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BUNDESTAG/8410: Heute im Bundestag Nr. 552 - 14.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 552
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 14. Mai 2019, Redaktionsschluss: 13.26 Uhr

1. Nutzung von Fluggastdaten beim Zoll
2. Bessere Berufsausbildung und Sprachkurse
3. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes
4. Korrekturen beim Budget für Arbeit
5. Einflussnahme auf Reformen im AsylbLG
6. Aktionsprogramm in Abstimmung


1. Nutzung von Fluggastdaten beim Zoll

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Nutzung von Fluggastdaten beim Zoll" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/9869). Darin schreibt die Fraktion, dass die Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten eine Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtet habe. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) betreibe ein Fluggastdaten-Informationssystem, "an das Airlines, Reisebüros und andere Reiseanbieter vor jedem internationalen Flug 'Passenger Name Records' (PNR) zu Flugreisenden übermitteln müssen". Über das BKA-Vorgangsbearbeitungssystem habe das Zollkriminalamt eigenen Zugriff auf die PNR-Daten. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung der Ansicht ist, dass die PNR-Daten für die Zollkontrolle nützlich sind.

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2. Bessere Berufsausbildung und Sprachkurse

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will den Zugang von Ausländern zur Förderung einer Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung nach dem SGB II und SGB III (Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch) vereinfachen. Das sieht ein Gesetzentwurf für ein Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (19/10053) vor. Außerdem soll die Sprachförderung des Bundes für weitere Personengruppen geöffnet werden, um ihnen die Aufnahme einer möglichst bedarfsdeckenden Beschäftigung zu erleichtern.

Mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz will die Bundesregierung vor allem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete stärker unterstützen, die sich um Ausbildung und Arbeit bemühen. Auch Flüchtlinge, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben, sollen ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen können.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf einen besseren Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen sowie zur Ausbildungsförderung vor. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive werden frühzeitig für die Arbeitsaufnahme gefördert. Bislang war ihre Beschäftigungsförderung nur befristet möglich.

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3. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will den Lebensunterhalt von Asylbewerbern, Geduldeten und Menschen mit Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung absolvieren, besser absichern. Außerdem werden die Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auf Basis der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2013 und des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe neu berechnet. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/10052) für ein Drittes Gesetz zur Änderung des AsylbLG vor, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden soll.

Bisher werden nach Ablauf der Aufenthaltsdauer von 15 Monaten die Leistungssätze im AsylbLG so berechnet wie in der Sozialhilfe (SGB XII). Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss anstelle von Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung (BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen. Diese steht allerdings vielen Flüchtlingen nicht offen - sie fallen in eine "Förderlücke". Bislang führt das aus finanziellen Gründen zu Ausbildungs- und Studienabbrüchen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung diese Situation beenden, indem der Leistungsausschluss nach Paragraf 22 SGB XII bei Asylbewerbern, Geduldeten und Menschen mit bestimmter Aufenthaltserlaubnis, die sich in einer förderfähigen Ausbildung befinden, nicht mehr angewendet wird.

Im Rahmen der Anpassung der Bedarfssätze wird eine neue Bedarfsstufe für die Unterbringung in Sammelunterkünften eingeführt. Die Anteile für Strom und Instandhaltungskosten werden aus den Bedarfssätzen für den notwendigen Bedarf im AsylbLG ausgegliedert, weil diese Kosten von den Leistungsbehörden als Sachleistungen erbracht werden. Zwar wird beispielsweise das Taschengeld für eine alleinstehende Person erhöht, gleichzeitig sinkt aber der Gesamtbetrag dieser Bedarfsstufe 1 um zehn Euro von 354 Euro auf 344 Euro pro Monat und liegt damit deutlich unter den Regelsätzen im SGB II.

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4. Korrekturen beim Budget für Arbeit

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion will die Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderungen verbessern. In einem Antrag (19/9928) kritisiert sie, dass der allgemeine Arbeitsmarkt für viele dieser Menschen ein nur schwer erreichbares Ziel sei. Vor allem verlaufe der Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt nur schleppend. Die Liberalen fordern deshalb zwei Änderungen im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch). Zum einen soll die Kopplung des Lohnkostenzuschusses im Budget für Arbeit an das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung (West: monatlich 3.115 Euro; Ost: 2.870 Euro) gestrichen werden. Außerdem sollen die "anderen Anbieter", in denen Menschen für Behinderungen auch arbeiten können, den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Anrechnung von externen Aufträgen auf die Ausgleichsabgabenschuld der Auftraggeber gleichgestellt werden.

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5. Einflussnahme auf Reformen im AsylbLG

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/9871) zur Einflussnahme von Lobbyisten auf den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) gestellt. Sie will von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche Vorschläge identisch oder teilidentisch mit Vorschlägen externer Dritter sind, die im Rahmen der Verbändebeteiligung im Ministerium eingegangen sind.

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6. Aktionsprogramm in Abstimmung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Entwurf des Aktionsprogramms Insektenschutz befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Konkrete Angaben zu Inhalten könnten daher noch nicht gemacht werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/9795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9103).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 552 - 14. Mai 2019 - 13.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2019

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