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BUNDESTAG/8752: Heute im Bundestag Nr. 897 - 16.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 897
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 16. August 2019, Redaktionsschluss: 11.26 Uhr

1. Verkehrsetat größter Investitionshaushalt
2. Ausgaben für Justiz sollen erneut steigen
3. Linke fragt nach Ermittlungen inder Reichsbürgerszene
4. Jeder fünfte Riester-Vertrag ruht
5. Eine Klarstellung des Steuer-Zentralamts
6. Akten der Treuhandanstalt
7. Verzug bei Grundstücksdatenbank


1. Verkehrsetat größter Investitionshaushalt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Der Etat des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht ansteigen. Das geht aus dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2020 (19/11800) hervor. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll den Planungen zufolge 29,83 Milliarden Euro (2019: 29,29 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Mehr als die Hälfte des Geldes (17,79 Milliarden Euro) ist für Investitionen eingeplant. Damit ist der Einzelplan 12 der größte Investitionshaushalt des Bundes. Auf der anderen Seite stehen geplante Einnahmen durch die Lkw-Maut in Höhe von 7,97 Milliarden Euro (2019: 8,22 Milliarden Euro).

Die Ausgaben für die Bundesfernstraßen summieren sich der Vorlage zufolge auf 10,81 Milliarden Euro (2019: 10,8 Milliarden Euro), von denen 9,6 Milliarden Euro für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) vorgesehen sind (2019: 9,13 Milliarden Euro). 99 Millionen Euro (2019: 98 Millionen Euro) sind für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen eingeplant. Die Verwaltungsausgaben der "Autobahn GmbH des Bundes" schlagen mit 360,35 Millionen Euro zu Buche (2019: 30,15 Millionen Euro). Den oben aufgeführten Einnahmen durch die Lkw-Maut stehen laut Entwurf Ausgaben für deren Erhebung in Höhe von 1,16 Milliarden Euro gegenüber (2019: 1,53 Millionen Euro). 8,21 Millionen Euro sind als Ausgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung der Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) vorgesehen (2019: 86,39 Millionen Euro).

Für die Bundesschienenwege sollen 6,81 Milliarden Euro ausgegeben werden können (2019: 5,64 Milliarden Euro). Davon entfallen 1,52 Milliarden Euro auf Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2019: 1,64 Milliarden Euro) und 4,65 Milliarden Euro auf den Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege (2019: 3,5 Milliarden Euro). Für Lärmschutz an Schienen sind 139 Millionen Euro eingeplant (2019: 176 Millionen Euro), für die Ausrüstung der Züge mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS 207,2 Millionen Euro (2019: 144,97 Millionen Euro), für die Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken zehn Millionen Euro (2019: fünf Millionen Euro) und für Förderinitiativen zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen 20 Millionen Euro (2019: 10,6 Millionen Euro).

1,14 Milliarden Euro sieht der Etatentwurf für die Bundeswasserstraßen vor (2019: 1,26 Milliarden Euro), darunter 457,52 Millionen Euro für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen (2019: 556,06 Millionen Euro). In den Erhalt der verkehrlichen Infrastruktur der Wasserstraßen sollen 250,17 Millionen fließen - wie im Vorjahr auch.

Für den Bereich Digitale Infrastruktur enthält der Etatentwurf Ausgaben in Höhe von 1,05 Milliarden Euro (2019: 217,74 Millionen Euro). In den flächendeckenden Breitbandausbau sollen 900 Millionen Euro mehr als im Jahr 2019 fließen.

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden will der Bund 669,3 Millionen ausgeben und damit rund eine Milliarde weniger, als für 2019 eingeplant war (2019: 1,67 Milliarden Euro). Das erklärt sich aus dem Wegfall des Haushaltstitels "Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden" (Entflechtungsmittel), der in den vergangenen Jahren mit jeweils 1,33 Milliarden Euro zu Buche schlug. Gleichzeitig sollen 2020 die Investitionshilfen für die Länder im Bereich des Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf 665,13 Millionen Euro erhöht und damit im Vergleich zu 2019 verdoppelt werden (2019: 332,57 Millionen Euro).

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2. Ausgaben für Justiz sollen erneut steigen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Für Ausgaben im Bereich Justiz und Verbraucherschutz soll 2020 insgesamt erneut mehr Geld zur Verfügung stehen. Im Entwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr (19/11800, Einzelplan 07) sind für den Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 912,28 Millionen Euro vorgesehen, 16,96 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Dem gegenüber steht im kleinsten Etat aller Bundesministerien ein Anstieg der Einnahmen um 32,00 Millionen auf 611,78 Millionen Euro. Das entspricht rund zwei Dritteln der Ausgaben.

Größter Posten sind erneut die Personalausgaben, die um 20,92 Millionen auf 587,80 Millionen Euro steigen sollen. Den prozentual höchsten Zuwachs verzeichnet dem Entwurf zufolge der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, der 61,69 Millionen Euro ausgeben kann, ein Plus von 18,24 Millionen Euro. Mehr Geld ist auch für das Deutsche Patent- und Markenamt vorgesehen (plus 16,56 Millionen auf 253,77 Millionen Euro).

Der Bundesgerichtshof soll mit 58,11 Millionen Euro 4,06 Millionen mehr erhalten, und der Etat des Bundesfinanzhofs soll leicht auf 20,24 Millionen Euro steigen. Dem Haus von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sollen für Personal- und Verwaltungsausgaben sowie für Investitionen 102,14 Millionen Euro zur Verfügung stehen, 8,51 Millionen mehr als in diesem Jahr.

Dagegen sollen die Ausgaben im Bereich Verbraucherpolitik sinken. Dieser umfasst die Information der Verbraucher sowie Forschung und Innovation im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes. Die Ausgaben, die auch Zuschüsse an den Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest umfassen, fallen laut Entwurf mit 38,27 Millionen Euro um 3,95 Millionen geringer aus.

Für Sonstige Bewilligungen wie für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit werden mit 27,42 Millionen Euro 3,29 Millionen weniger veranschlagt. Die zentral veranschlagten Verwaltungsausgaben, zu denen der Schwerpunktbereich Versorgung gehört, sollen um 12,60 Millionen auf 219,46 Millionen Euro sinken. Bei Einnahmen von 129,21 Millionen Euro (plus 12,00 Millionen) soll auch für das Bundesamt für Justiz mit 96,03 Millionen Euro weniger Geld zur Verfügung stehen (minus 5,38 Millionen). Ebenso sparen müssen dem Entwurf zufolge das Bundesverwaltungsgericht (minus 3,52 Millionen auf 20,98 Millionen Euro) und das Bundespatentgericht (minus 1,81 Millionen auf 14,18 Millionen Euro).

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3. Linke fragt nach Ermittlungen inder Reichsbürgerszene

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Nach Einzelheiten zu Ermittlungen gegen eine mutmaßliche rechtsterroristische Reichsbürger-Gruppierung erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12162). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen sich die Ermittlungen richten und ob unter den Beschuldigten oder den Aktivisten der Reichsbürger-Gruppierung rechtsextremistische Gefährder sind. Hintergrund sind der Anfrage zufolge von der Bundesanwaltschaft veranlasste Durchsuchungen bei acht Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen, die der sogenannten Reichsbürgerszene angehörten, wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung sowie Medienberichte, wonach die Personen planten Waffendepots anzulegen, um damit eine Partisanenarmee aufzubauen.

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4. Jeder fünfte Riester-Vertrag ruht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Seit 2015 stagniert die Zahl der Riester-Verträge. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/11986) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11490) hervorgeht, gab es Ende 2018 rund 16,5 Millionen Riester-Verträge. Die Zahl der ruhend gestellten Riester-Verträge werde auf gut ein Fünftel geschätzt.

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5. Eine Klarstellung des Steuer-Zentralamts

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Januar 2019 an Medien keine Korrekturbitten unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gerichtet. In Einzelfällen werde einem Medium ein Hinweis gegeben, wenn vom BZSt veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BZSt einen Hinweis für geeignet und angemessen betrachtet. In einem Fall sei eine steuerfachliche Klarstellung im Januar 2019 erfolgt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12019) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11522).

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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6. Akten der Treuhandanstalt

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie viele Akten, die die Treuhandanstalt beziehungsweise die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben betreffen, sich noch in den Bundesministerien beziehungsweise in den Archiven der Ministerien befinden, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12051) erfahren. Gefragt wird auch nach Verkäufen von Unternehmen und den Investitions- und Arbeitsplatzzusagen in den Privatisierungsverträgen. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, wie hoch die Vergütungen der Präsidenten der Treuhandanstalt waren und wie viele Mietwohnungen durch die Treuhand-Tochter "TLG Immobilien AG" privatisiert worden sind.

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7. Verzug bei Grundstücksdatenbank

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob die Bundesregierung immer noch der Auffassung ist, dass der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE in erheblichem Verzug ist und welche Auswirkungen dieser Verzug auf die Administrierbarkeit der Grundsteuer hat, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12043) erfahren und bezieht sich dabei auf eine frühere Anfrage (19/9538). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie lange die Erfassung der Grundstücke in der Datenbank LANGUSTE noch dauern soll und welche Bundesländer Schwierigkeiten beim Aufbau der Verbindungsdatei zu LANGUSTE haben. In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage führt die FDP-Fraktion aus, dass die Vorbereitungen für die bundesweite Grundstücksdatenbank LANGUSTE in erheblichem Verzug seien. Während einzelne Bundesländer wie Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein dem Bundesfinanzministerium nicht einmal mitteilen konnten, wie viele Grundstücke überhaupt digital erfasst werden müssen, sei der Bundesregierung bekannt, dass im Saarland noch 58,7 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern 64,6 Prozent aller Grundstücke digital erfasst werden müssten. Das neue Grundsteuergesetz müsse bereits im Jahr 2025 angewendet werden, und somit sechs Jahre bevor der Aufbau der Grundstücksdatenbank abgeschlossen werden könne.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 897 - 16. August 2019 - 11.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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