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BUNDESTAG/8317: Heute im Bundestag Nr. 455 - 23.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 455
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 23. April 2019, Redaktionsschluss: 11.32 Uhr

1. Beschleunigung von Hafenplanungen
2. Strafbarkeit illegalen Online-Handels
3. Verhütung des Terrorismus
4. Ergebnisse der Ministerkonferenz
5. Eignung von Personen als Geschäftsführer
6. Förderung der Bioökonomie


1. Beschleunigung von Hafenplanungen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hafenplanungen (Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz) vorgelegt (19/9511). Durch eine Ergänzung des Paragrafen 48 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) soll eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, die Erweiterung oder die Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1.350 Tonnen Tragfähigkeit zugänglich sind, eingeführt werden. Dies werde in der Mehrzahl der Verfahren zu einem deutlichen Zeitgewinn führen. Die bestehende erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach Paragraf 50 Absatz 1 Nummer 6 VwGO bleibe unberührt.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für große Infrastrukturprojekte die Gerichte angesichts der Komplexität und des Umfangs der Verfahren vor besondere Herausforderungen stelle, die sich auch auf die Verfahrensdauer auswirkten. Daher seien für die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen zum Beispiel für Großkraftwerke, Energieleitungen, Eisenbahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Flughäfen und Verkehrslandeplätze die Oberverwaltungsgerichte oder das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig. Demgegenüber sehe die Verwaltungsgerichtsordnung bislang für den Bau beziehungsweise Ausbau von Häfen keine besondere Eingangszuständigkeit vor.

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2. Strafbarkeit illegalen Online-Handels

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen im sogenannten Darknet über anonymisierende Netzwerke wie Tor soll unterbunden werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/9508) vor, der eine eigenständige Strafbarkeit für das Betreiben solcher internetbasierten Handelsplattformen einführt und unter anderm Anpassungen des materiellen Strafrechts vorsieht. Der bisherige Zustand, heißt es in dem Entwurf, sei unbefriedigend, da er nicht sämtliche strafwürdigen Verhaltensweisen in angemessener Weise erfasse. Der Gesetzentwurf führt einen neuen Straftatbestand des Anbietens von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten ein. Ergänzt wird der Grundtatbestand durch eine Qualifikation im Falle gewerbsmäßiger Begehung. Lediglich diese Qualifikation solle Anknüpfungstat für die cyberspezifische, eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahme der Überwachung der Telekommunikationsüberwachung sein, heißt es im Entwurf. Zur Klarstellung werde eine gesetzliche Regelung geschaffen, die es Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich ermöglicht, von Postdienstleistern Auskünfte auch über noch nicht ein- sowie bereits ausgelieferte Sendungen zu verlangen. Der Entwurf geht auf eine Bitte der Justizminister der Länder zurück.

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3. Verhütung des Terrorismus

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (19/9507) vorgelegt, durch das die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus geschaffen werden sollen. Das Zusatzprotokoll wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 22. Oktober 2015 in Riga unterzeichnet.

Wie die Bundesregierung schreibt, ergänzt das Zusatzprotokoll zum einen die strafrechtlichen Regelungen des Übereinkommens des Europarats insbesondere mit Blick auf die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 24. September 2014 verabschiedete Resolution 2178 (2014). Die Vertragsparteien sollen danach in ihrem nationalen Recht Straftatbestände zur Beteiligung an einer Vereinigung oder einer Gruppe für terroristische Zwecke, zum Erhalt einer Ausbildung für terroristische Zwecke, zu Auslandsreisen für terroristische Zwecke, zur Finanzierung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke und zur Organisation oder sonstigen Erleichterung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke vorsehen. Zudem ziele das Zusatzprotokoll auf eine Stärkung und Erleichterung des Austausches entsprechender Informationen.

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4. Ergebnisse der Ministerkonferenz

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Kurz vor der nächsten Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder (VSMK) im Mai fragt die FDP-Fraktion die Bundesregierung nach den Ergebnissen der vorhergehenden Konferenz und den Plänen für die nächsten jährlichen Treffen. In ihrer Kleinen Anfrage (19/9382) wollen die Fragesteller unter anderem wissen, welche Rolle Flug- und Fahrgastrechte sowie Verbraucherrechte im Reisewesen auf der diesjährigen Konferenz spielen werden und inwieweit die Bundesregierung auf die Themen, die bei der VSMK behandelt werden, Einfluss nimmt. Ferner fragen die Abgeordneten, welche Beschlüsse der VSMK nach Kenntnis der Bundesregierung bislang umgesetzt worden sind.

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5. Eignung von Personen als Geschäftsführer

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Pläne für ein EU-weites Register von Personen, die als Geschäftsführer einer GmbH ungeeignet sind, sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9381). Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, welche Kenntnis sie über die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten hat, die Informationen über als Geschäftsführer für ungeeignet erklärte Personen in einem Register führen, und welche Staaten im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eigenständig die Einführung eines solchen Registers beabsichtigen. Ferner wollen sie wissen, ob die Bundesregierung Vorteile in der Schaffung eines Verfahrens für die Erklärung der Nichteignung sieht und ob es dafür gesetzlichen Anpassungsbedarf gäbe.

Hintergrund ist der Anfrage zufolge, dass der EU-Gesellschaftsrechtspakt eine Vereinfachung von GmbH-Gründungen mittels eines Online-Eintragungsverfahrens vorsieht. Der entsprechende Richtlinienentwurf (COM(2018) 239 final) sehe eine Registervernetzung dahingehend vor, dass die zuständigen Stellen aller EU-Mitgliedstaaten Informationen über Personen einsehen können, die von einem anderen Mitgliedstaat in einem Register als ungeeignet für die Geschäftsführerstellung geführt werden. Auf dieser Grundlage sollen diese ebenfalls eine Person für ungeeignet erklären können. Die Richtlinie orientiere sich dabei an dem Vorbild des britischen "Disqualified Company Directors Register", in das Personen eingetragen werden, die durch gerichtlichen Beschluss für einen bestimmten Zeitraum für ungeeignet erklärt worden sind, Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft zu sein.

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6. Förderung der Bioökonomie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bio-Agenda ist in ihrer Zielsetzung nur in Teilen mit der Bioökonomie kongruent. Für die Agenda spielt die Anwendung biologischen Wissens sowie biotechnologischer und bioinspirierter Verfahren eine wichtige Rolle. Neben der Biotechnologie und deren Anwendungen gehören auch Themen wie neuromorphes Computing oder von der Schwarmintelligenz inspirierte Logistikprozesse dazu. Die Bedarfe und Zielsetzungen für die Bio-Agenda würden in einer Vielzahl partizipativer Prozesse mit Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft erarbeitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9184) auf die Kleine Anfrage (19/7547) der FDP.

Das Bioökonomie-Monitoring sei 2016 in einer Pilotphase gestartet und umfasse drei von den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi), Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bildung und Forschung (BMBF) initiierte Projekte. Sie würden mithilfe einer gemeinsamen Steuerungsgruppe koordiniert. Die Pilotphase ende 2020. Zwischenergebnisse des Monitorings würden fortlaufend unter https://symobio.de publiziert. Zur Datenerhebung und Abschätzung würden verschiedene indirekte Verfahren kombiniert. Für wirtschaftliche Kennzahlen geschehe dies exemplarisch für den Bereich der Oleochemie (Schmierstoffe, Tenside und Seifen). Ein weiterer Schwerpunkt bestünde in der Festlegung der Methodik für das Monitoring und in der Berechnung von ökologischen Fußabdrücken für Land-, Forst-, Wasserwirtschaft und die Entstehung von Treibhausgasen bei der Umwandlung von Biomasse in wirtschaftliche Produkte. Die Ergebnisse des Monitorings würden auf einer Abschlussveranstaltung sowie in Form eines Berichtes präsentiert. Die Bundesregierung beabsichtige das Monitoring auch nach 2020 fortzuführen und weiterzuentwickeln.

Das BMBF habe im Rahmen der Projektförderung in 2012 rund 143 Millionen Euro verausgabt, in den Folgejahren zwischen 120 und 137 Millionen Euro, im Jahr 2018 und 2019 dann jeweils 135 Millionen.

Das BMEL unterstütze FuE im Bereich Bioökonomie über Projektförderungen, über die institutionelle Förderung von Forschungseinrichtungen, über die Ressortforschung und durch den Einsatz von drei von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereederten Forschungsschiffen. Im Jahr 2019 seien im BMEL-Haushalt dafür über 900 Millionen Euro vorgesehen.

Die Bundesregierung unterstütze Gründerinnen, Gründer und Unternehmen mit verschiedenen Förderprogrammen. Mit dem Förderprogramm EXIST seien seit 2010 Gründungen im Bereich Bioökonomie in Höhe von insgesamt ca. 68,8 Millionen Euro (davon EXIST-Gründerstipendium 14,6 Millionen Euro; EXIST Forschungstransfer 54,2 Millionen Euro) unterstützt worden. Das BMBF habe die Förderprogramme GO-Bio und KMU-innovativ: Biotechnologie - BioChance für bioökonomische Projekte von 2010 bis 2018 insgesamt mit mehr als 165 Millionen Euro gefördert. Für den Förderschwerpunkt "Gründungsförderung" seien von 2010 bis 2018 insgesamt 15,6 Millionen Euro für bioökonomische Projekte verausgabt worden.

Für alle nachhaltigen Wirtschaftsformen gelte, dass das planetare System Grenzen setze, die nicht überschritten werden dürfen. Das betreffe sowohl die Nutzung der eingesetzten Ressourcen als auch die Inanspruchnahme von Senken, zum Beispiel hinsichtlich der Treibhausgase. In der Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament "Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa - Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt" beschreibt die EU-Kommission neben der Flächennutzung und Klimaeffekten insbesondere die Grenzen der Leistungsfähigkeit von terrestrischen und maritimen lebensnotwendigen Ökosystemen, den Erhalt von Biodiversität, den Süßwasserhaushalt und die Bodenfruchtbarkeit. Die EU-Kommission setze sich für eine nachhaltige zirkuläre, ressourceneffiziente Bioökonomie ein, die die natürlichen Ressourcen in ihren nachhaltigen Grenzen nutze, so dass sie sich erholen und regenerieren können sowie Ökosysteme ihre Ökosystemleistung innerhalb sicherer Grenzen bereitstellen können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 455 - 23. April 2019 - 11.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2019

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