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BUNDESTAG/8614: Heute im Bundestag Nr. 757 - 04.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 757
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 4. Juli 2019, Redaktionsschluss: 08.36 Uhr

1. Stellungnahme zu Sondergutachten
2. Stellungnahme zu Hauptgutachten
3. Immer weniger Gründer
4. Forschungsförderung und Lobbyismus
5. Stand beim Bürokratieabbau


1. Stellungnahme zu Sondergutachten

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung behält sich weiterhin die Möglichkeit einer Stellungnahme zum Sondergutachten der Monopolkommission zur Buchpreisbindung vor. In der Antwort (19/11050) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10727) verweist die Bundesregierung auf die andauernde Prüfung dieses 80. Sondergutachtens. Der Koalitionsvertrag sehe vor, das Buchpreisbindungsgesetz anzupassen. Außerdem habe das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit Absatzförderprogrammen im Buchhandel befasst. Die Resultate dieser Studie lägen noch nicht vor und sollen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, erklärt die Bundesregierung.

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2. Stellungnahme zu Hauptgutachten

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Stellungnahme der Bundesregierung zum 22. Hauptgutachten der Monopolkommission ist noch in Arbeit. In dem Kontext seien aktuelle Gesetzgebungsarbeiten zu berücksichtigen, die noch nicht abgeschlossen sind, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/11049) auf eine Kleine Anfrage (19/10652) der FDP-Fraktion. Sie listet außerdem Verbände auf, die Stellungnahmen zu dem Gutachten abgegeben haben oder dazu angehört worden sind.

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3. Immer weniger Gründer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Zahl der Betriebsgründungen ist seit dem Jahr 2010 rückläufig. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/11030) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10655) hervorgeht, wurden im Jahr 2010 149.419 Betriebsgründungen gezählt. Im Jahr 2018 waren es noch 122.677. Die Zahl der sonstigen Neugründungen sank seit 2010 von 570.234 auf 419.784 im vergangenen Jahr. Wie viele umsatzsteuerliche Kleinunternehmer es in Deutschland gibt, kann die Bundesregierung nicht sagen, da in den Umsatzsteuerstatistiken auf Grundlage der Umsatzsteuervoranmeldungen Kleinunternehmer in der Regel nicht enthalten seien.

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4. Forschungsförderung und Lobbyismus

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11020). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welcher Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs mit konkreten Vorschlägen von Dritten identisch oder teilidentisch ist. Außerdem wird nach Gutachten und Studien gefragt, die von Dritten erstellt wurden und dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde lagen. Schließlich soll die Bundesregierung auch Auskunft über dienstliche Kontakte mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesetzentwurfs geben.

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5. Stand beim Bürokratieabbau

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht ungeachtet deutlicher Fortschritte weiter Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau. Beispielsweise soll der Umstellungsaufwand der Wirtschaft begrenzt werden, wie aus dem als Unterrichtung (19/11066) vorgelegten "Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2018" hervorgeht. Der Umstellungsaufwand, also der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, habe sich in der 18. Wahlperiode auf mehr als fünf Milliarden Euro aufaddiert - ein Wert, den der zuständige Staatsminister bei der Bundeskanzlerin in einem Vorwort als zu hoch bezeichnet. In dem Zuge sollten neue Regelungen möglichst nur noch zu Beginn eines Quartals in Kraft treten. Betroffene sollen früher eingebunden werden, um die Praxistauglichkeit von geplanten Änderungen sicherzustellen.

Positiv äußert sich die Bundesregierung zur Bilanz der Bürokratiebremse. Dank der "one in, one out"-Regel standen den Angaben zufolge 2018 Belastungen in Höhe von 76 Millionen Euro Entlastungen in Höhe von 205 Millionen Euro gegenüber. Mit der Bürokratiebremse sollen Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Nach dem Prinzip "one in, one out" sollen da, wo durch Bundesministerien neue Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden. Dieses Prinzip solle in der neuen Legialsturperiode ohne Rückgriff auf frühere Entlastungen eingehalten werden, heißt es in dem Bericht. Unter dem Strich habe sich zudem die Umsetzung von EU-Recht entlastend ausgewirkt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 757 - 4. Juli 2019 - 08.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2019

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