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BUNDESTAG/8683: Heute im Bundestag Nr. 826 - 25.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 826
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 25. Juli 2019, Redaktionsschluss: 10.28 Uhr

1. Biometrische Gesichtserkennung
2. Zusammenarbeit mit Herkunftsländern
3. Reisekosten des Gesundheitsministeriums
4. Fachkräftepotential in Deutschland
5. BMBF-Korrekturbitten im Mai 2019
6. BMBF-Korrekturbitten im Februar 2019


1. Biometrische Gesichtserkennung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Einsatz biometrischer Gesichtserkennung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/11771) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11333). Danach ist im Rahmen des gemeinsamen Projektes "Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG vereinbart worden, den Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke zu erproben.

Wie die Bundesregierung ausführt, gliedert sich das Projekt "Intelligente Videoanalyse" in zwei Teilprojekte: In einem ersten Teilprojekt seien ohne inhaltliche Beteiligung der Deutsche Bahn AG der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet worden. Der einjährige Test, der den Angaben zufolge am 31. Juli 2018 endete, wurde laut Vorlage ausschließlich mit freiwilligen Teilnehmern durchgeführt. Als Bilanz sei durch die Bundespolizei festgestellt worden, "dass die Gesichtserkennungssysteme nach dem Stand der Technik in der Zukunft einen wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere der Bundespolizei, darstellen können".

Im Anschluss an den Test der Gesichtserkennungssysteme werden in einem zweiten Projekt seit dem 18. Juni 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien erprobt, wie die Bundesregierung weiter darlegt.

Zugleich verweist sie darauf, dass bei der Entscheidung, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang entsprechende Systeme zur Gesichtserkennung und sonstigen intelligenten Videoüberwachung künftig zum Einsatz kommen können, " zwingend auch der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten" seien.

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2. Zusammenarbeit mit Herkunftsländern

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Zusammenarbeit mit Herkunftsländern ausreisepflichtiger Ausländer berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11777) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11004). Danach hat Deutschland zur Erleichterung der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer bereits eine Vielzahl bilateraler Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Beispielsweise bestehe mit Marokko seit 1998 ein bilaterales Rückübernahmeabkommen, mit Algerien seit 2006 - das allerdings schon seit 1999 Anwendung findet - und mit Vietnam seit 1995. Auch mit Guinea sei 2018 ein bilaterales Rückübernahmeabkommen abgeschlossen worden. Mit Nigeria und Tunesien könne Deutschland derzeit kein bilaterales Rückübernahmeabkommen vereinbaren, da zu diesen Ländern bereits EU-Rückübernahmeabkommen verhandelt würden.

Auch über Rückübernahmeabkommen hinaus sei das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den vergangenen Jahren auf die Herkunftsländer zugegangen und habe intensive Gespräche zu praktischen Verbesserungen bei der Rückübernahme geführt, heißt es in der Antwort weiter. Auf dieser Basis habe bereits eine deutliche Steigerung der Rückführungen bei einzelnen Herkunftsländern erreicht werden können.

Im Übrigen verfolge sie beim Thema Rückkehrzusammenarbeit einen kohärenten Ansatz, führt die Bundesregierung ferner aus. Bei Gesprächen mit Herkunftsländern von Ausreisepflichtigen, bei denen die Rückführung regelmäßig auf Schwierigkeiten stößt, sei die Rückkehrzusammenarbeit ein ständiger Gesprächspunkt. Bei vielen Gesprächen auf verschiedenen Ebenen werde auf die Notwendigkeit einer Steigerung der Effizienz der Rückführungsverfahren hingewiesen und auf die Verständigung auf effiziente Verfahren gedrungen. Die Identifizierung von ausreisepflichtigen Personen sowie die Ausstellung von Reisedokumenten stünden dabei regelmäßig als erfahrungsgemäß wichtigste Elemente im Vordergrund.

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3. Reisekosten des Gesundheitsministeriums

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Reisekosten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11782) auf eine Kleine Anfrage der FDP-FRaktion (19/11360). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat das BMG als Ressort seinen ersten Dienstsitz in Bonn und seinen zweiten Dienstsitz in Berlin. Dem Dienstort Bonn sind laut Vorlage aktuell 346 Personen und dem Dienstort Berlin 405 Personen zugeordnet.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, stiegen die Reisekosten (Bahnfahren, Flugverbindungen, Pkw-Fahrten, öffentlicher Personennahverkehr und Hotelübernachtungen) für Dienstreisen von BMG-Mitarbeitern zu den anderen Standorten des Ministeriums von gut 571.000 Euro im Jahr 2017 auf fast 634.000 Euro im vergangenen Jahr. In der ersten Hälfte des laufenden Jahres beliefen sich diese Reisekosten den Angaben zufolge mit Stand vom 30. Juni auf knapp 317.000 Euro.

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4. Fachkräftepotential in Deutschland

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Insgesamt sind viel mehr Menschen mit Berufsausbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt als noch 2010. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11501) auf die Kleine Anfrage der AfD (19/10812) zum Fachkräftebedarf und seinen Potenzialen in Deutschland. Danach hat sich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Berufsausbildung beziehungsweise anerkanntem Berufsabschluss von 18,794 Millionen in 2010 auf 20,330 Millionen in 2018 erhöht. Gleichwohl hat sich der Anteil dieser Personen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gleichen Zeitraum von 67,2 Prozent auf 61,8 Prozent verringert.

Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Berufsabschluss in Vollzeit an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Berufsabschluss (Vollzeitquote) ist von 79,1 Prozent zum 30. Juni 2010 auf 73,0 Prozent zum 30. Juni 2018 gesunken. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Berufsausbildung ist von 3,937 Millionen in 2010 auf 3,977 Millionen Personen in 2018 - also um 40.000 Personen - von 14,1 Prozent auf 12,1 Prozent gesunken.

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Fach- und Hochschulabschluss bzw. akademischem Berufsabschluss ist von 3,869 Millionen in 2010 auf 5,321 Millionen gestiegen. Der Anteil dieser Personen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat sich im gleichen Zeitraum von 13,8 Prozent auf 16,2 Prozent erhöht.

Auch auf Arbeitslose mit dem Anforderungsniveau Helfer geht die Bundesregierung in ihrer Antwort ein. Von 2010 ist dieser Anteil von 1, 163 Millionen auf 1,092 Millionen im Jahresdurchschnitt 2018 gesunken. Der Anteil dieser Personen an allen Arbeitslosen ist im gleichen Zeitraum von 35,9 Prozent auf 46,7 Prozent gestiegen. Im Mai 2019 betrug ihre Anzahl 1,07 Millionen (47,9 Prozent). Die Anzahl der Arbeitslosen mit dem Anforderungsniveau Fachkraft hat sich von 1,436 Millionen im Jahresdurchschnitt 2010 auf 868.000 Personen im Jahresdurchschnitt 2018 verringert.

Die Anzahl der Arbeitslosen mit dem Anforderungsniveau Spezialist ist von 158.000 im Jahresdurchschnitt 2010 auf 114.000 Personen im Jahresdurchschnitt 2018 gesunken. Der Anteil dieser Personen an allen Arbeitslosen ist im gleichen Zeitraum mit 4,9 Prozent gleich geblieben. Im Mai 2019 betrug ihre Anzahl 110.000 (4,9 Prozent).

Die Zahl der Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Auszubildenden hat sich von 438.000 in 2010 auf 389.000 in 2018 verringert. Der Anteil der ausbildenden Betriebe ist im gleichen Zeitraum von 21,0 Prozent auf 17,8 Prozent gesunken.

In umfangreichen Tabellen legt die Bundesregierung auch die Situation zu den Schulabschlüssen in Deutschland dar. Danach hat sich der Anteil der Schüler, die ohne Hauptschulabschluss von der Schule abgehen, von 53.058 in 2010 auf 52.685 in 2017 verringert, die Anzahl der Schüler mit Hauptschulabschluss ist ebenfalls kleiner geworden und zwar von 103.904 auf 80.198 verringert, der Anteil mit allgemeiner Hochschulreife ist von 268.19 auf 287.298 gestiegen.

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5. BMBF-Korrekturbitten im Mai 2019

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Mai 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11710) danach, "aus welchen Anlässen" das BMBF im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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6. BMBF-Korrekturbitten im Februar 2019

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Berlin: (hib/ROL) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Februar 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11688) danach, "aus welchen Anlässen" das BMBF im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 826 - 25. Juli 2019 - 10.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2019

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