möchten gerne wissen, wie die Bundesregierung den Prozess zur Entwicklung der neuen HTS 2025 gestaltet und welche Akteure sich in welcher Form an der Entwicklung beteiligen und ob und inwiefern die Bundesregierung bei der Erarbeitung der HTS 2025 auf die Beratungs-und Unterstützungsleistungen von externen Dritten zurückgegriffen hat.

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6. Linke thematisiert Vertrag von Prüm

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Eine "Weiterentwicklung des Vertrags von Prüm" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/8730). Wie die Fraktion darin ausführt, regeln im Prümer Vertrag "die beteiligten Regierungen seit 2005 die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der als illegal eingestuften Migration". Wissen will sie, welche Staaten dem Vertrag von Prüm nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beigetreten sind und welche weiteren Regierungen dies angekündigt haben. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, was der Bundesregierung über "Anstrengungen der Europäischen Kommission und des Rates zur Weiterentwicklung des Prümer Vertrags" bekannt ist.

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7. Reiseroutenbefragung von Asylsuchenden

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung erfahren, wie viele Asylbewerber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2018 nach der Reiseroute befragt hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/8721) unter anderem danach, welche Angaben die durch das Bundesamt befragten Asylsuchenden zu ihrer Einreise im Jahr 2018 gemacht haben.

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8. Definition deutscher Volkszugehörigkeit

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Definition der deutschen Volkszugehörigkeit" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/8723). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff für verfassungsfeindlich hält. Auch will sie unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Auffassung widerspricht, dass "die Zugehörigkeit zu der deutschen Nation im ethnisch-kulturellen Sinne auch den grundsätzlich maßgeblichen Anknüpfungspunkt für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit bilden soll".

Anmerkung:
[1] vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/themen/forschung/hightech- strategie

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 351 - 2. April 2019 - 09.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2019

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