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BUNDESTAG/8589: Heute im Bundestag Nr. 732 - 27.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 732
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 27. Juni 2019, Redaktionsschluss: 12.49 Uhr

1. Änderungen in Sozialgesetzbüchern
2. AfD will längeres Arbeitslosengeld I
3. Linke will höhere Ausgleichsabgabe
4. Linke fordert höhere Bagatellgrenze
5. Finanzierung der Bahninfrastruktur
6. FDP-Forderungen zur LuFV


1. Änderungen in Sozialgesetzbüchern

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/11006) zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) und anderer Rechtsvorschriften vorgelegt. Mit diesem sollen gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll.

Ferner regelt der Gesetzentwurf noch technische Korrekturen unter anderem im Bundesversorgungsgesetz (BVG), in der Kriegsopferfürsorgeverordnung (KFürsV) und im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bezüglich der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes.

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2. AfD will längeres Arbeitslosengeld I

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert, die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I gestaffelt nach Beitragsjahren zu verlängern. In einem Antrag (19/11157) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Notwendigkeit einer Neuordnung ergebe sich nicht nur aus dem Gerechtigkeitsgefühl der Beitragszahler, nach dem, wer mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahle, auch stärker profitieren müsse. Sie ergebe sich vielmehr aus der zurzeit unsozialen Lebenswirklichkeit, die die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit belegen würden, schreiben die Abgeordneten.

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3. Linke will höhere Ausgleichsabgabe

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/11099), die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen und die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen anzuheben. Derzeit zahlen Betriebe, wenn nicht mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen besetzt sind, eine Ausgleichsabgabe. Diese sei zu niedrig angesetzt, auch habe die Absenkung der Beschäftigungsquote auf fünf Prozent nicht dazu geführt, dass Arbeitgeber freiwillig deutlich mehr Menschen mit Behinderungen einstellen, kritisiert Die Linke. Sie verlangt deshalb, eine Beschäftigungsquote von sechs Prozent. Die Ausgleichsabgabe soll für Arbeitgeber, die keine Menschen mit Behinderungen einstellen, bei 1.000 Euro pro Monat liegen, für Arbeitgeber mit einer Beschäftigungsquote zwischen mehr als null und weniger als zwei Prozent soll die Abgabe bei 750 Euro liegen. Bei einer Beschäftigungsquote zwischen zwei und weniger als vier Prozent soll sie 500 Euro und bei einer Quote von mehr als vier bis unter sechs Prozent soll sie 250 Euro betragen, fordern die Abgeordneten.

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4. Linke fordert höhere Bagatellgrenze

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/11097), die Verwaltungskosten der Jobcenter zu senken und die Bagatellgrenze für Rückforderungen anzuheben. Um die Verwaltungskosten der Jobcenter zu senken und die Mitarbeiter in ihrer Arbeit zu entlasten, sei es nötig, ineffiziente Verwaltungstätigkeiten zu minimieren. Hierzu gehörten Rückforderungen, die die Jobcenter bei Übernahme von Leistungen stellen, die sich im Bagatellbereich bewegen. Im Jahr 2018 seien knapp 1,1 Millionen Rückforderungsbescheide mit einem Kleinbetrag von bis zu 50 Euro ergangen, wie die Abgeordneten erläutern. Sie verlangen deshalb, auf Rückforderungen zu verzichten, wenn diese einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigen, da andernfalls die Kosten der Einziehung dieses Betrages in keinem Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stünden.

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5. Finanzierung der Bahninfrastruktur

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes (BRH) zur Bahninfrastrukturfinanzierung im Rahmen der zwischen Bund und Bahn geschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zu beachten. Ein entsprechender Antrag (19/11123) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Darin wird die Regierung aufgefordert, die vom BRH identifizierten Schwachstellen der Bahninfrastrukturfinanzierung "umgehend zu beseitigen". Der Empfehlung des Rechnungshofes, die Beseitigung der bekannten Schwachstellen der LuFV nicht bis zum Jahr 2025 aufzuschieben, sei nachzukommen, heißt es in der Vorlage. Verbesserungen müssten bereits mit der anstehenden LuFV III umgesetzt werden.

Insoweit durchgreifende Verbesserungen mit der Systematik der LuFV nicht erreichbar seien, "ist das System der Bahninfrastrukturfinanzierung insgesamt umzustellen". Sofern für die erforderlichen systematischen Verbesserungen mehr Zeit benötigt werde, sollte die Geltungsdauer der LuFV II entsprechend verlängert werden, "damit der Bund ein mit Schwächen behaftetes System nicht einfach für die nächsten fünf Jahre oder gar länger fortschreibt", verlangen die Abgeordneten.

Zu den vom Bundesrechnungshof aufgezeigten Schwachstellen in der Systematik der LuFV gehört laut AfD-Fraktion die unzureichende Informationen über den Zustand der Eisenbahninfrastruktur. Derzeit signalisierten die vereinbarten Qualitätskennzahlen eine Verbesserung des Zustands der Eisenbahninfrastruktur, "während in der Realität eine eher negative Entwicklung zu beobachten ist". Mangels entsprechender Informationen könne der Bund weder den Mittelbedarf präzise bemessen noch den Einsatz der Bundesmittel zielgerichtet steuern.

Der BRH habe des Weiteren die fehlende Kontrolle der wirtschaftlichen Mittelverwendung kritisiert, schreiben die Parlamentarier. Eine entsprechende Prüfung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sehe die LuFV nicht vor, wird bemängelt.

Kritisiert würden auch Fehlanreize, die dazu führen könnten, "dass die Instandhaltung vernachlässigt wird". So würden die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) laut LuFV die Kosten für die laufende Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur tragen, während der Bund ausschließlich Ersatzinvestitionen finanziere. Dies könne bei den EIU zu dem Fehlanreiz führen, die Instandhaltung zu vernachlässigen und stattdessen vorzeitige Ersatzinvestitionen mit Bundesmitteln zu finanzieren.

Auch stünden die Sanktionen, die den EIU drohen, falls sie ihre Verpflichtungen aus den LuFV nicht erfüllen, nach Auffassung des Bundesrechnungshofes "in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Bundesmittel", heißt es in dem Antrag. Es sei daher fraglich, ob diese Sanktionen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und ihren EIU "wirksame Anreize setzen".

Als letzten Punkt führt die AfD noch die aus Sicht des BRH fehlenden Erfolgskontrollen auf. Das Haushaltsrecht verlange, den Erfolg einer finanziellen Maßnahme zu kontrollieren. Dafür mache es konkrete Vorgaben. So müssten die Zielerreichung, die Wirkung und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme kontrolliert werden. Das BMVI habe eine solche Erfolgskontrolle in Bezug auf die LuFV bisher nicht durchgeführt, wird kritisiert. Insbesondere sei es bisher nicht möglich gewesen, einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen den eingesetzten Bundesmitteln und der Wirkung auf die sanktionsbewehrten Qualitätskennzahlen nachzuweisen, schreiben die Abgeordneten.

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6. FDP-Forderungen zur LuFV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion stellt mehrere Forderungen an die Bundesregierung im Zusammenhang mit den aktuellen Verhandlungen zur dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Deutscher Bahn AG (DB AG) und Bund über Zahlungen des Bundes für Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz der Bahn. Ein dazu vorgelegter Antrag (19/11110) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die sanktionsbewährten Qualitätskennzeichen durch das vom Bundesrechnungshof (BRH) geforderte Kriterium Gleislage und zusätzliche Kriterien weiterzuentwickeln und im Vertrag so zu implementieren, dass sie einen umfassenden und detaillierten Zustandsbericht der gesamten Eisenbahninfrastruktur des Bundes wiedergeben, inklusive des nachholenden Bedarfs für Ersatzinvestitionen.

Außerdem verlangen die Liberalen, die im Bundesverkehrswegeplan identifizierten Knotenpunkte aufgrund ihrer überproportionalen Inanspruchnahme als Sanierungsgegenstand explizit in die Vereinbarung mit aufzunehmen. Zudem müsse die Durchführung regelmäßiger Kontrollen der eingesetzten Bundesmittel auf ihre Wirtschaftlichkeit während der Laufzeit der LuFV III vereinbart werden. Die Finanzierungslasten bei Instandsetzung und Ersatzinvestitionen müssen aus Sicht der FDP-Fraktion so gestaltet werden, "dass die Fehlanreize zur Vernachlässigung der Instandsetzung beendet werden". Damit die Motivation des Vertragspartners zum effektiven Einsatz der Bundesmittel erhöht wird, müssten des Weiteren effektive Sanktionen implementiert werden.

In der Begründung des Antrags heißt es, der BRH habe in seiner Stellungnahme vom Dezember 2018 zum Ausdruck gebracht, dass er bei Prüfungen in der Vergangenheit bereits mehrfach Schwachstellen in der LuFV identifiziert und der Bundesregierung empfohlen habe, diese im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur LuFV III abzustellen. So stellten die bisher sanktionsbewährten Qualitätskennzahlen "theoretischer Fahrzeitverlust" und "Anzahl Infrastrukturmängel" nur unzureichend den Zustand der Infrastruktur dar. Diese ließen weder erkennen, in welchem konkreten Zustand sich das als mängelfrei gekennzeichnete Netz befindet, noch welcher Art der konkrete Infrastrukturmangel sei. Das könne zu Fehlanreizen führen, indem die leicht zu bewerkstelligen Mängel behoben werden, "obwohl andere Maßnahmen deutlich dringlicher zur langfristigen Qualitätssicherung wären", was zu einem weiteren Anstieg des Bedarfs für Instandhaltung und Ersatzinvestitionen führen könne, schreiben die Liberalen.

Die getrennten Finanzierungen von Instandsetzungsmaßnahmen, die vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) getragen werden müssten, und die vom Bund finanzierten Ersatzinvestition könnten laut FDP zu zusätzlichen Fehlanreizen bei der Verausgabung der Mittel führen. So bestehe der Anreiz, "dass vorgesehene Mittel in vorzeitige Ersatzinvestitionen fließen, obwohl eine Instandsetzung ausreichend gewesen wäre". Ebenso könne durch diese Art der Finanzierung der Anreiz bestehen, "die Schiene so lange abzufahren, bis eine reine Instandsetzung nicht mehr ausreicht und direkt eine Ersatzinvestition getätigt werden muss".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 732 - 27. Juni 2019 - 12.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2019

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